Lizenzgebühren

Lizenzgebühren
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Описание книги

Dieses Buch behandelt Lizenzgebühren im Hinblick auf gewerbliche Schutzrechte, Marken, Know-how und Urheberrechte (z.B. Computerprogramme). Es stellt Berechnungsmodelle, Erfahrungswerte und Vertragsklauseln am Beispiel von Deutschland, USA und Japan vor.
Der Leser erhält einen Überblick über die Bilanzierung von Lizenzen und über die Behandlung von Lizenzen im Steuerrecht. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Literatur und Rechtsprechung und legt besonderen Wert auf die Erfahrungswerte sowie auf Fragen der Verrechnungspreise, der Gewinnermittlung bei Betriebsstätten, der Quellensteuerproblematik und der Lizenzboxen.

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Michael Groß. Lizenzgebühren

Lizenzgebühren

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

I. Einleitung

1. Allgemeines

2. Bewertungsfaktoren

2.1 Allgemein

2.2 Verkaufsobjekt

2.3 Fertigung

2.4 Marktsituation

2.5 Technischer Stand

2.6 Absatzverhältnisse

2.7 Lizenznehmer

2.8 Entstehungskosten der Erfindung

2.9 Art der Zusammenarbeit

2.10 Sonstige Faktoren

3. Zahlung für einen bestimmten Zeitraum oder einmalige Zahlung

4. Umsatzabhängige Lizenzgebühr in % 4.1 Begriff

4.2 Beteiligung am Entgelt

4.3 Entstehung des Anspruchs

5. Stücklizenz. 5.1 Allgemeines

5.2 Entstehung des Anspruchs

6. Veränderung der Lizenzgebühr

7. Umgehung der Lizenz

8. Beteiligung am Gewinn

9. Mindestlizenz

10. Ausübungspflicht. 10.1 Entstehen der Ausübungspflicht. 10.1.1 Allgemeines

10.1.2 Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz52

10.1.3 Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz56

10.2 Umfang der Ausübungspflicht. 10.2.1 Beginn der Produktion

10.2.2 Qualität

10.2.3 Ausübungspflicht und Preisgestaltung

10.3 Werbung

10.4 Verletzung der Ausübungspflicht

10.5 Wegfall der Ausübungspflicht

11. Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren für Ausbesserung, Wiederherstellung oder Ersatz in Verkehr gebrachter patentgeschützter Vorrichtungen oder ihrer Teile

12. Pflicht zur Zahlung der Lizenzgebühr bei Produkten, die aus geschützten und gemeinfreien Teilen bestehen

13. Gebühr für die Überlassung von Unterlagen und Informationen

14. Fälligkeit

15. Abrechnung und Überprüfung der Abrechnung. 15.1 Inhalt der Abrechnungspflicht

15.2 Abrechnungsfrist

15.3 Verletzung der Abrechnungspflicht

15.4 Besondere Vereinbarungen über die Abrechnung

16. Mitteilungspflicht über Umstände, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr von Bedeutung sind

17. Einsicht in die Geschäftsbücher, eidesstattliche Versicherung

18. Verjährung der Lizenzgebühr

19. Übertragung der Lizenz und Erteilung von Unterlizenzen. 19.1 Übertragung von Lizenzen

19.2 Erteilung von Unterlizenzen

20. Pflicht des Lizenzgebers, dem Lizenznehmer während der Laufzeit des Lizenzvertrages das Benutzungsrecht zu sichern. 20.1 Allgemeines

20.2 Verzicht auf das Schutzrecht

20.3 Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühren

20.4 Prüfungskosten

20.5 Verteidigung des Schutzrechts

21. Meistbegünstigung

22. Verbesserungen

23. Mängelhaftung und Haftung. 23.1 Mängelhaftung für Sachmängel ab dem 1.1.2002

23.2 Mängelhaftung für Rechtsmängel ab dem 1.1.2002

23.3 Haftung des Verkäufers von Rechten ab 1.1.2002. 23.3.1 Hauptpflichten

23.3.2 Nebenpflichten

23.3.3 Mängelhaftung

24. Die ausschließliche/alleinige/einfache Lizenz. 24.1 Allgemeines

24.2 Wirkung der ausschließlichen Lizenz gegen den Rechtsnachfolger des Patentinhabers

24.3 Vergabe weiterer Lizenzen durch den Lizenzgeber

24.4 Klagerecht des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz gegenüber Patentverletzern

24.5 Ausschließliche Lizenz, der kein Schutzrecht zugrunde liegt189

24.6 Weitere Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz. 24.6.1 Übertragung von Rechten durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz 190

