Schweiz – Europäische Union: Grundlagen, Bilaterale Abkommen, Autonomer Nachvollzug

Schweiz – Europäische Union: Grundlagen, Bilaterale Abkommen, Autonomer Nachvollzug
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Die schweizerische Europapolitik steht auf dem Prüfstand. Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» rückt das geplante Institutionelle Abkommen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die EU erwartet von der Schweiz, sich zum vorliegenden Text zu bekennen. Der Bundesrat beurteilt den Entwurf zwar positiv, hat bislang aber darauf verzichtet, ihn zu unterzeichnen. Er verlangt Klärungen und Präzisierungen in Bezug auf den Lohnschutz, die Unionsbürgerrichtlinie und die Beihilferegeln.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Bundesrat und die Europäische Kommission einen tragfähigen Kompromiss finden und bereit sind, das Abkommen den Vertragsgebern in der Schweiz und der EU zur Genehmigung vorzulegen, oder ob wir auf eine Phase der Unsicherheit und Erosion der bilateralen Beziehungen zusteuern. Letzteres wäre keine verlockende Perspektive – weder für die Schweiz noch für die EU.

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Matthias Oesch. Schweiz – Europäische Union: Grundlagen, Bilaterale Abkommen, Autonomer Nachvollzug

1. Vorwort

2. Literatur

3. Materialien

4. Berichte und weitere Informationen

5. Abkürzungsverzeichnis

1. Übersicht

2. Die Schweiz als «zugewandter Ort» der EU

3. Introvertierte Verfassungstradition

4. Entstehung und Grundzüge. A. Etappen

1. Erste Annäherung (1956-1972)

2. Abkommen im Waren-, Versicherungs- und Transitbereich (1972-1992)

3. Ablehnung des EWR-Beitritts (1992)

4. Bilaterale I (1999)

5. Bilaterale II (2004)

6. Punktuelle Ergänzungen (2005-heute)

7. Laufende Verhandlungen

B. Parteien

1. «EU only»-Abkommen

2. Gemischte Abkommen

C. Typologie

D. Verhältnis zum unionalen und schweizerischen Recht

1. Geltung und Rang

2. Völkerrechtskonforme Auslegung

3. Unmittelbare Anwendbarkeit

E. Seitenblick: Bilaterale Abkommen und direkte Demokratie

1. Hohe demokratische Legitimation

2. Aushöhlung der Substanz der demokratischen Rechte

5. Institutionelle Ausgestaltung. A. Durchführung, Überwachung, Rechtsschutz

1. Europäische Union

2. Schweiz

3. Spezielle Regelungen

B. Auslegung. 1. Im Allgemeinen

2. Sinngemäss oder wörtlich übernommenes EU-Recht

3. Positivrechtliche Regelungen

4. Einseitige Erklärungen

C. Gemischte Ausschüsse

D. Weiterentwicklung

E. Streitbeilegung

F. Ausblick: Institutionelles Abkommen. 1. Ausgangslage und Verhandlungen

2. Inhalt

3. Weiteres Vorgehen

6. Einzelne Abkommen. A. Einleitung

B. Warenhandel

1. Freihandel

2. Technische Handelshemmnisse

3. Landwirtschaftliche Produkte

4. Verarbeitete landwirtschaftliche Produkte

5. Zollerleichterungen und Zollsicherheit

C. Personenfreizügigkeit

1. Freizügigkeitsabkommen: Im Allgemeinen

2. Einreise, Aufenthalt, Familiennachzug

3. Nichtdiskriminierung, Stillhalteklausel

4. Rechtfertigung von Einschränkungen

5. Begleitrechte

(a) Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(b) Anerkennung beruflicher Qualifikationen

