Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz
Реклама. ООО «ЛитРес», ИНН: 7719571260.
Оглавление
Matthias Ambros. Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns. Ein Beitrag zur Diskussion um die Errichtung von Verwaltungsgerichten auf Ebene der Bischofskonferenz
Kontrolle kirchlichen Verwaltungshandelns
Impressum
Menü
Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Hinführung zur Thematik
I. Vollmacht, Teilhabe und Gewaltenunterscheidung: Ein kurzer Überblick über die geltende Rechtslage und ihr lehramtliches Fundament
1. Gewaltenunterscheidung statt Gewaltentrennung
2. Einheit der kirchlichen Vollmacht im Amt des Papstes/Bischofskollegiums sowie des Diözesanbischofs und Partizipation anderer Amtsträger sowie Laien an deren Amtsvollmacht
3. Lehramtliche Grundlage
4. Die Prinzipien der Bischofssynode zur Codexreform
5. Zusammenfassung
II. Die rechtliche Möglichkeit lokale Verwaltungsgerichte einzurichten
1. Die Intention der Einführung einer lokalen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Codexreform
2. Status quo: Hierarchische Beschwerde (cann. 1732–1739) und anschließende verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 123 Pastor bonus; Art. 34 Lex propria)
2.1. Verwaltungsbeschwerde
2.2. Welche Verfahrensschritte sind zu beachten, um eine Verwaltungsbeschwerde ordnungsgemäß vorzubringen?
2.3. Das Verfahren, das der hierarchische Obere bei der Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde zu beachten hat
2.4. Die Möglichkeit zur Aussetzung des Vollzugs (vgl. can. 1736)
2.5. Wie ist mit entstandenem Schaden umzugehen?
2.6. Verwaltungsklage
2.7. Vom Mehrwert einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen
3. Lokale Verwaltungsgerichte im CIC: Die Interpretation der cann. 1400 § 2 sowie 149 § 2
4. Die Kompetenz zur Errichtung lokaler Verwaltungsgerichte
4.1. Kann die Bischofskonferenz eine Zuständigkeit in der Sachfrage beanspruchen?
4.2. Kann die Apostolische Signatur die Errichtung einer lokalen Verwaltungsgerichtsbarkeit approbieren?
4.3. Bedarf es einer Intervention des Gesetzgebers zur Einführung lokaler Verwaltungsgerichte?
4.4. Conclusio
5. Das Verhältnis einer lokalen Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur
5.1. Ausrichtung und Bindung lokaler Verwaltungsgerichte an der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Apostolischen Signatur
5.2. Möglichkeit der Berufung an den Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur
5.3. Gerichtsaufsicht der Apostolischen Signatur über lokale Verwaltungsgerichte
6. Zusammenfassung und Ausblick
III. Theologische Skizzen zur Begründung kirchlicher Verwaltungsgerichtsbarkeit
1. Weshalb die vorgebrachten theologischen Argumente gegen eine lokale Verwaltungs gerichtsbarkeit nicht stichhaltig sind
2. Skizzen einer theologischen Grundlegung einer lokalen Verwaltungsgerichtsbarkeit
2.1. Aspekte theologischer Anthropologie
2.2. Aspekte einer Theologie des gemeinsamen Priestertums
2.3. Aspekte einer Theologie des Amtes
2.4. Aspekte einer Communio-Ekklesiologie
2.5. Aspekte einer Theologie der Synodalität
2.6. Aspekte einer petrinischen Theologie
3. Zusammenfassung
IV. Die jeweils spezifische Sendung von Verwaltung und Rechtsprechung im Dienst der Verwirklichung der kirchlichen Communio: Voraussetzungen, Verfahrensfragen, Perspektiven
1. Grenzen verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung. 1.1. Beschränkung auf Verwaltungsentscheidungen, die mit ausführender Gewalt erlassen wurden
1.2. Beschränkung auf das persönliche rechtliche Interesse sowie das forum externum
1.3. Beschränkung auf bloße Rechtmäßigkeitsüberprüfung
2. Die Verwaltung als Dienst zur Verwirklichung der kirchlichen Communio
2.1. Förderung einer aufmerksamen Rechtskultur kirchlichen Verwaltungshandelns
2.1.1 Aus- und Fortbildung als professionelle Grundlage kirchlicher Verwaltung
2.1.2 Menschliche und geistliche Befähigung als Voraussetzung, um ein Amt in der kirchlichen Verwaltung übernehmen zu können
2.2. Entscheiden ist alles andere als Willkür: Ein Blick in das geltende Recht
2.2.1 Notwendige Erkundigungen, Beweismittel und Anhörung (can. 50)
2.2.2 Schriftlichkeitsprinzip und Entscheidungsbegründung (can. 51)
2.2.3 Besondere Verwaltungsverfahrensordnungen
Entlassung ipso facto
Obligatorische Entlassung
Fakultative Entlassung
2.3. Möglichkeiten einer „arteigenen Rechtsprechung innerhalb der Verwaltung“134
3. Ein berechtigtes Nebeneinander von Verwaltungsbeschwerde und Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ein Blick in das Codex-Entwurfsschema 1982
4. Exkurs: Die Errichtung von Strafgerichtshöfen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
5. Zusammenfassung
V. Ein kritischer Blick auf neuere Entwicklungen
1. Fehlende verwaltungsgerichtliche Überprüfung bei Strafen, die bei delicta graviora von der Glaubenskongregation auf dem Verwaltungsweg verhängt werden
2. Die Sonderbefugnisse einiger Kongregationen
3. Die Amtsenthebung von Bischöfen und Höheren Oberen
4. Die zunehmende Tendenz einiger Dikasterien des Heiligen Stuhls, päpstliche Entscheidungen herbeizuführen
5. Die Instruktion Cor Orans über die kontemplativen Nonnenklöster
6. Zusammenfassung
Ausblick
Anhang. 1. Entwurfsschema Codex Iuris Canonici 1982 [Schema Novissimum CIC 1982]179
2. Verwaltungsgerichtsordnung der Würzburger Synode180
Grundsätze
1. Teil: Gerichtsverfassung
1. Abschnitt: Richteramt
2. Teil: Verfahren
2. Abschnitt: Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsanträge
8. Abschnitt: Beschwerde
10. Abschnitt: Kosten
Bibliographie. Quellen. Zweites Vatikanisches Konzil:
Bischofssynode:
Päpstliche Dokumente:
Dokumente des Heiligen Stuhls:
Rechtsprechung der Apostolischen Signatur:
Sonstige Quellen:
Hilfsmittel
Sekundärliteratur
Informationen zum Buch
Informationen zum Autor
Отрывок из книги
Matthias Ambros
Ein Beitrag zur Diskussion um die
.....
2.5. Aspekte einer Theologie der Synodalität
2.6. Aspekte einer petrinischen Theologie
.....