24.6.2 Die Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Patentlizenz

24.6.3 Übertragung von Rechten und Erteilung von Unterlizenzen durch den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, wenn der Lizenz keine Schutzrechte zugrunde liegen

24.6.4 Vererbung der ausschließlichen Lizenz

24.6.5 Gesellschafterwechsel beim Lizenznehmer

24.6.6 Übertragbarkeit der persönlichen Lizenz, Betriebslizenz203

24.6.7 Einfache Lizenz

25. Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten und nicht geschützten Erfindungen. 25.1 Schadensersatzansprüche aus Schutzrechten. 25.1.1 Schadensersatzanspruch des Patentinhabers. 25.1.1.1 Allgemeines

25.1.1.2 Schadensberechnung

25.1.2 Schadensersatzanspruch des Inhabers einer ausschließlichen oder alleinigen Patentlizenz. 25.1.2.1 Allgemeines

25.1.2.2 Voraussetzungen für die Klageerhebung

25.1.2.3 Berechnung des Schadens

25.1.2.4 Vermeidung von Kollisionen

25.1.2.5 Klageberechtigung bei Erteilung von Unterlizenzen

25.1.2.5.1 Kein Schadensersatzanspruch des Inhabers einer einfachen Patentlizenz

25.1.2.5.2 Schadensersatz bei Lizenzverträgen, denen kein Schutzrecht zugrunde liegt280

26. Zahlung bei Auslandslizenzen. 26.1 Anfall des Erlöses in fremder Währung

26.2 Anfall des Erlöses in deutscher/europäischer Währung

26.2 Einzahlung auf ein Auslandskonto

1. Allgemeines

2.1 Vergütungsrichtlinien Nrn. 10, 11 der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20.7.1959 1. 2.1.1 Übliche Werte einzelner Industriezweige

2.1.2 Übliche Werte im Fall besonders hoher Umsätze

2.2 Dapper2

2.3 Lüdecke3

2.4 Danner4

2.5 Gaul5

2.6 Fischer6

2.7 Kuebart7

2.8.1 Übersicht 18

2.8.2 Übersicht 29

2.8.3 Übersicht 310

2.8.4 Übersicht 411

2.8.5 Übersicht 512

2.8.6 Übersicht 613

2.8.7 Übersicht 714

2.8.8 Übersicht 815

2.8.9 Übersicht 916

2.8.10 Übersicht 1017

2.8.11 Übersicht 1118

2.8.12 Übersicht 1219

2.8.13 Übersicht 1320

2.8.14 Übersicht 1421

2.9 VDMA Lizenzgebührenumfrage 1996

2.10 Hellebrand/Rabe22

2.11 Henn23

2.12 Nachbaugebühren bei der Veranlagung nach der Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut24

3. Japan26. 3.1 Statistische Informationen über Zahlungsvereinbarungen

3.2 Statistische Informationen über die im Durchschnitt vereinbarte Lizenzhöhe

4. USA27

4.1 Georgia Pacific Factors

4.2 The Dow Chemical Company

4.3 Price Waterhouse LLP29

4.4 Smith/Parr30

4.5 HealthCare Conference, San Francisco, 2001 and Scrip’s Guide to Pharmaceutical Licensing, 2001

4.6 LES31

4.6.1 Global BioPharmaceutical Royalty Rates & Deal Terms Survey

4.6.2 CEEM Royalty Rate and Deal Terms Survey

4.7 Intellectual Property Research Associates32. 4.7.1 License Agreements

4.7.2 Strategic Alliances

4.8 Battersby/Grimes33

4.9 Porter / Mills / Weinstein34

5. ETSI35

6. Industry report – FRAND royalty and mobile telecoms SEPs – an analysis of recent court cases

III. Vertragsklauseln. 1. Allgemeines

2. Checkliste Patentlizenz-/Know-how-/Markenlizenz-/Softwareurheberrechtslizenz-Vertrag2

3. Vertragsklauseln Optionsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kaufverträge. 3.1 Optionsverträge7

3.2 Forschungs- und Entwicklungsverträge

3.3 Kaufverträge

1.1 Die wachsende Bedeutung von (technischen) Standards: 5G und IoT

1.1.1 GVO Technologietransfervereinbarungen (GVO TT), Leitlinien (LL GVO TT) und Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit (LL HZ)

