Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB

Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB
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Описание книги

Der Bestechungstatbestand des § 299 StGB fristete viele Jahre ein Schattendasein. Erst in den letzten Jahren hat das Interesse an der Vorschrift deutlich zugenommen, vor allem durch das Aufdecken einiger spektakulärer Fälle von Wirtschaftskorruption und neuer europarechtliche Vorgaben an den Straftatbestand. Das Werk untersucht einen sog. Grenzbereich des § 299 StGB und versucht eine Antwort auf die praxisrelevante Frage zu geben, in welchen Fällen die Annahme oder das Gewähren von Vorteilen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden ein Strafbarkeitsrisiko nach § 299 StGB nach sich zieht.

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Maximilian Menn. Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB

Der geschäftliche Betrieb als „Dritter“ im Sinne des § 299 StGB

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Einleitung

A. Korruption in der Privatwirtschaft – ein aktuelles Problem

Anmerkungen

B. Problemstellung

Anmerkungen

C. Gang der Untersuchung

Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen

A. Historische Entwicklung des § 299 StGB

I. Vor Einführung der Gewerbefreiheit

II. Die Einführung der Gewerbefreiheit

III. Neufassung des UWG vom 7.6.1909

IV. Reform der Straftatbestände 1974

V. Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13.8.1997

VI. Gesetz vom 22.8.2002

VII. Weitere Reformbestrebungen

Anmerkungen

B. Ökonomische Grundlagen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

I. Begriff des wirtschaftlichen Wettbewerbs

II. Voraussetzungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Aufgabe des Wettbewerbsrechts

III. Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

1. Ökonomische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

a) Anpassungs- oder Steuerungsfunktion

b) Allokationsfunktion

c) Verteilungsfunktion

d) Fortschrittsfunktion

e) Auslesefunktion

2. Gesellschaftspolitische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

a) Freiheitsfunktion

b) Kontrollfunktion

IV. Auswirkungen von Bestechungszahlungen

1. Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess als solchen

2. Auswirkungen auf die Interessen der Marktteilnehmer

3. Auswirkungen auf die Wirtschaftsmoral

4. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland

5. Ergebnis

Anmerkungen

C. Geschützes Rechtsgut

I. Das Rechtsgutsverständnis im Allgemeinen

1. Das systemimmanente Konzept

2 Das systemtranszendente Konzept

3. Schlussfolgerung

II. Das Rechtsgut des § 299 StGB

1. Schutz des lauteren Wettbewerbs

aa) Strafrechtliche Literatur

bb) Gegenstimmen gegen das Rechtsgut des lauteren Wettbewerbs

cc) Rechtsprechung

dd) Präzisierung in der jüngeren strafrechtlichen Literatur

b) Eigene Stellungnahme

aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm

bb) Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Kritik

(1) Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG

(2) Nichtschädigung des gesamtwirtschaftlichen Systems als Argument gegen den Wettbewerbsschutz

