Verteidigung im Revisionsverfahren

Verteidigung im Revisionsverfahren
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Der Inhalt: Das Recht der Revision gehört zu den schwierigsten Materien des Strafprozessrechts. Der Verteidiger muss über vertiefte Kenntnisse der zahlreichen möglichen Verfahrensfehler verfügen, damit er die entsprechenden Rügen korrekt formulieren kann. Das Handbuch «navigiert» den Benutzer mittels eines fragegestützten «Leitsystems» durch Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil. So lässt sich rasch und systematisch erkennen, welche potentiellen Fehlerquellen in Betracht kommen. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung •zur unterjährigen Änderung des Geschäftsverteilungsplans und zur Gerichtsbesetzung •zur Verletzung der Mitteilungspflicht in Bezug auf verständigungsbezogene Erörterungen •zum Urkundenbeweis, Unmittelbarkeitsgrundsatz und zu den Beweissurrogaten •zur Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des (insbesondere durch einen Verteidiger vertretenen) Angeklagten •zum Verständigungsverfahren •zu den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Beweisverwertungsverbote und •zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation sowie •das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 und •das Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.2017.

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Reinhold Schlothauer. Verteidigung im Revisionsverfahren

Verteidigung im Revisionsverfahren

Impressum

Vorwort der Herausgeber

Benutzerhinweise

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil I Allgemeine Grundsätze des Revisionsverfahrens

I. (Pflicht-)Verteidigung im Revisionsverfahren

Anmerkungen

II. Statthaftigkeit der Revision und Beschwer

Anmerkungen

III. Fristen

1. Einlegungsfrist

2. Antrags- und Begründungsfrist

a) Fristversäumung

b) Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einlegungsfrist

c) Wiedereinsetzung bei Versäumung der Begründungsfrist

d) Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen

4. Revision bei erklärtem Rechtsmittelverzicht

Anmerkungen

IV. Revisionseinlegung

Anmerkungen

V. Revisionsantrag

1. Form

2. Umfassender Antrag

3. Revisionsbeschränkungen

Anmerkungen

VI. Revisionsbegründung

1. Sachrüge

a) Grundlagen für die Prüfung von Verfahrensrügen

b) „Unwahre“ Verfahrensrüge

c) Protokollberichtigungsantrag des Verteidigers

d) Anforderungen an die Darstellung und Begründung der Verfahrensrüge (Anforderungen an den Vortrag)

Anmerkungen

VII. Zur „Psychologie“ des Revisionsverfahrens

1. Vorbemerkung

2. Aufbau der Revisionsbegründung

3. Schrot- oder Blattschuss?

4. Berufung oder Sprungrevision?

Anmerkungen

VIII. Der weitere Gang des Revisionsverfahrens

1. Verfristete Einlegung oder Antragstellung/Begründung der Revision und Verwerfung durch das Tatgericht

2. Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft

3. Behandlung der Revision durch die Revisionsstaatsanwaltschaft

4. Gegenerklärung zum Antrag der Revisionsstaatsanwaltschaft

5. Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts

6. Revisionshauptverhandlung

a) Gründe für die Revisionshauptverhandlung

aa) Verteidiger

bb) Angeklagter

c) Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

d) Plädoyer

Anmerkungen

IX. Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage

1. Vorbemerkung

a) Revision der Staatsanwaltschaft

b) Revision der Nebenklage

Anmerkungen

Teil II Ausgewählte Verfahrensrügen (einschließlich Verfahrensvoraussetzungen und -hindernissen)

Kapitel 1 Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse[1]

Vorbemerkung

Rüge 1

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 2

1. Innerdeutsch

2. Innerhalb der Schengen-Staaten

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 3

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 3a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 4

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 5

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 2 Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit des Spruchkörpers

Rüge 6

I. Vorbemerkung

1. Überschreitung der Strafgewalt

2. Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts

a) Fehlerhafte Annahme der Zuständigkeit

b) Willkürliche Annahme der Zuständigkeit

a) Mängel des Verweisungsbeschlusses

b) Bindungswirkung

II. Anforderungen an den Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge der Verletzung des § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (ggf. i.V.m. der Verletzung der §§ 270 oder 225a StPO): Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO

Rüge 7

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO

1. Rechtsgrundlagen

a) Zuständigkeit

b) Rügevoraussetzungen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO

Rüge 8

I. Rechtsgrundlagen und Anforderungen an den Vortrag

a) Rügevoraussetzungen

b) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit gem. § 338 Nr. 4 StPO

a) Rügevoraussetzungen

b) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Unzuständigkeit (§ 338 Nr. 4 StPO)

Rüge 9

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verhandlung vor einem örtlich unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)

Rüge 10

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verhandlung vor einem (nach dem Geschäftsverteilungsplan) unzuständigen Spruchkörper (§ 338 Nr. 1 StPO), wenn in der Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht ein Besetzungseinwand geltend gemacht wurde, nachdem die Besetzung des Gerichts ordnungsgemäß mitgeteilt worden war,[79] und der Einwand zu Unrecht übergegangen, zurückgewiesen (§ 338 Nr. 1b StPO) oder die Vorschriftswidrigkeit der Besetzung zwar festgestellt, jedoch in dieser bis zum Urteil weiterverhandelt wurde (§ 338 Nr. 1d StPO)

III. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO), wenn in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht bzw. dem Oberlandesgericht die Vorschriften über die Mitteilung der Besetzung nach § 222a StPO verletzt worden sind (§ 338 Nr. 1a StPO) oder die Hauptverhandlung nicht nach § 222a Abs. 2 StPO zur Prüfung der Besetzung unterbrochen worden ist (§ 338 Nr. 1c StPO)

IV. Fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt?[93]

V. Rügemöglichkeiten

a) Rügevoraussetzungen

b) Anforderungen an Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

a) Rügevoraussetzungen

b) Anforderungen an den Revisionsvortrag (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

a) Rügevoraussetzungen

b) Anforderungen an Revisionsvortrag

4. Errichtung einer Hilfsstrafkammer

5. Abweichungen vom gesetzmäßigen Geschäftsverteilungsplan

Rüge 11

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§ 338 Nr. 4 StPO)

III. Zuständigkeit einer kleinen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer im Berufungsverfahren

Rüge 11a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verhandlung vor dem unzuständigen Gericht (§§ 338 Nr. 4, 270 Abs. 1, 6a StPO; § 74e GVG)

Anmerkungen

Kapitel 3 Gerichtsbesetzung

Rüge 12

1. Übergehen bzw. Zurückweisung eines Besetzungseinwandes/Weiterverhandeln in festgestellter vorschriftswidriger Besetzung

2. Insbesondere: Die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern (§ 76 Abs. 2–5 GVG, § 33b Abs. 2–6 JGG)

aa) Rügevoraussetzungen

bb) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 33b Abs. 2 Nr. 1 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)

aa) Rügevoraussetzungen

bb) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 108 Abs. 3 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)

c) Zuständigkeit der großen Jugendkammer nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 JGG

d) Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer oder Verhandlungsdauer von mehr als zehn Verhandlungstagen

e) Umfang oder Schwierigkeit der Sache

f) Nachträgliche Besetzungsreduzierung

g) Verbindungsentscheidung in der Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung

h) Fehlen eines internen Geschäftsverteilungsplans

a) Willkürliche Überbesetzung

b) Abweichen vom ursprünglichen Besetzungsbeschluss

5. Rügemöglichkeiten bei Einwänden gegen die Besetzung im Hinblick auf einen fehlenden Besetzungsbeschluss

6. Ist es nach Aussetzung der Hauptverhandlung erneut zu einer Hauptverhandlung in einer Besetzung gekommen, die von derjenigen in der zunächst begonnenen Hauptverhandlung abweicht und richtete sich dagegen der übergangene oder zurückgewiesene Besetzungseinwand?

II. Rügevorbringen in Verfahren ohne Besetzungseinwand

III. Rügemöglichkeiten bei vorschriftswidriger Besetzung

a) Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans

b) Vorsitz des Spruchkörpers

c) Stellvertretender Vorsitzender

d) Blinder Richter als Vorsitzender

e) Beisitzer[80]

f) Richter auf Probe, kraft Auftrags und abgeordnete Richter

g) Dienstleistungsverbot

2. Überbesetzung eines Kollegialgerichts

3. Verhandlung in reduzierter Besetzung (§ 76 Abs. 2 S. 4 GVG; § 33b Abs. 2 S. 4 JGG)

4. Verhandlung vor einem nach dem Geschäftsverteilungsplan unzuständigen Richter

5. Verhandlung vor dem erweiterten Schöffengericht (§ 29 Abs. 2 GVG)

a) Verhinderung des Vorsitzenden

b) Verhinderung der Beisitzer

c) Zuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG)

7. Änderung des Geschäftsverteilungsplanes (§ 21e Abs. 3 GVG)[128]

8. Besetzung einer Hilfsstrafkammer

Rüge 13

I. Rügevorbringen im Falle eines Besetzungseinwands

II. Rügevorbringen bei vorschriftswidriger Besetzung

1. Erstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

2. Schöffenwahl

3. Auslosung der Reihenfolge des Tätigwerdens der Schöffen (§§ 45, 77 Abs. 1 und Abs. 3 GVG)

a) Disqualifizierte Schöffen

b) Unvereidigte Schöffen

c) Sonstige Mängel

a) „Ordentliche“, verlegte und „außerordentliche“ Sitzungstage

b) Besetzung bei Neubeginn der Hauptverhandlung

a) Ausfall eines Hauptschöffen

b) Unwiderruflichkeit der Entbindungsentscheidung

c) Heranziehung von Hilfsschöffen nach der Hilfsschöffenliste

d) Streichung eines Hauptschöffen aus der Schöffenliste

e) Einsatz von Ergänzungsschöffen

f) Mitwirkung von Hilfsschöffen an „außerordentlichen“ Sitzungen

7. Besetzung einer Hilfsstrafkammer

Rüge 14

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Nichteintritts eines bereitstehenden Ergänzungsrichters bzw. -schöffen (§ 338 Nr. 1 StPO)

Anmerkungen

Kapitel 4 Mitwirkung ausgeschlossener oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter/Schöffen

Rüge 15

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 22, 23, 31 StPO (§ 338 Nr. 2 StPO)

