Hinweisgebersysteme

Hinweisgebersysteme
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Hinweisgebersysteme sind als wesentlicher Bestandteil eines effektiven Compliance-Management-Systems anerkannt. Die Bedeutung von Hinweisgebersystemen wird nicht zuletzt aufgrund der Vorgaben in der EU-Hinweisgeberrichtlinie künftig deutlich zunehmen. Die 2., völlig neu bearbeitete Auflage des Handbuchs, wurde von Compliance-Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bearbeitet. Dementsprechend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hinweisgebersysteme in allen drei Rechtsordnungen ausführlich dargestellt. Neben einer Studie zur Frage des Missbrauchs von Hinweisgebersystemen enthält die Neuauflage auch Ausführungen zur allgemeinen Compliance-Organisation in Unternehmen sowie zu den erforderlichen Weichenstellungen bei der Implementierung. Hierzu zählen insbesondere die Beachtung der arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Judikatur. Praktische Herausforderungen und Lösungen werden ebenfalls umfassend erläutert. Zahlreiche Praxishinweise runden die Darstellung ab – ein Handbuch von Praktikern für Praktiker. Die Neuauflage berücksichtigt zudem mit Ausführungen zum ersten Entwurf des Gesetzes zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) bereits die aktuellen Entwicklungen bei der nationalen Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in Deutschland!

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Martin Walter. Hinweisgebersysteme

Hinweisgebersysteme

Impressum

Vorwort

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Kapitel Einführung

Anmerkungen

I. Der Begriff „Whistleblowing“ als Ausgangspunkt

Anmerkungen

II. Implikationen für den Hinweisgeber und die betroffene Organisation

Anmerkungen

III. EU-Hinweisgeberrichtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz

Anmerkungen

1. Einleitung

Anmerkungen

2. Die Kernthesen

a) KT1: Fast 90 % aller Hinweise werden in guter Absicht abgegeben

b) KT2: Der Prozentsatz missbräuchlicher Meldungen ist unabhängig davon, ob der Hinweis anonym abgegeben worden ist oder nicht

c) KT3: Die Öffnung des Hinweisgebersystems für Externe führt nicht zu einer Erhöhung missbräuchlicher Meldungen

Anmerkungen

3. Untersuchungsergebnisse im Detail

2. Kapitel Grundprinzipien eines Compliance Management Systems

I. Grundlagen

Anmerkungen

1. Ziele

2. Rechtsgrundlagen im deutschen Recht

Anmerkungen

3. Internationale Vorgaben und Ansätze zum Aufbau eines Compliance Management Systems

a) Internationale Standards zur Korruptionsbekämpfung

aa) US Foreign Corrupt Practices, DOJ- und SEC-Vorgaben, sowie Sentencing Guidelines

bb) UK Bribery Act und adequate procedures

cc) Sapin II

dd) ISO 37001

ee) Spezielle Vorgaben für Pharma und Medizintechnik

b) Internationale Standards im Bereich Kartellrecht

aa) USA

bb) ICC-Toolkit

c) Internationale Standards im Bereich Außenwirtschaftsrecht

d) Internationale Standards im Bereich Datenschutz

Anmerkungen

II. Der Weg zu einem effektiven Compliance Management System

1. Führungskultur und Compliance-Organisation

Anmerkungen

2. Risikoanalyse

a) Top-Down-Analyse

b) Risikoszenarioanalyse

c) Risikofaktorenanalyse

d) Fazit

Anmerkungen

3. Richtlinien und Kontrollen

a) Grundsätze der Ausarbeitung von Richtlinien

b) Anzahl und inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinien

c) Implementierung der Richtlinien

Anmerkungen

4. Schulungen und Kommunikation

Anmerkungen

5. Überwachung und Revision

Anmerkungen

6. Reaktion auf Verstöße und Nachhaltigkeit

Anmerkungen

3. Kapitel Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems

I. Rechtspflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems?

Anmerkungen

a) Schutzbedürftigkeit der Hinweisgeber

b) Schutzbedürftigkeit der Interessen der Allgemeinheit

Anmerkungen

2. Künftige allgemeine Rechtspflichten nach Maßgabe der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern

a) Historische Entwicklung hin zur Pflicht einer Implementierung von Hinweisgebersystemen für deutsche Unternehmen

