Gesammelte Beiträge von Max Weber
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Max Weber. Gesammelte Beiträge von Max Weber
Gesammelte Beiträge von Max Weber
Inhaltsverzeichnis
Agrarverhältnisse im Altertum1
I. Einleitung. Zur ökonomischen Theorie der antiken Staatenwelt
II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur
1. Mesopotamien
2. Aegypten
a) Altes Reich
b) Mittleres Reich
c) Neues Reich
3. Israel
4. Hellas
a) Vorklassische Zeit
b) »Klassische« Epoche (speziell: Athen)
5. Der Hellenismus
6. Rom
a) Der Stadtstaat
b) Die Expansionszeit Roms
7. Grundlagen der Entwicklung in der Kaiserzeit
Zur Literatur:
Fußnoten
Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur1
Fußnoten
Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter1
Vorbemerkung
I. Römisches und heutiges Recht
Societas und offene Handelsgesellschaft
Angebliche Ansätze zur Wandlung der römischrechtlichen Grundsätze
Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte
II. Die seehandelsrechtlichen Sozietäten
1. Die Kommenda und die Bedürfnisse des Seehandels
2. Die Societas maris
3. Geographisches Gebiet der Kommendaverhältnisse
4. Vermögensrecht der Seesozietäten
5. Die Landkommenda und die Kommanditen
III. Die Familien- und Arbeitsgemeinschaften
IV. Pisa. Sozietätsrecht des Constitutum Usus
V. Florenz
VI. Die juristische Literatur. Schluß
Quellenübersicht
Fußnoten
Die ländliche Arbeitsverfassung1
Fußnoten
Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter1
Fußnoten
Der Streit um den Charakter der altgermanischen Sozialverfassung in der deutschen Literatur des letzten Jahrzehnts1
Fußnoten
Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht
Einleitung
I. Zusammenhang der agrimensorischen genera agrorum mit den staats- und privatrechtlichen Qualitäten des römischen Bodens
II. Der grundsteuerfreie römische Boden in seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung
III. Das öffentliche und steuerbare Land und die Besitzstände minderen Rechts
IV. Die römische Landwirtschaft und die Grundherrschaften der Kaiserzeit
Anhang. Die Inschrift von Arausio C. I. L., XII, 1244 (cf. Additamenta eod.)
Litteratur
Zu Kap. I
Zu Kap. II
Zu Kap. III
Zu Kap. IV
Anlage I
Anlage II
Fußnoten
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Max Weber
Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur
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Die antike Agrargeschichte nun ist in ihrem Verlauf in die Peripetien der antiken Stadtgeschichte so eng verflochten, daß sie von ihnen isoliert kaum behandelt werden könnte. Namentlich sind uns nur ganz ausnahmsweise deutliche Nachrichten über die Verhältnisse derjenigen quantitativ ungeheuer überwiegenden Gebiete enthalten, welche nicht städtisch organisiert waren, und natürlich erst recht wenige über die in den städtischen Territorien der Stadt vorangehenden Zustände, vor allem fast keine solchen aus dem Munde der betreffenden Völker selbst. Die älteste jüdische Tradition, welche vor der städtischen Organisation der Nation redigiert sein muß, ist doch in einem Milieu entstanden, welches bereits eine Jahrhunderte alte Stadtkultur und Fremdherrschaft von Kulturvölkern erlebt hatte, und es bleibt ferner unfeststellbar, wie weit die nachweislich »ältesten« Partien später retouchiert sind. Für den Okzident, wo wir die Völker in weit primitiveren Stadien antreffen als die Aegypter und Babylonier, steht es dennoch kaum anders. Was z.B. eigentlich der »Gau« urwüchsig gewesen ist, welches die Sozialverfassung des »Dorfs« war, ehe die (später zu erwähnende) militärische Differenzierung begann, – dies ist aus den wenigen Notizen über die Verhältnisse dieser Institutionen in historischer Zeit, auch da, wo (wie etwa in Arkadien, Samnium, Persis) damals die Stadtverfassung fehlte, natürlich schon deshalb nicht zu erschließen, weil man nicht weiß, wie stark diese Zustände schon Produkt des Einflusses der unmittelbar benachbarten städtischen Gebiete sind. Vollends