Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung
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Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung – nach außen verkörpert – inhaltlich zurechnen lassen möchte.

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Malte Wietfeld. Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

Impressum

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung

A. Einführende Bemerkungen

Anmerkungen

B. Das Tatherrschaftskriterium nach Roxin als Ausgangspunkt der Überlegungen

Anmerkungen

Teil 2 Grundzüge der Tatherrschaftslehre nach Roxin

Anmerkungen

I. Täterbegriff als Synthese aus ontologischem und teleologischem Strafrechtsdenken

Anmerkungen

II. Begriff der Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens

Anmerkungen

III. Fazit zu den methodischen Grundlagen

Anmerkungen

B. Beschreibung der Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens bei Herrschaftsdelikten

Anmerkungen

I. Handlungsherrschaft bei unmittelbarer Täterschaft

Anmerkungen

II. Willensherrschaft bei mittelbarer Täterschaft

1. Nötigungsherrschaft

2. Irrtumsherrschaft

3. Organisationsherrschaft

Anmerkungen

III. Funktionelle Tatherrschaft bei Mittäterschaft

Anmerkungen

C. Von der Tatherrschaftslehre nicht erfasste Deliktsgruppen

Anmerkungen

D. Fazit zu den Kernthesen der Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins

Teil 3 Neueste Kritik an der Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

A. Kritik an dem Kriterium der Handlungsherrschaft als Tatherrschaftsmerkmal des unmittelbaren Täters

Anmerkungen

B. Willensherrschaft als Tatherrschaftsmerkmal des mittelbaren Täters

Anmerkungen

I. Das Kriterium der Irrtumsherrschaft

Anmerkungen

II. Das Kriterium der Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate

Anmerkungen

C. Die funktionelle Tatherrschaft als Tatherrschaftsmerkmal des Mittäters

Anmerkungen

D. Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

E. Fehlende normative Begründung des Tatherrschaftsbegriffs

Anmerkungen

F. Kritik an der Herleitung von Mittäterschaft im Rahmen der Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

G. Verlust des objektiven Tatbezuges der Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

H. Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

I. Tatherrschaft bei „Verursachungsdelikten“

Anmerkungen

J. Zirkelschluss der Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

K. Zwischenfazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

L. Fazit zur neuesten Kritik an der Tatherrschaftslehre

Teil 4 Grundsätzliches zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Steuerhinterziehung

Anmerkungen

Teil 5 Der Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO

Anmerkungen

A. § 370 Abs. 1 AO als reines Pflichtdelikt

Anmerkungen

B. § 370 Abs. 1 AO als reines Allgemeindelikt

Anmerkungen

C. Stellungnahme

Anmerkungen

I. Interpretation als reines Pflichtdelikt

Anmerkungen

II. Interpretation als reines Allgemeindelikt

Anmerkungen

III. Fazit zum Deliktscharakter des § 370 Abs. 1 AO

Anmerkungen

Teil 6 Täterschaft und Tatbeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Anmerkungen

A. Täterwille

Anmerkungen

B. Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

C. Pflichtdeliktslehre

Anmerkungen

D. Differenzierung nach der Art der Pflicht

Anmerkungen

E. Stellungnahme

I. Einwände gegen das Kriterium des Täterwillens

Anmerkungen

II. Einwände gegen die Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht

Anmerkungen

III. Einwände gegen das Kriterium der Tatherrschaft

1. Grundsätzliche Teilnahme des Unterlassenden bei aktivem Handeln eines anderen

2. Annahme von Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

a) Grundsätzliche Einwände

b) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

aa) Bedürfnis für Unterscheidung

bb) Unterscheidbarkeit

3. Fazit zur Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

Anmerkungen

IV. Argumente für ein Abstellen auf die Pflichtdeliktslehre

Anmerkungen

F. Fazit zur Täterschaft und Tabeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Teil 7 Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

