Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts
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Nach wie vor ist ungeklärt, was das Wirtschaftsstrafrecht eigentlich ausmacht. Konsentiert ist lediglich, dass das Wirtschaftsstrafrecht sich in vielen Aspekten vom restlichen Strafrecht unterscheidet. Häufig findet sich die Behauptung, es sei eine der Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts, dass es akzessorisch gegenüber dem sonstigen Recht ist, die Strafbarkeit eines Verhaltens also auch von Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts abhängig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass hierin keine Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts liegt, sondern die Akzessorietät vielmehr einen allgemeinen Grundsatz des Strafrechts darstellt. Insbesondere ist die Frage, ob ein Straftatbestand akzessorisch ist oder nicht, unabhängig von der redaktionellen Formulierung des konkreten Deliktstatbestandes. Des Weiteren legt der Autor dar, dass die Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts in der Berücksichtigung von Selbstregulationsmechanismen der Wirtschaft liegt und sich hieraus eine eigenständige Dogmatik des Wirtschaftsstrafrechts rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und dogmatischen Grenzen dem Akzessorietätsphänomen gesetzt sind und welche Besonderheiten insoweit für das Wirtschaftsstrafrecht gelten. Auf Basis dieser Ergebnisse unterbreitet er schließlich verschiedene Reformvorschläge für das Strafverfahrensrecht.

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Markus Wagner. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Rechtstheoretische Grundlagen

Anmerkungen

A. Der Begriff der Akzessorietät

Anmerkungen

B. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

C. Die Basis der Untersuchung: Das Akzessorietätsphänomen

Anmerkungen

I. Die Akzessorietät des Rechts im Allgemeinen

1. Die in Frage kommenden Bezugsgegenstände des Akzessorietätsverhältnisses

a) Annäherung an die Begriffe „Recht“ und „Wirklichkeit“

aa) Zum Rechtsbegriff

bb) Zum Wirklichkeitsbegriff

cc) Zur Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Recht und Wirklichkeit

b) Die begriffliche Basis der weiteren Untersuchung

2. Die Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

a) Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden

aa) Systemtheoretische Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

(1) Recht als soziales System

(2) Recht als selbstreferentielles autopoietisches System

(3) Relativierungen der Autonomie des Rechtssystems

(a) Operative und strukturelle Koppelungen (Luhmann)

(b) Interferenzmodell (Teubner)

(4) Konsequenzen für die These einer Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

bb) Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit

cc) Einwand der Kontrafaktizität des Rechts

dd) Zwischenergebnis

b) Akzessorische Wirklichkeitsbereiche

aa) Politik

bb) Wirtschaft

cc) Technische Entwicklung

dd) Kultur und Zeitgeist

ee) Moral

ff) Zeit

gg) Sprache

c) Zwischenergebnis

3. Die Akzessorietät des Rechts zum Recht

a) Gesetzliche Verweisungen (i.w.S.)

b) Weitergehende Rechtsakzessorietät kraft eines übergeordneten Prinzips der „Einheit“ bzw. „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“

