Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB
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Maximilian Menn. Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB
Der geschäftliche Betrieb als „Dritter“ im Sinne des § 299 StGB
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Einleitung
A. Korruption in der Privatwirtschaft – ein aktuelles Problem
Anmerkungen
B. Problemstellung
Anmerkungen
C. Gang der Untersuchung
Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen
A. Historische Entwicklung des § 299 StGB
I. Vor Einführung der Gewerbefreiheit
II. Die Einführung der Gewerbefreiheit
III. Neufassung des UWG vom 7.6.1909
IV. Reform der Straftatbestände 1974
V. Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13.8.1997
VI. Gesetz vom 22.8.2002
VII. Weitere Reformbestrebungen
Anmerkungen
B. Ökonomische Grundlagen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
I. Begriff des wirtschaftlichen Wettbewerbs
II. Voraussetzungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Aufgabe des Wettbewerbsrechts
III. Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
1. Ökonomische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
a) Anpassungs- oder Steuerungsfunktion
b) Allokationsfunktion
c) Verteilungsfunktion
d) Fortschrittsfunktion
e) Auslesefunktion
2. Gesellschaftspolitische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
a) Freiheitsfunktion
b) Kontrollfunktion
IV. Auswirkungen von Bestechungszahlungen
1. Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess als solchen
2. Auswirkungen auf die Interessen der Marktteilnehmer
3. Auswirkungen auf die Wirtschaftsmoral
4. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland
5. Ergebnis
Anmerkungen
C. Geschützes Rechtsgut
I. Das Rechtsgutsverständnis im Allgemeinen
1. Das systemimmanente Konzept
2 Das systemtranszendente Konzept
3. Schlussfolgerung
II. Das Rechtsgut des § 299 StGB
1. Schutz des lauteren Wettbewerbs
aa) Strafrechtliche Literatur
bb) Gegenstimmen gegen das Rechtsgut des lauteren Wettbewerbs
cc) Rechtsprechung
dd) Präzisierung in der jüngeren strafrechtlichen Literatur
b) Eigene Stellungnahme
aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb) Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Kritik
(1) Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG
(2) Nichtschädigung des gesamtwirtschaftlichen Systems als Argument gegen den Wettbewerbsschutz
(3) Sinnhaftigkeit eines weit gefassten Wettbewerbsschutzes
(4) Europarechtswidrigkeit des Rechtsgutsverständnisses
(5) Präzisierung durch Koepsel
c) Zwischenergebnis
2. Schutz der Mitbewerber
aa) Strafrechtliche Literatur
bb) Rechtsprechung
aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb) Das Strafantragsrecht der Mitbewerber
(1) Unzulässiger Zirkelschluss
(2) Entwicklung des UWG
(3) Überflüssige Doppelung des § 301 Abs. 2 StGB
(4) Kein Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen
(5) Zwischenergebnis
cc) Mögliche Rechtslücken durch mangelnden Individualschutz
dd) Generelle Kritik an der Einbeziehung von Individualinteressen
ee) Die Chancengleichheit der Mitbewerber
ff) Individuelles Vermögen der Mitbewerber
c) Zwischenergebnis
3. Schutz des Geschäftsherrn
aa) Strafrechtliche Literatur
bb) Rechtsprechung
aa) Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb) Das Strafantragsrecht des Geschäftsherrn
cc) Europarechtskonforme Auslegung mit Blick auf die Geschäftsherrninteressen
dd) Teleologische Argumente
ee) Individuelles Vermögen des Geschäftsherrn
c) Zwischenergebnis
aa) Strafrechtliche Literatur
bb) Rechtsprechung
b) Eigene Stellungnahme
a) Die Ansicht Pragals
b) Eigene Stellungnahme
a) Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur
b) Eigene Stellungnahme
a) Die Ansicht Heinrichs
b) Eigene Stellungnahme
III. Zusammenfassung und Ergebnis
Anmerkungen
D. Wettbewerbsakzessorietät des strafrechtlichen Bestechungsverbots
I. Akzessorietät im Strafrecht
1. Strenge Akzessorietät
2. Bedingte oder asymmetrische Akzessorietät
III. Folgerung für die weitere Untersuchung
Anmerkungen
E. Überblick zu den Amtsträgerdelikten der §§ 331 ff. StGB
I. Personaler und sachlicher Anwendungsbereich der Amtsträgerdelikte
II. Das geschützte Rechtsgut der §§ 331 ff. StGB
III. Ergebnis
Anmerkungen
Teil 3 Strafrechtliche Analyse von Vorteilsgewährungen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
Anmerkungen
A. Bedenkliche Weite des strafrechtlichen Bestechungstatbestandes
a) Ausgangsfall
b) Abwandlung
aa) Strafbarkeit des M gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb) Strafbarkeit des C gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc) Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd) Ergebnis für den Ausgangsfall
