Vom Stromkartell zur Energiewende

Vom Stromkartell zur Energiewende
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Описание книги

Das Buch ist eine umfassende Darstellung der Geschichte sowohl der deutschen Strom- und Energiewirtschaft als auch der dazugehörigen Gesetzgebung, von den Anfängen in der Weimarer Zeit über das Entstehen der Stromkonzerne nach dem Zweiten Weltkrieg und die EU-Strommarktliberalisierung von 1998 bis zur Energiewende, samt Emissionshandel und Klimaschutzvertrag, und schließlich auch bis zum Kohleausstieg und zum Klimapaket.
In der neuen dritten Auflage ist vor allem der dritte Abschnitt zur Energiewende ergänzt worden, mit einem Überblick über den europäischen Emissionshandel und den Klimaschutzvertrag von Paris und seine Folgen. Dargestellt werden die immer rascher folgenden Novellierungen des EEG und die Kernprobleme der Energiewende. Eine so umfassende Darstellung der Entwicklung und der Probleme gab es bisher nicht. In den Anhängen folgen zahlreiche wichtige Dokumente aus der Geschichte der Stromwirtschaft und der Energiewende.

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Peter Becker. Vom Stromkartell zur Energiewende

Vom Stromkartell zur Energiewende. Aufstieg und Krise der. deutschen Stromkonzerne

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Kapitel. Zwei geniale Unternehmer: Emil Rathenau und Werner Siemens

2. Kapitel. Der erste Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Berlin und der „Actiengesellschaft Städtische Elektricitätswerke“

3. Kapitel. Die Großbanken wittern das große Geschäft

4. Kapitel. Der Stromkrieg von 1901

5. Kapitel. Hugo Stinnes: Die Ehe zwischen dem RWE und den Kommunen

6. Kapitel. Der Staat greift ein

7. Kapitel. Kein „Gasstaat“

8. Kapitel. Das Glühlampenkartell Phoebus

9. Kapitel. Weltwirtschaftskrise: Die Konzerne bleiben ungeschoren

10. Kapitel. Die NSDAP übernimmt die Macht – aber die Energiekonzerne haben das Sagen

11. Kapitel. Ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – aber nicht für die Energiewirtschaft. 1. Der Druck der Alliierten

2. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Das Bundeskartellamt

4. Der „Ausnahmebereich“ Versorgungswirtschaft

5. Woran sind die Reformpläne gescheitert?

6. Nötige Änderungen

12. Kapitel. Der Stromstreit. 1. Die Stromverträge

2. Das Schicksal der Stadtwerke in der DDR

3. Die Rechtslage nach den Volkskammer-Gesetzen

4. Die Gegenbewegung: Stromkonzerne und Bundesregierung Hand in Hand

5. Der Widerstand im Westen

6. Erste Auseinandersetzungen vor Gericht: Die Grundsatzverständigung bleibt

7. Der Brief der Oberbürgermeister

8. Weiteres Festhalten des Staates am Weg

9. Der erste Stadtwerkskongress und die Kommunalverfassungsbeschwerde

10. Der Stromvergleich

11. Erfolg, Erfolg

12. Was blieb den Konzernen?

13. Und der Bund legt noch eins drauf

13. Kapitel. Die Treuhandanstalt und der Stromvergleich: Ein Experiment, das missglückte und eines, das – mit Glück – zum guten Ende kam. 1. Die Treuhandanstalt