Anmerkungen

A. Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Anmerkungen

I. Kommunikationstheoretische Vornahme der Tatbestandshandlung

1. Ausdrückliche Angaben

2. Konkludente Angaben

a) Konkludente Angaben durch sozialtypisches Verhalten

b) Konkludente Angaben durch schlüssiges Miterklären von Tatsachen

Anmerkungen

II. Zwischenfazit zur Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

B. Sinnerfassende Betrachtung der Tatbestandshandlung innerhalb typischer Fallkonstellationen

Anmerkungen

I. Ausdrückliche Angaben unter Anwesenden

Anmerkungen

II. Ausdrückliche Angaben unter Abwesenden

Anmerkungen

III. Konkludente Angaben unter Anwesenden

Anmerkungen

IV. Konkludente Angaben unter Abwesenden

Anmerkungen

V. Fazit zu der Analyse typischer Fallkonstellationen

Anmerkungen

C. Kritische Würdigung des Kriteriums der Handlungsherrschaft im Hinblick auf unmittelbare Täterschaft bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

I. Vorwurf der Konkretisierungsbedürftigkeit der Definition von Handlungsherrschaft

Anmerkungen

II. Vorwurf des Verlusts des objektiven Tatbezugs

Anmerkungen

III. Vorwurf der Missachtung der Relativität des Tatherrschaftsbegriffes

Anmerkungen

IV. Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit der Tatherrschaftslehre

Anmerkungen

V. Vorwurf mangelnder normativer Begründung des Tatherrschaftsbegriffs

Anmerkungen

VI. Normative Herleitung von Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Parallele zu Urkundsdelikten

2. Unterschiede in der Tatbestandskonzeption von § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB und § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

3. Übertragung der Grundsätze des Herstellers einer unechten Urkunde auf die Tatherrschaft bei der Steuerhinterziehung

a) Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze über die Abgabe einer Willenserklärung auf die Steuerhinterziehung

b) Zwischenfazit und Konsequenz für die Tatherrschaftslehre

c) Einwände gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze über die zivilrechtliche Abgabe einer Willenserklärung

Anmerkungen

D. Fazit zur Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft gemäß §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB

Anmerkungen

Teil 8 Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft (§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Anmerkungen

A. Nötigungsherrschaft

Anmerkungen

B. Irrtumsherrschaft

I. Kritische Würdigung des Tatherrschaftsprinzips „Irrtumsherrschaft“ bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Irrtumsherrschaft

2. Die Kritik an der finalen Überdetermination des Kausalverlaufes als Tatherrschaftskriterium

3. Mittelbare Täterschaft und „Irrtumsherrschaft“ in der Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre

a) Kein sicherer Eintritt des Taterfolges

b) Erforderliches Mitwirken des potentiellen Tatmittlers

c) Mangelnder unmittelbarer Einfluss der Hintermänner

d) Zwischenfazit im Bezug auf die Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre

Anmerkungen

II. Fazit zum Tatherrschaftskriterium der Irrtumsherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

C. Organisationsherrschaft

Anmerkungen

I. Der Ansatz Roxins

Anmerkungen

II. Der Ansatz der Rechtsprechung

Anmerkungen

III. Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen als neues Tatherrschaftskriterium

Anmerkungen

IV. Kritische Würdigung des Tatherrschaftskriteriums „Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen“

Anmerkungen

V. Tatherrschaft aufgrund sozialer Machtstrukturen

1. Nachweis der sozialen Machtverteilung

2. Abgrenzung zur Anstiftung

3. Kein objektiver Tatbestandsbezug

4. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Träger von sozialer Macht

Anmerkungen

VI. Zwischenfazit zur Tatherrschaft im Rahmen von Organisationsstrukturen

Anmerkungen

D. Fazit zur Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Teil 9 Tatherrschaft bei der Mittäterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB)

