Описание книги
Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien werden ausführlich kommentiert; die Texte sind im Anhang abgedruckt.
Реклама. ООО «ЛитРес», ИНН: 7719571260.
Der Lizenzvertrag
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung: Die Bedeutung des Lizenzvertrages
I. Einräumung eines positiven Rechtes. 1. An Schutzrechten/Erfindungen, für die noch kein Schutzrecht angemeldet ist oder an einem eingetragenen Design/an Gemeinschaftserfindungen
2. An einem Know-how
3. An einem Softwareurheberrecht/an einer Datenbank
4. An einer Marke
II. Rechtsnatur. 1. Darstellung der verschiedenen Auffassungen
2. Stellungnahme
III. Arten der Lizenzverträge. 1. Allgemeines
2. Vertriebs-, Herstellungs- und Gebrauchslizenz
3. Ausschließliche Lizenz
4. Alleinige Lizenz
5. Einfache Lizenz
IV. Persönliche Lizenz, Betriebs- und Konzernlizenz. 1. Persönliche Lizenz
2. Betriebslizenz
3. Konzernlizenz
I. Allgemeines. 1. Inlandsverträge
II. Abschluss des Lizenzvertrages
III. Nichtigkeit von Lizenzverträgen
1. Verstoß gegen die guten Sitten
2. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
3. Nichtigkeit bei einer ursprünglich unmöglichen Leistung
IV. Unmöglichkeit der Leistung. 1. Ursprüngliche Unmöglichkeit und ursprüngliches Unvermögen. a) Rechtslage vor dem 1.1.2002
b) Rechtslage ab dem 1.1.2002
2. Nachträgliche Unmöglichkeit, nachträgliches Unvermögen. a) Rechtslage vor dem 1.1.2002
b) Rechtslage ab dem 1.1.2002
V. Wegfall der Geschäftsgrundlage. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002
VI. Verzug. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002
VII. Positive Vertragsverletzung. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002
VIII. Verschulden bei Vertragsschluss. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002
IX. Vertragsstrafe
I. Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr. 1. Bemessung der Lizenzgebühr. a) Allgemeines
b) Bewertungsfaktoren
c) Umsatzabhängige Lizenzgebühr in Prozent3. aa) Begriff
bb) Beteiligung am Entgelt
cc) Entstehung des Anspruchs
d) Stücklizenz. aa) Allgemeines
bb) Entstehung des Anspruchs
e) Zahlung für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Zahlung
f) Beteiligung am Gewinn
g) Mindestlizenz
2. Veränderung der Lizenzgebühr
3. Umgehung der Lizenz
4. Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Ausbesserung, Wiederherstellung oder Ersatz in Verkehr gebrachter patentgeschützter Vorrichtungen oder ihrer Teile
5. Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr bei Maschinen, die aus geschützten und gemeinfreien Teilen bestehen
6. Gebühr für die Überlassung von Unterlagen und Informationen
7. Fälligkeit
8. Abrechnung und Überprüfung der Abrechnung. a) Inhalt der Abrechnungspflicht
b) Abrechnungsfrist
c) Verletzung der Abrechnungspflicht
d) Besondere Vereinbarungen über die Abrechnung
9. Mitteilungspflicht über Umstände, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr von Bedeutung sind
10. Einsicht in die Geschäftsbücher, eidesstattliche Versicherung
11. Verjährung der Lizenzgebühr
II. Ausübungspflicht. 1. Entstehen der Ausübungspflicht. a) Allgemeines
b) Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz99
c) Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz103
2. Umfang der Ausübungspflicht. a) Beginn der Produktion
b) Qualitätserfordernisse
c) Ausübungspflicht und Preisgestaltung
3. Werbung
4. Verletzung der Ausübungspflicht
5. Wegfall der Ausübungspflicht
III. Pflichten des Lizenznehmers, die Verbesserungen am Lizenzgegenstand betreffen. 1. Pflicht zur Vornahme von Verbesserungen
2. Benutzung von Verbesserungen