ist die Frage, in welche Zeit Institutionen wie z.B. die Phratrien, Phylen, Kurien, Tribus, endlich auch die »Geschlechter«, zurückreichen, offenbar nicht endgültig und zwingend zu erledigen: Denn dazu wäre eine eindeutige Antwort darauf nötig: ob speziell die (allgemein als besonders alt angesprochene »Phratrie« anderweit ethnographisch bekannten Typen sich einfügt oder nicht. Im letzteren Fall ist trotz aller gegenteiligen Erörterungen doch das Wahrscheinlichere, daß sie Produkt einer sekundären, militärisch bedingten, Entwicklung ist. – Von den Anschauungen, welche über den historischen Ausgangspunkt der antiken Sozialgeschichte ziemlich allseitig geglaubt worden sind, erscheint jedenfalls eine heute durchweg – vielleicht mit Ausnahme mancher an die Wüste grenzenden orientalischen Gemeinwesen – nicht mehr haltbar: der Glaube an das ursprüngliche »Nomaden«leben der okzidentalen Völker, d.h. an eine rein viehzüchtende ackerbaulose Vorzeit bei ihnen. Die Rolle, welche das Vieh überall als Hauptbestandteil des beweglichen Besitzes, deshalb wichtigstes Tribut- und Tauschobjekt, und der Viehbesitz als Hauptgrundlage sozialer Differenzierung und (neben Metallschmuck und kostspieligen Waffen) Hauptbestandteil des Häuptlingsvermögens, Viehwartung als spezifisch männliche (daher auch eines Adligen nicht unwürdige) Arbeit, erweislich gespielt hat, darf zu jener Annahme nicht verleiten. Auch die plausible Hypothese, daß wenigstens die Herrengeschlechter aus Einfällen von reinen Hirtenstämmen und Unterwerfung der seßhaften Ackerbauer durch jene entstanden seien, ist – wo sie nicht im Einzelfall wahrscheinlich zu machen ist – nicht generell annehmbar, da der antike Adelsstaat gerade an den Küstenplätzen besonders früh und stark entwickelt ist, und andere Quellen der Vormachtstellung der Könige und Adligen bekannt sind. Wie aber der Ackerbau, der in alle prähistorisch erschließbaren Zeiten der uns beschäftigenden Völker zurückreicht, in deren bäuerlicher »Urzeit« sozial organisiert war, davon ist nichts Zuverlässiges zu erfahren. Was wesentlich deutlicher erkennbar bleibt, sind gewisse Organisationsstadien, die sich, bis zu einem gewissen Maße, bei allen denjenigen »antiken« Völkern, von der Seine bis zum Euphrat, welche überhaupt städtische Entwicklung gekannt haben, wiederholt zu haben scheinen.
1. Zunächst ein Zustand, in welchem, als ferne Vorläufer der späteren Stadt, nur Schutzwälle gegen feindlichen Ueberfall existieren, Hausgemeinschaft und Dorf die ökonomische, Blutrache-, Kult- und Wehrverbände die polizeiliche, sakrale und politische Garantie der Existenz des Einzelnen tragen, – ohne daß jedoch über Struktur, die Koinzidenz oder umgekehrt die Funktionsteilung dieser Verbände untereinander für die Vorzeit der Antike etwas ganz Sicheres auszumachen wäre. Die als »frei« geltenden Volksgenossen sind alle am Grundbesitz beteiligt, und nehmen, bei mäßigem Sklavenbesitz, an den Feldarbeiten teil. Die Stellung des politischen Häuptlings und seine – meist transitorischen – Funktionen können nicht wohl andere gewesen sein als z.B. bei den Germanen auch. Er ist nur vorhanden, wo kriegerische Bedrohung möglich ist. Er hat als »Richter«, wie bei den meisten »Naturvölkern«, nur gütliche Mittel zur Verfügung und er kann ferner nie ungefährdet die Tradition verletzen, über welche die ältesten Männer seine berufenen Berater sind. Es hängt von der politischen Lage ab, ob überhaupt gemeinsame politische Angelegenheiten bestehen. Die Bedeutung des Zusammenhangs des »Geschlechts« durch »Blut« (statt durch die ursprünglich allein entscheidende Nahrungsgemeinschaft) entwickelt sich bei den Häuptlingssippen zuerst stärker, indem die Erinnerung an kriegerische Leistungen oder wertvolle Schiedssprüche sie als von den Göttern bevorzugt legitimiert. Oekonomisch erhalten sie freiwillige Geschenke. Vorzug im Beuteanteil und, eventuell, ein speziell ausgewiesenes Landlos.
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