(3) Sinnhaftigkeit eines weit gefassten Wettbewerbsschutzes

(4) Europarechtswidrigkeit des Rechtsgutsverständnisses

(5) Präzisierung durch Koepsel

c) Zwischenergebnis

2. Schutz der Mitbewerber

aa) Strafrechtliche Literatur

bb) Rechtsprechung

aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm

bb) Das Strafantragsrecht der Mitbewerber

(1) Unzulässiger Zirkelschluss

(2) Entwicklung des UWG

(3) Überflüssige Doppelung des § 301 Abs. 2 StGB

(4) Kein Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen

(5) Zwischenergebnis

cc) Mögliche Rechtslücken durch mangelnden Individualschutz

dd) Generelle Kritik an der Einbeziehung von Individualinteressen

ee) Die Chancengleichheit der Mitbewerber

ff) Individuelles Vermögen der Mitbewerber

c) Zwischenergebnis

3. Schutz des Geschäftsherrn

aa) Strafrechtliche Literatur

bb) Rechtsprechung

aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm

bb) Das Strafantragsrecht des Geschäftsherrn

cc) Europarechtskonforme Auslegung mit Blick auf die Geschäftsherrninteressen

dd) Teleologische Argumente

ee) Individuelles Vermögen des Geschäftsherrn

c) Zwischenergebnis

aa) Strafrechtliche Literatur

bb) Rechtsprechung

b) Eigene Stellungnahme

a) Die Ansicht Pragals

b) Eigene Stellungnahme

a) Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur

b) Eigene Stellungnahme

a) Die Ansicht Heinrichs

b) Eigene Stellungnahme

III. Zusammenfassung und Ergebnis

Anmerkungen

D. Wettbewerbsakzessorietät des strafrechtlichen Bestechungsverbots

I. Akzessorietät im Strafrecht

1. Strenge Akzessorietät

2. Bedingte oder asymmetrische Akzessorietät

III. Folgerung für die weitere Untersuchung

Anmerkungen

E. Überblick zu den Amtsträgerdelikten der §§ 331 ff. StGB

I. Personaler und sachlicher Anwendungsbereich der Amtsträgerdelikte

II. Das geschützte Rechtsgut der §§ 331 ff. StGB

III. Ergebnis

Anmerkungen

Teil 3 Strafrechtliche Analyse von Vorteilsgewährungen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden

