Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft

Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft
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"Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft" (lateinisch: De Principiis) ist eine theologische Abhandlung und die erste systematische Darstellung der christlichen Theologie. Als Origenes etwa fünfundvierzig Jahre alt war, unterbrach er seine Werke der Bibelexegese, um die «Grundlehren» zu schreiben. In diesem Werk legte er eine einheitliche Diskussion der christlichen Lehren vor, damit seine Leser die Glaubensregeln der Kirche tiefer ergründen und zwischen den widersprüchlichen Schriftauslegungen unterscheiden konnten, die in den späten 220er Jahren in Alexandria diskutiert wurden. Nach der Fertigstellung dieses Traktats nahm Origenes seine biblischen Forschungen wieder auf, wobei er dieses Werk wahrscheinlich eher als Nebenprodukt seines größeren Projektes der Schriftauslegung betrachtete.

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Origenes. Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft

INHALT:

Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft

Einleitung. 1

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Fußnoten

Vorrede. 1

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Erstes Buch. Erster Abschnitt. Von Gott. 1

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Zweiter Abschnitt. Von Christus. 1

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Dritter Abschnitt. Vom heiligen Geiste. 1

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Vierter Abschnitt. (V. Cap.) Von den vernünftigen Wesen. 1

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Fünfter Abschnitt. (VI. Cap.) Vom Ende oder der Vollendung. 1

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4

Sechster Abschnitt. (VII. Cap.) Vom Körperlichen und Unkörperlichen. 1

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Siebenter Abschnitt. (VIII. Cap.) Von den Engeln. 1

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4

Zweites Buch. Erster Abschnitt. Von der Welt. 1

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5

Dritter Abschnitt. Vom Anfang der Welt und ihren Ursachen. 1

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Vierter Abschnitt. Der Gott des Gesetzes und der Propheten und der Vater Jesu Christi ist Einer. 1

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Fünfter Abschnitt. Ueber die Eigenschaften „Gerecht“ und „Gütig“ 1

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Sechster Abschnitt. Von der Menschwerdung Christi. 1

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4

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Siebenter Abschnitt. Vom heiligen Geist. 1

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Achter Abschnitt. Von der Seele. 1

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Neunter Abschnitt. Von der Welt (den Willensrichtungen der vernünftigen Geschöpfe, guter und böser, und deren Ursachen) 1

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Zehnter Abschnitt. Von der Auferstehung und dem Gerichte, (von dem Feuer und den Strafen der Hölle) 1

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Eilfter Abschnitt. Von den Verheißungen.195. 1

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Drittes Buch. Erster Abschnitt. Von der freien Selbstbestimmung. 1

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Zweiter Abschnitt. Von den feindseligen Mächten. 1

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Dritter Abschnitt. (IV. Cap.) Von den bloß menschlichen Versuchungen. 1

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Vierter Abschnitt. (V. Cap.). Vom zeitlichen Anfang der Welt.305. 1

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Fünfter Abschnitt (VI. Cap.). Vom Ende der Welt. 1

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Viertes Buch. Erster Abschnitt. Von der göttlichen Eingebung der heiligen Schrift. 1

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Zweiter Abschnitt. Von der Art, die heil. Schrift zu lesen und zu verstehen. 1

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Summarische Wiederholung. 1

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Fußnoten

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Über die Grundlehren der Glaubenswissenschaft