1.1.2 European Commission: Patents and Standards (2014), JRC Science And Policy Report: Fair, Reasonable and Non-Discriminatory (FRAND) Licensing Terms (2015), CRA: Transparency, Predictability and Efficiency of SSO-based Standardization and SEP Licensing (2016), JRC Science For Policy Report: Licensing Terms of Standard Essential Patents (2017)

1.1.3 EC Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European and Social Committee – Setting out the EU Approach to Standard Essential Patents (29.11.2017)

1.1.4 Guide to Licensing Negotiations Involving Standard Essential Patents, Japan Patent Office (5.6.2018)

1.2 FRAND – die „richtige“ Bezugsgröße für die Bestimmung der Höhe der Lizenzgebühr

1.2.1 Rechtsprechung

1.2.1.1 Deutschland

1.2.1.2 EU

1.2.1.3 China

1.2.1.4 UK

1.2.1.5 Indien

1.2.1.6 USA

1.2.1.7 Japan

1.2.2 Ausblick

1.3 Höhe der Lizenzgebühr

1.3.1 Bewertungskriterien

1.3.1.1 Überblick. 1.3.1.1.1 Allgemeine Faktoren

1.3.1.1.2 Art der Lizenzgebühren

1.3.1.1.3 Checkliste: Bestimmung der Lizenzgebühren

1.3.1.2 Georgia Pacific Factors

1.3.1.3 Länder/Regionen. 1.3.1.3.1 Europa

1.3.1.3.2 China, Indien, USA

1.3.2 Höhe

1.3.2.1 Allgemein

1.3.2.2 Länder/Regionen. 1.3.2.2.1 Europa: „ETSI 2010“

1.3.2.2.2 The UK High Court: „Unwired Planet ./. Huawei“

1.3.2.2.3 USA

1.3.2.2.4 China, Indien

1.3.3 Vertragsklauseln

2. Mediation et al. – Möglichkeiten der ADR bei Streitigkeiten bei der Bestimmung von FRAND-Lizenzgebühren. 2.1 Vor- und Nachteile der häufigsten ADR-Tools

2.1.1 Verhandlungen

2.1.2 Mediation

2.1.3 Schiedsgericht

2.1.4 Staatliches Gericht

2.2 LL GVO TT und LL HZ

2.3 Communication der Europäischen Kommission vom 29.11.2017

2.4 Queen Mary University of London, Pre-empting and Resolving Technology, Media and Telecoms Disputes – International Dispute Resolution Survey, London, November 2016

2.5 WIPO ADR for FRAND Disputes

3. Ausblick

Teil B: Lizenzen im Bilanz- und Steuerrecht

I. Bilanzierung von Lizenzen

1. Bilanzierung der Lizenzen nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften. 1.1 Die Lizenz als Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand

1.2 Grundsätze der Bilanzierung von Lizenzen

1.3 Bilanzierung von Lizenzen bei entgeltlichem Erwerb

1.3.1 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenznehmer

1.3.1.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrender Zahlung

1.3.1.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung

1.3.1.3 Besonderheiten

1.3.2 Bilanzierung von Lizenzen beim Lizenzgeber

1.3.2.1 Nichtbilanzierung bei wiederkehrenden Lizenzeinnahmen

1.3.2.2 Bilanzierung bei Einmalzahlung

1.3.2.3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lizenzverträgen

1.4 Bilanzierung von Lizenzen beim unentgeltlichen Erwerb

1.4.1 Bilanzierung beim Lizenznehmer

1.4.2 Bilanzierung beim Lizenzgeber

1.5 Bilanzierung von selbst geschaffenen Lizenzen bzw. diesen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgütern

1.6 Wertansatz in der Bilanz und Abschreibung

1.6.1 Wertansatz und Abschreibung bei entgeltlichem Erwerb

1.6.2 Wertansatz und Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb

1.6.3 Wertansatz und Abschreibung bei selbstgeschaffenen Lizenzen

2. Bilanzierung von Lizenzen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften. 2.1 Der Zwang zur internationalen Rechnungslegung

