Arbeitsrecht für Handwerksbetriebe in Frage und Antwort
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Mina Bettinghausen. Arbeitsrecht für Handwerksbetriebe in Frage und Antwort
Vorwort der Autorin
Inhaltsverzeichnis
A. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses. I. Der Arbeitsvertrag. 1. Abschluss des Arbeitsvertrages
2. Vereinbarung einer Probezeit
3. Überstundenregelungen
II. Die Befristung von Arbeitsverträgen
1. Welche Formen von befristeten Arbeitsverträgen gibt es?
2. Was ist bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten?
3. Müssen befristete Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden?
4. Wann endet ein befristetes Arbeitsverhältnis?
5. Kann ein befristeter Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden?
6. Was sind die Rechtsfolgen einer unwirksamen Befristung?
B. Inhalt des Arbeitsverhältnisses. I. Der Vergütungsanspruch
1. Der gesetzliche Mindestlohn
2.Vertragliche Vereinbarung
II. Die Arbeitszeiten. 1. Wie lang ist die höchstzulässige Dauer der Arbeitszeit?
2. Welche Zeiten gelten als „Arbeitszeit“?
3. Welche Ruhepausen und Ruhezeiten stehen dem Arbeitnehmer zu?
4. Was gilt bei Nachtarbeit?
5. Was gilt bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen?
6. Was sind die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
III. Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung. 1. Pflichten des Arbeitnehmers bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit
2. Welche Rechte hat der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt?
3. Was gilt bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit?
4. Was gilt bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland?
5. Muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall das Entgelt fortzahlen?
6. Wann entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
7. Wie berechnet sich die sechswöchige Entgeltfortzahlung?
8. Was gilt bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit?
IV. Der Urlaubsanspruch. 1. Dauer und Entstehungszeitpunkt
2. Urlaubsgewährung und Widerruf
3. Übertragbarkeit und Krankheit
4. Urlaubsabgeltung und Arbeitsplatzwechsel
5. Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
V. Mutterschutz und Elternzeit. 1. Der Mutterschutz
2. Die Elternzeit
C. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Die ordentliche Kündigung
1. Wann kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung?
2. Wann ist die Kündigung sozial gerechtfertigt?
3. Die Kündigungsschutzklage
4. Die Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
5. Welche Formalien sind bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung zu beachten?
6. Welche Kündigungsfrist gilt für das Arbeitsverhältnis?
7. Häufige Irrtümer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
II. Die außerordentliche Kündigung
1. Welche Voraussetzungen müssen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sein?
2. Innerhalb welcher Frist muss die außerordentliche Kündigung erfolgen?
3. Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?
4. Was sind die Folgen, wenn eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist?
III. Der Aufhebungsvertrag. 1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
2. Worin liegen die Vorteile eines Aufhebungsvertrages?
3. Welche Formalien sind zu beachten?
4. Anfechtung und Widerruf
IV. Der besondere Kündigungsschutz. 1. Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
2. Schwerbehinderte Arbeitnehmer
V. Das Arbeitszeugnis. 1. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
2. Was ist der Unterschied zwischen einem „einfachen“ und einem „qualifiziertem“ Zeugnis?
3. Muss das Zeugnis schriftlich erfolgen?
4. Wer ist befugt, das Arbeitszeugnis zu erstellen?
5. Inhalt des Arbeitszeugnisses
6. Wer hat bei Wunsch nach einer besseren Note die Darlegungs- und Beweislast vor Gericht?
7. Ist der Arbeitnehmer zur Abholung des Zeugnisses verpflichtet?
8. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Zeugniserteilung?
Die Autorin
Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Mina Bettinghausen
Arbeitsrecht für Handwerksbetriebe in Frage & Antwort
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Arbeitnehmerin A wird im Unternehmen des B befristet für die Elternzeitvertretung der Kollegin K eingestellt.
A und B vereinbaren, dass die Stelle kalendermäßig bis zum 11.01.2007 befristet wird, das Beschäftigungsverhältnis jedoch dann endet, wenn die Kollegin K nach der Elternzeit ihren Dienst wieder aufnimmt. Die Parteien haben vorliegend eine Kombination aus einer Zeit- und Zweckbefristung vereinbart, wonach das Arbeitsverhältnis von A bei Beendigung der Elternzeit von der Kollegin K, spätestens aber am 11. Januar 2007 enden sollte.
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