Anmerkungen

A. Gemeinsamer Tatplan

Anmerkungen

I. Sukzessive Mittäterschaft zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung im Rahmen der Steuerhinterziehung

1. Veranlagungssteuern

2. Fälligkeitssteuern

3. Zwischenfazit zur sukzessiven Mittäterschaft

Anmerkungen

II. Gemeinsamer Tatplan und Mittäterexzess

Anmerkungen

III. Zwischenfazit zum gemeinsamen Tatplan

B. Gemeinsame Ausführung

Anmerkungen

I. Mitwirkung im Ausführungsstadium

1. Tatbestandsgelöstes Verständnis der Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag

2. Tatbestandsbezogenes Verständnis der Anforderungen an den wesentlichen Tatbeitrag

3. Stellungnahme

a) Wortlaut

b) Vermeidung von Abgrenzungsproblemen

c) Fehlende dogmatische Anknüpfung

4. Zwischenfazit zur Mitwirkung im Ausführungsstadium

Anmerkungen

II. Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium

1. Beiträge mit konkretem Bezug zum objektiven Tatbestand

2. Beiträge ohne konkreten Bezug zum objektiven Tatbestand

3. Zwischenfazit zur Erheblichkeit des Tatbeitrages

4. Inhaltliche Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

a) Getrennte Erklärungen

b) Gemeinsame Erklärungen

c) Schlussfolgerungen

aa) Grundsätzliches

bb) Eigene Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

cc) Potentielle Eignung zur Vorlage bei einer der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Stellen

5. Folgefragen aus den inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

Anmerkungen

III. Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen als Rechtsfolge gemeinsamer Tatausführung

1. Zurechnung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

a) Gemeinsamer, auf eine Steuerverkürzung gerichteter Tatplan

b) Gemeinsame, auf eine Steuerverkürzung ausgerichtete Tatausführung

2. Fazit zur wechselseitigen Zurechnung von Tatbeiträgen

Anmerkungen

IV. Zwischenfazit zur gemeinsamen Tatausführung

Anmerkungen

C. Einwände gegen das Tatherrschaftskriterium der funktionellen Tatherrschaft

I. Einwände gegen das Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

1. Wesentlicher Tatbeitrag und Kausalität

2. Wesentlicher Tatbeitrag und das „positive Element“ der Mittäterschaft

3. Anforderungen an die Bestimmtheit des Täterbegriffes

4. Zwischenfazit zu der Kritik an dem Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

Anmerkungen

II. Einwände gegen den Verzicht einer Kausalbeziehung zwischen wesentlichem Tatbeitrag und tatbestandlichem Erfolg

1. Äquivalenztheorie und Lehre von den gesetzmäßigen Bedingungen

2. Statistisches beziehungsweise auf Wahrscheinlichkeitsaussagen abstellendes Kausalitätsverständnis

3. Kausalität des mittäterschaftlichen Tatbeitrages als zwingende Voraussetzung funktioneller Tatherrschaft?

4. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen den Verzicht auf eine Kausalbeziehung

Anmerkungen

III. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen das Kriterium der funktionellen Tatherrschaft

IV. Einwände gegen den unmittelbaren Rückschluss von funktioneller Tatherrschaft auf Mittäterschaft

1. Positive funktionelle Tatherrschaft

2. Negative funktionelle Tatherrschaft

a) Klärung des Begriffs der „negativen“ funktionellen Tatherrschaft

b) Negative funktionelle Tatherrschaft bei der Steuerhinterziehung

aa) Bezugspunkt negativer Hemmungsmacht

(1) Der einzelne Tatbeitrag als Bezugspunkt negativer Hemmungsmacht

(2) Die gesamte Tatbestandsverwirklichung als Bezugspunkt negativer Hemmungsmacht

(3) Zwischenfazit zum Bezugspunkt negativer Hemmungsmacht

bb) Zwischenfazit zur negativen Hemmungsmacht

cc) Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme

c) Fazit zur Tatbeherrschung aufgrund negativer Hemmungsmacht

3. Fazit zur negativen funktionellen Tatherrschaft

Anmerkungen

V. Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen als Abgrenzungskriterium

Anmerkungen

D. Fazit zur funktionellen Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

E. Fazit zur Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB

I. Gemeinsamer Tatplan

II. Gemeinsame Tatausführung

Anmerkungen

Teil 10 Die wesentlichen Ergebnisse

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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Malte Wietfeld

www.cfmueller.de

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B.Irrtumsherrschaft

I.Kritische Würdigung des Tatherrschaftsprinzips „Irrtumsherrschaft“ bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

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