Einsatzrecht kompakt - Ausländerrecht für die weitere Ausbildung

Einsatzrecht kompakt - Ausländerrecht für die weitere Ausbildung
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Описание книги

Das Ausländerrecht ist kompliziert Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Dienst bei der Bundespolizei werden im 2. Dienstjahr das erste Mal mit dem Themenbereich Ausländerrecht konfrontiert: In schneller Folge fallen Begriffe wie z.B. Unionsbürger, Drittstaatsangehöriger, Freizügigkeitsberechtigter und Kurzaufenthalt. Darüber hinaus erschwert die komplexe Systematik den Zugang zu diesem Rechtsgebiet.
So gelingt der Einstieg in die Materie Hier hilft das Buch schnell und sicher: Zunächst erläutert das Autorenteam die entscheidenden Fachbegriffe des Ausländerrechts. Mit diesem Wissen fällt es den Leserinnen und Lesern leicht, in die Systematik des Ausländerrechts mit seinen Spezialvorschriften (AufenthG, AufenthV, SGK, SDÜ, EUVisaVO, Visakodex) einzusteigen.
Im Anschluss daran werden sowohl die nationalen ausländerrechtlichen Regelungen als auch das Schengen-Recht und die Besonderheiten der Erwerbstätigkeit von Ausländern vermittelt.
Wichtige Maßnahmen im Einsatz Abschließend behandelt der Lehrbuchteil ausländerrechtliche Maßnahmen wie z.B. Einreiseverweigerung oder Abschiebung, Straftaten und das Recht auf Freizügigkeit.
Fälle und Lösungen zum Üben Acht speziell ausgewählte Fälle und Lösungen zum Ausländerrecht helfen den Nutzerinnen und Nutzern, ihr erlerntes Wissen zu prüfen, zu vertiefen und zu festigen.
einsatzrecht.de Weitere Informationen zu den Büchern der Reihe «Einsatzrecht kompakt» und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf der Homepage unseres Autors PHK Patrick Lerm: https://einsatzrecht.de. Der Autor führt persönlich in Videos/Clips auf Youtube und Instagram (instagram.com/patricklerm) in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.
Optimal für … … die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei (BPOL) zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres.

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Patrick Lerm. Einsatzrecht kompakt - Ausländerrecht für die weitere Ausbildung

Inhalt

Einführung

1. Entwicklung des Ausländerrechts

2. Prüfungsschema

3. Begriffsbestimmungen. 3.1 Statusbestimmung

3.1.1 Deutsche(r)

3.1.2 Ausländer

3.1.3 Unionsbürger

3.1.4 EWR-Bürger

3.1.5 Bürger der Schweiz

3.1.6 Drittstaatsangehöriger

3.1.7 Besondere Statusgruppen

3.2 Grenze(n)

3.2.1 Schengen-Binnengrenzen

3.2.2 Schengen-Außengrenzen

3.3 Art des Aufenthalts

3.3.1 Kurzaufenthalt

3.3.2 Langfristiger Aufenthalt

3.4 Einreise und Aufenthalt

3.4.1 Einreise über eine Außengrenze

3.4.2 Einreise über eine Binnengrenze

3.4.3 Aufenthalt

4. Systematik des Ausländerrechts

5. Nationale Regelungen

5.1 Passpflicht

5.2 Aufenthaltstitelpflicht

VISUM

Visumskategorie A

Visumskategorie C

Visumskategorie D

Die weiteren nationalen Aufenthaltstitel im Überblick: Aufenthaltserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG

Deklaratorische Aufenthaltstitel

Bescheinigungen

5.3 Ausnahmen von der Aufenthaltstitelpflicht

5.3.1 Befreiungen nach dem Recht der EU

5.3.2 Befreiungen nach der AufenthV

§ 17 AufenthV – Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts

§ 18 AufenthV – Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose

§ 19 AufenthV – Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe

§ 41 AufenthV – Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

Zusammenfassende Übersicht zu § 41 AufenthV

6. Schengen-Recht

6.1 Kontrolle an den Außengrenzen

6.2 Kontrolle an den Binnengrenzen

6.2.1 Reiserecht nach Art. 19 I SDÜ

6.2.2 Reiserecht nach Art. 20 I SDÜ

6.2.3 Reiserecht nach Art. 21 I SDÜ

6.2.4 Reiserecht nach Art. 21 II a SDÜ

6.3 Fristenberechnung

7. Erwerbstätigkeit

8. Schengen-Teilanwenderstaaten

9. Ausländerrechtliche Maßnahmen

9.1 Einreiseverweigerung

9.2 Zurückschiebung/Abschiebung

9.2.1 Zurückschiebung. 9.2.1.1 An der Schengen-Außengrenze

9.2.1.2 Rückübernahmeabkommen

9.2.2 Abschiebung

10. Straftaten

10.1 Unerlaubte Einreise/Aufenthalt (§ 95 I Nr. 3 und Nr. 2 AufenthG)

TBM17-Struktur (inkl. Defi nitionen18)