Rüge 16

I. Rechtsgrundlagen

1. Weitere Mitwirkung trotz erfolgreicher Ablehnung

2. Weitere Mitwirkung bei zu Unrecht verworfener Ablehnung

3. Fehler im Ablehnungsverfahren

4. Im Zusammenhang mit der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit stehende Rügen

1. Generelle Rügevoraussetzung

a) Ablehnungsgesuch

b) Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs

c) Verlauf des Ablehnungsverfahrens

d) Verwerfungsbeschluss

e) Mitwirkung des erfolglos abgelehnten Richters

3. Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig (§ 338 Nr. 3 StPO)

4. Rüge der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs infolge unterlassener Unterrichtung des Angeklagten über die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters

Rüge 17

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 30 StPO (bei Schöffen i.V.m. § 31 Abs. 1 StPO)

Anmerkungen

Kapitel 5 Anwesenheit der notwendigen Verfahrensbeteiligten

Rüge 18

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO)

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 19

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 226, 338 Nr. 1 StPO, 192 GVG

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Mitwirkung eines Ergänzungsrichters/-schöffen

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Mitwirkung eines „ungesetzlichen“ Ergänzungsrichters/-schöffen (§ 192 GVG, § 338 Nr. 1 StPO)

Rüge 20

I. Rechtsgrundlagen

1. Anwesenheit eines „befähigten“ Vertreters

2. Ausgeschlossener oder befangener Staatsanwalt

3. Als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter

1. Rüge der Verletzung des § 226 StPO (ggf. i.V.m. § 122 Abs. 1 DRiG bzw. § 142 GVG) wegen Abwesenheit eines befähigten Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft (§ 338 Nr. 5 StPO)

2. Rüge der Mitwirkung eines ausgeschlossenen bzw. befangenen Staatsanwalts an der Hauptverhandlung (§§ 22, 24, 337 StPO)

3. Rüge der weiteren Mitwirkung eines als Zeugen vernommenen Staatsanwalts als Sitzungsvertreter (§§ 226, 337 StPO)

4. Rüge der Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung im Hinblick auf die Nichtentfernung des als Sitzungsvertreter tätigen Staatsanwalts vor seiner beabsichtigten Zeugenvernehmung und unzulässige Anwesenheit bei der Vernehmung eines Vorzeugen (§§ 58 Abs. 1, 244 Abs. 2, 337 StPO)

Rüge 21

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 226 StPO, § 153 GVG

Rüge 22

Abschnitt 4 Angeklagter

Rüge 23

I. Rechtsgrundlagen

1. Abwesenheit/Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

2. Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

3. Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten

4. Keine Heilung des Verfahrensfehlers

1. Abwesenheit

2. Keine Heilung

3. Protokollberichtigung

1. Verletzung des § 261 StPO

2. Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO

Rüge 24

A. Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung und -verurteilung

I. Rechtsgrundlagen

1. Unterbliebene bzw. nicht ordnungsgemäße Ladung

2. Hinweis auf Möglichkeit der Abwesenheitsverhandlung

3. Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

4. Keine eigenmächtige Abwesenheit

5. Unzulässige Rechtsfolge

6. Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 232 Abs. 3 StPO

C. Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht

D. Unterlassene Anordnung des persönlichen Erscheinens

Rüge 25

I. Rechtsgrundlagen

1. Absolute Revisionsgründe (§§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)

a) Fehlender Entbindungsantrag

b) Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO

c) Fehlender Entbindungsbeschluss

d) Anforderungen an Vortrag der Verletzung der §§ 233 Abs. 1, 230 Abs. 1 StPO

e) Überschreiten der Grenzen zulässiger Rechtsfolgen

a) Unterbliebene Vernehmung oder Belehrung durch ersuchten oder beauftragten Richter

b) Nichtverlesung der richterlichen Niederschrift der Vernehmung des Angeklagten

c) Nichtladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung

d) Verletzung der Beteiligungsrechte des Angeklagten

III. Rügemöglichkeiten von Mitangeklagten

Rüge 26

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231 Abs. 2, 230 Abs. 1 StPO

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

IV. Im Zusammenhang mit diesem Verfahrensfehler stehende weitere Rügemöglichkeiten

Rüge 27

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230 Abs. 1, 231a Abs. 3 S. 4 StPO:

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag

IV. Überschreitung der Unterbrechungsfrist

Rüge 28

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 231b Abs. 1, 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO

III. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 231b Abs. 1 S. 2, 337 bzw. der §§ 231b Abs. 2, 337 StPO

Rüge 29

1. Voraussetzungen für eine zulässige Entfernung des Angeklagten gem. § 231c StPO

2. In Betracht kommende Verfahrensfehler

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 230 Abs. 1 StPO infolge der unzulässigen Durchführung von Teilen der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (§§ 230 Abs. 1, 231c, 338 Nr. 5 StPO)[193]

III. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO, weil das Urteil Erkenntnisse aus einem in Abwesenheit des Angeklagten verhandelten Verfahrensteil zu dessen Lasten mitverwertet (§§ 261, 337 StPO)

Rüge 30

1. Vorbemerkung

2. Die möglichen Verfahrensverstöße im Einzelnen

1. Rüge der Verletzung der §§ 261, 337 StPO infolge Verwertung von in Abwesenheit des Angeklagten gewonnenen Erkenntnissen zu seinen Lasten bei der Urteilsfindung

2. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten (§§ 230 Abs. 1, 338 Nr. 5 StPO)

3. Keine Heilung

Rüge 31

A. Vorbemerkung

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO (ggf. § 51 Abs. 1 JGG) wegen fehlenden Gerichtsbeschlusses[212]

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen fehlender bzw. unvollständiger Beschlussbegründung

1. Rechtsgrundlagen

a) Gefahr einer nicht wahrheitsgemäßen Aussage eines Mitangeklagten oder Zeugen

b) Vernehmung einer Person unter 16 Jahren als Zeuge (§ 247 S. 2, 1. Alt. StPO)

c) Dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für die Gesundheit eines Zeugen (§ 247 S. 2, 2. Alt. StPO)

d) Entfernung des Angeklagten bei Erörterungen über seinen Zustand und seine Behandlungsaussichten (§ 247 S. 3 StPO)

e) Ausschluss eines jugendlichen Angeklagten (§ 51 Abs. 1 JGG)

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO

IV. Wurde der Angeklagte vor Anordnung seiner Entfernung hierzu gehört?

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247, 35 Abs. 1 StPO wegen Verkündung des die Entfernung anordnenden Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten

1. Rechtsgrundlagen (betr. anderweitige Beweiserhebung)

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen nicht von dem Entfernungsbeschluss gedeckter Beweiserhebungen in Abwesenheit des Angeklagten

3. Rechtsgrundlagen (betr. sonstige Verfahrensvorgänge)

4. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO im Hinblick auf in Abwesenheit des Angeklagten stattgefundener sonstiger Verfahrensvorgänge

5. Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Vereidigung und Verhandlung darüber)

6. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO wegen Vereidigung eines Zeugen bzw. Verhandlung darüber in Abwesenheit des Angeklagten

7. Rechtsgrundlagen (betr. insbesondere Verhandlung und Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen)

8. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 230, 247 StPO durch Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen oder Sachverständigen in Abwesenheit des Angeklagten

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 247 S. 4 StPO

1. Abwesenheit eines Verteidigers

2. Beschränkung des Fragerechts

3. Nichtunterrichtung über die vom Gericht gestellten Fragen

4. Nichtausschöpfung eines Beweismittels

Rüge 32

I. Rechtsgrundlagen

a) Verteidigerqualifikation

b) Anwesenheit

c) Verteidiger als Zeuge

d) Abwesenheit des Verteidigers

2. Es muss sich um einen Fall notwendiger Verteidigung gehandelt haben

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 140 ggf. i.V.m. § 231a Abs. 4 StPO bzw. § 68 JGG (§ 338 Nr. 5 StPO)

Rüge 33

1. Dolmetscher

2. Sprachmittler

3. Rügebefugnis

4. Hinweis: Notwendigkeit eines Sprach-Sachverständigen

1. Abwesender Dolmetscher im Falle fehlender Verständigungsmöglichkeit

2. Abwesender Dolmetscher im Falle eingeschränkter Verständigungsmöglichkeit

3. Ungeeigneter Dolmetscher

Rüge 34

1. Vereidigung bzw. Berufung auf allgemein geleisteten Eid

2. Nachweis der Verfahrenstatsachen

3. Beruhen

4. Rügebefugnis

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 189 GVG

Rüge 35

Rüge 36

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 191 GVG

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 StPO i.V.m. § 191 GVG (§ 337 StPO)

Rüge 37

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 187 Abs. 1 GVG (ggf. i.V.m. §§ 238 Abs. 2, 338 Nr. 8 StPO)

Anmerkungen

Kapitel 6 Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

Rüge 38

Vorbemerkung

1. Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem Stattfinden einer Hauptverhandlung

2. Hatte die Öffentlichkeit die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung?

3. Heilung des Verfahrensfehlers

4. Besonderheiten bei jugendlichen Angeklagten

1. Die Öffentlichkeit hatte keine Möglichkeit, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, dass und wo eine Hauptverhandlung stattgefunden hat

2. Die Öffentlichkeit hatte ganz oder teilweise nicht die tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zur und der Teilnahme an der Hauptverhandlung

3. Verantwortung des Gerichts für Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes

4. Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

5. Heilung

6. „Beruhen“

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 169 GVG durch rechtsfehlerhaften Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 338 Nr. 6 StPO)

1. Keine Verhandlung über Öffentlichkeitsausschluss

2. Verhandlung über Ausschluss in nicht öffentlicher Sitzung

1. Vereitelung der Anwesenheit eines Zuhörers

2. Anordnung zum Entfernen

3. Hat ein Zuhörer auf Anordnung des Vorsitzenden deshalb den Sitzungssaal verlassen, weil seine Vernehmung als Zeuge in Betracht komme?