DIE SCHRIFTEN DER KIRCHENVÄTER

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Entmannt soll er sich haben, nach Eusebius aus einem doppelten Grunde: „um des Himmelreichs willen“, und „weil auch Frauen in seine Schule kamen.“ Das haben nicht nur alle Kirchenschriftsteller nachgesagt, sondern die Schmach ist so bekannt geworden, daß selbst der humane Herder den Namen des Origenes zur Bezeichnung eines in anderm Sinne entmannten Schriftstellers gebrauchen kann (Werke zur Litt. und K. I, S. 83.). Und warum? „Es ist die armselige Neigung, sagt Wieland in den Abderiten (11, 1.), jeden Dummkopf für einen unverwerflichen Zeugen zu halten sobald er einem großen Mann irgend eine überschwengliche Ungereimtheit nachsagt.“ 16 Dennoch ist derselbe Wieland, der den Democrit vertheidigt, gegen Orig. ungerecht genug, ihm als Triebfeder der entehrenden Handlung den Wunsch zu unterschieben, „eine Pagode zu werden.“ — Aber Euseb. war ja ein großer Verehrer des Ori- genes; er würde es ohne Grund nicht erzählt haben. — Ist er deswegen auch ein kritischer Geschichtschreiber? Es wird übrigens nicht nöthig seyn, alle die Zeugnisse von der einfältigen Leichtgläubigkeit desselben zu wiederholen, welche vor Heinichens Ausgabe der Kirchengeschichte zu lesen sind; ein neueres von Scaliger kann genügen: „Nullus plura errata in scriptis suis reliquit, nullius plures halucinationes exstant hodie.“ Und wer erzählt es sonst? Nicephorus, der den Euseb. abschrieb. Kein gleichzeitiger Schriftsteller spricht davon; selbst die Synodalschlüsse erwähnen dieser Anklage nicht einmal. Der Verdacht gegen dieselbe wird verstärkt durch die neue Erdichtung eines gegen Or. sehr gehässigen Schreibers, des Epiphanius (haer. 64, 2.), der von der Verfolgung durch Demetrius Nichts wissen will, aber unter Anderem, dem Origenes Abfall zum Heidenthum, wodurch er allein der angedrohten Schändung durch einen Mohren habe entgehen können, Schuld gibt; eine Beschuldigung, die unter der Menge falscher Angaben bei diesem Schriftsteller ganz verschwindet, um so mehr aber auch an der Glaubwürdigkeit jenes Gerüchtes Zweifel erregen muß, da Epiphan. dieses blos mit den Worten anführt: „Weiter sagt man von ihm“, und am Ende hinzusetzt: „Andere sagen ihm auch noch Anderes nach.“ Orig. wich aus Alexandria 231, sobald er den neuen Sturm herannahen fühlte. Demetrius versammelte eine Synode, und ließ den Origenes „aus Alexandria verbannen, doch ohne ihn der Priesterwürde zu berauben.“ So lautet der Beschluß nach Photius aus bibl. cod. 118. (aus Apol. Pamphili 2.) Da Or. in Palästina Aufnahme fand, berief Demetrius eine zweite Versammlung, ließ die Absetzung des Or. unterschreiben und erklärte im Circularschreiben seine Excommuncation. Nur die Bischöfe von Palästina, Alexander von Jerusalem und Theoktist von Cäsarea, Firmilian, Bischof in Kappadokien, und die von Arabien und von Achaja (Euseb. VI, 27. Rufin in Hier. II.) verließen ihn nicht. Sie selbst aber, die ihn ordinirt hatten, mußten doch nach dem canon 21 handeln: ο ακρωτηριασας εαυτον μη γιγνεσθω κληρικος, welcher älter ist als die Nicenersynode. Wie hätten sie diesem und der Anklage des Demetrius vor allen Bischöfen τοις ανα την οικουμενην (Eus. VI, 8.) zum Trotz auf ihrer Ordination beharren können, wie hätte Alexander in einem Privatschreiben im Dem. (Hieron. cat. 62.) den Or. rechtfertigen können, wenn das Hinderniß wirklich vorhanden war? Zwar glauben Viele (auch Rößler 4. B. S. 236.), jener Canon sey erst auf die That des Origenes gemacht worden, weil sich sonst kein Beispiel dazu in der Kirche finde. Ob der Grund richtig, wird sich unten aus Or. eigener Erklärung ergeben. Für das Alter der can. apost. will ich nicht an die Untersuchungen von Beveridge appelliren; ich bemerke blos, daß Obiges durch eine Synode, die über Orig. Urtheil