aa) Die Figur der „Einheit der Rechtsordnung“ in Wissenschaft und Rechtsprechung

(1) Einordnung

(a) Einordnung (ausschließlich) als bestehender Zustand

(b) Einordnung (ausschließlich) als Postulat

(c) Kombinationsansätze

(d) Ablehnende Positionen

(2) Herleitung

(a) Herleitung aus der Rechtsidee bzw. dem Rechtsbegriff

(b) Herleitung aus dem Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz

(c) Herleitung aus dem Geltungswillen der Normsetzer

(d) Herleitung aus Verfassungsprinzipien

(3) Adressierung

(a) Adressierung (nur) des Rechtssetzers

(b) Adressierung (nur) des Rechtsanwenders

(c) Adressierung sowohl des Rechtssetzers wie auch des Rechtsanwenders

(4) Zusammenfassung

bb) Kritik und eigener Ansatz

(1) Die Einheit der Rechtsordnung innerhalb einer Ebene

(2) Die Einheit der Rechtsordnungen im Mehrebenensystem

(3) Auseinandersetzung mit naheliegender Kritik

(a) Idealisierung des Gesetzgebers

(b) Verzerrung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts

(c) Verstoß gegen Art. 97 GG

(d) Reduktion der Funktion des Richters auf einen „Subsumtionsautomaten“

(4) Folgerungen aus der Einheit der Rechtsordnung

(a) Einheitliches Rechtswidrigkeitsurteil

(b) Begriffseinheit

(c) Wertungseinheit

c) Zwischenergebnis zur Akzessorietät des Rechts zum Recht

Anmerkungen

II. Die Akzessorietät insbesondere des Strafrechts

1. Der Begriff des Strafrechts

2. Die Akzessorietät des Strafrechts zum außerstrafrechtlichen Recht

a) Vollständige Autonomie des Strafrechts

b) Vollständige Akzessorietät des Strafrechts

c) Teilweise Akzessorietät des Strafrechts

d) Wechselseitige Akzessorietät

e) Stellungnahme

aa) Akzessorietät und Einheit der Rechtsordnung

bb) Subsidiaritätsgrundsatz

(1) Allgemeines

(2) Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes

(a) Grundsätzliche Möglichkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene

(b) Notwendigkeit der Erstreckung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die Rechtsanwendungsebene

(3) Der eingeschränkt auslegungsbezogen-subsidiäre Charakter des Strafrechts

cc) Auslegungsbezogene Subsidiarität, sekundärer Charakter und Akzessorietät des Strafrechts

dd) Umfang der Akzessorietät

3. Die Akzessorietät des Strafrechts zur Wirklichkeit

4. Akzessorietät des Strafrechts zum Strafrecht?

5. Akzessorietät strafrechtlicher Begriffe?

a) Begriffsakzessorietät kraft gesetzlicher Anordnung

b) Strafrechtliche Begriffsbildung außerhalb gesetzlicher Anordnung

aa) Das semiotische Dreieck und seine Anwendung auf Normtexte

bb) Die Kontextabhängigkeit der Begriffsbildung

cc) Die Leistungsfähigkeit des Wortlauts als Auslegungsgrenze

(1) Kritische Stimmen

(2) Literarische „Rettungs“-Versuche

(a) Priester

(b) Schünemann

(c) Alexy

(d) Klatt

(3) Notwendigkeit einer Reformulierung des „Analogie“-Verbots

dd) Konsequenzen für die Möglichkeit strafrechtlicher Begriffsakzessorietät außerhalb gesetzlicher Anordnungen

6. Die Akzessorietät des (deutschen) Strafrechts zum ausländischen Recht

Anmerkungen

III. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

1. Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts

a) Der historische Hintergrund der Frage nach dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts

b) Gesetzgeberische Definitionsansätze

c) Literarische Definitionsansätze

aa) Kriminologische Definitionsversuche

(1) Täterbezogene Begriffsbestimmung

(2) Opfer- bzw. schadensbezogene Begriffsbestimmung

(3) Tatbezogene Begriffsbestimmung

bb) Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche

(1) Akzessorietätsbezogene Ansätze

(2) Rechtsgutsbezogene Ansätze

(3) Angriffsbezogene Ansätze

(4) Der differenzierende Ansatz Lampes

cc) Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers

d) Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs

aa) Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln

bb) Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur

cc) Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs

(1) Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen

(2) Einbeziehung des Verbraucherschutzstrafrechts?

2. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirklichkeit

3. Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht

Anmerkungen

D. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils

Anmerkungen

Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses

A. Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses

Anmerkungen

I. Tatbestand

Anmerkungen

II. Rechtswidrigkeit

Anmerkungen

III. Schuldhaftigkeit

Anmerkungen

IV. Schwierige Abgrenzungsfälle und die Relevanz der Differenzierung

1. Auswirkungen der Einordnung für das Akzessorietätsverhältnis

2. Grenzfälle zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit

a) Behördliche Genehmigungen

aa) Die vertretenen Auffassungen bzgl. der deliktskategorischen Einordnung

(1) Generelle Einordnung als Tatbestandsausschließungsgrund

(2) Generelle Einordnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit

(3) Generelle Einordnung als Rechtfertigungsgrund

(4) Differenzierung nach dem geschützten Rechtsgut

(5) Differenzierung nach dem verwaltungsrechtlichen Charakter der Genehmigung

(6) Differenzierung nach der Art der Formulierung im Normtext

bb) Kritik und Entwicklung einer eigenen Auffassung

b) Rechtliche Relevanz und Missbilligung der Gefahr im Rahmen der objektiven Zurechnung[25]

c) Sozialadäquanz

aa) Annäherung an den Begriff der Sozialadäquanz und Verhältnis zum erlaubten Risiko

bb) Die zur deliktssystematischen Verortung vertretenen Ansichten

(1) Verortung in der Schuldhaftigkeit

(2) Verortung in der Rechtswidrigkeit

(3) Verortung im subjektiven Tatbestand

(4) Verortung im objektiven Tatbestand

(5) Beschränkung auf den Bereich beruflicher Verhaltensweisen

cc) Entwicklung einer eigenen Auffassung

(1) Grundvoraussetzungen der Berücksichtigung der Sozialadäquanz tatbestandlichen Verhaltens

(2) Verortung im Deliktsaufbau

(3) Konsequenzen speziell für das Wirtschaftsstrafrecht

Anmerkungen

B. Das Objekt des Akzessorietätsverhältnisses

I. Außerrechtliche Sätze

Anmerkungen

II. Rechtliche Sätze

1. Differenzierung nach der Rechtsebene

a) Bundesrecht

b) Landesrecht

c) Kommunales Recht

d) Recht der Europäischen Union

e) Völkerrecht

2. Differenzierung nach der Rechtsform

a) Förmliches Gesetz

b) Rechtsverordnung

c) Satzungen

d) Unionsrechtliche Rechtsformen

aa) Verordnungen

bb) Richtlinien

cc) Rahmenbeschlüsse

e) Völkerrecht

f) Verwaltungshandeln

g) Rechtsprechung

h) Private Rechtssetzung

Anmerkungen

C. Die Art und Weise der Begründung des Akzessorietätsverhältnisses

I. Überblick über die gemeinhin unterschiedenen Formen der Akzessorietätsverhältnisse

1. Blanketttatbestände[1]

2. Normative Tatbestandsmerkmale

3. Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe

4. Generalklauseln

Anmerkungen

II. Revision der Differenzierungen im Lichte der bisherigen Untersuchungsergebnisse

1. Die Differenzierung zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen

a) Streitstand

aa) These der absoluten Trennbarkeit

(1) Differenzierung nach der Bestimmtheit des Merkmals

(2) Differenzierung nach dem Subsumtionsstoff

(3) Differenzierung nach der sinnlichen Wahrnehmbarkeit

(4) Differenzierung nach dem Verhältnis zur Rechtswidrigkeit

(5) Differenzierung nach der Wertungskomponente

(6) Differenzierung nach der logischen Voraussetzung einer anderen Norm

(7) Differenzierung nach dem Vorhandensein einer emotiven Komponente

(8) Differenzierung nach den in Bezug genommenen Eigenschaften

bb) These der normativen Elemente deskriptiver Tatbestandsmerkmale

cc) These der Ausschließlichkeit deskriptiver Tatbestandsmerkmale

dd) These der Ausschließlichkeit normativer Tatbestandsmerkmale

ee) These der wechselseitigen Überschneidung bzw. Ununterscheidbarkeit

ff) Differenzierung nach verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „normativ“