2. Ausnahme: der Stromvergleich

14. Kapitel. Die Liberalisierung der Energiemärkte

1. Vorspiel I in Deutschland

2. Vorspiel II auf der Brüsseler Bühne

3. Die Umsetzung in Deutschland

4. Der Wettbewerb bei Strom springt an: Die langfristigen Lieferverträge kippen

5. Und die langfristigen Gaslieferverträge?

6. Netznutzung: Viel Bürokratie und wenig Wettbewerb

7. Das erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

8. Rechtsschutz

9. Die EnWG-Novelle 2005

10. Die Regulierung des Gasnetzzugangs

11. Die Problempunkte des Gesetzes. a) Erfolgsmeldungen der Lobby

b) Keine Kontrolle der Energiepreise

15. Kapitel. Monopoly – mit staatlichem Segen. 1. Die Ausgangslage

2. Die Fusion Energieversorgung Schwaben (EVS) und Badenwerk zur EnBW

3. Die Fusion VEBA/VIAG und ihrer Stromunternehmen PreussenElektra und Bayernwerk zur E.ON

4. RWE/VEW

5. Die Beteiligungen

a) Gemeinschaftskraftwerke

b) Gemeinsame Beteiligungen der beiden Unternehmensgruppen

c) Die Stadtwerksbeteiligungen

d) Das Fazit des Kartellamts

e) Die Bescheide des Bundeskartellamtes und der Kommission

f) Die T-Komponente

6. ... und trotzdem kein Verbot der Fusionen

7. Die Fusion E.ON/Ruhrgas. a) Der Deal

b) Das Objekt der Begierde: die Ruhrgas AG

c) Die Gesellschafterstruktur

d) Das Bundeskartellamt sagt Nein

e) So schnell wird man klüger

f) Die Ministererlaubnis

g) Und Dr. Müller?

h) Der Antrag auf Ministererlaubnis

i) Das Gutachten der Monopolkommission

j) Müller zieht sich zurück

k) David gegen Goliath

l) Mündliche Verhandlung zur Ministererlaubnis Nr. 2

m) Frau Holle schüttet den Goldsack aus

n) „Die Würde des Rechtsstaats“

8. Die „vertikale Vorwärtsintegration“ oder: Wie man Stadtwerke auf die andere Seite bekommt. a) Der erstaunliche Erfolg der Thüga

b) Die Pilotfälle „Aggertal“ und „Garbsen“

c) Aber nichts passiert

d) Der Fall E.ON/Eschwege

e) E.ON trennt sich von der Thüga

9. Traurige Ergebnisse der Fusionskontrolle

16. Kapitel. Die Strompreisbildung: Der Verbraucher hatte immer das Nachsehen. 1. Strompreise ohne Kontrolle

2. Nach dem Zweiten Weltkrieg: Späte und mühsame Installierung einer Preisaufsicht

3. Einer gegen alle: Der hessische Preisaufsichtsreferent Schäfer

4. Der Betriebsunfall: Wettbewerb in der Stromwirtschaft

5. Das Wunder von Leipzig

6. Zahlreiche Indizien für manipulierte Strompreise an der EEX

a) Die Untersuchungen der Europäischen Kommission

aa) Die Studie von London Economics

bb) Die Sondergutachten Strom und Gas 2007 und 2009 der Monopolkommission

cc) Der Schriftsatz des Bundeskartellamts vom 30.11.2006 im Fusionskontrollverfahren E.ON/Eschwege

dd) Einheitliche Konzernstrategien gegenüber der EEX

ee) Der Abschlussbericht der Europäischen Kommission

b) Die Folien des „Insiders“

c) Die Resonanz in den Behörden

d) Schwere Regulierungsmängel bei der EEX

7. Voraussetzungen „angemessener“ Strompreise I

8. Voraussetzungen „angemessener“ Strompreise II. a) Kartellrechtliche Instrumente der Preiskontrolle

b) Ein mutiger Schritt: Die Abmahnung gegen die Einpreisung der CO2-Zertifikate

c) Wie § 29 GWB matt gesetzt wurde

d) Die Sektoruntersuchung zu den Stromgroßhandelspreisen 2010

e) REMIT, ACER und Markttransparenzstelle

f) Preiskontrolle nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 29 GWB und § 315 BGB