aa) Strafbarkeit des M
bb) Strafbarkeit des X gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc) Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd) Ergebnis für die Abwandlung
a) Ausgangsfall
b) Abwandlung
aa) Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb) Strafbarkeit des S gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc) Ergebnis für den Ausgangsfall
aa) Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb) Ergebnis für die Abwandlung
1. Sachverhalt
a) Strafbarkeit des G gem. § 299 Abs. 1 StGB
b) Ergebnis
IV. Bewertung der Ergebnisse
Anmerkungen
B. Darstellung und Bewertung bisheriger Lösungsansätze
1. Straflosigkeit des Betriebsinhabers nach derzeit geltender Fassung
2. Rückschlüsse auf eine mögliche Straflosigkeit des Angestellten
aa) Die Ansicht Rengiers
bb) Die Ansicht Wollschlägers
cc) Die Ansicht Winkelbauers
dd) Die Ansichten Rönnaus und Nepomucks/Groß
ee) Die Ansicht Kindhäusers
b) Kritik an den Lösungsansätzen
II. Die fehlende Schädigung des Wettbewerbs als Argument für eine straflose Vorteilsannahme
1. Die Unrechtsvereinbarung als Korrektiv
a) Die Ansicht Odenthals
b) Kritik an dem Lösungsansatz
2. Einschränkungen hinsichtlich des Drittvorteilsempfängers
aa) Die Ansicht Lüderssens
bb) Kritik an dem Lösungsansatz
b) Das Unternehmen des Vorteilsannehmenden als Drittvorteilsempfänger
(1) Rechtsprechung
(2) Literatur
(a) Die Ansicht Koepsels
(b) Die Ansicht Winkelbauers
(c) Die Ansicht Erbs
(d) Die Ansicht Nepomucks/Groß´
(e) Die Ansicht Schuhrs
(f) Die Ansicht Rogalls
(g) Die Ansicht Grützners/Momsens/Behrs
bb) Kritik an den Lösungsansätzen
(1) Die einschränkende Auslegung des Merkmals „Dritter“
(2) Die teleologische Reduktion des Merkmals „Dritter“
(3) Zwischenergebnis
3. Die mögliche Tatbestandslosigkeit sog. entschleierter Schmiergelder[99]
aa) Rechtsprechung
bb) Literatur
(1) Die Ansichten von Blessing und Rönnau
(2) Die Ansicht Sprafkes
(3) Die Ansicht Szebrowskis
(4) Die Ansicht Winkelbauers
(5) Die Ansichten von Rengier und Wollschläger
b) Kritik an den Lösungsansätzen
4. Das Merkmal der Unlauterkeit als mögliches Strafausschlusskriterium
aa) Die Ansicht Winkelbauers
bb) Die Ansicht Rönnaus
cc) Die Ansicht Altenburgs
dd) Die Ansicht v. Tippelskirchs
b) Kritik an den Lösungsansätzen
aa) Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus
bb) Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs
(1) Mangelnde Tatbestandsqualität
(2) Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
(3) Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten
cc) Zwischenergebnis
5. Weitere generalisierende Lösungsansätze
aa) Die Ansicht Danneckers
bb) Die Ansicht Francuskis
cc) Die Ansicht Wollschlägers
b) Kritik an den Lösungsansätzen
6. Ergebnis
Anmerkungen
C. Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags
I. Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB
1. Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion
2. Übertragung auf § 299 StGB
a) Erfassung durch den Wortlaut der Norm
b) Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung
c) Gebotenheit einer teleologischen Reduktion
aa) Sinn und Zweck des strafrechtlichen Bestechungsverbots
bb) Schädigung des freien Wettbewerbs in den fraglichen Sachverhaltskonstellationen
cc) Hinzufügung eines einschränkenden Merkmals
d) Zwischenergebnis
a) Gleichlauf mit der Beurteilung von Drittmitteleinwerbungen
aa) BGH, NJW 2002, 2801 – „Drittmittel“
bb) BGH, NJW 2003, 763
cc) Reaktionen der strafrechtlichen Literatur und Bewertung
dd) Folgerung für den Untersuchungsgegenstand
b) Größere Normenklarheit durch die teleologische Reduktion gegenüber einer „erzwungenen“ restriktiven Tatbestandsauslegung
4. Ergebnis der methodischen Überlegungen
II. Die lauterkeitsrechtliche Analyse von Vorteilen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
1. Aufforderung zu kostenlosen Sonderleistungen
2. Verkaufsförderungsmaßnahmen im Anbieterwettbewerb
a) Vorbemerkung zu möglichen Fallkonstellationen
aa) Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber gewerblichen Endabnehmern
bb) Sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Unternehmern
cc) Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Verbrauchern
b) Analyse der relevanten Fallkonstellationen
aa) Die lauterkeitsrechtliche Rechtsprechung
(1) Vorbemerkung
(2) Prämien an den Betriebsinhaber
(a) BGH, GRUR 1961, 588 – „Einpfennig-Süßwaren“
(b) BGH, WRP 1974, 202 – „Verschlusskapsel-Prämie“
(c) BGH, GRUR 1979, 779 – „Wert-Coupons“
(d) OLG Köln, WuW 1983, 615 – „Beratungsprämien-Aktion“