Anmerkungen

A. Bedenkliche Weite des strafrechtlichen Bestechungstatbestandes

a) Ausgangsfall

b) Abwandlung

aa) Strafbarkeit des M gem. § 299 Abs. 1 StGB

bb) Strafbarkeit des C gem. § 299 Abs. 2 StGB

cc) Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB

dd) Ergebnis für den Ausgangsfall

aa) Strafbarkeit des M

bb) Strafbarkeit des X gem. § 299 Abs. 2 StGB

cc) Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB

dd) Ergebnis für die Abwandlung

a) Ausgangsfall

b) Abwandlung

aa) Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB

bb) Strafbarkeit des S gem. § 299 Abs. 2 StGB

cc) Ergebnis für den Ausgangsfall

aa) Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB

bb) Ergebnis für die Abwandlung

1. Sachverhalt

a) Strafbarkeit des G gem. § 299 Abs. 1 StGB

b) Ergebnis

IV. Bewertung der Ergebnisse

Anmerkungen

B. Darstellung und Bewertung bisheriger Lösungsansätze

1. Straflosigkeit des Betriebsinhabers nach derzeit geltender Fassung

2. Rückschlüsse auf eine mögliche Straflosigkeit des Angestellten

aa) Die Ansicht Rengiers

bb) Die Ansicht Wollschlägers

cc) Die Ansicht Winkelbauers

dd) Die Ansichten Rönnaus und Nepomucks/Groß

ee) Die Ansicht Kindhäusers

b) Kritik an den Lösungsansätzen

II. Die fehlende Schädigung des Wettbewerbs als Argument für eine straflose Vorteilsannahme

1. Die Unrechtsvereinbarung als Korrektiv

a) Die Ansicht Odenthals

b) Kritik an dem Lösungsansatz

2. Einschränkungen hinsichtlich des Drittvorteilsempfängers

aa) Die Ansicht Lüderssens

bb) Kritik an dem Lösungsansatz

b) Das Unternehmen des Vorteilsannehmenden als Drittvorteilsempfänger

(1) Rechtsprechung

(2) Literatur

(a) Die Ansicht Koepsels

(b) Die Ansicht Winkelbauers

(c) Die Ansicht Erbs

(d) Die Ansicht Nepomucks/Groß´

(e) Die Ansicht Schuhrs

(f) Die Ansicht Rogalls

(g) Die Ansicht Grützners/Momsens/Behrs

bb) Kritik an den Lösungsansätzen

(1) Die einschränkende Auslegung des Merkmals „Dritter“

(2) Die teleologische Reduktion des Merkmals „Dritter“

(3) Zwischenergebnis

3. Die mögliche Tatbestandslosigkeit sog. entschleierter Schmiergelder[99]

aa) Rechtsprechung

bb) Literatur

(1) Die Ansichten von Blessing und Rönnau

(2) Die Ansicht Sprafkes

(3) Die Ansicht Szebrowskis

(4) Die Ansicht Winkelbauers

(5) Die Ansichten von Rengier und Wollschläger

b) Kritik an den Lösungsansätzen

4. Das Merkmal der Unlauterkeit als mögliches Strafausschlusskriterium

aa) Die Ansicht Winkelbauers

bb) Die Ansicht Rönnaus

cc) Die Ansicht Altenburgs

dd) Die Ansicht v. Tippelskirchs

b) Kritik an den Lösungsansätzen

aa) Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus

bb) Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs

(1) Mangelnde Tatbestandsqualität

(2) Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

(3) Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten

cc) Zwischenergebnis

5. Weitere generalisierende Lösungsansätze

aa) Die Ansicht Danneckers

bb) Die Ansicht Francuskis

cc) Die Ansicht Wollschlägers

b) Kritik an den Lösungsansätzen

6. Ergebnis

Anmerkungen

C. Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags

I. Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB

1. Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion

2. Übertragung auf § 299 StGB

a) Erfassung durch den Wortlaut der Norm

b) Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung

c) Gebotenheit einer teleologischen Reduktion

aa) Sinn und Zweck des strafrechtlichen Bestechungsverbots

bb) Schädigung des freien Wettbewerbs in den fraglichen Sachverhaltskonstellationen

cc) Hinzufügung eines einschränkenden Merkmals

d) Zwischenergebnis

a) Gleichlauf mit der Beurteilung von Drittmitteleinwerbungen

aa) BGH, NJW 2002, 2801 – „Drittmittel“

bb) BGH, NJW 2003, 763

cc) Reaktionen der strafrechtlichen Literatur und Bewertung

dd) Folgerung für den Untersuchungsgegenstand

b) Größere Normenklarheit durch die teleologische Reduktion gegenüber einer „erzwungenen“ restriktiven Tatbestandsauslegung

4. Ergebnis der methodischen Überlegungen

II. Die lauterkeitsrechtliche Analyse von Vorteilen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden

1. Aufforderung zu kostenlosen Sonderleistungen

2. Verkaufsförderungsmaßnahmen im Anbieterwettbewerb

a) Vorbemerkung zu möglichen Fallkonstellationen

aa) Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber gewerblichen Endabnehmern

bb) Sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Unternehmern

cc) Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Verbrauchern

b) Analyse der relevanten Fallkonstellationen

aa) Die lauterkeitsrechtliche Rechtsprechung

(1) Vorbemerkung

(2) Prämien an den Betriebsinhaber

(a) BGH, GRUR 1961, 588 – „Einpfennig-Süßwaren“

(b) BGH, WRP 1974, 202 – „Verschlusskapsel-Prämie“

(c) BGH, GRUR 1979, 779 – „Wert-Coupons“

(d) OLG Köln, WuW 1983, 615 – „Beratungsprämien-Aktion“

(e) LG Kleve, WRP 1999, 706

(f) OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 17.8.2000, Az. 6 U 74/00

(g) LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 205 – „Raststätte“

(h) BGH, GRUR 2003, 624 – „Kleidersack“

(i) LG Krefeld, WRP 2004, 648

(j) OLG Oldenburg, GRUR-RR 2004, 209 – „Mittelmeerkreuzfahrt“

(k) BGH, GRUR 2005, 1059 – „Quersubventionierung von Laborgemeinschaften“

(l) BGH, NJW 2009, 3097 – „Winteraktion“

(m) BGH, NJW-RR 2011, 260

(3) Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung

(a) RG, GRUR 1938, 619 – „Herdweiß“

(b) OLG Stuttgart, BB 1974, 1265 – „Goldpunkte“

(c) OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1235

(d) OLG Düsseldorf, WRP 1999, 1197 – „Verkaufswettbewerb“

(4) Prämien an Angestellte und Beauftragte

(a) BGH, GRUR 1971, 223 – „clix-Mann“

(b) LG Rottweil, WRP 1975, 379

(c) LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 204 – „Club-Klasse-Tickets“