TBM-Struktur: § 95 I Nr. 3 AufenthG – Straftat der unerlaubten Einreise. 1. TBM – Ausländer

2. TBM – Einreise

3. TBM – Entgegen der Passpflicht gem. § 14 I Nr. 1 AufenthG oder entgegen der AT-Pflicht gem. § 14 I Nr. 2 AufenthG

TBM-Struktur: § 95 I Nr. 2 AufenthG – Straftat des unerlaubten Aufenthalts. 1. TBM – Ausländer

2. TBM – Aufenthalt im Bundesgebiet

3. TBM – Ohne erforderlichen Aufenthaltstitel, § 4 I AufenthG

Formulierungsvorschlag

A. PRÜFUNG DER UNERLAUBTEN EINREISE (§ 95 I Nr. 3 AufenthG)

B. PRÜFUNG DES UNERLAUBTEN AUFENTHALTS (§ 95 I Nr. 2 AufenthG)

10.2 Einreise/Aufenthalt entgegen eines Einreiseverbotes nach § 11 I AufenthG (§ 95 II Nr. 1 AufenthG)

TBM22-Struktur (inkl. Defi nitionen) 1. TBM – Ausländer

2. TBM – Art der Grenze

3. TBM – Einreise (Grenzübertritt) / Aufenthalt. a.) Bei Einreise über die Schengen-Außengrenze

b.) Bei Einreise über die Schengen-Binnengrenze

c.) Aufenthalt

4. TBM – Entgegen Einreiseverbot oder Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung

Formulierungsvorschlag

TATBESTAND. 1. TBM – Ausländer

10.3 Erschleichen eines Aufenthaltstitels (§ 95 II Nr. 2 AufenthG)

TBM24-Struktur (inkl. Defi nitionen) der Visaerschleichung gem. § 95 II Nr. 2 AufenthG

1. TBM – Aufenthaltstitel oder Duldung

2. TBM – Aufenthaltstitel oder Duldung

Formulierungsvorschlag

1. TBM – Aufenthaltstitel oder Duldung

2. TBM – Eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebrauchen (Variante 3)

11. Freizügigkeit

12. Fälle und Lösungen. 12.1 Fälle an der Binnengrenze. 12.1.1 Fall 1 – Schengenwirksamer Aufenthaltstitel

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

1. Drittstaatsangehöriger

2. Inhaber eines Aufenthaltstitels eines Schengen-Vollanwenderstaates oder Inhaber eines nationalen D-Visums

3. Geplanter Kurzaufenthalt in den anderen Schengen-Staaten (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen)

4. Prüfung der Voraussetzungen des Art. 6 I SGK

Ergebnis:

12.1.2 Fall 2 – Deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

12.1.3 Fall 3 – Negativstaater mit Visum

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

1. Drittstaatsangehöriger

2. Sichtvermerkspflichtig

3. Inhaber eines einheitlichen Sichtvermerks

4. Prüfung der Voraussetzungen des Art. 6 I SGK

Ergebnis:

12.2 Fälle an der Außengrenze. 12.2.1 Fall 1 – Positivstaater (Kurzaufenthaltsrecht)

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

12.2.2 Fall 2 – Einreise mit deutscher Aufenthaltserlaubnis

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

12.2.3 Fall 3 – Negativstaater mit C-Visum

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

12.2.4 Fall 4 – Diplomatenpassinhaber der Türkei

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

12.2.5 Fall 5 – Positivstaater mit Erwerbstätigkeit

Lösungsvorschlag zum Punkt 1[Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen] 1.1 Statusprüfung der Person

1.2 Grenze

1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts

1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen

Lösungsvorschlag zum Punkt 2[Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen]

Ergebnis:

SACHVERHALTS-ABWANDLUNG:

3. Prüfung der zu treffenden ausländerrechtlichen Befugnis

a.) Drittstaatsangehöriger:

b.) Keine vollendete Einreise:

c.) Nichterfüllung von Art. 6 I a bis e SGK:

d.) Kein Personenkreis nach Art. 6 V SGK:

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Einsatzrecht kompakt - Ausländerrecht für die Fachausbildung

Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

.....

6.2.1 Reiserecht nach Art. 19 I SDÜ

6.2.2 Reiserecht nach Art. 20 I SDÜ

.....

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