b) Grundsätze einer generellen Implementierungspflicht

aa) Ziel der EU-Hinweisgeberrichtlinie

bb) Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle

(1) Sachlicher Anwendungsbereich

(2) Persönlicher Anwendungsbereich

c) Inhaltliche Ausgestaltung der Implementierung eines Hinweisgebersystems

aa) Vertraulichkeitsgebot

bb) Information des Hinweisgebers

cc) Dokumentation der Meldungen

dd) Schutzmaßnahmen

(1) Schutz vor Repressalien

(2) Schutz vor Haftung des Hinweisgebers

(3) Schutz der betroffenen Person

d) Exkurs: Pflicht zur Errichtung externer Meldekanäle

Anmerkungen

3. Bereichsspezifische Pflichten zur Einführung von Hinweisgebersystemen nach (deutschem) Recht

a) Rechtspflicht nach dem Kreditwesengesetz

b) Rechtspflicht nach der Marktmissbrauchsverordnung

c) Rechtspflicht nach Versicherungsaufsichtsgesetz

d) Rechtspflicht nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

e) Rechtspflicht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

f) Rechtspflicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz

aa) Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsschutzgesetz

bb) Schutz von Hinweisgebern nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

cc) Schutz von Hinweisgebern nach dem Geldwäschegesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Anmerkungen

4. Wieso ein Hinweisgebersystem auch ohne gesetzliche Pflicht Sinn ergibt

Anmerkungen

5. Fazit

4. Kapitel Weichenstellungen bei der Implementierung

Anmerkungen

I. Weichenstellung innerhalb der Unternehmensleitung

Anmerkungen

II. Rahmenbedingungen eines Hinweisgebersystems

Anmerkungen

1. Vertikale Delegation und Berichterstattung

2. Einleitung interner Untersuchungen durch den Aufsichtsrat

Anmerkungen

3. Verankerung des Hinweisgebersystems innerhalb des Unternehmens

a) Thematische Zuständigkeit

b) Zuständigkeit für Bearbeitungsschritte

aa) Hinweiseingangsstelle

bb) Untersuchende Stelle

cc) Untersuchungskoordination

dd) Remediation

Anmerkungen

4. Schnittstellenzusammenarbeit

a) Compliance-Abteilung und interne Revision

b) Personalabteilung

c) Rechtsabteilung

d) Datenschutzabteilung und Betriebsrat

e) Weitere Schnittstellen

Anmerkungen

5. Hinweispflicht der Mitarbeiter

a) Rechtliche Grenzen einer Ausweitung bestehender Hinweispflichten

b) Vor- und Nachteile einer Ausweitung von Hinweispflichten

c) Empfehlung zur konkreten Umsetzung

Anmerkungen

6. Datenschutzrechtliche Abstimmung

Anmerkungen

7. Information und Schulung potentieller Hinweisgeber

Anmerkungen

a) Implementierung im Rahmen eines Verhaltenskodex

b) Implementierung im Rahmen einer Richtlinie

c) Möglichkeiten der Einführung entsprechender Regelungen in das Arbeitsverhältnis

aa) Weisung (§ 106 GewO)