2.2 Internationale Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)

2.2.1 Aktivierungskonzeption von immateriellen Vermögenswerten

2.2.2 Bilanzierung von Lizenzen nach IAS/IFRS

3. Steuerbilanzielle Behandlung von Lizenzen

3.1 Steuerbilanzielle Erfassung der Lizenzen und Lizenzgebühren

3.2 Rückstellungen und Verbindlichkeiten

II. Lizenzen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

1. Verhältnis Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

2. Persönliche Steuerpflicht

2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

2.2 Beschränkte Steuerpflicht

3. Qualifizierung der Einkünfte

3.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

3.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

3.3 Abgrenzung Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit

3.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

4. Lizenzverträge bei Personengesellschaften. 4.1 Grundsätze der Besteuerung

4.2 Gewerblichkeit

4.3 Lizenzüberlassung durch einen Gesellschafter

4.4 Betriebsaufspaltung

5. Lizenzverträge bei Kapitalgesellschaften

5.1 Lizenzverträge mit Gesellschaftern

5.2 Lizenzen als Sacheinlage

5.3 Teilbetriebsausgliederung

III. Lizenzen im Gewerbesteuerrecht

1. Verhältnis zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und zum EU-Recht

2. Persönliche und sachliche Steuerpflicht. 2.1 Persönliche Steuerpflicht

2.2 Sachliche Steuerpflicht

3. Besonderheiten bei Lizenzverträgen

3.1 Rechtslage seit dem Erhebungszeitraum 2008

IV. Lizenzen im Umsatzsteuerrecht. 1. Grundsätze der Umsatzbesteuerung

1.1 Steuerbare, nicht steuerbare und steuerfreie Umsätze

1.2 Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch

1.3 Unternehmer und Unternehmen im Umsatzsteuerrecht

2. Lizenzüberlassung – Lieferung oder sonstige Leistung?

2.1 Unterscheidung Lieferung und sonstige Leistung

2.2 Lizenzüberlassung als sonstige Leistung

2.2.1 Steuerbarkeit der sonstigen Leistung

2.2.2 Ort der sonstigen Leistung

2.2.3 Bemessungsgrundlage

2.2.4 Steuersatz bei sonstigen Leistungen

2.2.4.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

2.2.4.2 Steuerschuld und Übergang der Steuerschuld gem. § 13b UStG

2.3 Lieferung von Standard-Software

2.3.1 Ort der Lieferung

2.3.2 Steuersatz bei Lieferungen

V. Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. 1. Grundsatz des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

2. Besteuerungssystematik. 2.1 Steuerpflichtige Vorgänge

2.2 Steuerpflichtiger Erwerb und Wertermittlung

2.3 Steuerpflicht

2.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1a und Nr. 1d ErbStG

2.3.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 1c ErbStG

2.3.3 Beschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

2.3.3.1 Vermögen, hier insbesondere Inlandsvermögen, § 121 BewG

2.3.3.2 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 3 BewG

2.3.3.3 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 7 BewG

2.3.3.4 Lizenzen als Inlandsvermögen im Sinne von § 121 Nr. 9 BewG

3. Bewertung von Lizenzen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. 3.1 Maßgeblichkeit der bewertungsrechtlichen Vorschriften

3.2 Bewertung von Lizenzen beim Lizenzgeber

3.2.1 Lizenz im Privatvermögen des Lizenzgebers

3.2.1.1 Begriff des gemeinen Wertes

3.2.1.2 Ermittlung des gemeinen Wertes aus Kaufpreisen

3.2.1.3 Ermittlung des gemeinenWertes bei Fehlen eines Kaufpreises

3.3 Bewertung von Lizenzen beim Lizenznehmer

3.3.1 Lizenzen im Privatvermögen des Lizenznehmers

3.3.2 Lizenzen im Betriebsvermögen des Lizenznehmers

3.4 Bewertungsstichtag. 3.4.1 Privatvermögen

3.4.2 Betriebsvermögen

3.5 Nießbrauchsbestellung

4. Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

5. Internationale Erbfälle – unilaterale und bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

5.1 Unilaterale Maßnahmen

5.2 Bilaterale Maßnahmen

5.2.1 Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer

5.2.2 Grundstruktur der Doppelbesteuerungsabkommen. 5.2.2.1 OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen und Erbschaften

