Bismarcks ewiger Bund

Bismarcks ewiger Bund
Автор книги: id книги: 2300425     Оценка: 0.0     Голосов: 0     Отзывы, комментарии: 0 1806,64 руб.     (19,68$) Читать книгу Купить и скачать книгу Электронная книга Жанр: Документальная литература Правообладатель и/или издательство: Bookwire Дата добавления в каталог КнигаЛит: ISBN: 9783806241815 Скачать фрагмент в формате   fb2   fb2.zip Возрастное ограничение: 0+ Оглавление Отрывок из книги

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›Bismarcks ewiger Bund‹ stellt das gesamte Kaiserreich von 1871 bis 1918 unter einem ganz neuen, bisher nicht beachteten Blickwinkel dar: Das Kaiserreich nicht als festgefügtes Machtgebilde, sondern als »ewiger Bund von Fürsten«. Oliver Haardt zeigt eindrücklich, dass das Reich – in der Verfassung festgeschrieben – ein loser Bund von 22 Fürstenstaaten und drei Hansestädten war – unter dem Dach des Kaisertums, und ohne eine zentrale Regierung! Wie sich aus diesem heterogenen Konglomerat ein straff zentralisierter Staat entwickelte, wirtschaftlich und militärisch schlagkräftig wie keine andere europäische Macht, erzählt dieses großartige Buch. Indem Oliver Haardt die »nervöse Großmacht« durch die ihr konstitutiv mitgegebene innere Instabilität erklärt, lassen sich ganz neue Analysen für die Innenpolitik wie die Außenpolitik liefern. Eine große Studie, die Neuland betritt und den historisch Interessierten durch den wunderbar klaren Stil und den weiten Überblick fasziniert.

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Oliver Haardt. Bismarcks ewiger Bund