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der rechtswidrigen Versagung des Zutritts zur bzw. der rechtswidrigen Entfernung eines Zuhörers aus der Hauptverhandlung (§§ 169, 175, 177 GVG; §§ 58 Abs. 1, 338 Nr. 6 StPO)

Rüge 39

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

III. Beruhen

Anmerkungen

Kapitel 7 Abwesenheit eines nicht notwendigen Verteidigers

Rüge 40

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 41

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der ermessensfehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungsantrages

Rüge 42

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 4 (ggf. i.V.m. § 228 bei unzulässiger Beschränkung der Verteidigung: § 338 Nr. 8) StPO

Rüge 43

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an Vortrag

Rüge 44

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 142 Abs. 1 StPO

Rüge 45

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 1, 226 (§ 338 Nr. 5) bzw. der §§ 137 Abs. 1 S. 2, 146 (§ 338 Nr. 8) StPO

Anmerkungen

Kapitel 8 Verteidigung durch unqualifizierten Verteidiger

Rüge 46

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 146a StPO (§ 337 StPO)

Rüge 47

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 142 Abs. 1 S. 3 StPO (§ 337 StPO)[12]

Rüge 47a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 1 S. 2 StPO

Rüge 48

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 145 Abs. 3 StPO

Anmerkungen

Kapitel 9 (Fristgerechte und mangelfreie) Ladung des Angeklagten und Verteidigers

Rüge 49

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrages

III. Weitere Anforderungen an den Vortrag

IV. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 50

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichteinhaltung der Ladungsfrist des § 217 Abs. 1 StPO bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages (§§ 217, 228 Abs. 3, 337 StPO)

III. Rüge bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Frist zur Ladung des in der Hauptverhandlung nicht erschienenen Verteidigers (§§ 228 Abs. 3, 217 Abs. 1, 218 StPO)

IV. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 51

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 218 S. 1 StPO

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 52

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags (§§ 218, 217, 338 Nr. 8 StPO)

Rüge 53

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 218, 228 Abs. 3, 265 Abs. 4 analog, 337 StPO wegen der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages infolge Nichteinhaltung der Frist zur Ladung des Verteidigers

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 53a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 216 Abs. 2 S. 2, 217 Abs. 2 StPO wegen Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags nach unterbliebener Befragung des Angeklagten gem. § 216 Abs. 2 S. 2 StPO bzw. bei unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages

Anmerkungen

Kapitel 10 Anklage/Eröffnungsbeschluss/Nachtragsanklage

Rüge 54

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 243 Abs. 3 S. 1 (i.V.m. § 200 Abs. 1), 265 Abs. 1 und 4 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Fehlens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses oder Strafbefehls

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 1, 337 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 411, 225a, 270, 337 StPO

Rüge 55

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 243 Abs. 3 S. 2–4, 337 StPO

Rüge 56

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 3 S. 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK (§ 337 StPO)

Rüge 57

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 1 StPO infolge fehlender Zustimmung des Angeklagten

3. Nachweis der Verfahrenstatsachen

4. Rechtsfolgen

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag

III. Verurteilung des Angeklagten wegen einer den Gegenstand der Nachtragsanklage bildenden Tat ohne Erlass eines Einbeziehungsbeschlusses

IV. Im sachlichen Zusammenhang stehende Rügen

Anmerkungen

Kapitel 11 Mitteilung von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss

Rüge 58

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4, 337 StPO

Rüge 59

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Falle der Nichtmitteilung der Anklageschrift gem. § 201 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK (§ 337 StPO)

Rüge 60

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1 (§ 338 Nr. 8) StPO

Rüge 61

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO

Rüge 62

I. Rechtsgrundlagen

1. Rügevoraussetzungen bei verteidigtem Angeklagten

2. Rügevoraussetzungen bei unverteidigtem Angeklagten

1. Rüge der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Antrages auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)

2. Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Unterbrechungs oder Aussetzungsantrages (§§ 201 Abs. 1, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK)

3. Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 2, 141 StPO, Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK (§ 338 Nr. 5 StPO)

Rüge 63

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 215, 228 Abs. 1, 265 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. b EMRK

Anmerkungen

Kapitel 12 Verurteilung wegen der mit der zugelassenen Anklage/einbezogenen Nachtragsanklage vorgeworfenen Straftat/Strafvorschrift

Rüge 64

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 265 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StPO

III. Im Zusammenhang stehende Rügen

Rüge 65

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 66

Anmerkungen

Kapitel 13 Erörterungen vor oder während der Hauptverhandlung mit Ziel einer Verständigung

Rüge 67

I. Rechtsgrundlagen

1. Nichtmitteilung stattgefundener Verständigungserörterungen

2. Unzureichende Mitteilung über stattgefundene Verständigungserörterungen

3. Unterlassene Mitteilung, dass keine Erörterungen stattgefunden haben, die eine Verständigung zum Gegenstand hatten (unterlassenes „Negativattest“)

Rüge 67a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO

Anmerkungen

Kapitel 14 Belehrung des Angeklagten und Einlassung

Rüge 68

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 1 StPO

Rüge 69

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Beschränkung der Äußerungsmöglichkeit

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO durch Verweigerung der Möglichkeit einer Einlassung zur Sache nach Eintritt in die Beweisaufnahme

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 5 S. 2 StPO (i.V.m. § 69 Abs. 1 StPO analog)

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Zurückweisung einer vom Angeklagten zu verlesenden oder durch seinen Verteidiger für ihn abzugebenden Sacheinlassung (§§ 243 Abs. 5 S. 2, 338 Nr. 8 StPO)