5.2.2.2 Befreiungsmethode

5.2.2.3 Anrechnungsmethode

5.2.2.4 Lizenzen im Doppelbesteuerungsrecht

5.2.3 Ausgewählte ErbSt-DBA. 5.2.3.1 Österreich

5.2.3.2 Schweiz

5.2.3.3 USA

VI. Lizenzen im internationalen Steuerrecht

1. Ausländische Lizenzgeber mit Inlandsbezug

1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

1.2 Beschränkte Steuerpflicht

1.2.1 Umsetzung der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie

1.2.2 Quellensteuern

1.2.2.1 Bemessungsgrundlage

1.2.2.2 Höhe

1.2.3 Vertragliche Regelung

1.2.4 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

1.2.5 Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

1.2.5.1 Freistellung von Quellensteuern

1.2.5.2 Beantragte Freistellungsbescheinigung

1.2.5.3 Erstattung von Quellensteuern

1.2.5.4 Versagung der Steuerentlastung, § 50d Abs. 3 EStG

2. Inländische Lizenzgeber mit Auslandsbezug. 2.1 Welteinkommensprinzip39

2.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

2.2.1 Lizenzbegriff. 2.2.1.1 Lizenzbegriff im OECD-Musterabkommen

2.2.1.2 Lizenzbegriff im UN-MA

2.2.1.3 Darstellung des Lizenzgebührenartikels in ausgewählten DBA

2.2.2 Verhältnis der Methoden der DBA zu den deutschen Vorschriften

2.2.2.1 Freistellung ausländischer Einkünfte

2.2.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern

2.2.2.3 Abzug ausländischer Steuern

2.2.2.4 Pauschalierungs- oder Erlassmethode

3. Maßnahmen gegen Minderbesteuerungen

3.1 Basisgesellschaften, § 42 AO

3.2 Hinzurechnungsbesteuerung

3.2.1 Beherrschung

3.2.2 Zwischengesellschaft

3.2.3 Niedrigbesteuerung

3.2.4 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags

3.3 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs gem. § 4j EStG77

VII. Verrechnungspreise bei der grenzüberschreitenden Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter. 1. Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise. 1.1 Einführung

1.2 Rechtsentwicklung und Entwicklung der Rechtsanwendung

1.3 Verrechnungspreiskontext. 1.3.1 Allgemeine Grundsätze steuerlicher Verrechnungspreise in der Ausprägung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie und der gesetzlichen Umsetzungsplanung durch Deutschland

1.3.2 Lizenzgebühren: Immer noch eine Gestaltungsoption?

2. Lizenzgebühren dem Grunde nach

2.1 Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter

2.1.1 Abgrenzung von Marke und Firmenname

2.1.2 Überlassung von Know-how

2.2 Überlassung von Transferpaketen

2.3 Ausgestaltung von Lizenzgebühren

2.4 Zur Behandlung von Nebenleistungen bei Lizenzgebühren

3. Steuerliche Angemessenheitsprüfung der Höhe von Lizenzgebühren. 3.1 Verrechnungspreismethoden

3.1.1 Preisvergleichsmethode

3.1.2 Wiederverkaufspreismethode

3.1.3 Kostenaufschlagsmethode

3.1.4 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode

3.1.5 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode

3.1.6 Hypothetischer Fremdvergleich

3.2 Würdigung der Verrechnungspreismethoden für Lizenzierungsfälle

4. Dokumentation von Lizenzierungen. 4.1 Allgemeine Vorschriften

5. Einkommenskorrekturen als Risiko bei Lizenzgebühren. 5.1 Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes

5.2 Rechtsgrundlagen für Einkommenskorrekturen

5.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

5.2.2 Verdeckte Einlage gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und 5 EStG

5.2.3 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

5.2.4 Beurteilung des Risikos von Einkommenskorrekturen bei grenzüberschreitenden Lizenzierungen immaterieller Wirtschaftsgüter

6. Vorabverständigungsverfahren als Mittel für Rechtssicherheit

VIII. Software-Überlassungsverträge

1. Arten von Software

2. Der klassische Softwarevertrieb

2.1 Ertragsteuerliche Aspekte

2.1.1 Einkünftequalifizierung

2.1.1.1 Nationales Recht. 2.1.1.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

2.1.1.1.2 Beschränkte Steuerpflicht

2.1.1.1.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

2.1.1.1.4 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)

2.1.1.1.5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

2.1.1.1.6 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

2.1.1.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

2.1.1.3 Kommentierung des OECD-MA

2.1.1.4 US Software Regulations

2.1.2 Inbound-Fälle

2.1.2.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber

2.1.2.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer

2.1.3 Outbound-Fälle

2.1.3.1 Steuerliche Folgen beim Lizenzgeber

2.1.3.2 Steuerliche Folgen beim Lizenznehmer

2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

2.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?

