Unbemannte Systeme und Cyber-Operationen
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Michael Stehr. Unbemannte Systeme und Cyber-Operationen
INHALT
VORWORT
EINLEITUNG
1.TECHNOLOGIE – DEFINITIONEN, AKTUELLER STAND, POTENZIALE, RISIKEN UND HERAUSFORDERUNGEN. 1.1.Grade der Automation von Systemen: Definitionen
1.1.1.Wirtschaft und Technologie: Definition „Automatisierung“
1.1.2.Militär und Technologie: Definitionen „automatisiert“ und „autonom“
1.1.3.Seefahrt und Technologie: Vier Stufen der „Autonomie“ nach IMO
1.1.4.Mensch und Technologie: Stufen der Interaktion von Mensch und System
1.1.5.Conclusio: Neue Definition von „autonomen Systemen“
1.2.Aktuelle Beispiele für unbemannte und weitere digitalisierte Systeme und deren Einordnung in das Raster der Definitionen
1.2.1.Sechzehn Beispiele für unbemannte und virtuelle Systeme sowie Führungs- und Waffeneinsatzsysteme
1.2.2.Einordnung in das Raster der Definitionen – „autonome Killerdrohnen“ existieren nicht
1.3.Automatisierte und virtuelle Systeme: Pleiten, Pech und Pannen
1.4.Technologisches Umfeld: Neue Technologien und Cyberraum revolutionieren Sicherheitspolitik und Verteidigung – Erwartungen, Limits, Herausforderungen. 1.4.1.Potenzial: Nie dagewesene Vielfalt von existierenden und kommenden Technologien
1.4.2.Banale Realität: Anforderungen von Sicherheitspolitik und Militär
1.4.3Vom selbststeuernden Vehikel zum strategischen Superrechner?
1.4.4.Der Mensch und sein Selbstverständnis im Spiegel der Technologie
2.SICHERHEITSPOLITIK UND VERTEIDIGUNG IM ZEITALTER UNBEMANNTER SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN
2.1.Unbemannte Systeme im bewaffneten Konflikt
2.1.1.Unbemannte Systeme revolutionieren Rüstung und Streitkräfte
2.1.2.Einsatz von unbemannten Systemen – „autonome Killerdrohnen“ auch künftig nicht in Sicht
2.1.3.Verhältnis Soldat und unbemannte Systeme
2.1.4.Man-Machine-Teaming
2.1.5.Unbemannte Systeme und elektronische Kampfführung (EloKa)
2.1.6Cyberraum und bewaffneter Konflikt
2.1.7.Führung in den Streitkräften des 21. Jahrhunderts
2.1.8.Mensch weiterhin Primärziel im bewaffneten Konflikt
2.2.Unbemannte Systeme in Spannungssituationen
2.3.Die eigentliche Revolution: Krieg im Cyberraum und multiple Formen hybrider Kriegführung
2.3.1.Cyber-Operationen in der Krise: Kalter Krieg mit Wirkung
2.3.2.Cyber-Operationen im Krieg: Wettlauf um Informationsherrschaft und hybride Kampfführung
3.VÖLKERRECHT, UNBEMANNTE SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN
3.1.Seerechtsübereinkommen (UNCLOS III) und unbemannte Systeme. 3.1.1.Unbemanntes Überwassersystem gleich Kriegsschiff i.S.v. Artikel 29 UNCLOS III?
3.1.2.Unbemanntes Überwassersystem gleich Kriegsschiff durch analoge Anwendung von Artikel 29 UNCLOS III?
3.1.3.Unbemanntes U-Boot gleich Kriegsschiff?
3.1.4.Unbemanntes vollständig autonomes Seefahrzeug gleich Kriegsschiff?
3.1.5.Recht und Praxis
3.2.Humanitäres Völkerrecht und unbemannte Systeme
3.2.1.HVR-Regel 1: Verbot der Zufügung überflüssiger Verletzungen und unnötiger Leiden
3.2.2.HVR-Regel 2: Pflicht zur Unterscheidung von Kombattanten und Zivilbevölkerung
3.2.3.HVR-Regel 3: Schutz von Leben und Würde Gefangener
3.2.4. HVR-Regel 4: Verbot der Tötung von kampfunfähigen oder sich ergebenden Gegnern
3.2.5.HVR und wachsende Distanz zu Gegner und Ziel
3.2.6.Befehlsgewalt, Verantwortung und EloKa
3.3.Völkerrechtliches Verbot von sogenannten „autonomen“ Systemen?
3.4.Völkerrecht und Cyber-Operationen. 3.4.1.Cyberraum und Konfliktvölkerrecht
3.4.2.Verbotene Einmischung
3.4.3.Gewaltsamer Angriff und Selbstverteidigungsrecht
3.4.4.Problem der Zuordnung von Cyberaktivitäten
3.4.5.Staatliche Verantwortlichkeit bei Handlungen nichtstaatlicher Akteure
4.ETHIK, UNBEMANNTE SYSTEME UND CYBER-OPERATIONEN. 4.1.Ethik und Recht
4.2.Ohne Maschinen gegen Maschinen?
4.3.Systeme und Ethik. 4.3.1.Im laufenden Konflikt
4.3.2.In Spannungssituationen
4.4.Soldat und Ethik: Eigene und gegnerische unbemannte Systeme
4.5.Cyber-Operationen und Ethik
5.SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK. 5.1.Zu Kapitel 1: Technologie und Mensch – „autonome Killerdrohnen“ existieren nicht
5.2.Zu Kapitel 2: Einsatz unbemannter Systeme in Konflikt und Krise – „autonome Killerdrohnen“ werden nie existieren
5.3.Zu Kapitel 3: Recht – Einsatz unbemannter Systeme und offensive Cyber-Operationen völkerrechtskonform zur Selbstverteidigung
5.4.Zu Kapitel 4: Ethik – Einsatz unbemannter Systeme und offensive Cyber-Operationen ethisch begründbar
5.5.Ausblick: Technologie beherrschen, Primat des Menschen und Verteidigungsfähigkeit sichern
Anmerkungen
Отрывок из книги
VORWORT
EINLEITUNG
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3.1.1.Unbemanntes Überwassersystem gleich Kriegsschiff i.S.v. Artikel 29 UNCLOS III?
3.1.2.Unbemanntes Überwassersystem gleich Kriegsschiff durch analoge Anwendung von Artikel 29 UNCLOS III?
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