" Hoch Geachter Her Verhörrichter …"
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Martín Camenisch. " Hoch Geachter Her Verhörrichter …"
Inhalt
Vorwort
Einleitung
Historischer Kontext
Polizeigeschichte im Spannungsfeld soziologischer Theoriebegriffe
Kultur
System
Macht
Zwischenfazit
Untersuchungsmaterial und Methodik
Quellenanalyse
Aufbau
Die Polizei als formales Organisationssystem
Institutionsstrukturen
1 Handlungsfelder
2 Organisatorische Bestimmungen
2.1 Hierarchieverhältnisse
2.2 Ausrüstung
2.3 Postenzuteilung und Unterkunft
2.4 Mobilität
2.5 Der polizeiliche Raumdiskurs
2.6 Zeit
Freizeit
Nacht
2.7 Finanzen
Einnahmekategorien
Ausgabekategorien
Pensions- und Fondsfragen
2.8 Kommunikation im Dienst des Monitorings
Das formal-normative Landjägerprofil
1 Auswahlverfahren
2 Explizite Anforderungen
3 Korpsinterne und implizit formulierte Bestimmungen
3.1 Sprache als Kompetenzfaktor
3.2 Herkunft, Sprache und Konfession als Repräsentativitätsfaktoren
3.3 Bildung
3.4 Private Verhältnisse
3.5 Physische Konstitution
3.6 Auftreten und Verhalten
4 Zwischenfazit: Die diskursive Formierung eines Beamtensoldaten?
Das Polizeisystem als Resultat polizeilicher Alltagspraktiken
Körper und Gesundheit
1 Der Dienst als Peiniger
1.1 Topografie und Klima als Einflussfaktoren
1.2 Unvorhersehbarkeit als permanentes Verletzungsrisiko
1.3 Der Tod als Extremfall
2 Gesundheitsbewusstsein und Körperpflege
Der Umgang mit dienstfreier Zeit
Finanzhaushalt
Die soziale Interaktion
1 Familien- und Privatverbindungen
1.1 Die Familienbeziehungen auf der Probe
1.2 Familiengründung in der Fremde
2 Korpsinterne Umgangsformen
2.1 Die horizontale Ebene: Zwischen esprit de corps und Individualismus
Zusammenarbeit
Konkurrenz und Konflikt
Gruppe als zwiespältiger Begriff
2.2 Die vertikale Ebene
Hierarchien und Aufstiegsmöglichkeiten
Innerinstitutionelle Interaktionsmodalitäten in einer festgefügten Zweiklassengesellschaft
Der Verhörrichter als Bezugsperson
Der Verhörrichter als Familienvogt oder Fürsprecher
Die Balance zwischen beruflicher und privater Ebene
Die Unzufriedenheit mit dem Vorgesetzten
Zolleinnehmer und Landjäger: Zwischen Kooperation und Kontrolle
Die Kommissäre als Bezugspersonen
Die Mitglieder der Ortsobrigkeit als nicht kantonale Bezugspersonen
3 Die Interaktion mit der Gesellschaft
3.1 Die externe Rezeption als Ausgangssituation
3.2 Vorgezeichnete Verhaltensschemata?
3.3 Zwischen Problemschlichtung und Problementfachung
Vorbemerkungen zu den untersuchten Fallbeispielen
Fallbeispiel 1: Landjäger Jonas Sandriser
Fallbeispiel 2: Landjäger Christian Tuffert
Fallbeispiel 3: Landjäger Simeon Fleisch
Fallbeispiel 4: Landjäger Julius Sgier
Fallbeispiel 5: Landjäger Jakob Lutta
Fazit zu den untersuchten Fallbeispielen
3.4 Die Wurzeln der Beamtenbeleidigung
3.5 Landjäger und ihr Fang
Vorbemerkungen zu den untersuchten Fallbeispielen
Fallbeispiel 6: Landjäger Michael Mutzner
Fallbeispiel 7: Landjäger Christian Grass d. Ä
Fallbeispiel 8: Landjäger Johann Bärtsch
Fallbeispiel 9: Landjäger Johann Steger
Fallbeispiel 10: Landjäger Jakob Rechsteiner
Fazit zu den untersuchten Fallbeispielen
Innenwelten – die Psychologie des Landjägers
Selbstwahrnehmung
1 Massstäbe der Selbstbeurteilung
2 Das Verhältnis zur Definitionsmacht
Ideologie
Gemütszustände
Schlusswort
Bildnachweis
Abkürzungen
Quellen. Ungedruckte Quellen
Gedruckte Quellen
Literatur
Ortsregister
Personenregister
Anmerkungen
Impressum
Отрывок из книги
Umschlagbild: Ein Bündner Landjägerwachtmeister und ein Postkondukteur, zwischen 1855 und 1860. Von beiden Personen ist der Name nicht überliefert.
Beim Polizeibeamten handelt es sich wohl um Peter Kessler von Buchen im Prättigau.
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Der Polizeibeamte war bis zur Entstehung einer Pensionskasse für Landjäger, sofern es nicht zu einem freiwilligen oder erzwungenen Dienstaustritt kam, gewissermassen ein Polizist für die Ewigkeit. Dies galt sowohl aus lang- als auch aus kurzzeitiger Perspektive: Die Landjäger hätten für ihre Pflichten «Tag und Nacht bereit zu stehen», 287 wobei betreffend obere Dienstalterslimite keine Vorschriften vorlagen.288 Eine Dienstentlassung, die nicht disziplinarischer Natur war, stand in der polizeilichen Korpsorganisation kaum zur Debatte. Das Alter konnte insofern nur indirekt einen Dienstentlassungsgrund darstellen; dann nämlich, wenn es die Anforderungen an den Landjäger so stark beeinträchtigte, dass er diese nicht mehr ausreichend erfüllen konnte und es zu Dienstvergehen, etwa der Entweichung von Häftlingen oder nicht zufriedenstellenden Patrouillierungsintensitäten, kam. Die erste altersbedingte Entlassung betraf in den Jahren 1820/21 gleich zwei, dann mit Leonhard Fausch erst 1841 einen weiteren Landjäger.289
Dies alles berücksichtigend können zwei Dimensionen zeitlicher Grenzenlosigkeit im Landjägerberuf konstatiert werden: Erstens waren effektive Freiräume im Sinne eines vollkommenen Losgelöstseins vom Polizeiberuf innerhalb des Tagesbeziehungsweise Wochenablaufs eher eine paragrafische Floskel als tatsächliche Realität. Zweitens war die sich nach Kategorien der Altersdimension richtende Dienstzeit nach oben offen. Dieser konnte der Landjäger nur dann entweichen, wenn er seinen freien Dienstaustritt nahm, was unter Umständen jedoch mit negativen Konsequenzen finanzieller Natur verbunden war. Insofern bleibt die Frage, ob das Konstrukt der Freizeit im Polizeisystem effektiv nur theoretischer Art war, bestehen.
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