Mut zum Recht!
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Oliver Scheiber. Mut zum Recht!
Inhalt
Hinter dem Papier – eine persönliche Einführung
Vorbemerkung
1. Recht und Gerechtigkeit in Literatur und Kunst
THESE 1. DIE KUNST LIEFERT DER JUSTIZ WICHTIGE IMPULSE
2. Recht und Gerechtigkeit: Mission (im)possible?
THESE 2. DIE JUSTIZ MUSS RAUS AUS DEM ELFENBEINTURM
3. Courage und Leidenschaft
THESE 3. EIN GUTES JUSTIZSYSTEM BRAUCHT LEITFIGUREN
4. Aus dem Faschismus lernen
THESE 4. ES IST WICHTIG, EIN ZEICHEN IN HINBLICK AUF DIE ZEIT DES NATIONALSOZIALISMUS ZU SETZEN
5. Das Strafrecht im gesellschaftlichen Auftrag
THESE 5. DAS STRAFRECHT VERFEHLT HEUTE SEINE GESELLSCHAFTLICHE BESTIMMUNG
Zur Halbzeit: Wer denkt da schon an Schikane?
6. Die europäische Perspektive
THESE 6. EUROPA VERBESSERT UNSER RECHTSSYSTEM; WIR SOLLTEN UNS STÄRKER EINBRINGEN
7. Sprache und Kommunikation der Justiz: Der Zugang zum Recht
THESE 7. DIE BEVÖLKERUNG VERSTEHT DIE SPRACHE DER JUSTIZ NICHT – ALSO MUSS DIE JUSTIZ ANDERS KOMMUNIZIEREN
8. Zum Verhältnis von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und politischer Verwaltung
THESE 8. ZWISCHEN POLIZEI, STAATSANWALTSCHAFT UND GERICHT BRAUCHT ES MEHR ABGRENZUNG UND EINE EFFIZIENTERE WECHSELSEITIGE KONTROLLE. DEN GERICHTEN KOMMT AUCH DIE KONTROLLE ÜBER VERWALTUNG UND POLITIK ZU
9. Justiz und Politik
THESE 9. JUSTIZ IST (FAST) IMMER POLITISCH; RICHTERINNEN UND RICHTER BRAUCHEN DAHER POLITISCHES BEWUSSTSEIN
10. Justiz im Wandel
THESE 10. UM DEN BERECHTIGTEN ERWARTUNGEN DER BEVÖLKERUNG ZU ENTSPRECHEN, MUSS DIE JUSTIZ EINE VÖLLIGE ÄNDERUNG IHRER UNTERNEHMENS- UND KOMMUNIKATIONSKULTUR ANSTREBEN
Epilog
Der Autor
Endnoten
Отрывок из книги
Oliver Scheiber zeigt auf, was einer modernen Justiz fehlt. Er berichtet von seinen Erfahrungen in Rechtsprechung und Justizpolitik, wo Schwächen bestehen, und legt dar, wie sie sich beheben ließen. Der Horizont seines Buchs reicht von Kunst und Literatur über Journalismus und Geschichte bis zur Realität des Gerichtssaals.
Ein leidenschaftliches Plädoyer für eine Justiz, die ihren Anspruch nicht aufgeben darf, moderner, das heißt menschengerechter, zu werden.
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Dieser kurze fünfte Abschnitt der Erzählung mit dem Titel „Von Crainquebilles Unterwerfung unter die Gesetze der Republik“ schließt an den ersten Abschnitt an, der nicht ohne Sarkasmus mit „Von der Erhabenheit der Gesetze“ bezeichnet wird. Hier, am Beginn der Erzählung, hebt der Autor das Einschüchternde an der Erscheinung von Gerichtssaal und Richtern hervor: die Verdienstorden, die der Richter in der Verhandlung trägt, die Büste der Republik und das Kreuz an der Rückwand des Verhandlungssaales. Crainquebille empfindet im Verhandlungssaal „den gehörigen Schrecken“, er ist, von Ehrerbietung durchdrungen, von Furcht und Schrecken überwältigt, bereit, die Entscheidung über seine Schuld ganz den Richtern anheimzustellen. Vor seinem Gewissen empfand er sich nicht als Verbrecher. Doch er spürte, wie wenig das Gewissen eines Gemüsehändlers im Angesicht der Symbole des Gesetzes und der Bevollmächtigten der rächenden Gesellschaft bedeutete: „In dieser Umgebung verschlossen ihm Ehrfurcht und Angst den Mund.“ In der Verfilmung der Erzählung wird die Übermacht des Gerichts mit – für die damalige Zeit beachtlichen – Trickeffekten versinnbildlicht, indem die Richter und der Polizeibeamte im Gerichtssaal zu Riesen werden.
Die Erzählung spricht die Ähnlichkeiten zwischen Gerichtsverhandlungen und religiösen Zeremonien an. Beides rituelle Handlungen innerhalb entsprechender Baulichkeiten, wirken sie erschreckend und Ehrfurcht einflößend. Betrachten wir heute einen der historischen Verhandlungssäle des Obersten Gerichtshofs im Justizpalast in Wien, so können wir Crainquebilles Gefühle gut nachempfinden. Prunkvoll ausgestattete Räume mit stark erhöhten Richterbänken, womöglich zusätzlichen Schranken, die die Angeklagten oder Parteien des Verfahrens vom Richtertisch noch weiter abtrennen, dunklem Holz sowie staatlichen oder religiösen Symbolen sind durchaus in der Lage, eine faire Kommunikation erst gar nicht aufkommen zu lassen. Nach heutigem Verständnis verlangt ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention wohl auch eine adäquate Ausstattung des Verhandlungssaals.
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