3. Mitteilungspflicht und Pflicht zur Einräumung von Rechten an Verbesserungen
IV. Produktionsbeschränkungen während der Dauer des Lizenzvertrags
1. Beschränkungen hinsichtlich der Herstellung von Gegenständen, die unter die Lizenz fallen
2. Beschränkungen hinsichtlich der Herstellung von Gegenständen die nicht unter die Lizenz fallen
V. Pflichten des Lizenznehmers hinsichtlich des Vertriebs. 1. Räumliche Beschränkung der Lizenz (Gebietslizenz)
2. Preisbindung und Bindung an Geschäftsbedingungen
3. Pflicht zur Anbringung des Namens oder der Marke des Lizenzgebers am Lizenzgegenstand
VI. Verpflichtung zum Bezug von Rohstoffen und Teilen
VII. Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Schutzrechten und zur Verteidigung der Erfindung gegen Übergriffe Dritter. 1. Aufrechterhaltung von Schutzrechten
2. Abwehr von Übergriffen
3. Nichtangriffsabreden
4. Abreden über den Schutzumfang
VIII. Verpflichtung des Lizenznehmers nach Beendigung des Lizenzvertrages. 1. Beendigung der Tätigkeit
2. Pflicht zur Herausgabe der Unterlagen
3. Pflichten in Bezug auf die Ausstattung
4. Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Lizenzvertrages
IX. Pflichten des Lizenznehmers hinsichtlich der Übertragung der Lizenz und Erteilung von Unterlizenzen. 1. Übertragung von Lizenzen
2. Erteilung von Unterlizenzen
I. Pflichten beim Abschluss des Vertrags
II. Pflicht des Lizenzgebers, dem Lizenznehmer die Ausübung des Lizenzrechts zu ermöglichen
III. Pflichten des Lizenzgebers im Hinblick auf die Haftung. 1. Haftung für Mängel bei Vertragsschluss
2. Haftung für Ereignisse, die während der Dauer des Lizenzvertrages auftreten
3. Haftung des Lizenzgebers gegenüber Dritten für Produktmängel
4. Vereinbarungen über die Haftung
IV. Pflicht des Lizenzgebers, dem Lizenznehmer während der Laufdauer des Lizenzvertrages das Benutzungsrecht zu sichern. 1. Allgemeines
2. Verzicht auf das Schutzrecht
3. Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühren
4. Prüfkosten
5. Geheimhaltung
6. Verteidigung des Schutzrechtes
V. Pflichten des Lizenzgebers im Hinblick auf die eigene Benutzung und die Vergabe weiterer Lizenzen
VI. Pflichten des Lizenzgebers, die Verbesserungen am Lizenzgegenstand betreffen. 1. Pflicht zur Vornahme von Verbesserungen
2. Mitteilungspflicht und Pflicht zur Einräumung von Rechten an Verbesserungen
I. Allgemeines
II. Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002. a) Voraussetzungen der Haftung. aa) Allgemeines
bb) Meinungen, die in der Literatur vertreten werden
cc) Rechtsprechung
dd) Ergebnis
ee) Zugesicherte Eigenschaften
b) Umfang der Haftung. aa) Meinungen, die in der Literatur vertreten werden
bb) Rechtsprechung
cc) Ergebnis
c) Mängelhaftung bei Lizenzverträgen, denen keine Schutzrechte zugrunde liegen
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002. a) Mängelhaftung für Sachmängel
III. Haftung für Rechtsmängel. 1. Rechtslage vor dem 1.1.2002. a) Voraussetzungen der Haftung
b) Umfang der Haftung. aa) Allgemeines
bb) Rechtsmängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind und dem Lizenzgeber bekannt sind bzw. bekannt sein mussten
cc) Rechtsmängel, die erst nach Abschluss des Lizenzvertrages entstanden sind oder bekannt wurden und die der Lizenzgeber auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht kennen konnte (1) Allgemeines
(2) Abhängigkeit des Patents (a) Allgemeines
(b) Auswirkungen auf die Lizenz
(3) Vorbenutzungsrecht117 (a) Allgemeines
(b) Auswirkungen auf die ausschließliche/alleinige Lizenz
(c) Auswirkungen auf die einfache Lizenz
(4) Zwangslizenz (a) Allgemeines
(b) Auswirkungen auf die ausschließliche/alleinige Lizenz