Rüge 70

I. Rechtsgrundlagen

1. Nichtbelehrung nach § 243 Abs. 5 S. 1 StPO

2. Nichtvernehmung des Angeklagten nach § 243 Abs. 5 S. 2 StPO und Verweigerung der Gelegenheit, sich gegen die einbezogene Nachtragsanklage zu verteidigen (§ 266 Abs. 2 S. 4 StPO)

Rüge 71

I. Rechtsgrundlagen

II. Nachweis der betreffenden Verfahrenstatsachen

Rüge 72

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 73

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag im Falle der Zurückweisung einer Frage als unzulässig[61]

III. Anforderungen an den Revisionsvortrag im Falle einer Unterbrechung der Verteidigerbefragung des Angeklagten oder eines Mitangeklagten durch den Vorsitzenden[62]

Rüge 74

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 240 Abs. 2 S. 2 StPO

Rüge 75

I. Rechtsgrundlagen

1. Pflicht zur Befragung

2. Zeitpunkt der Befragung

3. Nachweis der Verfahrenstatsachen

4. Beruhen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 257 Abs. 1 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 257 Abs. 2 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 257 Abs. 2 und 3 StPO

Anmerkungen

Kapitel 15 Sind in der Hauptverhandlung Zeugen vernommen worden?

I. Hat das Gericht einen Zeugen nach § 57 StPO belehrt?

Abschnitt 2 Sind in der Hauptverhandlung Zeugen vernommen worden, die gem. § 52 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen haben?

Vorbemerkung

Rüge 76

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 77

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 78

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO

Rüge 79

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 80

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 81

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Abschnitt 3 Sind in der Hauptverhandlung Berufsgeheimnisträger oder deren Gehilfen i.S.d. §§ 53, 53a StPO vernommen worden?

Vorbemerkung

Rüge 82

Rüge 83

Rüge 84

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 85

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 86

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Abschnitt 4 Ist in der Hauptverhandlung ein Zeuge vernommen worden, der zu Recht oder zu Unrecht nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt wurde bzw. zu Unrecht von dem Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 Abs. 1 StPO Gebrauch gemacht hat?

Rüge 87

Rüge 88

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 89

I. Rechtsgrundlagen

1. Anforderungen an den Vortrag bei Verlesung wegen nicht zu beseitigender Hindernisse; Rüge der Verletzung von §§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und 250 S. 2 StPO

2. Anforderungen an den Vortrag bei Verlesung in allseitigem Einverständnis

Rüge 90

I. Vorbemerkung

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 91

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 92

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anordnung und Durchführung der Videovernehmung und Rügemöglichkeiten

Rüge 93

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Abschnitt 7 Sind Fragen der Verteidigung an einen Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten zurückgewiesen worden?

Vorbemerkung

Rüge 94

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an Vortrag

Rüge 95

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 96

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 97

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 98

I. Rechtsgrundlagen

1. Zurückweisung eines einfachen Antrages auf ergänzende Vernehmung

2. Keine erneute Ladung des Zeugen trotz Zusage des Gerichts

3. Zurückweisung eines Beweisantrages

Rüge 99

I. Rechtsgrundlagen

Abschnitt 8 Sind einem Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten Vorhalte aus früheren Vernehmungen gemacht oder sind Vernehmungshilfen verwendet worden?

Rüge 100

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 101

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an den Vortrag

Abschnitt 11 Vereidigung

Vorbemerkung

Rüge 102

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an Vortrag

Rüge 103

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an Vortrag

Rüge 104

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 105

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 106

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 107

I. Rechtsgrundlagen und Rügemöglichkeiten

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 16 Sind Zeugen im Hinblick auf eine vor der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung, sich auf ein Zeugnisverweigerungs- oder ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen, nicht zur Hauptverhandlung geladen bzw. dort nicht vernommen worden und wurden gleichwohl frühere Vernehmungen oder Erklärungen in die Hauptverhandlung eingeführt?

Rüge 108

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der Aufklärungspflicht, § 244 Abs. 2 StPO

Rüge 109

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO

Rüge 110

Rüge 111

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 112

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 113

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 114

Rüge 114a

Anmerkungen

Kapitel 17 Hat das Gericht ein Beweismittel nicht verwerten bzw. einen Zeugen nicht vernehmen können, weil eine Sperrerklärung der Exekutive gem. § 96 StPO vorlag?

Vorbemerkung

Abschnitt 1 Hatte die Sperrerklärung zur Folge, dass ein Beweismittel weder unmittelbar noch mittelbar Verwendung gefunden hat?

Rüge 115

Rüge 116

Rüge 117

Rüge 118

Rüge 119

Abschnitt 2 Hat das Gericht die Angaben eines anonymen Zeugen trotz unzureichend begründeter Sperrerklärung durch ein Beweissurrogat in die Hauptverhandlung eingeführt?

Rüge 120

Rüge 121

Rüge 122

Anmerkungen

Kapitel 18 Wurde in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger vernommen?