b) Stellungnahme

2. Die Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketttatbeständen

a) Streitstand

aa) Formale Abgrenzungskriterien

(1) Ausfüllungsbedürftige Normen

(2) Kompetenzsprung durch die Verweisung

bb) Materielle Abgrenzungskriterien

(1) Rechtsprechung

(2) Lange

(3) Warda, Netzler, P. Backes

(4) von der Heide, J. Bachmann, Fissenewert

(5) Weidenbach

(6) Jakobs

(7) Puppe, Lauer

(8) Tiedemann, Enderle

(9) Schuster

cc) Keine Abgrenzbarkeit

b) Stellungnahme

3. Gesamttatbewertende Merkmale und Komplexbegriffe

Anmerkungen

D. Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils

Anmerkungen

Teil 3 Die Begrenzung der Akzessorietät und ihre Folgen

A. Anknüpfungspunkte einer Akzessorietätsbegrenzung

I. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf formelle Gesetze und EU-Rechtsakte

1. Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf die Primärnorm

aa) Ungeschriebene Primärnorm

bb) Landesrechtliche Verhaltensnorm

cc) Unionsrechtliche Verhaltensnorm

dd) Völkerrechtliche Primärnorm

b) Landesrechtliche Sanktionsnorm

2. Fehlende Rechtssetzungskompetenz in Bezug auf das Strafrecht

a) Strafnormen des Bundes

aa) Inbezugnahme von Regelungen in Landesgesetzen

bb) Verweisungen auf Recht der Europäischen Union

(1) Strafgesetzgebungskompetenz der Union?

(2) Konsequenzen für die Legitimation von Verweisungen auf EU-Verordnungen

cc) Verweisungen auf Völkerrecht

b) Strafnormen der Länder

Anmerkungen

II. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Rechtsakte der Exekutive und der Judikative

a) Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip

b) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG

aa) Reichweite des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „Strafbarkeit“

bb) Reichweite der Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG – die Bedeutung des Begriffs „gesetzlich“

cc) Konsequenzen für die Relevanz von Rechtsverordnungen

c) Verstoß gegen Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG

d) Insbesondere: Rückverweisungsklauseln

2. Kommunale Satzungen

3. Verwaltungsakte

a) Nichtige Verwaltungsakte

b) Sonst rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte

aa) Meinungsstand vor dem 2. UKG

bb) Meinungsstand nach dem 2. UKG

cc) Stellungnahme

c) Sonst rechtswidrige belastende Verwaltungsakte

aa) Strenge Verwaltungsaktsakzessorietät

bb) Materielle Verwaltungsrechtsakzessorietät

cc) Deliktsspezifische Auslegung

dd) Stellungnahme

4. Verwaltungsvorschriften

a) Meinungsspektrum

b) Stellungnahme

5. Gerichtliche Entscheidungen

6. Verwaltungsverträge

Anmerkungen

III. Sanktionsnormbezogene Verweisungen auf Unionsrecht unter dem Gesichtspunkt des Parlamentsvorbehalts gem. Art. 103 Abs. 2 GG