(c) Auswirkungen auf die einfache Lizenz
(5) Wirkungsbeschränkung des Patents im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt und der Staatssicherheit (a) Allgemeines
(b) Auswirkungen auf die Lizenz
2. Rechtslage ab dem 1.1.2002
IV. Haftung des Verkäufers von Rechten ab 1.1.2002. 1. Hauptpflichten
2. Nebenpflichten
3. Mängelhaftung
I. Allgemeines
II. Wirkung der ausschließlichen Lizenz gegen den Rechtsnachfolger des Patentinhabers
III. Vergabe weiterer Lizenzen durch den Lizenzgeber
IV. Klagerecht des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz gegenüber Patentverletzern
V. Ausschließliche Lizenz, der kein Schutzrecht zugrunde liegt22
VI. Weitere Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz. 1. Übertragung von Rechten durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz
2. Die Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Patentlizenz
3. Übertragung von Rechten und Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, wenn der Lizenz keine Schutzrechte zugrunde liegen
4. Vererbung der ausschließlichen Lizenz
5. Gesellschafterwechsel beim Lizenznehmer
6. Übertragbarkeit der persönlichen Lizenz, Betriebslizenz49
VII. Beispiele für die Verwertung von Rechten. 1. Beispiele für Nutzungsrechte in Lizenzverträgen
2. Unterlizenz
3. Übertragbarkeit der Lizenz
4. Beispiele für Klauseln über Nutzungsrechte in Cross-Lizenzverträgen
5. Beispiel für Regelung der Pflichten von Poollizenzpartnern bzgl. Verwertung der Rechte durch einen Poolpartner (Licensing Administrator)
6. Beispiel für Rechte am Ergebnis in Forschungs- und Entwicklungsverträgen
I. Allgemeines
II. Wirkung gegenüber den Rechtsnachfolgern des Patentinhabers
III. Kein Klagerecht des Inhabers einer einfachen Lizenz gegenüber Patentverletzern
IV. Übertragung der einfachen Lizenz
V. Vererbung der einfachen Lizenz, Lizenzvertrag mit einer Gesellschaft
VI. Persönliche und Betriebslizenzen
I. Schadensersatzansprüche aus Schutzrechten. 1. Schadensersatzanspruch des Patentinhabers. a) Allgemeines
b) Schadensberechnung
2. Schadensersatzanspruch des Inhabers einer ausschließlichen oder alleinigen Patentlizenz. a) Allgemeines
b) Voraussetzungen für die Klageerhebung
c) Berechnung des Schadens
d) Vermeidung von Kollisionen
e) Klageberechtigung bei Erteilung von Unterlizenzen
3. Kein Schadensersatzanspruch des Inhabers einer einfachen Patentlizenz
4. Schadensersatz bei Lizenzverträgen, denen kein Schutzrecht zugrunde liegt84
II. Unterlassungsansprüche. 1. Unterlassungsanspruch des Patentinhabers
2. Unterlassungsanspruch des Inhabers einer ausschließlichen/alleinigen Lizenz
3. Kein Unterlassungsanspruch des Inhabers einer einfachen Lizenz. a) Allgemeines
b) Schutz des Inhabers einer einfachen Lizenz durch den Lizenzgeber vor Patentverletzungen
c) Vertragliche Vereinbarungen
d) Der Schutz bei Vereinbarung einer Meistbegünstigungsklausel
e) Keine Abtretung des Unterlassungsanspruchs
f) Einräumung der Prozessführungsbefugnis
4. Unterlassungsanspruch bei Lizenzverträgen, denen keine Schutzrechte zugrunde liegen114
III. Abhängigkeitsklage. 1. Recht des Patentinhabers zur Erhebung der Abhängigkeitsklage
2. Recht des Inhabers einer ausschließlichen/alleinigen Lizenz zur Erhebung der Abhängigkeitsklage
3. Kein Klagerecht des Inhabers einer einfachen Lizenz
IV. Nichtigkeitsklage. 1. Allgemeines
2. Verzicht des Lizenznehmers auf Erhebung einer Nichtigkeitsklage
3. Unzulässigkeit der Erhebung einer Nichtigkeitsklage
V. Verteidigung von Marken
I. Literatur zu Auslandslizenzverträgen
II. Genehmigungspflicht. 1. Nach deutschem und EU-Recht
2. Nach EU-Recht
III. Zahlung bei Auslandslizenzen. 1. Anfall des Erlöses in fremder Währung