17. Kapitel. E.ON oder die Liebe zum Risiko. 1. Die E.ON AG: Der größte private Energiekonzern der Welt – zeitweise

2. E.ON fängt ein Bußgeld von 38 Mio. Euro für das „fahrlässige Brechen eines Siegels“

3. Der nächste Bußgeldbescheid der Kommission

4. Die Absprachen des marktbeherrschenden Duopols von E.ON und RWE

5. Das Deutschland-Kartell

6. Die Aufteilung von Ost- und Südeuropa

7. Das Europakartell der Energieversorger

8. Die Sensation: Der E.ON-Konzern wird aufgespalten

18. Kapitel. Die Atomverstromung: Triumph der Verdrängung. 1. Die kriegerische Nutzung der Atomkraft

2. Der Stromstaat will die „friedliche Nutzung“ der Atomkraft

3. „Ich grüße dich, Atomreaktor“: Atomverstromung in der DDR

4. Die Entsorgungsfrage. a) Das Problem wird nicht erkannt

b) Die Plutoniumwirtschaft

c) Die Wiederaufarbeitung

d) Das Scheitern der Wiederaufarbeitungstechnologie

e) Fazit: Stillstand in der Entsorgungsfrage

5. Das „Staats“kraftwerk Obrigheim: Ein Schwarzbau

6. Mülheim-Kärlich: Schwarzbau auf der Erdbebenspalte

7. Biblis A: Das Aha-Erlebnis Grüner Atomaufsicht

8. Der „ausstiegsorientierte Gesetzesvollzug im Atomrecht“

9. Leichen pflastern ihren Weg

10. Die Kosten der Atomverstromung

11. Der Ausstieg aus dem Ausstieg – aber nicht von Dauer. a) Kündigung des Atomkonsenses

b) Der terroristische Flugzeugabsturz

c) Atomstrom wird verdrängt

d) Kein Sachzwang

e) Und trotzdem: Der Ausstieg aus dem Ausstieg

f) Der „Atomfrieden“ war dahin

19. Kapitel. Fukushima, die Falsifizierung der „Restrisiko“-Theorie und der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg. 1. Der GAU in Fukushima. a) Der Ablauf387

b) Die Sicherheitsvorkehrungen

c) Die Informationspolitik von Betreiber Tepco und Regierung: Herunterspielen, Verharmlosen

d) Ausgerechnet Japan

e) Der Unterschied zu Deutschland

2. Aber nach Fukushima: Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg

3. Gespaltene Haltungen der Stromkonzerne, nur RWE klagt

4. Der endgültige Ausstieg mit dem Energiewende-Gesetzespaket

5. Die „Restrisiko“-Theorie – und was die Juristen daraus gemacht haben

a) Die Entwicklung der deutschen Reaktorsicherheitsforschung

b) Die verschwiegenen Unfälle

c) Die Übernahme der Eintrittswahrscheinlichkeiten in die Rechtsprechung

d) Die Fragwürdigkeit der Wahrscheinlichkeitsabschätzungen

e) Aber die weltweite Atomverstromung wird wohl erst aus weiteren Schäden klug

f) Le désastre de la gloire du réacteur français – Der Zusammenbruch der französischen Reaktor-Herrlichkeit

g) Und eine Rückstellungskommission (KFK)

h) Die (deutsche) Karawane zieht weiter: Deutschland hat eine „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“453

20. Kapitel. Warum die Stromkonzerne so mächtig waren – und warum ihnen der Staat Grenzen setzen kann. 1. Einfluss über Lobbyismus

2. Dazu kommt die schiere Größe

3. Stromversorgung als Staatstätigkeit

3. Der „Staat der Industriegesellschaft“ adelt die Energiewirtschaft: Sie gehört zur staatlichen „Daseinsvorsorge“ a) Das Verhältnis Staat – Industrie

b) Der Staat steuert die Stromwirtschaft – und nicht umgekehrt (mit Ausnahmen)

c) Das Paradebeispiel: der Jahrhundertvertrag

d) Die Atomverstromung

e) Der Atomkonsens I

f) Der Atomkonsens II

g) Die Energiewende

4. Ein strategischer Fehler: Der Lobbyismusexzess 2011

21. Kapitel. Die Krise der Stromkonzerne

1. Der Machtwechsel in der Erzeugung. a) Die Daten

b) Das „Duopol“ schwindet dahin

2. Der Defaitismus der Stromkonzerne

3. Das Versagen der Konzernstrategen

4. Konsequenzen für die großen Vier

a) Die RWE AG: Das alte Geschäftsmodell perdu, dazu hausgemachte Fehler. Aber die neue Strategie wird sichtbar

b) EnBW: Per aspera ad astra?