2.2.2 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes

2.2.3 Vorsteuerabzug

3. Softwarevertrieb über das Internet bzw. die Cloud

3.1 Ertragsteuerliche Probleme

3.1.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

3.1.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG)

3.1.3 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

3.1.4 Sonstige Einkünfte ohne Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

3.1.5 Quellensteuerpflicht bei Softwareüberlassung?

3.1.6 Internet-Server als Betriebsstätte?

3.1.6.1 Begründung einer Betriebsstätte nach § 12 AO

3.1.6.2 Begründung einer Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA

3.1.6.3 Verrechnungspreise

3.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

3.2.1 Qualifizierung der Art der Leistung: Lieferung oder sonstige Leistung?

3.2.2 Bestimmung des Leistungsortes

3.2.2.1 Leistungen von Drittlandsanbietern

3.2.2.2 Leistungen von EU-Anbietern. a) Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU

b) Leistungen an Nichtunternehmer in der EU

c) Leistungen an Leistungsempfänger im Drittland

3.2.3 Bestimmung des Umsatzsteuersatzes

Anhang

Literaturverzeichnis

Sachregister

Sachregister A

Sachregister B

Sachregister C

Sachregister D

Sachregister E

Sachregister F

Sachregister G

Sachregister H

Sachregister J

Sachregister K

Sachregister L

Sachregister M

Sachregister N

Sachregister O

Sachregister P

Sachregister Q

Sachregister R

Sachregister S

Sachregister T

Sachregister U

Sachregister V

Sachregister W

Sachregister Z

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Dr.Michael Groß

Rechtsanwalt, München

.....

Ist der Lizenznehmer während längerer Zeit seiner Ausübungspflicht nicht nachgekommen, so ist dem Lizenzgeber nicht damit gedient, dass er dem Lizenznehmer eine Frist setzt mit der Aufforderung, zu leisten. Der Lizenznehmer kann in diesem Fall seiner Aufgabe nur für die Zukunft gerecht werden. Für die bereits verstrichene Zeit ist die Primärleistung dagegen unmöglich. Dies kann auch nicht durch die Aufnahme der Produktion für die Zukunft wieder gutgemacht werden. Das Reichsgericht hat daher in einer Entscheidung75 für die Jahre, während derer der Lizenznehmer seiner Ausübungspflicht nicht nachgekommen war, Schadensersatz wegen nachträglicher, vom Schuldner zu vertretender Unmöglichkeit zugesprochen.76 Es handelt sich hier nur um eine teilweise Unmöglichkeit, weil die Primärleistung für die Zukunft noch möglich ist. Eine teilweise Kündigung des Vertrages, durch die der in § 325 BGB a.F. vorgesehene Rücktritt ersetzt wird, ist wohl auch nach dem neuen, ab 1.1.2002 geltenden Schuldrecht (§§ 543 I, 314 BGB n.F.) nicht möglich, weil dies dem Vertragszweck widerspräche. Es handelt sich beim Lizenzvertrag um einen einheitlichen Vertrag, der sich nicht in Teile zerlegen lässt. Dagegen kann der Lizenzgeber, wenn er an der Teilleistung, also der Herstellung und dem Vertrieb, für die Zukunft kein Interesse mehr hat, Schadensersatz statt der Leistung fordern und den ganzen Vertrag kündigen, wobei wiederum das Kündigungsrecht an die Stelle des in § 325 BGB a.F. vorgesehenen Rücktrittsrechts tritt bzw. trat (§§ 323, 280, 281, 325, 543 Abs. 1, 314 BGB n.F.). Bisher (bis 31.12.2001) konnte nur Schadensersatz verlangt oder (!) Rücktritt bzw. Kündigung erfolgen. Ein Wegfall des Interesses an der Primärleistung kann z.B. dann gegeben sein, wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen während langer Zeit nicht nachkommt und zu befürchten ist, dass sich das Erzeugnis nicht mehr durchsetzen kann. Ist streitig, ob die Unmöglichkeit der Leistung die Folge eines vom Schuldner zu vertretenden Umstands ist, so trifft die Beweislast den Schuldner.77

Soweit eine Ausübungspflicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird, ist es auch möglich, die Erfüllung dieser Verpflichtung durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe abzusichern.78 Hier sollte dann die Mindestmenge festgelegt werden, die der Lizenznehmer zu produzieren hat, und in eindeutiger Weise eine Vertragsstrafe definiert werden.

.....

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