2. Anfall des Erlöses in deutscher Währung
3. Einzahlung auf ein Auslandskonto
IV. Anwendbares Recht. 1. Lizenzrecht
2. Patent-, Muster- und Zeichenrecht
3. Unlauterer Wettbewerb
4. Verteidigung von Erfindungen, die dem Lizenzvertrag zugrunde liegen
5. Kartellrecht. a) Unabdingbarkeit
b) Deutsches und EU-Kartellrecht
c) Sonstiges ausländisches Kartellrecht
V. Sprache. 1. In der der Vertrag ausgefertigt wird
2. In der die Unterlagen zu übergeben sind; anwendbares Maßsystem
VI. Gerichtsstand, Schiedsgericht, Mediation, Verhandeln
1. Das Genfer Protokoll über Schiedsklauseln im Handelsverkehr vom 24.9.192385
2. Das Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26.9.192791
3. Das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.195896
4. Das europäische Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.4.1961100
5. Das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21.6.1985103
6. Schiedsverfahrensgesetz vom 22.12.1997105
7. Haager Judgment Convention (Entwurf)
8. Singapore Convention vom 7.8.2019
9. Mediation, Verhandeln
VII. Weitere Probleme bei Auslandslizenzverträgen
I. Voraussetzungen des gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrages
II. Auf gesellschaftsähnliche Lizenzverträge anwendbare Vorschriften
III. Bedeutung für die Praxis
I. Allgemeines
II. Praxisfälle
I. Schutzrechte, Softwareurheberrechte, Marken, Know-how
II. Bei Lizenzverträgen, denen keine Schutzrechte zugrunde liegen
III. Vorzeitige Beendigung des Lizenzvertrages
IV. Der Lizenzvertrag in der Insolvenz. 1. Allgemeines
2. Konkurs. a) Konkurs des Lizenzgebers
b) Konkurs des Lizenznehmers
3. Insolvenz. a) Insolvenz des Lizenzgebers64
b) Insolvenz des Lizenznehmers
I. Steuerliche Behandlung der Lizenzgebühr bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. 1. Behandlung im Einkommensteuerrecht. a) Allgemeines
b) Bilanzierung
aa) Behandlung beim Lizenzgeber
bb) Behandlung beim Lizenznehmer
(1) Lizenzüberlassung gegen laufende Gegenleistung
(2) Lizenzüberlassung gegen Einmalzahlung
(3) Bildung von Rückstellung wegen Verletzung fremder Rechte
(4) Sonstige Ermittlungsmethoden der Einkünfte bei anderen Einkunftsarten
(5) Sonstige Einkunftstatbestände, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen innerhalb von Konzernunternehmen
2. Umsatzsteuer
3. Gewerbesteuer
II. Steuerliche Behandlung der Lizenzgebühr bei Auslandsverträgen. 1. Lizenzvergabe an ausländische Lizenznehmer durch inländische Unternehmer. a) Allgemeines
b) Vermeidung der Doppelbesteuerung
2. Lizenzvergabe an inländische Lizenznehmer durch ausländische Unternehmer
a) Gewerbliche Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG:
b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG
c) Einschränkungen nach dem DBA-Recht
d) Einkünfte aus der Nutzung beweglicher Sachen und der Überlassung von Know-how gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG
e) Einschränkungen nach dem Abkommensrecht
III. Abkommensübersicht und Besonderheiten in einzelnen deutschen Abkommen
I. Die Vereinheitlichung des deutschen und europäischen Kartellrechts. 1. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsordnung
II. §§ 17, 18 GWB a.F. (bis 30.6.2005) 1. Allgemeines
a) Sachlicher Anwendungsbereich
b) Örtlicher Anwendungsbereich
c) Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Nichtigkeit/§ 139 BGB)
d) Schriftformerfordernis
e) Gegenseitige Lizenzerteilung und Patentgemeinschaften. aa) Einfache gegenseitige Lizenzen
bb) Gegenseitige Erteilung von ausschließlichen Lizenzen
cc) Patentgemeinschaften
f) Verhältnis der §§ 17, 18 GWB a.F. zu Art. 101, 102 AEUV (ex-Art. 81, 82 EGV)