c) Vattenfall Europe: Ein Unternehmen im Absprung

d) Die E.ON SE: Der Welt größter Energiekonzern. Zeitweise. Nur: In Deutschland merkt’s keiner

22. Kapitel. Der Innogy-Deal. 1. Wer ist Innogy?

2. Der E.ON/RWE-Deal. a) Marktbeherrschung und Shareholder Value-Politik mit behördlicher Zustimmung532

b) Auswirkungen des E.ON/RWE-Deals auf den Konzessionswettbewerb

c) Verteilnetze als riesiges Geschäftsfeld mit hervorragenden Zukunftsaussichten

d) Auswirkungen des E.ON/RWE-Deals auf das Endkundengeschäft mit Strom und Gas

e) Auswirkungen auf den Zukunftsmarkt E-Mobilität

f) Zukunftsmarkt Digitalisierung

g) Auswirkungen auf die Energiewende als gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe

h) Public Value statt Shareholder Value

i) Stadtwerke als wichtiges wettbewerbliches Korrektiv werden durch den Beschluss der Kartellbehörden geschwächt

j) Change-of-Control-Klauseln als Chance für Kommunen

k) Shareholder Value-Interessen als Treiber von Mega-Deals

l) Fazit und Schlussfolgerungen zum E.ON/RWE-Deal

m) Empfehlungen für Kommunen und Stadtwerke

3. Wie ist der Deal einzuschätzen?558

23. Kapitel. Die Energiewende: Ein Jahrhundertprojekt. 1. Die Dimensionen

2. Die „Klimakatastrophe“

3. Der europäische Emissionshandel

4. Die hausgemachten Mängel

5. Der Klimaschutzvertrag von Paris: Bemerkungen eines Insiders592

a) Die unterschiedlichen Verursacher und ihre differenzierten Verantwortungen

b) Entwicklungsschritte: Rio de Janeiro bis Paris

c) Zur konkreten Vorbereitung der Weltklimakonferenz

d) Die Bedeutung von Elmau

e) Was macht den Klimaschutzvertrag so außergewöhnlich?

f) Die „französische Meisterleistung“

g) Signale aus Paris

h) Was bedeutet Paris für Europa und Deutschland?

i) Konkret: das EU-Emission-Trading-System (ETS)

j) Wie geht es in der Europäischen Union weiter? Die unterschiedlichen Ziele der Mitgliedstaaten

k) Das deutsche Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

l) Der Klimaschutzplan 2050: Die Ziele

m) Die Risiken

n) Paradigmenwechsel in der Energiepolitik

6. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung

7. Das Klimaschutzgesetz

8. Der deutsche „Sonderweg“ – ein Glück!

24. Kapitel. Stromeinspeisungsgesetz und EEG: Der Gesetzgeber entscheidet höchst selbst. 1. Das Stromeinspeisungsgesetz

2. Das Erneuerbare Energien-Gesetz 2000

3. 100 % Erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar

4. Der aktuelle Stand der installierten Leistung, des Verbrauchs und der Anteil der EE daran

5. Die vollständige Umstellung der Stromversorgung auf EE bis 2050 ist möglich

6. Aber: massiver Speicherausbau nötig

7. Und: Netzausbau nötig

8. Die „Sterbelinie“ konventioneller Kraftwerke

9. Die Schwächen des SRU in seinen Untersuchungsempfehlungen

10. Ein Konfliktfeld: die Industriestrompreise

25. Kapitel. Der Kampf um die Stromerzeugung – Vereinung des Unvereinbaren im Energiekonzept der Bundesregierung 2010. 1. Das kommende Jahrzehnt: Zwei Züge rasen aufeinander zu