sprach, geschehen mußte; dieß ist aber nicht der Fall. Vielmehr heißt es in einem spätern Synodalschreiben von Alexandria, nach dem, was Justinian in seinem Erlaß an Menas daraus anführt: χειροτονηθεις αυτος πρεσβυτερος υπο του κανονικης τε και μιας χειρος αληθινης — und weiter werden ihm blos vorgeworfen, βλασφημοι ομιλιαι. Eus. selber VI, 23. bezieht ebenfalls, der entehrenden Anklage c. 8. ganz vergessend, die Bewegung gegen Or. nur auf die πρεσβυτεριου χειροθεσιαν durch fremde (προς των τῃδε) Bischöfe. Auch Orig. spricht in einem Briefe, den er in dieser Angelegenheit an seine Freunde in Alexandria schrieb, nur von verdrehten und verfälschten Lehrsätzen, nach welchen er verurtheilt worden, und führt überhaupt gegen Demetrius eine kräftige Sprache. Zwar haben wir diesen Brief nur im Auszug; allein so viele Schriftsteller, namentlich Hieronymus, welcher uns den Auszug in seiner Invective adv. Ruf. I. aufbewahrt hat, würden nicht versäumt haben, darauf hinzuweisen, wenn Or. wirklich in einem Briefe jener Anklage erwähnte. Am Schlusse desselben Briefes (bei Hieron. c. Ruf. II.) sagt Or. „er überlasse seine Verläumder dem göttlichen Urtheil, und müsse sie mehr bedauern als hassen.“ In Job tom. VI, 1. sagt er von jener Zeit: „Bis zum 5. Theil haben wir, wenn auch der Sturm in Alexandria drohte, die Erklärung hindurch- geführt, indem Jesus den Winden und Wellen des Meeres gebot. Als er aber hereinbrach, zogen wir hin und wichen aus Aegypten, indem der Herr, der sein Volk aus demselben geführt hat, auch uns rettete. Dann aber, als der Feind (Demetrius) am heftigsten gegen uns schnaubte, in seinen neuen Schriften, die wahre Feinde des Evangeliums sind, und alle Winde der Bosheit in Aegypten gegen mich weckte, da berief mich die Weisheit, lieber zu stehen gegen den Kampf und meine Ehre zu behaupten (τηρησαι το ηγεμονικον)“ u. s. w. Daraus geht denn doch hervor, daß Demetrius die besagte Beschuldigung in der öffentlichen Anklage nicht gebrauchen konnte, sondern sie nur unter der Hand ausgestreut wurde, ueberdieß aber leidet sie auch an innerer Unwahrscheinlichkeit. Euseb. sagt „δια το, νεον οντα, και γυναιξι τα θεια προσομιλειν, ως αν πασαν την αισχρας διαβολης υπονοιαν αποκλεισειε, — ουκ ην δε αρα δυνατον, καιπερ βουλομενῳ, τοσαυτον εργον επικρυψασθαι. Kann der Widerspruch klarer seyn? Er wollte dadurch den Argwohn abschneiden, und doch die Sache selbst geheim halten. Man sieht, wie selbst der leichtgläubige Euseb, für das Unglaubliche nach Gründen suchte, die es selbst unglaublich machen. Auch die Anm. Stollbergs (K.G. VIII. G. 42b.) „wahrscheinlich wollte Or. diese Handlung nur eine Zeitlang geheim halten“ kann dem Widerspruch nicht abhelfen. Denn wozu dieß? — Euseb, sagt ferner, Demetrius habe Anfangs die That gelobt, nachher aber (ου μακροις δε χρονοις υστερον), als der Neid kam und der Haß ausbrach, dagegen getobt. War doch Demetrius, — zumal im Rückblick auf den 21. canon und auf das Verbot in der bürgerlichen Gesetzgebung, Dio Cass. 67. und Justin. Mart. Apol. 1, 29. ανευ γαρ της του ηγεμονος (der Präfect war Felix) επιτροπης τουτο πραττειν απειρησθαι οι εκει — seiner eigenen Ehre schuldig, nicht dazu zu schweigen, um so mehr, da es schon allgemein bekannt war; — „γνους δητα υστερον“ heißt es von ihm; also müßte das Gerücht durch manchen Mund gelaufen seyn, bis es zum Bischof kam; und doch hätte er ihm den katechetischen Unterricht gelassen? und ihn sogar noch belobt? Die Metropolitanen waren so unpolitisch nicht. Wenn je in der Verfolgung gegen Origenes das Gerücht von Demetrius in Anregung gebracht wurde, so mußte es auch erst entstanden seyn. Allein man beruft sich auf Origenes eigene Beichte über jene That. Es bedarf blos der wörtlichen Anführung der Stellen, um zu zeigen, daß diese das Unglaubliche des Gerüchtes noch vermehren.