bb) Arbeitsvertragliche Regelungen

cc) Betriebsvereinbarung

dd) Tarifvertrag

ee) Zusammenfassung

Anmerkungen

III. Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

Anmerkungen

1. Zwingende Mitbestimmung

a) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

b) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Anmerkungen

2. Freiwillige Mitbestimmung und Kooperation mit dem Betriebsrat

Anmerkungen

a) Betriebsrat

b) Gesamtbetriebsrat

c) Konzernbetriebsrat

Anmerkungen

IV. Ausgestaltung des Meldeprozesses

1. Schutz des Hinweisgebers

Anmerkungen

2. Hinweis

a) Schranken privater Lebenssachverhalte

b) Inhaltliche Bestimmung

c) Hinweisgeberkreis

d) Zeitliche Komponente

e) Fehlverhalten Dritter

f) Weitere Einschränkungen

Anmerkungen

3. Meldekanäle

a) Gesetzliche Rahmenbedingungen

b) Vertraulichkeit des Hinweisgebersystems

c) Praktische Umsetzung

d) Einzelne Meldekanäle

aa) Elektronische Meldekanäle

bb) Telefon-Hotline

cc) Fachabteilungen und Management

dd) Externe Ombudsperson

Anmerkungen

V. Aufklärung

Anmerkungen

1. Prozess

Anmerkungen

2. Untersuchungsschritte

a) Kommunikation mit dem Hinweisgeber

b) Vorprüfung

c) Kategorisierung

d) Vorbereitung der internen Untersuchung

Anmerkungen

3. Handlungsprinzipien

Anmerkungen

4. Abschluss der internen Untersuchung

Anmerkungen

VI. Remediation

Anmerkungen

5. Kapitel Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben

I. Einleitung und Begriffsbestimmung

Anmerkungen

II. Rechtlicher Rahmen

Anmerkungen

III. Anwendungsbereich

1. Anwendungsbereich der DSGVO

Anmerkungen

2. Anwendungsbereich des BDSG n.F

Anmerkungen

IV. Grundlegende Erwägungen vor der Einführung eines Hinweisgebersystems

Anmerkungen

V. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Anmerkungen

1. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 6 DSGVO

a) Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

aa) Freiwilligkeit

bb) Bestimmtheit und Information

cc) Keine Einwilligung in die Verarbeitung von Daten Dritter

dd) Widerruflichkeit der Einwilligung

b) Vertragliche Zwecke, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

c) Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO

d) Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO

Anmerkungen

2. Nationale Erlaubnisnormen auf der Grundlage von Art. 88 DSGVO: § 26 BDSG n.F

a) § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG n.F

b) § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG n.F

c) Betriebsvereinbarung, § 26 Abs. 4 BDSG n.F

Anmerkungen

VI. Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten – Art. 10 DSGVO

Anmerkungen

VII. Anonymität des Hinweisgebers

Anmerkungen

VIII. Interner vs. externer Betrieb des Hinweisgebersystems, Datenübermittlungen

Anmerkungen

IX. Information der betroffenen Person

Anmerkungen

X. Sicherheit der Datenverarbeitung

Anmerkungen

XI. Einbindung des Datenschutzbeauftragten und Datenschutzfolgenabschätzung

Anmerkungen

XII. Einbindung des Betriebsrats

Anmerkungen

XIII. Datenlöschung

Anmerkungen

XIV. Empfehlungen aus datenschutzrechtlicher Sicht

6. Kapitel Informationen aus Hinweisgebersystemen im Lichte strafprozessualer Ermittlungshandlungen

Anmerkungen

1. Vernehmung als Zeuge

Anmerkungen

2. Durchsuchung und Beschlagnahme

Anmerkungen

3. Syndikusanwalt als interne Ombudsperson

Anmerkungen

II. Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei externer Ombudsperson

Anmerkungen

1. Vernehmung als Zeuge

Anmerkungen

2. Durchsuchung und Beschlagnahme bei externer Ombudsperson

Anmerkungen

3. Grundsätze der Beschlagnahme von Informationen aus internen Untersuchungen

Anmerkungen

III. Beschlagnahmeschutz durch Regelungen in EU-Hinweisgeberrichtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz?

Anmerkungen

IV. Ausblick auf mögliche Änderungen durch das Verbandssanktionengesetz

Anmerkungen

7. Kapitel Praktische Herausforderungen und Lösungen

I. Einleitung

Anmerkungen

II. Herausforderungen meistern

Anmerkungen

1. Meldekultur sicherstellen

a) Verhaltenskodex und interne Hinweisgeber-Richtlinie

b) Die Rolle des Managements

c) Vorteile und Nutzen verständlich kommunizieren

Anmerkungen

2. Konkrete Ausgestaltung des Hinweisgebersystems – organisatorische und technische Maßnahmen, um hilfreiche Meldungen zu erhalten

a) Organisatorische und technische Anforderungen

b) Anforderungen an Hinweisempfänger

c) Vertraulichkeit sicherstellen

d) Welche Kanäle sollen angeboten werden?