2. Das Energiekonzept der Bundesregierung von 2010, Teil I: EE

3. Pfad II: Kernenergie und fossile Kraftwerke. a) Fossile Kraftwerke

4. Das Gesetzespaket zur Energiewende 2011

5. Die EEG-Umlage: Ein trojanisches Pferd

6. Die gesetzlichen Regeln zur EEG-Umlage 2010; Kritik

7. Die Zusammensetzung des Strompreises

26. Kapitel. Der Pulverdampf der „Dritten Industriellen Revolution“ lichtet sich: Minister Gabriel und seine „Eckpunkte“

1. Die politischen Auseinandersetzungen seit dem EEG 2000

2. Die Querschläger

3. Die Privilegien und ihre Folgen

a) Streitpunkt 1: Die Entlastungen der Industrie

b) Streitpunkt 2: Die EE-Ausbauziele und die Belastungen der Eigenerzeugung

c) Streitpunkt 3, ab in die falsche Richtung: Das Strommarktgesetz

4. Die „Eckpunkte“ des Superministers Gabriel

5. Der Staat hält an der Energiewende fest

6. Die Netze und die Kollision von EE- und Kohlestrom

27. Kapitel. Das EEG 2017724: Ein verunglücktes Gesetz – Für und Wider

1. Die gesetzlichen Eckpunkte

2. Die Zeitvorgaben

3. Ein verfassungswidriges Gesetzgebungsverfahren

4. Woran liegt das?

5. Fazit

28. Kapitel. Die GroKo, der Kohleausstieg und das Klimapaket

1. Energieteil des Vertrages der Großen Koalition 2017738

2. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohle-Kommission)739

3. Hintergrund

4. Geschichte

a) Mitglieder

b) Ergebnisse

c) Rezeption

d) Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen

e) Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und Kohleausstiegsgesetz

5. Das Klimapaket

29. Kapitel. Greta Thunberg

30. Kapitel. Plädoyer für eine wirksame CO2-Bepreisung779

1. Zusammenfassung

2. Wie müsste ein im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens wirksamer Umbau des Europäischen Stromhandels (ETS) ausgestaltet werden und ist er politisch realistisch durchsetzbar?

a) Der europäische Emissionshandel in der jetzigen Form führt nicht zum wirksamen Klimaschutz im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens

b) Emissionshandel versagt auch bei der Reduktion der Stromproduktion aus fossilen Energieträgern

c) Die Ursachen des Scheiterns des EU-ETS

d) Ist ein im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens wirksamer Umbau des ETS politisch realistisch durchsetzbar?

e) Emissionshandel und CO2-Mindestpreise

3. Wie kann die weitere Energie- und Klimapolitik im Sinne der Ziele von Paris wirksam, wettbewerbsgerecht, planbar, technologieneutral und kompatibel mit Europa- und Welthandelsrecht gestaltet werden? a) Nationale oder europäische Klimaschutzpolitik?

b) Der Weg zu internationalen CO2-Preisen führt über nationale oder multinationale Initiativen

c) Nationale CO2-Preise auf fossile Energieträger lassen sich konform sowohl zum Europa- als auch zum Welthandelsrecht umsetzen

e) CO2-Bepreisung fossiler Energien zur Neuausrichtung der bestehenden Umlagen und Steuern auf Energie am Klimaschutz

4. Anhang: Beispielrechnungen zu den Auswirkungen der CO2-Abgabe auf die Energiekosten. a) Private Haushalte und mittelständische Unternehmen

b) Treibhausgasintensives bzw. privilegiertes (von zahlreichen Umlagen und Steuern entlastetes) Unternehmen

5. Abschließende Thesen. a) These 1: Die Zeit drängt!

b) These 2: Deutschland ist führender Klimasünder!

c) These 3: Weiter so ist keine Option!

d) These 4: Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist gescheitert!

e) These 5: Geringe CO2-Preise (ETS) führen zu niedrigen Strombörsenpreisen, hohen Stromexporten in Deutschland und verzerren den Wettbewerb!

f) These 6: Preisbasierte Instrumente (CO2-Steuern) sind einfacher, schneller und an die jeweiligen nationalen Randbedingungen angepasst umsetzbar!

g) These 7: Sektorübergreifende CO2-Bepreisung für Alle ohne Ausnahme sind verursachergerecht!

h) These 8: Höhe und Anstiegspfad des CO2-Preises sind für die Wirksamkeit entscheidend, schaffen Planungssicherheit und sind technologieoffen!

