Stalking
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Margarithe W. Mann. Stalking
Vorwort
Wie alles begann
Fatale Folgen
Zu spät
Es ist noch nicht zu Ende
Impressum
Отрывок из книги
Titel
Vorwort
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Sehr häufig sind die Spuren körperlicher Misshandlungen, die dem Opfer beigebracht werden nicht gleich deutlich zu erkennen. Es gibt Peiniger, die ihr Opfer nur dann angehen, wenn sie sich mit ihm alleine wähnen. Sie quälen ihr Opfer unter anderem körperlich, indem sie dessen Gliedmaßen, z.B. die Arme verdrehen, weil das auf Anhieb keine äußeren Spuren hinterlässt. Sie nötigen und demütigen die von ihnen auserkorene Person bis zu dessen psychischen Zusammenbruch. Die, seltener auch der Geschädigte, hat keine Zeugen und kann dem zur Folge nicht beweisen, was ihr (oder ihm ) für Drangsalierungen widerfahren sind, oder auch immer wieder aufs Neue widerfahren. Die Zielperson weiß nicht, wie sie sich dem entziehen soll, bzw. wie sie es beweisen soll, dass sie permanent oft auf das Schärfste beleidigt gequält, genötigt, bedroht und verfolgt wird. Solche Opfer sollten bei Familienmitgliedern oder Freunden eine Art Notfalltasche deponieren, in der sich neben Kleidungsstücken auch die wichtigsten Papiere und Unterlagen befinden.
Ich bezeichne es als ein Unding, dass laut Strafgesetzbuch Misshandlungen und genannte Dinge, oft einem geringeren Strafmaß zugeordnet werden, wenn man dem Täter seine Unzurechnungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss bescheinigt. So etwas darf nicht sein und muss genauso geahndet werden, wie ein Vergehen im nüchternen Zustand. Wenn nun jemand die Äußerung zur Debatte stellt: Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit, so meine ich: Ja, das ist sicher richtig, aber ausnahmslos jeder, der selber gegen dieses Übel etwas tun möchte, dem stehen alle Wege dafür offen. Er kann sich in eine Klinik einweisen und behandeln lassen, denn das wird von der Krankenkasse übernommen. Ich möchte mich sogar soweit aus dem Fenster lehnen und sagen, dass man damit solche Menschen, die ihre Verbrechen, gleich welcher Art, unter Alkoholgenuss auf das Opfer ausgeübt haben, und man ihnen möglicher Weise auf Grund dessen eine geringere Strafe auferlegt, dass man diese Leute unter einen gewissen „Naturschutz stellt“. Sie dürfen einer gerechten Strafe nicht entgehen, erst recht nicht, wenn sie sich gegen einen vorgeschlagenen Entzug zur Wehr setzen!.
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