Die Stelle Matth. 19, 12. — aus deren Mißverständniß die That hergeleitet wird — erklärt er (tr. 15. in Matth. §. 1.) also: „Wir werden die zwei verschiedenen Auffassungen dieser Stelle auseinandersetzen, ehe wir uns über die richtige erklären. Es haben Einige (vielleicht meint er die Secte der Valesier, Praedest. 37.) die dritte Art des Verschnittenseyns, nach Analogie des angenommen körperlichen Sinnes der beiden andern, ebenfalls körperlich verstanden, und es gewagt, sich selbst einem ähnlichen Verschneiden zu unterwerfen; wodurch sie nicht blos vor den unserm Glauben Fremden, sondern überhaupt bei solchen in Schmach und Schande gefallen sind (υποβεβληκασι ονειδεισμῳ ταχα δε και αισχυνῃ), die allen menschlichen Handlungen eher verzeihen, — weil sie nicht einsahen, daß auch diese Worte geistig zu verstehen sind (οτι και ταυτα πνευματι ειρηται).“ Darf man hinzusetzen, Or. rede hier aus eigener Erfahrung, wenn man sich auf Nichts anderes als diese Stelle selbst berufen kann? — §. 2. fährt er, nach eigener Erklärung von Luc. 22, 35. 36. 10, 4. gleich der π. Α. IV, 1, 2. also fort §. 2.: „So haben gar Einige vor unserer Zeit (των προ ημων) keinen Anstand genommen, in eigenen Schriften dazu aufzufordern, den dritten Eunuchismus, ganz ähnlich den zwei ersteren, an sich selbst zu vollziehen“ — die Glosse eines Co. Holm. sagt hiezu noch bescheiden genug: οιμαι αινιττεσθαι αυτον το περι αυτου ιστορουμενον — „wir aber, wenn wir auch einmal Christus, den Logos Gottes, nach dem Fleisch und dem Buchstaben verstanden, erkennen ihn jetzt anders, und stimmen nicht mit denen, die den dritten Eunuchismus an sich selbst vollziehen, überein, als hätten sie die richtige Auffassung (ουκ ευδοκουμεν ως καλως εξειληφοσι); auch würden wir uns nicht so lang mit der Warnung vor einer solchen Auffassung aufgehalten haben, wenn wir nicht Leute gesehen (εωρακειμεν), die jene Verschneidung wagten, und nicht Menschen gefunden hätten, die ein feuriges Gemüth wohl zu einem solchen Wagstück bringen könnte.“ Dann führt er aus den „προ ημων“ an: den Philo und den Sextus, und mit Beziehung auf deuteron. 23, 14. fragt er: „ει γαρ η χειρ αποκοπτεται επιλαμβονομενη διδυμων ανδρος, πως ουχι και ο εαυτον δι’αγνοιαν οδου, φερουσης επι σωφροσυνην, τοιαυτῃ περιστασει επιδεδωκως“; und doch auf eine jugendliche „αγνοια οδου“ gründet selbst Neander die Möglichkeit jenes abscheulichen Verbrechens, über das Or., auch unter Voraussetzung der αγνοια, vor aller Welt das Todesurtheil (αποκοπτεσθω) spricht. Hören wir ihn weiter: „davon nicht zu reden, was einer an sich erführe (α παθοι αν τις), wenn, wie die Aerzte sagen, der Samengang vom Kopfe in die Mannestheile gehemmt wird, welcher den Wachsthum der Haare um das Kinn erzeugt, so daß die, welche sich körperlich entmannen zu müssen glauben, des Bartes beraubt werden.“ Spricht er hier auch aus Erfahrung? Dann ist er ein ausgeschämter Mensch.

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