(e) LG Kleve, WRP 1999, 706
(f) OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 17.8.2000, Az. 6 U 74/00
(g) LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 205 – „Raststätte“
(h) BGH, GRUR 2003, 624 – „Kleidersack“
(i) LG Krefeld, WRP 2004, 648
(j) OLG Oldenburg, GRUR-RR 2004, 209 – „Mittelmeerkreuzfahrt“
(k) BGH, GRUR 2005, 1059 – „Quersubventionierung von Laborgemeinschaften“
(l) BGH, NJW 2009, 3097 – „Winteraktion“
(m) BGH, NJW-RR 2011, 260
(3) Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung
(a) RG, GRUR 1938, 619 – „Herdweiß“
(b) OLG Stuttgart, BB 1974, 1265 – „Goldpunkte“
(c) OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1235
(d) OLG Düsseldorf, WRP 1999, 1197 – „Verkaufswettbewerb“
(4) Prämien an Angestellte und Beauftragte
(a) BGH, GRUR 1971, 223 – „clix-Mann“
(b) LG Rottweil, WRP 1975, 379
(c) LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 204 – „Club-Klasse-Tickets“
(d) OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117 – „sixperts“
(5) Ergebnis
bb) Ansichten in der lauterkeitsrechtlichen Literatur
(1) Prämien an den Betriebsinhaber
(2) Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung
(3) Prämien an Angestellte und Beauftragte
(4) Ergebnis
cc) Stellungnahme und eigene Bewertung
(1) Bewertungsansätze
(2) Identifizierung relevanter Interessenbeeinträchtigungen
(a) Geschäftsherrninteressen
(b) Mitbewerberinteressen
(c) Drittinteressen
(d) Auswirkungen auf die Institution des freien Wettbewerbs
(e) Zwischenergebnis
(3) Kriterien der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung
(a) Berechtigte Erwartungshaltung des Dritten
(aa) Die Unternehmensstruktur des Umworbenen
(bb) Schutzbedürftigkeit des Dritten
(cc) Berufsrechtliche Stellung des Umworbenen
(dd) Vertragspflichten gegenüber Dritten
(b) Enttäuschung der Erwartungshaltung
(aa) Der Vorteilsempfänger
(bb) Wert und Art des Vorteils
(cc) Modalitäten der Auslobung
(dd) Branchenüblichkeit
(c) Zwischenergebnis
(4) Korrektur der Ergebnisse
(a) Beschränkung auf gesetzlich verankerte Neutralitätspflichten
(b) Gewandeltes Verbraucherleitbild
(c) Überschreitung einer Erheblichkeitsschwelle
(d) Zwischenergebnis
c) Zusammenfassung der Bewertung
aa) Gewerblicher Kunde als Endabnehmer
bb) Stufenwettbewerb
3. Ergebnis der lauterkeitsrechtlichen Analyse
III. Wettbewerbswidrigkeit als hinreichende Bedingung der Strafbarkeit nach § 299 StGB
1. Konkretisierung der strafwürdigen Wettbewerbsverstöße
2. Notwendigkeit einer zusätzlichen normativen Wertung als Filter tatbestandsmäßigen Verhaltens – ein Vergleich mit §§ 331 ff. StGB
3. Weitere normative Einschränkungen
4. Zwischenergebnis
IV. Anwendung der wettbewerbsakzessorischen Interpretation auf die o.g. Beispielsfälle
a) Ausgangsfall
b) Abwandlung
a) Ausgangsfall
b) Abwandlung
3. Beispielsfall 3: „Einseitige Berater“
V. Ergebnis der wettbewerbsakzessorischen Betrachtungsweise
Anmerkungen
D. Reformbedarf de lege ferenda aufgrund der Untersuchungsergebnisse
I. Reformbedarf aufgrund von Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung
II. Einbeziehung des Geschäftsherrn in den Tatbestand des § 299 StGB
III. Erweiterung des § 299 StGB aufgrund internationaler Vorgaben
IV. Ergebnis und Formulierungsvorschlag
Anmerkungen
Teil 4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
A. Wesentliche Ergebnisse
B. Ausblick
Anhang
Anhang A: Frühere Gesetzesfassungen des § 299 StGB bzw. § 12 UWG
§ 12 UWG
§ 12 UWG
§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Anhang B: Internationale Regelungen zur Korruptionsbekämpfung. Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption (Bereinigte Übersetzung der zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmten Fassung) – Auszug – Artikel 7: Bestechung im privaten Sektor
Artikel 8: Bestechlichkeit im privaten Sektor
Artikel 37: Vorbehalte. 1
Artikel 38: Gültigkeit und Überprüfung von Erklärungen und Vorbehalten des déclarations et réserves. 1
2
Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (2003/568/JI) – Auszug – Artikel 1: Begriffsbestimmungen
Artikel 2: Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor
Artikel 4: Strafen und andere Sanktionen
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption – Auszug – Artikel 21: Bestechung im privaten Sektor
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Der geschäftliche Betrieb als „Dritter“ im Sinne des § 299 StGB
Zugleich ein Beitrag zu Auslegung und Reichweite des strafrechtlichen Bestechungsverbots
.....
bb)Kritik an dem Lösungsansatz
b)Das Unternehmen des Vorteilsannehmenden als Drittvorteilsempfänger
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