Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)
Реклама. ООО «ЛитРес», ИНН: 7719571260.
Оглавление
Людвиг фон Мизес. Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)
Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
§ 2. Überblick über die Entwicklung der bäuerlichen Verhältnisse in Polen bis zur ersten Teilung
§ 3. Die ländliche Verfassung Galiziens im 18. Jahrhundert. I. Die Untertänigkeit
§ 4. Die ländliche Verfassung Galiziens im 18. Jahrhundert (Fortsetzung.) II. Die Grundobrigkeit
§ 5. Die ländliche Verfassung Galiziens im 18. Jahrhundert (Fortsetzung.) III. Die Untertanenklassen und ihre Besitzrechte
§ 6. Die ländliche Verfassung Galiziens im 18. Jahrhundert (Fortsetzung.) IV. Die Frondienste
§ 7. Ein Blick auf die Stellung des Staates zur Bauernfrage in Polen und in Österreich
Erstes Kapitel. Die bäuerlichen Verhältnisse in den ersten Jahren der österreichischen Herrschaft
§ 1. Die Organisierung der Verwaltung in ihrem Einwirken auf die ländliche Verfassung
§ 2. Anfänge des ländlichen Arbeiterschutzes
Zweites Kapitel. Die josefinischen Reformen
§ 1. Die Aufhebung der Leibeigenschaft
§ 2. Die Regulierung der Untertansschuldigkeiten
§ 3. Maßregeln zur Besserung der untertänigen Besitzrechte
§ 4. Das Raab'sche System[182]
§ 5. Reform des obrigkeitlichen Amtes
§ 6. Die Steuer- und Urbarialregulierung
Drittes Kapitel. Die nachjosefinische Zeit
§ 1. Die Aufhebung der Steuer- und Urbarialregulierung
§ 2. Reformen und Reformversuche in der nachjosefinischen Zeit
§ 3. Das gutsherrlich-bäuerliche Verhältnis in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts
Viertes Kapitel. Der Aufstand des Jahres 1846 und seine Folgen
§ 1. Zur Vorgeschichte des Aufstandes
§ 2. Die Untertansfrage auf dem Landtage
§ 3. Der Ausbruch des Aufstandes und die Maßnahmen der Regierung
§ 4. Die außerordentlich bevollmächtigte Hofkommission
§ 5. Die Durchführung der Urbarialregulierung
Fünftes Kapitel. Die Grundentlastung
Verzeichnis der benutzten Akten und Druckschriften
Fußnoten:
Отрывок из книги
Ludwig Von Mises
Veröffentlicht im Good Press Verlag, 2021
.....
Der Untertan besitzt weder die aktive, noch die passive Prozeßfähigkeit. Nicht er klagt, sondern für ihn die Herrschaft, wie auch sie in Vertretung ihres Untertans belangt wird[33].
Der Herrschaft gegenüber genießt der Untertan der Privatgüter keinerlei Rechtsschutz, vor keinem Gericht, vor keiner Behörde kann er über erlittene Unbill Beschwerde erheben[34].
.....