Methodik der juristischen Fallbearbeitung
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Peter Bringewat. Methodik der juristischen Fallbearbeitung
Methodik der juristischen Fallbearbeitung
In eigener Sache
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil:Allgemeines zur Anfertigung juristischer Hausarbeiten und Klausuren. A.Juristische Hausarbeiten und Klausuren, Leistungskontrolle und Berufsvorbereitung
B.Prüfungsgegenstand, Aufgabenstellung, Sachverhalt
I.Beispiele für Sachverhalte und Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
II.Beispiele für Sachverhalte und Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht
III.Beispiele für Sachverhalte und Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht
IV.Zusammenfassung
C.Methodik der Fallbearbeitung. I.Die Fallfrage – nicht mehr, aber auch nicht weniger
1.Sachgerechtes Erfassen der Aufgabenstellung
2.Von der abstrakten zur konkreten Fallfrage
II.Die Arbeit am und mit dem Sachverhalt
1.Sachverhalt mehrmals und genau lesen
2.Sachverhalt vollständig erfassen
3.Sachverhalt „richtig“ erfassen
4.Sachverhaltslücken schließen
5.Sachverhalt nicht manipulieren
6.Praktische Arbeitstechnik
III.Die Subsumtionstechnik
1.Das Aufsuchen „passender“ Rechtssätze
2.Die Anwendung der Rechtssätze
3.Die Mehraktigkeit der Subsumtion
4.Normkonkretisierung und Subsumtion
D.Sprachliche Darstellung; Gutachten- und Urteilsstil
I.Auf „gute“ Schriftsprache achten
1.Schachtel- und Kettensätze
2.Satzdreh nach „und“
3.Hauptwörterei und Streckverben
4.Aktiv- und Passivform
5.Kraftausdrücke und Übertreibungen
6.Füll- und Fremdwörter
II.Unterschied Gutachten- und Urteilsstil
1.Gutachtenstil
2.Urteilsstil
3.Sprachliche Erkennungszeichen für Gutachten- und Urteilsstil, Anwendungsempfehlungen
E.Gestaltung und Darstellung juristischer Hausarbeiten und Klausuren
I.Die juristische Hausarbeit
1.Arbeitsweise
2.Äußere Gestaltung
II.Die juristische Klausur
1.Arbeitsweise
2.Äußere Gestaltung
Zweiter Teil:Der Aufbau einer juristischen Fallbearbeitung
A.Allgemeine Aufbaufragen
I.„Historischer“ Aufbau
II.„Teleologischer“ Aufbau
III.Aufbaukombinationen
IV.Keine (Vor-)Bemerkungen zum Fallaufbau!
B.Der Aufbau einer zivilrechtlichen Fallbearbeitung
I.„Historischer“ und/oder „teleologischer“ Aufbau
II.Der Anspruchsaufbau
1.Vorfragen und Voraussetzungen
2.Verschiedenartige Anspruchsgrundlagen
3.Anspruchshäufung, Anspruchskonkurrenz
4.Vorrang der vertraglichen Ansprüche – Prüfungsschema
5.Grundschema für Anspruchsprüfungen
6.Exemplarische Aufbauschemata
C.Der Aufbau einer strafrechtlichen Fallbearbeitung
I.Fallbezogene „Aufbautechnik“
1.Alleintäter verwirklicht einen Tatkomplex
2.Alleintäter verwirklicht mehrere Tatkomplexe
3.Mehrere Tatbeteiligte verwirklichen einen Tatkomplex
4.Mehrere Tatbeteiligte verwirklichen mehrere Tatkomplexe
5.Gemischte Fallkonstellationen
II.Deliktsbezogene „Aufbautechnik“
1.Grundtatbestand und Qualifikation
2.Spezialtatbestand i. d. R. vor Grunddelikt
III.Materiellrechtliche Voraussetzungen der Deliktsprüfung
1.Dreigliedriger Straftatbegriff
2.Der Versuch
3.Besondere Aufbauregeln für das (unechte) Unterlassungsdelikt
4.Die Fahrlässigkeitstat
5.Tatbeteiligung
IV.Aufbaumuster und Prüfungsschemata
5661.Vollendetes, vorsätzliches Begehungsdelikt
5672.Vorsätzliches, vollendetes, unechtes Unterlassungsdelikt
5683.Versuchtes Begehungsdelikt
5694.Versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt
5705.Fahrlässiges Begehungsdelikt
5716.Fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt
5727.Vorsätzliches echtes Unterlassungsdelikt
5738.Fahrlässiges echtes Unterlassungsdelikt
5749.Tatbeteiligung (nur Tatbestandsmäßigkeit)
D.Der Aufbau einer öffentlich-rechtlichen Fallbearbeitung
I.Inhalt und Problematik
II.Sachgebiete und Einteilung
1.Verfassungsrechtliche Streitigkeiten
2.Nichtverfassungrechtliche Streitigkeiten
3.Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Amtshaftungsanspruch)
Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Mit Aufbau- und Prüfungsschemata aus dem Zivil-, Strafrecht und öffentlichen Recht
Universitätsprofessor Dr. Peter Bringewat Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht (Leuphana Universität Lüneburg)
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1.Vorfragen und Voraussetzungen
a)Anspruchsteller und Anspruchsgegner: Wer von wem?
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