Bismarcks ewiger Bund
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Oliver Haardt. Bismarcks ewiger Bund
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Inhalt
Einleitung: Bund und Verfassung
TEIL I
Kapitel 1: Szenen einer Geburt
I. Michels neue Kleider
II. Der neue Adler
III. Gulliver, die Liliputaner und der Löwe
IV. Die Konstitutionelle Drehscheibe
V. Liberale Totengräber und royale Lakaien
VI. Finis Coronat Opus
VII. Bund in der Schwebe
Kapitel 2: Die Legende vom Fürstenbund
I. Das germanische Rom
II. Im Labyrinth der Ideen
III. Clio versus Minerva
IV. Verbündete und Vasallen
V. Über den Rubikon
VI. Versailles
VII. Fiktion und Realität
Kapitel 3: Verfassungsgebung als Realpolitik
I. Die Verfassungsversammlung
II. Auf dem Boden der Tatsachen
III. Grundrechte zwischen Gestern und Morgen
IV. Für und Wider die Zentralisierung
V. Monarchische Schutzvorkehrungen
VI. Das Potenzial des Parlaments
VII. Der Kanzler und die Verantwortlichkeit
VIII. Der Verfassungskompromiss
IX. Der Bund und das freie Spiel der Kräfte
TEIL II
Kapitel 4: Die Erhebung des Kaisers
I. Der Kaiser-König
II. Die Zentralisierung des Bundes
III. Die Entstehung der kaiserlichen Reichsregierung
IV. Der Kaiser als Alpha und Omega der Gesetzgebung
V. Der Herr über die Vollzugsgewalt
VI. Die Monarchisierung des Kaiseramtes
Kapitel 5: Das Schattendasein des Bundesrates
I. Das Maß des Verborgenen
II. Die Übernahme der preußischen Bank
III. Der Rückzug der Kleinstaaten
IV. Die Nationalisierung der Länderkammer
Kapitel 6: Der Aufstieg des Reichstages
I. Die umstrittene Parlamentarisierung
II. 1867/71–1876: Die praktische Umsetzung der Idee vom Fürstenbund
III. 1876–1879/80: Der Durchbruch der Reichsregierung und der Furor Teutonicus
IV. 1879/80–1890: Die gescheiterte Restauration
V. 1890–1907/08: Die Neuausrichtung der Reichsmonarchie
VI. 1909–1914: Das integrierte System zwischen Stabilität und Krise
VII. 1914–1918: Die Doppeldiktatur und der Durchbruch des Reichstages
VIII. Der Bund und die Parlamentarisierung
TEIL III
Kapitel 7: Macht vor Recht
I. Der Bundesrat als Richter
II. Reichsaufsicht und Reichsexekution
III. Bundestreue
IV. Verfassungsstreitigkeiten innerhalb einzelner Bundesländer
V. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Einzelstaaten
VI. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern
VII. Thronfolgestreitigkeiten
VIII. Die Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungsbefugnissen und Gesetzen
IX. Das gefährdete Dasein des Reiches
Kapitel 8: Der Widerstreit der Ideen
I. Zwischen Überzeugung und Zweifel
II. Jenseits des Spinnennetzes
III. Quellen der Verunsicherung
IV. Schleichwege
Kapitel 9: Peripherie und Zentrum
I. Der unreine Bundesstaat
II. Zwischen In- und Ausland
III. Von der Kaiserdiktatur zum Scheinstaat
IV. Gleichgewichtsstörungen
Schluss: Der ewige Bund im Strom der Zeit
I. Ein föderaler Sonderweg?
II. Kontinuitäten
III. Deutschland, Europa und die Welt
Dank
Literaturverzeichnis
Personenregister
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Innentitel
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Abb. 1.2: „So muß es kommen“, Kladderadatsch (25. März 1867), Wilhelm Scholz
Solche Darstellungen zeigen, dass die vier Jahre zwischen der Gründung des Norddeutschen Bundes und der Vereinigung von Nord- und Süddeutschland als eine Phase dynamischen Wandels wahrgenommen wurden, mit dem man nur schwer Schritt halten konnte. Es ist daher einfach falsch, zu behaupten, dass die föderale Verfassung und der Nationalstaat zur gleichen Zeit geschaffen wurden. Das Gegenteil ist der Fall. Sie entstanden nicht nur in unterschiedlichen Jahren, sondern auch unter sehr verschiedenen politischen Bedingungen. Die Reichsgründung litt daher unter keiner Gleichzeitigkeit von Verfassungsgebung und Staatsgründung. Vielmehr belastete sie die zeitliche Trennung der beiden Prozesse. Diese Asynchronität war nämlich wesentlich mitverantwortlich für die Widersprüchlichkeit der föderalen Strukturen, die die Vereinigung hervorbrachte. Der Kern des Problems lag darin, dass die föderale Verfassung nicht für die politischen Bedürfnisse des Kaiserreiches maßgeschneidert war, weil sie von einem anderen Staat übernommen worden war. 1870/71 wurde ein Staat für eine Verfassung geschaffen und nicht umgekehrt, wie es der Normalfall gewesen wäre. Der Beitritt der süddeutschen Staaten zur Verfassung des Norddeutschen Bundes zwängte 25 Staaten in eine politische Ordnung, die ursprünglich nur für 21 gemacht worden war. Im Norddeutschen Bund musste die Verfassung die Großmacht Preußens, 19 mehr oder weniger kleine Fürstentümer und den Mittelstaat Sachsen koordinieren. Im vereinigten Deutschland war die Aufgabe ungleich schwieriger, da vier zusätzliche Mittelstaaten – die beiden Großherzogtümer Hessen und Baden sowie die mächtigen Königreiche Bayern und Württemberg – das ohnehin undurchsichtige föderale Gefüge gehörig verkomplizierten. Verschachtelte Konstruktionen wie die bayerischen und württembergischen Sonderrechte waren Beweis dafür, dass die föderale Verfassung dem neuen Nationalstaat nicht auf den Leib geschneidert war. Um dem Kaiserreich einen festen strukturellen Rahmen zu geben, hätte die Vereinigung von Nord und Süd mit der Schaffung einer neuen Verfassung einhergehen müssen. Da es nicht dazu kam, mangelte es dem Bundesstaat, den die Reichsgründung hervorbrachte, an einer austarierten, von der Verfassung garantierten Koordination der verschiedenen Einzelstaaten und unterschiedlichen Regierungsebenen. Dieses Geburtsmal war ein Makel, der den neuen Nationalstaat sein ganzes Leben lang beschäftigen sollte.
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