Anmerkungen

IV. Kompetenzbezogene Akzessorietätsbegrenzungen bei Verweis auf Regelungen Privater

1. Bundesstaatsprinzip

2. Gewaltenteilung

3. Demokratieprinzip

4. Art. 92 GG

5. Stellungnahme

Anmerkungen

V. Bestimmtheitsgebot

1. Kettenverweisung

2. Verweis auf prinzipienorientierte Regelungen

3. Bestimmtheit bei EU-Rechtsakten

a) Quelle und Maßstab der Bestimmtheitsanforderungen

b) Konsequenzen für die einzelnen Problembereiche

aa) Auffindbarkeit des Verweisungsobjekts

bb) Berücksichtigung aller Sprachfassungen

cc) Übernahme des Gemeinschaftsrechts durch den Vertrag von Lissabon

dd) Kettenverweisungen auf EU-Recht und innerhalb des EU-Rechts

4. Auffindbarkeit bei Verweisung auf private Regelungen

a) Verträge und Satzungen

b) Tarifverträge

c) Technische Normen

aa) Verfassungsrechtlicher Maßstab

bb) Anwendung dieser Anforderungen auf technische Normen

(1) Deutsche Sprache

(2) Publikationsorgan

(3) Fundstellenangabe

(4) Kostenpflicht und Urheberrecht der Normerstellers

cc) Relativierung im Bereich des Wirtschafts(straf)rechts

5. Verschleifungsverbot

Anmerkungen

VI. Das sog. „Analogieverbot“

1. Direkte Normverweisungen

2. Offene Generalverweisungen

a) „Rechtsvorschriften“

b) „Recht der Europäischen Gemeinschaften“

3. Einzelbegriffe

a) Legaldefinitionen

b) Richtlinienkonforme Auslegung

Anmerkungen

VII. Rückwirkungsverbot und lex mitior-Grundsatz

1. Überblick über die allgemeinen Grundstrukturen der zeitlichen Geltung im Strafrecht

2. Bedeutung im Akzessorietätskontext

aa) Sanktionsnorm

bb) Verhaltensnorm

(1) Formelle Gesetze und Rechtsverordnungen

(2) Rückwirkende Aufhebung behördlicher Genehmigungen

(3) Anfechtung privat- und öffentlich-rechtlicher Verträge

b) Der lex mitior-Grundsatz

aa) Die Stellung des lex mitior-Grundsatzes in der Rechtsordnung

bb) Die Anwendung des lex mitior-Grundsatzes bei Änderungen der außerstrafrechtlichen Bezugsnorm

(1) Beschränkung des lex mitior-Grundsatzes auf die Strafnorm (RGSt)

(2) Generelle Geltung des späteren Rechts (Tiedemann)

(3) Differenzierung nach Absicherung von Gehorsam oder Regelungseffekt (Jakobs u.a.)

(4) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen I (Hassemer, Kargl)

(5) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen II (Schuster)

(6) Vorhandensein einer Ermächtigungsnorm (Dannecker)

(7) Stellungnahme

cc) Anwendung des lex mitior-Grundsatzes bei Änderung von untergesetzlichen Normen

(1) Spätere Aufhebung eines belastenden (rechtswidrigen) Verwaltungsakts

(2) Nachträgliche behördliche Genehmigung

(3) Privatrechtliche Rechtsänderungen

dd) Zwischengesetze

ee) Zeitgesetze

ff) Sonstige Ausnahmeregelungen zum lex mitior-Grundsatz

gg) Besonderheiten im Zusammenhang mit Unionsrecht

Anmerkungen

VIII. Verbot strafschärfenden und strafbegründenden Gewohnheitsrechts

1. Konsequenzen für den zugrunde gelegten Begriff des Wirtschaftsstrafrechts – Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Handelsbräuchen im Strafrecht

2. Der Unterscheid zwischen faktischer Übung und privater Normierung – ein Widerspruch zu Lasten des Betroffenen?

Anmerkungen

IX. Unschuldsvermutung

Anmerkungen

X. Einfachgesetzliche Akzessorietätsbegrenzungen

1. Akzessorietätsbegrenzung durch unterlassene Akzessorietätsbegründung im Gesetzestext? – § 330a StGB

2. Einfachgesetzliche Beschränkung des Akzessorietätsumfangs

3. Rechtsmissbrauchsklauseln

a) Grundsätzliche Problematik

b) Die einzelnen Rechtsmissbrauchsklauseln

c) Zulässigkeit der Rechtsmissbrauchsklauseln

d) Abschließende Sonderregelungen oder deklaratorische Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes?