Rüge 123

I. Rechtsgrundlagen

1. Rüge der unterbliebenen Anhörung eines Sachverständigen gem. § 246a Abs. 1 StPO

2. Rüge der unterbliebenen Untersuchung des Angeklagten durch einen Sachverständigen gem. § 246a Abs. 3 StPO

3. Rüge der unterlassenen bzw. unzureichenden Unterrichtung des Sachverständigen durch das Gericht zwecks Erstattung seines Gutachtens (§ 246a Abs. 3 StPO)

III. Im Zusammenhang mit der Verletzung des § 246a StPO stehende Rügen

Rüge 124

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)

III. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 246a Abs. 1 S. 1 StPO

IV. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Anknüpfungstatsachen stehende Rügen

Rüge 125

Rüge 126

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)

Rüge 126a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§§ 244 Abs. 2, 337 StPO)

Rüge 127

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 245 Abs. 1 StPO

Rüge 127a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 2 StPO

Rüge 128

Rüge 129

I. Ermessen des Tatrichters

II. Nichtvereidigung nach §§ 60, 61 StPO

III. Fehlende Entscheidung über Vereidigung

B. Der Sachverständige ist vereidigt worden

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 79 Abs. 3 StPO

D. Der Sachverständige blieb unvereidigt, obwohl er nicht nur als Sachverständiger, sondern auch als Zeuge über Zusatztatsachen vernommen wurde

Rüge 130

Rüge 131

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

III. Im Zusammenhang mit der Befragung von Sachverständigen stehende Rügen

Rüge 132

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichtvorlage von Arbeitsunterlagen

Rüge 133

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des Fragerechts

Rüge 134

I. Rechtsgrundlagen

1. Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht

2. Rüge der Verletzung des § 261 StPO

Rüge 135

Rüge 136

I. Rechtsgrundlagen

1. Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch Entlassung eines Sachverständigen gegen den Widerspruch der Verteidigung

2. Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO, wenn ein Beweisantrag auf erneute Vernehmung des bereits entlassenen Sachverständigen nach § 244 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StPO zu Unrecht zurückgewiesen worden ist und der Sachverständige zu einer Tatsache befragt werden sollte, die noch nicht Gegenstand seiner früheren Vernehmung war

3. Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) infolge Ablehnung eines Antrages auf nochmalige Vernehmung des bereits vernommenen und entlassenen Sachverständigen

Rüge 137

A. Vorbemerkung

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 74 StPO

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 19 Wurde in der Hauptverhandlung Beweis im Wege einer Augenscheinseinnahme erhoben?

Rüge 138

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts in Person eines blinden Richters oder Schöffen (§ 338 Nr. 1 StPO)

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 139

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

1. Alternative a)

2. Alternative b)

III. Beweis der vorzutragenden Verfahrenstatsachen

Rüge 140

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 141

Rüge 141a

I. Urkunden

II. Sonstige Augenscheinsobjekte

Anmerkungen

Kapitel 20 Wurde in der Hauptverhandlung Beweis im Wege der Verlesung von Urkunden, Vernehmungsniederschriften oder sonstigen Schriftstücken oder der Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung einer Vernehmung erhoben?

Vorbemerkung

Rüge 142

1. Einführung des Inhalts einer Urkunde in die Hauptverhandlung durch Verlesen

2. Selbstleseverfahren

a) Fehlender Gerichtsbeschluss trotz Widerspruchs

b) Vom Selbstleseverfahren ausgeschlossene Urkunden

c) Kenntnisnahme vom Wortlaut durch alle Richter und Schöffen

d) Gelegenheit zur Kenntnisnahme durch Angeklagten und Verteidiger

e) Zeitpunkt der Kenntnisnahme und der Gelegenheit hierzu

f) Beruhen

g) Bezugnahme der Urteilsgründe auf im Selbstleseverfahren eingeführte Urkunden

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 249, 261 StPO

Rüge 143

I. Rechtsgrundlagen

1. Verlesung eines Protokolls, bei dessen Errichtung gegen wesentliche Förmlichkeiten verstoßen wurde

2. Verlesung eines unter Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht bzw. die Benachrichtigungspflicht zustandegekommenen richterlichen Protokolls

Rüge 144

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 250 S. 2 StPO

Rüge 144a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 250 S. 2 StPO

Rüge 144b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 250 S. 2, 55 Abs. 1 StPO

Rüge 145

1. Ist nach § 251 Abs. 1 StPO ein tatsächlich nach dieser Vorschrift verlesbares Schriftstück verlesen worden?

a) Verlesung im allgemeinen Einverständnis

b) Bestätigung eines Geständnisses des Angeklagten

c) Unmöglichkeit der Vernehmung durch das Tatgericht

d) Verlesung betr. Vorliegen bzw. Höhe eines Vermögensschadens

3. Beruht die Verlesung auf einer Anordnung in Form eines Gerichtsbeschlusses?

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 251 Abs. 1, Abs. 4, 250 StPO

Rüge 146

1. Rügevoraussetzungen

2. Grenzen revisionsrechtlicher Prüfung

3. Richterliche Vernehmungsniederschrift

a) Die Vernehmung muss durch einen deutschen Richter oder eine ihm gleichgestellte Person erfolgt sein[137]

b) Insbesondere: Anforderungen an richterliche Vernehmungen im Strafverfahren

c) Ist eine Niederschrift über eine im Ausland durchgeführte Vernehmung verlesen worden?

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 2 StPO

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 4 S. 1 StPO)

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 251 Abs. 2 Nr. 1–3 StPO

V. Ist festgestellt worden, ob der Vernommene vereidigt worden ist (§ 251 Abs. 4 S. 2 StPO)?

VI. Ist eine nicht ordnungsgemäß errichtete richterliche Vernehmungsniederschrift i.S.d. § 251 Abs. 2 StPO nach § 251 Abs. 1 StPO verlesen worden?