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Inhalt

Einleitung: Bund und Verfassung

TEIL I

Kapitel 1: Szenen einer Geburt

I. Michels neue Kleider

II. Der neue Adler

III. Gulliver, die Liliputaner und der Löwe

IV. Die Konstitutionelle Drehscheibe

V. Liberale Totengräber und royale Lakaien

VI. Finis Coronat Opus

VII. Bund in der Schwebe

Kapitel 2: Die Legende vom Fürstenbund

I. Das germanische Rom

II. Im Labyrinth der Ideen

III. Clio versus Minerva

IV. Verbündete und Vasallen

V. Über den Rubikon

VI. Versailles

VII. Fiktion und Realität

Kapitel 3: Verfassungsgebung als Realpolitik

I. Die Verfassungsversammlung

II. Auf dem Boden der Tatsachen

III. Grundrechte zwischen Gestern und Morgen

IV. Für und Wider die Zentralisierung

V. Monarchische Schutzvorkehrungen

VI. Das Potenzial des Parlaments

VII. Der Kanzler und die Verantwortlichkeit

VIII. Der Verfassungskompromiss

IX. Der Bund und das freie Spiel der Kräfte

TEIL II

Kapitel 4: Die Erhebung des Kaisers

I. Der Kaiser-König

II. Die Zentralisierung des Bundes

III. Die Entstehung der kaiserlichen Reichsregierung

IV. Der Kaiser als Alpha und Omega der Gesetzgebung

V. Der Herr über die Vollzugsgewalt

VI. Die Monarchisierung des Kaiseramtes

Kapitel 5: Das Schattendasein des Bundesrates

I. Das Maß des Verborgenen

II. Die Übernahme der preußischen Bank

III. Der Rückzug der Kleinstaaten

IV. Die Nationalisierung der Länderkammer

Kapitel 6: Der Aufstieg des Reichstages

I. Die umstrittene Parlamentarisierung

II. 1867/71–1876: Die praktische Umsetzung der Idee vom Fürstenbund

III. 1876–1879/80: Der Durchbruch der Reichsregierung und der Furor Teutonicus

IV. 1879/80–1890: Die gescheiterte Restauration

V. 1890–1907/08: Die Neuausrichtung der Reichsmonarchie

VI. 1909–1914: Das integrierte System zwischen Stabilität und Krise

VII. 1914–1918: Die Doppeldiktatur und der Durchbruch des Reichstages

VIII. Der Bund und die Parlamentarisierung

TEIL III

Kapitel 7: Macht vor Recht

I. Der Bundesrat als Richter

II. Reichsaufsicht und Reichsexekution

III. Bundestreue

IV. Verfassungsstreitigkeiten innerhalb einzelner Bundesländer

V. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Einzelstaaten

VI. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern

VII. Thronfolgestreitigkeiten

VIII. Die Verfassungsmäßigkeit von Entscheidungsbefugnissen und Gesetzen

IX. Das gefährdete Dasein des Reiches

Kapitel 8: Der Widerstreit der Ideen

I. Zwischen Überzeugung und Zweifel

II. Jenseits des Spinnennetzes

III. Quellen der Verunsicherung

IV. Schleichwege

Kapitel 9: Peripherie und Zentrum

I. Der unreine Bundesstaat

II. Zwischen In- und Ausland

III. Von der Kaiserdiktatur zum Scheinstaat

IV. Gleichgewichtsstörungen

Schluss: Der ewige Bund im Strom der Zeit

I. Ein föderaler Sonderweg?

II. Kontinuitäten

III. Deutschland, Europa und die Welt

Dank

Literaturverzeichnis

Personenregister

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Innentitel

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Abb. 1.2: „So muß es kommen“, Kladderadatsch (25. März 1867), Wilhelm Scholz

Solche Darstellungen zeigen, dass die vier Jahre zwischen der Gründung des Norddeutschen Bundes und der Vereinigung von Nord- und Süddeutschland als eine Phase dynamischen Wandels wahrgenommen wurden, mit dem man nur schwer Schritt halten konnte. Es ist daher einfach falsch, zu behaupten, dass die föderale Verfassung und der Nationalstaat zur gleichen Zeit geschaffen wurden. Das Gegenteil ist der Fall. Sie entstanden nicht nur in unterschiedlichen Jahren, sondern auch unter sehr verschiedenen politischen Bedingungen. Die Reichsgründung litt daher unter keiner Gleichzeitigkeit von Verfassungsgebung und Staatsgründung. Vielmehr belastete sie die zeitliche Trennung der beiden Prozesse. Diese Asynchronität war nämlich wesentlich mitverantwortlich für die Widersprüchlichkeit der föderalen Strukturen, die die Vereinigung hervorbrachte. Der Kern des Problems lag darin, dass die föderale Verfassung nicht für die politischen Bedürfnisse des Kaiserreiches maßgeschneidert war, weil sie von einem anderen Staat übernommen worden war. 1870/71 wurde ein Staat für eine Verfassung geschaffen und nicht umgekehrt, wie es der Normalfall gewesen wäre. Der Beitritt der süddeutschen Staaten zur Verfassung des Norddeutschen Bundes zwängte 25 Staaten in eine politische Ordnung, die ursprünglich nur für 21 gemacht worden war. Im Norddeutschen Bund musste die Verfassung die Großmacht Preußens, 19 mehr oder weniger kleine Fürstentümer und den Mittelstaat Sachsen koordinieren. Im vereinigten Deutschland war die Aufgabe ungleich schwieriger, da vier zusätzliche Mittelstaaten – die beiden Großherzogtümer Hessen und Baden sowie die mächtigen Königreiche Bayern und Württemberg – das ohnehin undurchsichtige föderale Gefüge gehörig verkomplizierten. Verschachtelte Konstruktionen wie die bayerischen und württembergischen Sonderrechte waren Beweis dafür, dass die föderale Verfassung dem neuen Nationalstaat nicht auf den Leib geschneidert war. Um dem Kaiserreich einen festen strukturellen Rahmen zu geben, hätte die Vereinigung von Nord und Süd mit der Schaffung einer neuen Verfassung einhergehen müssen. Da es nicht dazu kam, mangelte es dem Bundesstaat, den die Reichsgründung hervorbrachte, an einer austarierten, von der Verfassung garantierten Koordination der verschiedenen Einzelstaaten und unterschiedlichen Regierungsebenen. Dieses Geburtsmal war ein Makel, der den neuen Nationalstaat sein ganzes Leben lang beschäftigen sollte.

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