e) Exkurs: Reichweite des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB

Anmerkungen

XI. Strafrechtsdogmatische Akzessorietätsbegrenzungen

1. Schutzzweck der Norm

a) Rechtsgutsverschiebung beim Abrechnungsbetrug

b) Rechtsgüterschutz im Umweltstrafrecht

aa) Materielle Genehmigungsfähigkeit

bb) Nichtige Genehmigung

cc) Rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt

c) Kreis der tauglichen Anknüpfungspflichten bei § 258 StGB

2. Deliktstypus – Verletzungs- und Gefährdungsdelikte

a) Konkrete Gefährdungsdelikte

b) Abstrakte Gefährdungsdelikte

c) Zwischenergebnis

3. Unterlassungsdelikte – § 13 StGB

4. Verhältnismäßigkeitsprinzip/Ultima ratio-Grundsatz

Anmerkungen

B. Anwendungsbereich und Folgen einer Akzessorietätsbegrenzung

Anmerkungen

C. Zusammenfassung der Ergebnisse des dritten Teils

Anmerkungen

Teil 4 Prozessuale Aspekte der Akzessorietät

Anmerkungen

A. Präliminarien zum Verhältnis von materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht

Anmerkungen

I. Akzessorietät des materiellen Strafrechts zum Strafprozessrecht?

Anmerkungen

II. Akzessorietät des Strafprozessrechts zum materiellen Strafrecht?

Anmerkungen

B. Die Befugnis des Strafrichters zur Klärung außerstrafrechtlicher Vorfragen

I. Grundsatz: Eigene Entscheidungsbefugnis des Strafrichters

Anmerkungen

II. Verwerfungskompetenz des Strafrichters bei Verwaltungsakten

Anmerkungen

III. Besonderheiten bei verfassungs- und unionsrechtswidrigen Gesetzen

Anmerkungen

IV. Revisibilität der Auslegung außerstrafrechtlichen Rechts

Anmerkungen

C. Die Feststellung außerrechtlicher Normen

I. Handhabung im Zivil- und Verwaltungsprozess

Anmerkungen

II. Übertragung dieser Grundsätze auf den Strafprozess

Anmerkungen

D. Die Wirtschaftsstrafkammern

I. Erster Reformvorschlag: Beiziehung von Fachschöffen

Anmerkungen

II. Zweiter Reformvorschlag: Anpassung des Zuständigkeitsbereichs der Wirtschaftsstrafkammer

Anmerkungen

III. Dritter Reformvorschlag: Verpflichtende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und entsprechende personelle Ausstattung der Polizei

Anmerkungen

IV. Exkurs: Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines speziellen Wirtschaftsstrafsenats beim BGH

Anmerkungen

E. Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Teils

Anmerkungen

Teil 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Anmerkungen

A. Das Wesen und die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Anmerkungen

B. Beispielhafte Anwendung der entwickelten Grundsätze

1. Allgemeines zu DIN-Normen

2. Die Berücksichtigungsfähigkeit von DIN-Normen im Strafrecht

a) Dynamische Verweisungen auf DIN-Normen

b) Statische Verweisungen auf DIN-Normen

c) Einbeziehung über Technik-Klauseln

aa) Die allgemein anerkannten Regeln der Technik

bb) Der Stand der Technik

cc) Der Stand von Wissenschaft und Technik

3. Zusammenfassung

Anmerkungen

1. Allgemeines zum Deutschen Corporate Governance Kodex

2. Die Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex im Rahmen des Untreuetatbestandes

a) Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als taugliche Verhaltensnormen des § 266 StGB?

aa) Rechtliche Qualität des Deutschen Corporate Governance Kodex

bb) Verfassungsrechtliche Aspekte

(1) Verfassungsrecht als Prüfungsmaßstab

(2) Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip

(3) Vereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz – Publizitätserfordernis

(4) Zwischenergebnis

cc) Strafrechtsdogmatisches Erfordernis der Schutzzweckidentität

b) Begrenzungen durch die Sanktionsnorm

3. Zusammenfassung

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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Zugleich ein Beitrag zu Begriff und Wesen des Wirtschaftsstrafrechts

Markus Wagner

.....

2.Bedeutung im Akzessorietätskontext

a)Das Rückwirkungsverbot im engeren Sinne

.....

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