Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen
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Philipp Feuchter. Sachversicherungsrecht: Der Regress nach Anspruchsgrundlagen
Sachversicherungsrecht. Der Regress nach Anspruchsgrundlagen
Einleitung
A. Allgemeiner Teil. I. § 86 VVG – Die Regressnorm
1. Überblick
2. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG
a) übergangsfähige Schadensersatzansprüche
b) „Dritter“
c) Regulierung unter dem Vorbehalt der Rückforderung
d) irrtümliche Regulierung
3. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG
4. § 86 Abs. 2 VVG
5. § 86 Abs. 3 VVG
II. Regressfähiger Teil des Schadens
III. Bestehen einer Doppelversicherung
B. Besonderer Teil Der Regress nach Anspruchsgrundlagen. I. Grundsatz
II. Anspruchsgrundlagen. 1. aus Vertrag
a) Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Kauf- und Werkvertrag
aa) Gewährleistungsrechte
bb) Schadenersatz – grundlegende Unterscheidung zwischen Schadenersatz statt der Leistung und Schadenersatz neben der Leistung
cc) zentrale Anspruchsnorm des Versicherers – § 280 Abs. 1 BGB
b) Voraussetzungen des Schadenersatzanspruchs. aa) Vertrag
bb) Mangel / Pflichtverletzung
cc) Vertretenmüssen
dd) Schaden
ee) Kausalität
ff) ggf. Fristsetzung
gg) Mitverschulden
2. Besonderheiten bei Vereinbarung der VOB/B
a) Bedenkenanmeldung und Prüfpflicht
b) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, sowie Verjährung
3. Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen, sowie bei Wohnungseigentümergemeinschaften
a) Mieterregress
aa) Hotelgäste als Mieter
bb) Verjährung
b) Vermieterregress
aa) anfänglicher Mangel
(1) Unabdingbarkeit bei Wohnraummietverträgen
(2) Abdingbarkeit bei gewerblichen Mietverträgen
bb) verschuldensabhängige Vermieterhaftung
c) primäre Regulierungspflicht des Gebäudeversicherers vor Inanspruchnahme des Mieters durch den Vermieter
d) Mieter-Mieter-Regress
aa) § 823 Abs. 1 als Anspruchsgrundlage zwischen Mietern
bb) kein Anspruch des Mieters aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog
e) Wohnungseigentumsgemeinschaften
aa) Regress der WEG gegen den Wohnungseigentümer
bb) Regress der Wohnungseigentümer untereinander
cc) verschuldensunabhängiger Anspruch zwischen den Wohnungseigentümern
4. nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
5. Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer
6. StVG
6. Haftpflichtgesetz
8. Produkthaftungsgesetz
a) wer haftet?
b) Verkehrssicherungspflichten des Herstellers
c) Beweislast
d) geschützte Rechtsgüter nach dem ProdHaftG
e) Verjährung
f) Wann erlischt die Haftung?
g) Haftungsbegrenzung und -ausschluss
h) Versicherungsschutz
9. deliktische Haftung
a) § 823 Abs. 1 BGB
b) Produzentenhaftung im deliktischen Bereich
c) Weiterfresserschaden
d) Haftung Minderjähriger
e) Haftung der Erziehungsberechtigten
Fußnoten
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Philipp Feuchter
– Ein Handbuch –
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Zudem statuiert die Norm des § 86 Abs. 2 VVG aber auch eine Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers, wonach er den Versicherer „nach bestem Wissen und Kräften“ im Rahmen des Zumutbaren bei der Durchsetzung des Regressanspruchs unterstützen muss.
§ 86 Abs. 2 VVG ist daher als gesetzlich geregelte Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu verstehen.
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