i) These 9: CO2-Preise ab 40 Euro pro Tonne ermöglichen eine aufkommensneutrale Einnahmeverwendung für bisherige Umlagen und Steuern auf Energie!

j) These 10: Nationale CO2-Preise sind rechtlich zulässig und im bestehenden Rechtsrahmen umsetzbar!

k) These 11: Die Verlagerung von Emissionen und Produktion (Carbon Leakage) kann durch Grenzsteuerausgleich und Stromkennzeichnung vermieden werden!

l) These 12: Flankierende Maßnahmen können den Ausstieg aus der Braunkohle sozialverträglich gewährleisten!

m) These 13: CO2-Abgabe wirkt Paragrafenexplosion und Förderdschungel entgegen und trägt zum Bürokratieabbau bei!

n) These 14: CO2-Bepreisung ist ein Vorbild für die Internalisierung von externen Kosten und eine finanzielle Grundlage für Entzug von CO2 aus der Troposphäre!

o) These 15: Zur CO2-Bepreisung besteht ein breiter Konsens in Wissenschaft und Wirtschaft!

31. Kapitel. Der Kampf um die Energiewende. 1. Befürworter, Gegner – und Halbherzige

2. Die Angriffe auf die Energiewende; vor allem: die Kosten

a) Der Angriff der INSM

b) Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

c) Bundeskartellamt

3. Mit vollem Rohr dagegen: Die FAZ und die Energiewende

a) Die Frontalangriffe, gedeckt von ganz oben

b) Andreas Mihm

c) Eindeutige Botschaften

d) Cui bono?

e) Aber: Ist eine solche Berichterstattung von der journalistischen Freiheit gedeckt?

4. Speziell: Der Angriff auf die Technologielinie Photovoltaik

5. Aber was kostet EE-Strom wirklich?

6. Die Verteidiger der Energiewende. a) Der Gesetzgeber. aa) Er ist aktiv

bb) Die „Energiewende-Berichterstattung“ der Bundesregierung

cc) Die Bundesländer

b) An vorderster Front: Die Grünen

c) Agora Energiewende

d) Die Institute

e) Die Bürger

f) Die Unternehmen

g) Der Sonnenkönig

h) Die Stadtwerke

i) Die „Rekommunalisierung“

j) Die „Schönauer Stromrebellen“

32. Kapitel. Die Paragrafenexplosion im Energierecht und wie man ihr beikommen könnte. 1. Überlegungen zur Reduzierung der Komplexität 964. a) Die Normenflut im Energierecht

b) Das Energiewirtschaftsgesetz

c) Entflechtung des EnWG

d) Der Verbraucherschutz

e) Sonderkomplexe

f) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

g) Exkurs: Wie der Gesetzgebungsprozess zum EEG 2009 aus dem Ruder lief

h) Wie geht man mit diesem neuartigen Gesetzgebungsprozess um?

i) Die Neuordnung des Energierechts: Vom Europarecht lernen!

j) Das Internet als Kommunikationsplattform mit den Betroffenen

2. Der Normenkontrollrat

33. Kapitel. Wer hilft beim Handling der Energiewende? 1. Die Rechtsanwälte

a) Anwaltskanzleien, die auf der Seite der EE kämpfen: aa) Boos Hummel & Wegerich (BH&W)

bb) Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC)

cc) Karpenstein Longo Nübel (KLN) – Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht

dd) MASLATON

ee) von Bredow Valentin Herz (vBVH)

ff) Becker Büttner Held

gg) Bund der Energieverbraucher

2. Wichtige Kompendien

34. Kapitel. Visionen. 1. Vision I von Dieter Attig: Wo stehen wir? a) Die Energiewende in Deutschland kommt langsam – auf dem Stromsektor ist sie schon da1012

b) Ökonomischer Hintergrund

c) Langfristspeicher

d) Kurzfristspeicher

e) Fossile Kraftwerke

f) Sonstige Flexibilitätsoptionen

g) Stromnetze

h) Wärmemarkt

i) Verkehr

j) Was ist los in Deutschland?

k) Was ist in Deutschland zu tun?

l) Fazit für die Energiewende

2. Vision II: Peter Becker1013. a) Kein Stein bleibt auf dem anderen

b) Eigenversorgung

c) Der „Guerilla“-Speicher

d) Der Eigenverbraucher und die Allgemeinheit

e) Unterschiedliche Strompreise

f) Grund: Die Verteilnetzentgelte

g) Der nächste Schritt: Die EEG-Umlage wird zu einer Infrastrukturumlage, muss aber bereinigt werden

h) Netze als staatliche Infrastruktur

i) Und die Konzerne? Der Steuerzahler wird’s schon richten ..