2. Schutzrechtslizenzverträge (§ 17 GWB a.F.) a) Inhalt des Schutzrechts (§ 17 Abs. 1 GWB a.F.)
aa) Art der Ausübung des Schutzrechts
bb) Umfang der Ausübung des Schutzrechts
cc) Mengenbeschränkungen
dd) Gebietsbeschränkungen
ee) Zeitliche Beschränkungen
b) Zulässige Beschränkungen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1–5 GWB a.F.) aa) Interesse des Veräußerers oder Lizenzgebers an technisch einwandfreier Ausnutzung des Schutzgegenstands (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 GWB a.F.)
bb) Erfahrungsaustausch/Lizenzen auf Verbesserungs- oder Anwendungserfindungen gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 GWB a.F
cc) Nichtangriffs-Klauseln (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 GWB a.F.)
dd) Mindestlizenz (§ 17 Abs. 2 Nr. 4 GWB a.F.)
ee) Kennzeichnung der Lizenzerzeugnisse (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 GWB a.F.)
c) Freistellung auf Antrag (§ 17 Abs. 3 GWB a.F.)
3. Know-how-Verträge (§ 18 GWB a.F.)
4. Software, Marken (§§ 14 ff. GWB a.F.)
III. Die Auswirkungen der 7. Novelle des GWB für Lizenzverträge
I. Anwendbarkeit der Art. 101, 102 AEUV auf Wettbewerbsbeschränkungen in Lizenzverträgen. 1. Wettbewerbsbeschränkungen
2. Die Bekanntmachung der Kommission über Vereinbarungen von geringer Bedeutung
3. TRIPS
II. Die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 316/2014 für Technologietransfer-Vereinbarungen (Patente, Know-how und Softwareurheberrechte) vom 21.3.2014. 1. Einführung. a) Entstehungsgeschichte
b) Auswirkungen der TT-GVO Nr. 316/2014 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der GFTT Nr. 772/2004
2. Anwendungsbereich
a) Erfasste Lizenzverträge: Technologietransfer-Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen, die die Produktion der Vertragsprodukte ermöglichen, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1c) TT-GVO, örtlicher Anwendungsbereich
aa) Legal-Definitionen (Art. 1 Abs. 1a) bis Abs. 1r), Art. 1 Abs. 2)
(1) „Vereinbarungen“ (Art. 1 Abs. 1a))
(2) „Technologierechte“ (Art. 1 Abs. 1b))
(3) „Technologietransfer-Vereinbarung“ (Art. 1 Abs. 1c))
(4) „Wechselseitige Vereinbarung“ (Art. 1 Abs. 1d))
(5) „Nicht wechselseitige Vereinbarung“ (Art. 1 Abs. 1e))
(6) „Produkt“ (Art. 1 Abs. 1f))
(7) „Vertragsprodukt“ (Art. 1 Abs. 1g))
(8) „Rechte des geistigen Eigentums“ (Art. 1 Abs. 1h))
(9) „Know-how“ (Art. 1 Abs. 1i))
(10) „Relevanter Produktmarkt“ (Art. 1 Abs. 1j))
(11) „Relevanter Technologiemarkt“ (Art. 1 Abs. 1k))
(12) „Räumlich relevanter Markt“ (Art. 1 Abs. 1l))
(13) „Relevanter Markt“ (Art. 1 Abs. 1m))
(14) „Konkurrierende Unternehmen“ (Art. 1 Abs. 1n))
(15) „Selektive Vertriebssysteme“ (Art. 1 Abs. 1o))
(16) „Exklusivlizenz“ (Art. 1 Abs. 1p))
(17) „Exklusivgebiet“ (Art. 1 Abs. 1q))
(18) „Exklusivkundengruppe“ (Art. 1 Abs. 1r))
(19) „Verbundene Unternehmen“ (Art. 1 Abs. 2)
bb) Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen (Art. 2 Abs. 1)
cc) Vereinbarung über Produktion von Vertragsprodukten nach Maßgabe dieser Verordnung (Art. 2 Abs. 1)
(1) Verträge zwischen Technologiepools und Lizenznehmern
(2) Unterlizenzierbare Lizenz über die Produktion von Vertragsprodukten durch Lizenznehmer und/oder seine Zulieferer
(3) Anspruchsverzichts-Vereinbarungen und Streitbeilegungs-Vereinbarungen