(d) OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117 – „sixperts“

(5) Ergebnis

bb) Ansichten in der lauterkeitsrechtlichen Literatur

(1) Prämien an den Betriebsinhaber

(2) Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung

(3) Prämien an Angestellte und Beauftragte

(4) Ergebnis

cc) Stellungnahme und eigene Bewertung

(1) Bewertungsansätze

(2) Identifizierung relevanter Interessenbeeinträchtigungen

(a) Geschäftsherrninteressen

(b) Mitbewerberinteressen

(c) Drittinteressen

(d) Auswirkungen auf die Institution des freien Wettbewerbs

(e) Zwischenergebnis

(3) Kriterien der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung

(a) Berechtigte Erwartungshaltung des Dritten

(aa) Die Unternehmensstruktur des Umworbenen

(bb) Schutzbedürftigkeit des Dritten

(cc) Berufsrechtliche Stellung des Umworbenen

(dd) Vertragspflichten gegenüber Dritten

(b) Enttäuschung der Erwartungshaltung

(aa) Der Vorteilsempfänger

(bb) Wert und Art des Vorteils

(cc) Modalitäten der Auslobung

(dd) Branchenüblichkeit

(c) Zwischenergebnis

(4) Korrektur der Ergebnisse

(a) Beschränkung auf gesetzlich verankerte Neutralitätspflichten

(b) Gewandeltes Verbraucherleitbild

(c) Überschreitung einer Erheblichkeitsschwelle

(d) Zwischenergebnis

c) Zusammenfassung der Bewertung

aa) Gewerblicher Kunde als Endabnehmer

bb) Stufenwettbewerb

3. Ergebnis der lauterkeitsrechtlichen Analyse

III. Wettbewerbswidrigkeit als hinreichende Bedingung der Strafbarkeit nach § 299 StGB

1. Konkretisierung der strafwürdigen Wettbewerbsverstöße

2. Notwendigkeit einer zusätzlichen normativen Wertung als Filter tatbestandsmäßigen Verhaltens – ein Vergleich mit §§ 331 ff. StGB

3. Weitere normative Einschränkungen

4. Zwischenergebnis

IV. Anwendung der wettbewerbsakzessorischen Interpretation auf die o.g. Beispielsfälle

a) Ausgangsfall

b) Abwandlung

a) Ausgangsfall

b) Abwandlung

3. Beispielsfall 3: „Einseitige Berater“

V. Ergebnis der wettbewerbsakzessorischen Betrachtungsweise

Anmerkungen

D. Reformbedarf de lege ferenda aufgrund der Untersuchungsergebnisse

I. Reformbedarf aufgrund von Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung

II. Einbeziehung des Geschäftsherrn in den Tatbestand des § 299 StGB

III. Erweiterung des § 299 StGB aufgrund internationaler Vorgaben

IV. Ergebnis und Formulierungsvorschlag

Anmerkungen

Teil 4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

A. Wesentliche Ergebnisse

B. Ausblick

Anhang

Anhang A: Frühere Gesetzesfassungen des § 299 StGB bzw. § 12 UWG

§ 12 UWG

§ 12 UWG

§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Anhang B: Internationale Regelungen zur Korruptionsbekämpfung. Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (Bereinigte Übersetzung der zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmten Fassung) – Auszug – Artikel 7: Bestechung im privaten Sektor

Artikel 8: Bestechlichkeit im privaten Sektor

Artikel 37: Vorbehalte. 1

Artikel 38: Gültigkeit und Überprüfung von Erklärungen und Vorbehalten des déclarations et réserves. 1

2

Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (2003/568/JI) – Auszug – Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Artikel 2: Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor

Artikel 4: Strafen und andere Sanktionen

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption – Auszug – Artikel 21: Bestechung im privaten Sektor

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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Der geschäftliche Betrieb als „Dritter“ im Sinne des § 299 StGB

Zugleich ein Beitrag zu Auslegung und Reichweite des strafrechtlichen Bestechungsverbots

.....

bb)Kritik an dem Lösungsansatz

b)Das Unternehmen des Vorteilsannehmenden als Drittvorteilsempfänger

.....

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