Anmerkungen

3. Kreis möglicher Hinweisgeber und zulässiger Hinweisgegenstände

Anmerkungen

4. Verpflichtungen zu und Prämien für Meldungen?

Anmerkungen

5. Risiko des Missbrauchs und Sanktionen gegen böswillige Falschmeldungen

Anmerkungen

6. Kommunikation und Training – Bekanntheit der Kanäle sicherstellen und Hilfe zur Nutzung bieten

Anmerkungen

7. Die ersten Schritte nach dem Eingang eines Hinweises – Plausibilisierung, Kategorisierung und Feedback

Anmerkungen

8. Ermittlungen und Folgemaßnahmen

Anmerkungen

9. Monitoring und Reporting

8. Kapitel Länderteil Österreich

I. Einleitung

Anmerkungen

1. Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

Anmerkungen

2. Finanzmarktaufsichtsbehörde

Anmerkungen

II. Rechtspflicht zur Einführung von Hinweisgebersystemen in österreichischen Unternehmen?

1. § 99g BWG

Anmerkungen

2. §§ 95 Abs. 1, 195 Abs. 1 BörseG

3. § 40 Abs. 1 FM-GwG

4. Bislang Ermessensspielraum in sonstigen Fällen

Anmerkungen

III. Beachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben

Anmerkungen

1. § 96 Abs. 1 Ziff. 3 ArbVG

Anmerkungen

2. § 10 AVRAG

Anmerkungen

IV. Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben

1. Begriffsbestimmung

Anmerkungen

2. Rechtlicher Rahmen

Anmerkungen

3. Anwendungsbereich der DSGVO

4. Grundlegende Erwägungen vor der Einführung eines Hinweisgebersystems

Anmerkungen

5. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

a) Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – Art. 6 DSGVO

aa) Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

(1) Freiwilligkeit

(2) Bestimmtheit und Information

(3) Keine Einwilligung in die Verarbeitung von Daten Dritter

(4) Widerruflichkeit der Einwilligung

bb) Vertragliche Zwecke, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

cc) Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO

dd) Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO

b) Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten – Art. 10 DSGVO

c) Betriebsvereinbarung oder arbeitsrechtliche Zustimmung

Anmerkungen

6. Anonymität des Hinweisgebers

Anmerkungen

7. Interner vs. externer Betrieb des Hinweisgebersystems, Datenübermittlungen

Anmerkungen

8. Konzerninterne Datenübermittlung

Anmerkungen

9. Information der betroffenen Person

Anmerkungen

10. Sicherheit der Datenverarbeitung

Anmerkungen

11. Einbindung des Datenschutzbeauftragten und Datenschutzfolgenabschätzung

Anmerkungen

12. Datenlöschung

Anmerkungen

13. Empfehlungen für die Implementierung in Österreich

9. Kapitel Länderteil Schweiz

I. Einleitung

Anmerkungen

1. Grundlegendes

2. Gesellschaftsrechtliche Vorgaben

Anmerkungen

3. Strafrechtliche Sanktionierung

Anmerkungen

4. Verwaltungs(straf)recht

Anmerkungen

5. Ausgestaltung des Compliance-Programms

Anmerkungen

1. Ausgangspunkt und Umfeld von Hinweisen

Anmerkungen

2. Melderecht oder Meldepflicht? Je nach Stellung im Unternehmen

Anmerkungen

3. Adressat der Meldung

Anmerkungen

4. Kaskade der Meldeadressaten gem. bundesgerichtlicher Rechtsprechung

Anmerkungen

1. Pflicht zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen?

Anmerkungen

2. Verfahren im Allgemeinen und Vorgehen bei internen Untersuchungen

Anmerkungen

3. Maßnahmen aufgrund festgestellter Ergebnisse; Kündigungsschutz

Anmerkungen

1. Mitwirkungspflicht bei internen Untersuchungen

Anmerkungen

2. Schutzmaßnahmen und Verteidigungsrechte

Anmerkungen

VI. Hinweisgebersysteme in internationalen Konzernen

Anmerkungen

VII. Melde- und Informationspflichten betreffend den Betrieb von Hinweisgebersystemen

Anmerkungen

VIII. Zusammenfassung und Empfehlungen für die Implementierung in der Schweiz

Stichwortverzeichnis

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Implementierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Maßgeblichen Einfluss auf die künftige Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen hat insbesondere die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie ist am 16.12.2019 in Kraft getreten und muss vom Gesetzgeber der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie verfolgt dabei nicht nur das Ziel, die Hinweisgeber, sondern auch die von den Hinweisen betroffenen Personen zu schützen. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat in Deutschland das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im November 2020 unternommen, indem es den Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) fertig gestellt und zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt hat. Diese wichtige Entwicklung war in der vorliegenden Neuauflage noch kurzfristig entsprechend zu berücksichtigen. Denn bislang kam Hinweisgebern zwar durch die Rechtsprechung ein gewisser Schutz zu. Mit dem beabsichtigten Hinweisgeberschutzgesetz will der deutsche Gesetzgeber aber systematisch die Rechte der meldenden Personen sowie die von einem Hinweis Betroffenen stärken. Darüber hinaus unterstreicht der Gesetzesentwurf die Rolle eines effektiven Hinweisgebersystems im Unternehmen. Die rechtlichen Vorgaben können freilich nicht den Blick darauf verstellen, dass ein Hinweisgebersystem nur dann seine positive Wirkung entfalten kann, wenn in der jeweiligen Organisation eine nachhaltige Meldekultur gefördert und auch tatsächlich gelebt wird.

.....

d) Einzelne Meldekanäle

aa) Elektronische Meldekanäle

.....

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