(4) Zulieferverträge
(5) Entwicklungsvertrag für festgelegtes Vertragsprodukt
dd) Örtlicher Anwendungsbereich
b) Nicht erfasste Lizenzverträge: Vereinbarungen zwischen mehr als zwei Unternehmen/Masterlizenzen/Verträge, die unter andere GVO fallen: GVO (Spezialisierungsvereinbarungen) Nr. 1218/2010, (Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen) Nr. 1217/2010, (vertikale Vereinbarungen) Nr. 330/2010, Kaufverträge/Urheberrechtslizenzen/Markenlizenzen
aa) Lizenzverträge zwischen mehr als zwei Parteien
bb) Masterlizenzen
cc) Verträge, die unter andere GVO fallen: GVO Spezialisierungsvereinbarungen Nr. 1218/2010, GVO Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen Nr. 1217/2010, GVO Vertikale Vereinbarungen Nr. 330/2010
(1) GVO Spezialisierungsvereinbarungen Nr. 1218/2010
(2) GVO Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen Nr. 1210/2010
(3) GVO Vertikale Vereinbarungen Nr. 330/2010
dd) Kaufverträge
ee) Urheberrechtslizenzen
ff) Markenlizenzen
c) Dauer (Art. 2 Abs. 2)
3. Freistellung, soweit Technologietransfer-Vereinbarungen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV enthalten
a) Bewertung, ob Technologietransfer-Vereinbarung Technologienwettbewerb oder technologieinternen Wettbewerb beschränkt
b) Bewertung, ob Vereinbarung Beschränkung des Technologienwettbewerbs und/oder des technologieinternen Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
4. Freistellung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen abhängig von Marktanteilsschwellen, Art. 3, 8
a) Definition des relevanten Markts und Zuordnung der Marktanteile. aa) Relevanter Markt (1) Leitlinien zur Marktdefinition
(2) Aspekte der Marktdefinition von besonderer Bedeutung für den Technologietransfer
(a) Produktmarkt
(aa) Produktmarkt: Waren und Dienstleistungen
(bb) Räumlich und sachlich relevante Produktmärkte
(cc) Austauschbarkeit oder Substituierbarkeit
(b) Technologiemarkt
(aa) Präsenz der lizenzierten Technologierechte
(bb) Räumlich und sachlich relevante Technologiemärkte
(cc) Austauschbarkeit oder Substituierbarkeit
bb) Zuordnung der Marktanteile
(1) Bei Produktmärkten
(2) Bei Technologiemärkten
(3) Kombination der Methoden der Marktanteilsbestimmung
(4) Marktanteil „Null“ bei neuen Technologien
b) Unterscheidung zwischen Wettbewerbern und Nicht-Wettbewerbern
aa) Wettbewerber
(1) Tatsächliche Wettbewerber
(2) Potenzielle Wettbewerber
bb) Nicht-Wettbewerber (1) Einseitige/zweiseitige Sperrposition
(2) Durchgreifende Innovation
cc) Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Wettbewerber
5. Freistellung, wenn keine Kernbeschränkungen („schwarze Liste“) vorliegen, Art. 4 TT-GVO
a) Nicht wettbewerbsbeschränkende Klauseln („weiße Liste“)
aa) Wahrung der Vertraulichkeit
bb) Keine Vergabe von Unterlizenzen
cc) Nutzungsverbot nach Ablauf der Vereinbarung, sofern die lizenzierten Technologierechte noch gültig und rechtswirksam sind
dd) Unterstützung des Lizenzgebers bei der Durchsetzung seiner lizenzierten Rechte des geistigen Eigentums
ee) Zahlung von Mindestgebühren oder Produktion einer Mindestmenge an Produkten, die die lizenzierte Technologie enthalten
ff) Verwendung des Markenzeichens des Lizenzgebers oder Angabe des Namens des Lizenzgebers auf dem Produkt