D. Dienstleistungshandel

1. Direktversicherungen

2. Kurzzeitige Dienstleistungen

(a) Aktive Dienstleistungsfreiheit

(b) Flankierende Massnahmen

(c) Passive Dienstleistungsfreiheit

3. Landverkehr

4. Luftverkehr

E. Wettbewerbsrecht

1. Kartellrechtliche Bestimmungen

2. Beihilferechtliche Bestimmungen

3. Öffentliches Beschaffungswesen

4. Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden

F. Justiz und Inneres

1. Schengen

(a) Schengen-Assoziierungsabkommen: Im Allgemeinen

(b) Grenzkontrollen

(c) Schengen-Visum

(d) Rückführung von Drittstaatsangehörigen

(e) Polizei, Amts- und Rechtshilfe, Sicherheit

(f) Frontex, ISF – Grenzen und Visa

2. Betrugsbekämpfung, Europol, Eurojust

(a) Betrugsbekämpfung

(b) Europol

(c) Eurojust

3. Dublin

(a) Dublin-Assoziierungsabkommen: Im Allgemeinen

(b) Für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlicher Staat

(c) Eurodac

(d) Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

4. Datenschutz

G. Forschung, Kultur, Bildung

1. Forschung

2. Kultur

3. Bildung, Berufsbildung, Jugend

H. Diverses

1. Statistik

2. Umwelt

3. Ruhegehälter

4. Zinsbesteuerung / Automatischer Informationsaustausch

5. Verteidigung

6. Satellitennavigation

7. Exkurs: Kohäsion

8. Politik der Europaverträglichkeit. A. Begriff und Zweck

B. Verhältnis zur Rechtsvergleichung

9. Beispiele

A. Gesetzesrecht

B. Verordnungsrecht

C. Rechtsetzungstechnik

10. Europaverträgliche Auslegung

11. Spezialfälle. A. Faktische Alternativlosigkeit

1. Datenschutzrecht

2. Finanzmarktrecht

3. COVID-19: Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstung

B. Cassis de Dijon-Prinzip

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Die schweizerische Europapolitik steht auf dem Prüfstand. Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» rückt das geplante Institutionelle Abkommen in den Fokus der Öffentlichkeit. Die EU erwartet von der Schweiz, sich zum vorliegenden Text zu bekennen. Der Bundesrat beurteilt den Entwurf zwar positiv, hat bislang aber darauf verzichtet, ihn zu unterzeichnen. Er verlangt Klärungen und Präzisierungen in Bezug auf den Lohnschutz, die Unionsbürgerrichtlinie und die Beihilferegeln. Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Bundesrat und die Europäische Kommission einen tragfähigen Kompromiss finden und bereit sind, das Abkommen den Vertragsgebern in der Schweiz und der EU zur Genehmigung vorzulegen, oder ob wir auf eine Phase der Unsicherheit und Erosion der bilateralen Beziehungen zusteuern. Letzteres wäre keine verlockende Perspektive – weder für die Schweiz noch für die EU.

Das Buch bezweckt, den Boden zu legen für eine informierte Diskussion über den bilateralen Weg der Schweiz und die nächsten Integrationsschritte. Es stellt die Entstehung der bilateralen Abkommen vor, ihre Grundzüge, ihre institutionelle Ausgestaltung und die mit dem Institutionellen Abkommen avisierten Novellierungen. Es skizziert den Inhalt und die Funktionsweise der einzelnen Abkommen. Es beleuchtet die Politik des autonomen Nachvollzugs von EU-Recht in der Schweiz. Insgesamt zeigt sich, dass die Doppelstrategie der völkerrechtlichen Anbindung und der selbstgewählten Anpassung zu einer weitgehenden Integration der Schweiz in das Recht der EU geführt hat – deutlich weitgehender als dies einer breiten, auch juristisch fachkundigen Öffentlichkeit bewusst ist. Die Schweiz ist längst zu einem «zugewandten Ort» der EU mutiert. Sie tut gut daran, sich der mannigfaltigen Gemeinsamkeiten, Interdependenzen und Abhängigkeiten bewusst zu sein, wenn die nächsten europapolitischen Weichen gestellt werden.

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Kaufmann Marianne, Anerkennung der Berufsqualifikationen von Primarlehrpersonen, 2015

Kellenberger Jakob, Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH-EU, 2014

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