35. Kapitel. Die Energiewende wird von der Gesellschaft für die Gesellschaft gemacht: Alles könnte gut werden

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Anhang 5

Anhang 6

Anhang 7

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Peter Becker

3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2021

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In § 11 Abs. 1 der Stromverträge für die Regional-EVU war vereinbart, dass der jeweilige westliche Erwerber mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.1991 die Kapitalmehrheit bei dem regionalen EVU übernehmen werde. Daher standen nur wenige Wochen zur Verfügung, in denen Vorbereitungen dafür möglich waren, die Treuhandanstalt an der Übertragung der Kapitalmehrheiten an den regionalen EVU zu hindern. Da erreichte mich ein Telefonanruf des Ministerialrats aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium, Gert Apfelstedt, der sich mit seinem Verein Energie Kommunal e.V. für die Belange kommunaler Energieversorgung engagiert hatte; ich war darin Mitglied. Apfelstedt war von dem Leipziger Oberbürgermeister Dr. Lehmann-Grube in den Energiebeirat der Stadt Leipzig berufen worden. In dieser Eigenschaft hatte er in einem Gutachten schon die nach der DDR-Gesetzgebung ziemlich unübersichtliche Rechtslage und deren Einfügung in das westdeutsche Recht dargestellt. Er fragte, ob ich bereit sei, die Rechtslage in einem weiteren anwendungsorientierten Gutachten darzustellen, das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums des Saarlandes erstattet werden sollte. Er und Dr. Spreer, Abteilungsleiter Energie im Saarländischen Wirtschaftsministerium, stellten ferner in Aussicht, erforderlichenfalls Mandate ostdeutscher Kommunen zu vermitteln, sofern die Treuhandanstalt zum Jahreswechsel die Privatisierung durchführe.

Das war eine Herausforderung. Mir war schon die einschlägige Gesetzgebung der ehemaligen DDR völlig unbekannt. Dazu kam das Problem, die notwendigen Materialien der Volkskammer zu beschaffen; es kam ja auf eine plausible Auslegung des Begriffs der „ehemals volkseigenen Anteile“ in § 4 Abs. 2 des Kommunalvermögensgesetzes an, zu der die Maßgaberegelung im Einigungsvertrag ergangen war. Diese Materialien hatten wir nicht. Die Fraktionen der Volkskammer, die uns hätten helfen können, existierten mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages ebenfalls nicht mehr. Dennoch sagte ich zu. Anfang Dezember stand das Gutachten mit 90 Seiten Text, in dem nicht nur die Rechtsstellung der Kommunen in Bezug auf die Bezirks-Energiekombinate, die Regelungen der beiden Staatsverträgen, die Ansprüche der Kommunen dargestellt waren, sondern auch die sehr wichtigen Verfahrensfragen: Wie waren die Ansprüche der Kommunen geltend zu machen, welche gerichtlichen Möglichkeiten – einstweilige Anordnungs- und Klageverfahren vor den Kreisgerichten bis hin zur Verfassungsbeschwerde – gab es? Welche Querschüsse der Treuhandanstalt, der Bezirks-EVU und der westlichen Konzerne waren zu erwarten, welche prozessualen Schritte mussten daher nicht nur gegangen, sondern auch zum Erfolg gebracht werden? Wie stand es um die Kostenrisiken? Eine kitzlige Frage, weil die Kommunen mit derartigen Gerichtsverfahren und ihren Kosten völlig unvertraut waren und auch nicht den Eindruck haben durften, westdeutsche Anwälte suchten nach Gelegenheiten, um unerfahrene „Ossis“ auszunehmen.

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