gg) Weitere freigestellte Klauseln
b) Kernbeschränkungen („schwarze Liste“, Art. 4)
aa) Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen (Wettbewerber) (Art. 4 Abs. 1) (1) Preisfestsetzung (Art. 4 Abs. 1a))
(2) Output-Beschränkung (Art. 4 Abs. 1b))
(3) Zuweisung von Märkten oder Kunden mit Ausnahme der (Art. 4 Abs. 1c))
(a) Verpflichtung des/der Lizenznehmer(s): Nutzung nur in einem oder mehreren Anwendungsbereichen oder Produktmärkten (R 113 f., 208 ff. LL)
(b) Verpflichtung des Lizenzgebers/Lizenznehmers in nicht wechselseitiger Vereinbarung: Keine Produktion der lizenzierten Technologie in einem oder mehreren Anwendungsbereichen oder Produktmärkten oder in Exklusivgebieten, die der anderen Partei vorbehalten sind
(c) Verpflichtung des Lizenzgebers: Keine Technologielizenz an einen anderen Lizenznehmer in einem bestimmten Gebiet
(d) Verpflichtungen des Lizenzgebers/Lizenznehmers in nicht wechselseitiger Vereinbarung: Beschränkungen der Produktion und/oder des aktiven und/oder passiven Verkaufs in einem/ein Exklusivgebiet oder an eine Exklusivkundengruppe, das bzw. die einer anderen Partei vorbehalten ist (Art. 4 Abs. 1c) (i))
(e) Verpflichtung des Lizenznehmers in nicht wechselseitiger Vereinbarung: Beschränkung des aktiven Verkaufs in Exklusivgebiet oder an Exklusivkundengruppe, das bzw. die vom Lizenzgeber anderen Lizenznehmern vorbehalten ist (Art. 4 Abs. 1c) (ii))
(f) Verpflichtung des Lizenznehmers: Beschränkung auf Eigenbedarfsdeckung (Art. 4 Abs. 1c) (iii))
(g) Verpflichtung des Lizenznehmers in nicht wechselseitiger Vereinbarung: Produktion der Vertragsprodukte nur für bestimmten Kunden, um zweite Bezugsquelle zu schaffen (Art. 4 Abs. 1c) (iv))
(4) Beschränkung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Vertragsparteien (Art. 4 Abs. 1d))
bb) Beschränkungen zwischen nicht konkurrierenden Unternehmen (Nicht-Wettbewerber), (Art. 4 Abs. 2)
(1) Preisfestsetzung (Art. 4 Abs. 2a))
(2) Gebiets- oder Kundenkreisbeschränkungen bzgl. Passiv-Verkäufe des Lizenznehmers (Art. 4 Abs. 2b))
(a) Beschränkung des passiven Verkaufs in Exklusivgebiet oder an Exklusivkundengruppe, das/die dem Lizenzgeber vorbehalten ist (Art. 4 Abs. 2b) (i))
(b) Beschränkungen des passiven Verkaufs in Exklusivgebiet oder an Exklusivkundengruppe, das/die einem anderen Lizenznehmer des Lizenzgebers für zwei Jahre zugewiesen wurde
(c) Verpflichtungen des Lizenznehmers: Beschränkung auf Eigenbedarfsdeckung (Art. 4 Abs. 2b) (ii))
(d) Verpflichtung: Produktion der Vertragsprodukte nur für bestimmten Kunden, um zweite Bezugsquelle zu schaffen (Art. 4 Abs. 2b) (iii))
(e) Verpflichtungen des Lizenznehmers: Verkauf nur an Einzelhändler, nicht an Endverbraucher (Art. 4 Abs. 2b) (iv))
(f) Verpflichtung des Lizenznehmers: Verkauf nur an nicht zugelassene Händler (Art. 4 Abs. 2b) (v))
(3) Aktiver/passiver Verkauf an Endverbraucher (Art. 4 Abs. 2c))
cc) Vertragsparteien erst nach Vertragsabschluss Wettbewerber (Art. 4 Abs. 3)
6. Nicht freigestellte Beschränkungen (Art. 5)
a) Verpflichtung des Lizenznehmers: Exklusive Rücklizenz oder Rückübertragung bzgl. eigener Verbesserungen an lizenzierter Technologie oder eigener neuer Anwendungen dieser Technologie (Art. 5 Abs. 1a))
