Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung
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Описание книги

Der behördlichen Genehmigungsmöglichkeit der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB kommt im Rahmen der Korruptionsprävention besondere Bedeutung zu. Hier fehlt es vielfach an einer gefestigten Rechtsprechung. Außerdem sind die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung sehr unbestimmt, weshalb die behördliche Erlaubnis zur Vor-teilsannahme in der Rechtspraxis als verlässliche Möglichkeit gilt, etwaige Strafbarkeitsri-siken auf Geber- und Nehmerseite auszuschließen.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsnatur, vor allem aber die Voraussetzungen der Genehmigung allenfalls in Ansätzen als geklärt gelten können. Das zentrale Problem be-trifft die Frage, wann eine Behörde bei der Erteilung der Genehmigung «im Rahmen ihrer Befugnisse» handelt. Hier sieht der Autor die Regelungen der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB in neuem Licht. Er zeigt deren enge Verflechtung mit dem öffentlichen Dienstrecht auf und stellt die vom Gesetzgeber gewünschte Harmonisierung der Rechtsgebiete in den Vordergrund. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Bestimmung des behördlichen Befugnisrahmens sind dabei die zum Verbot der Vorteilsannahme durch die Exekutive erlassenen Verwaltungsvorschriften und Richtlinien.
Um das Regelungskonzept der §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB vollständig zu entwickeln, untersucht der Autor im Anschluss das Verhältnis zwischen vorheriger und (vermeintlich) nachträglicher Genehmigung. Er zeigt die Auswirkungen einer erlaubten Vorteilsannahme auf die Strafbarkeit des Gebers und die übrigen Tatbestandsvarianten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB auf, wobei der Bezugspunkt der Genehmigung immer die eigentliche Annahme des Vorteils durch den Amtsträger bleibt.

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Marius Leven. Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Die Genehmigung der. Vorteilsannahme und der. Vorteilsgewährung

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung

Anmerkungen

Teil 2 Die Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 StGB

A. Die vorherige Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 1. Var. StGB

I. Die formellen Genehmigungsvoraussetzungen

1. Die Zuständigkeit der genehmigenden Behörde

2. Die weiteren Verfahrens- und Formanforderungen

1. Die genehmigungsfähigen Tathandlungen

2. Handeln der zuständigen Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse

a) Die Einhaltung des dienstrechtlichen Befugnisrahmens

b) Die Überschreitung der behördlichen Befugnisse

(1) Die Verwaltungsrechtsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

(2) Die Verwaltungsaktsakzessorietät des § 331 Abs. 3 StGB

(3) Der Ansatz Hardtungs

(4) Zwischenergebnis

bb) Die Begründungen in der strafrechtlichen Literatur

(1) Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung

(2) Der Grundsatz der Normklarheit und der Bestimmtheit

(a) Die Aussage der Grundsätze

(b) Die Bestimmtheit des § 331 Abs. 3 StGB

(c) Die Klarheit des § 331 Abs. 3 StGB

(3) Das Vertrauen des Vorteilsnehmers in die Beständigkeit verwaltungsrechtlich wirksamer Genehmigungen

(4) Zwischenergebnis

cc) Der Vorrang der Auslegung

dd) Der behördliche Befugnisrahmen

(1) Die behördlichen Befugnisse im Verwaltungsvollstreckungsrecht

(2) Die Konkretisierung der Genehmigungsbefugnisse durch behördliches Innenrecht

(3) Die strafrichterliche Kontrolle der Genehmigung

(4) Zwischenergebnis

ee) Die allgemeinen Ermessensgrenzen als mögliche Grenze der behördlichen Genehmigungsbefugnisse

ff) Zwischenergebnis

3. Die Konsequenzen der Auslegung

a) „Generalklauselartige“ Beschränkungen der Genehmigungsmöglichkeit in den Richtlinien

b) Konkrete Beschränkungen der Genehmigungsmöglichkeit in den Richtlinien

c) Das Fehlen von Richtlinien

d) Zwischenergebnis

4. Die „generelle Genehmigung“ geringwertiger Zuwendungen

III. Zusammenfassung

Anmerkungen

B. Die nachträgliche Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 2. Var. StGB

I. Einwände gegen eine der Vorteilsannahme nachfolgende Genehmigungsmöglichkeit

1. Unvereinbarkeit mit den Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts

2. Keine rückwirkende Legalisierung der Vorteilsannahme

a) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Begriff der Vorteilsannahme

b) Keine Genehmigung nach der Tatbestandsverwirklichung

c) Zwischenergebnis

2. Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des vorläufig angenommenen Vorteils

3. Das Verbot der Verfügung und des Verbrauchs

4. Die Einhaltung der dienstrechtlichen Genehmigungsbefugnisse

5. Zwischenergebnis

Anmerkungen

C. Die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der „vorläufigen Annahme“ eines Vorteils

Anmerkungen

D. Die nachträglich erteilte Genehmigung

Anmerkungen

E. Zusammenfassung

F. Übersicht 1 – Voraussetzungen der Genehmigung der Vorteilsannahme

Teil 3 Die Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 StGB

A. Die Spiegelbildlichkeit der §§ 331, 333 StGB

Anmerkungen

B. Die vorherige Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 1. Var. StGB

Anmerkungen

C. Die nachträgliche Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 2. Var. StGB

Anmerkungen

D. Die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit des Abwartens der Genehmigung für den Vorteilsgeber

E. Zusammenfassung

F. Übersicht 2 – Voraussetzungen der Genehmigung der Vorteilsgewährung

Teil 4 Die Genehmigung des Sichversprechenlassens, des Versprechens und des Anbietens eines Vorteils, §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB

A. Das Verhältnis zwischen den Tatmodalitäten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB

Anmerkungen

B. Die Genehmigung des Sichversprechenlassens eines Vorteils, § 331 Abs. 3 StGB

I. Keine „isolierte“ Genehmigung des Sichversprechenlassens eines Vorteils

II. Die Genehmigungsvoraussetzungen im Einzelnen

Anmerkungen

C. Die Genehmigung des Anbietens und des Versprechens eines Vorteils, § 333 Abs. 3 StGB

Anmerkungen

D. Zusammenfassung

E. Übersicht 3 – Voraussetzungen der Genehmigung des Sichversprechenlassens, des Versprechens und des Anbietens eines Vorteils

Teil 5 Die rechtsmissbräuchlich erlangte Genehmigung

Anmerkungen

Teil 6 Fazit

A. Verzeichnis unveröffentlichter Quellen

B. Verzeichnis veröffentlichter Quellen

C. Verzeichnis der Internetquellen

Stichwortverzeichnis

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Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung

Marius Leven

.....

III.Zusammenfassung

B.Die nachträgliche Genehmigung der Vorteilsannahme, § 331 Abs. 3 2. Var. StGB

.....

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