b) Nichtangriffsverpflichtung (Art. 5 Abs. 1b))
c) Wettbewerbsverbote nicht konkurrierender Unternehmen (Art. 5 Abs. 2)
7. Entzug des Rechtsvorteils der Freistellung (Art. 6) und Nichtanwendbarkeit der TT-GVO (Art. 7) a) Entzug des Rechtsvorteils im Einzelfall
b) Nichtanwendbarkeit der TT-GVO (Art. 7)
8. Übersicht: „Freistellung eines Vertrags aufgrund der Anwendbarkeit der TT-GVO“
9. Aufhebung der GFTT 772/2004, Übergangsfrist (Art. 10), Geltungsdauer (Art. 11) a) Aufhebung der GFTT 772/2004
b) Übergangszeit (Art. 10)
c) Geltungsdauer (Art. 11)
10. Anwendung von Art. 101 Abs. 1 und 3 außerhalb der TT-GVO. a) Allgemeiner Untersuchungsrahmen
aa) Maßgebliche Faktoren
(1) Art der Vereinbarung
(2) Marktstellung der Parteien
(3) Marktstellung der Wettbewerber
(4) Marktstellung der Abnehmer
(5) Marktzutrittsschranken
(6) Reifer Markt
(7) Andere Faktoren
bb) Negative Wirkungen restriktiver Lizenzvereinbarungen
cc) Positive Wirkungen restriktiver Lizenzvereinbarungen und Analyseparameter
b) Anwendung von Art. 101 auf verschiedene Arten von Lizenzbeschränkungen
aa) Lizenzgebühren
bb) Exklusivlizenzen und Verkaufsbeschränkungen
(1) Exklusiv- und Alleinlizenzen
(2) Verkaufsbeschränkungen
cc) Outputbeschränkungen
dd) Nutzungsbeschränkungen
ee) Beschränkung auf den Eigenbedarf
ff) Kopplungs- und Paketvereinbarungen
gg) Wettbewerbsverbote
c) Streitbeilegungsvereinbarungen
d) Technologiepools
aa) Allgemeine Überlegungen
bb) Auswahl und Art der zusammengefassten Technologien
cc) Beurteilung einzelner Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen dem Pool und seinen Lizenznehmern
dd) Rahmen für die Leitung von Pools
ee) Aktuelle empirische Daten
ff) FRAND (Fair, Reasonable And Non-Discriminatory)-Lizenzen
Anhang
1. Checkliste Patentlizenz-/Know-how-/Markenlizenz-/Softwareurheberrechtslizenz-Vertrag
2. Term sheet, 2020
3. Lizenzverträge
4. Patentlizenzvertrag
5. Verträge über gemeinschaftliche Erfindungen
1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
a) Verordnung (EU) Nr. 316/2014 der Kommission
Mitteilung der Kommission b) Leitlinien zur Anwendung von Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Technologietransfer-Vereinbarungen
c) Verordnung (EG) Nr. 1217/2010 der Kommission
Mitteilung der Kommission d) Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit
e) Verordnung (EG) Nr. 772/2004 der Kommission
f) Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 EG-Vertrag auf Technologietransfer-Vereinbarungen
g) Verordnung (EG) Nr. 240/1996 der Kommission1
3. Antitrust Guidelines for the Licensing of Intellectual Property
4. Guidelines for Patent and Know-How Licensing Agreements under the Antimonopoly Act (Japan-Guidelines)
Anhang III Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen)
Literaturverzeichnis
Sachregister
Sachregister A
Sachregister B
Sachregister C
Sachregister D
Sachregister E
Sachregister F
Sachregister G
Sachregister H
Sachregister I
Sachregister J
Sachregister K
Sachregister L
Sachregister M
Sachregister N
Sachregister O
Sachregister P
Sachregister Q
Sachregister R
Sachregister S
Sachregister T
Sachregister U
Sachregister V
Sachregister W
Sachregister Z
Rechtsanwalt Dr. jur.Michael Groß
12., aktualisierte und erweiterte Auflage 2020
.....
Kenia: s.o. Äthiopien
Korea:
.....