VII. Verwandte Rügemöglichkeiten

Rüge 147

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung der §§ 250, 253 StPO durch Verlesung der Niederschrift über die frühere Vernehmung eines nicht in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, Sachverständigen oder Angeklagten

Rüge 148

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 254 StPO

III. Im Zusammenhang mit der Verlesung von Geständnisprotokollen stehende Verfahrensrügen

Rüge 149

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 250, 254 StPO

Rüge 150

I. Vorbemerkung

II. Unzulässigkeit der Ersetzung der persönlichen Vernehmung in den Fällen des § 255a Abs. 2 S. 1 StPO

III. Unzulässigkeit der Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung eines Zeugen in den Fällen des § 255a Abs. 1 StPO

IV. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 255a, 250 StPO

V. Weitere Rügemöglichkeiten[261]

Rüge 151

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an das Vorbringen der Rüge der Verletzung des Grundsatzes der persönlichen Vernehmung (§ 250 StPO) infolge unzulässiger Verlesung einer ein Zeugnis oder Gutachten enthaltenden Erklärung einer Behörde, eines Sachverständigen oder Arztes, wodurch die persönliche Vernehmung des Verfassers als Zeuge oder Sachverständiger ersetzt wurde (§ 256 Abs. 1 Nr. 1 StPO)

III. Im Zusammenhang mit der Verlesung von Behördenzeugnissen und -gutachten stehende Verfahrensrügen

Rüge 152

1. Ärztliche Atteste über Körperverletzungen

2. Ärztliche Blutentnahmeprotokolle und Routinegutachten

II. Durchführung der Verlesung

III. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 250 StPO wegen Verlesung eines nach § 256 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 StPO ganz oder teilweise nicht verlesbaren ärztlichen Attestes, Blutprobenentnahmeberichts oder Routinegutachtens

IV. Im Zusammenhang mit der Verwertung ärztlicher Atteste, Blutprobenentnahmeberichte oder Routinegutachten stehende Verfahrensrügen

Rüge 153

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO

III. Im Zusammenhang mit der Verlesung von Protokollen und Erklärungen gem. § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO stehende Rügemöglichkeiten

Rüge 154

Anmerkungen

Kapitel 21 Hat das Gericht in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Erhebung von Beweisen zurückgewiesen oder übergangen oder sind Beweismittel nicht herangezogen worden?

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

II. Grundsätzliche Anforderungen an den Vortrag

B. Beweisanregungen und Beweisermittlungsanträge

Rüge 155

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 156

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 156a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 157

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht bzw. der Behinderung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt

C. Hat das Gericht einen (förmlichen) Beweisantrag zurückgewiesen?

I. Allgemeine Zurückweisungsgründe

Rüge 158

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 159

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 160

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 161

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 162

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 163

I. Rechtsgrundlagen

1. Schlussfolgerungen und Wertungen

2. Negativtatsachen

3. Fallkonstellationen

a) Das Gericht hat trotz möglicherweise unzureichender Beweistatsache den Antrag als Beweisantrag nach dem Katalog des § 244 Abs. 3, 4 oder 5 StPO zurückgewiesen

b) Das Gericht hat den Antrag als Beweisermittlungsantrag zurückgewiesen

2. Zurückweisung eines auf eine sog. Negativtatsache gerichteten Beweisantrags

a) Das Gericht hat trotz negativer Beweistatsache den Antrag als Beweisantrag nach dem Katalog des § 244 Abs. 3, 4 oder 5 StPO zurückgewiesen

b) Das Gericht hat den Antrag als Beweisermittlungsantrag zurückgewiesen

Rüge 164

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 165

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 166

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 167

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 168

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 169

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 170

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 171

1. Vorbemerkung

2. Unerreichbarkeit aus tatsächlichen Gründen

a) Im Inland lebende Zeugen

b) Im Ausland lebende Zeugen

c) Möglichkeit der Videovernehmung oder der kommissarischen Vernehmung

3. Unerreichbarkeit aus rechtlichen Gründen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 172

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 173

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

1. Verwertung der als wahr unterstellten Tatsache zu Lasten des Angeklagten

2. Unzulässige Einengung oder Verkürzung der Beweisbehauptung

3. Nichteinhaltung der Wahrunterstellung

a) Nichteinhaltung der Wahrunterstellung

b) Abweichen von der Wahrunterstellung

4. Vorrang der Sachaufklärung

5. Fehlende Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil

6. Nichteinhaltung der Wahrunterstellung durch späteres Auswechseln des Ablehnungsgrundes

Rüge 174

Rüge 175

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 176

1. Vorbemerkung

2. Zweifelhafte Sachkunde[352]

3. Unzutreffende Anknüpfungstatsachen

4. Widersprüche im Gutachten oder zwischen Gutachten und vorbereitenden Gutachten

5. Überlegene Forschungsmittel

6. Erwiesenheit des Gegenteils

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 177

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 178

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 179

I. Rechtsgrundlagen

1. Anschluss an den Beweisantrag

2. Kein Anschluss an den Beweisantrag

Rüge 180

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 180a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 181

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

D. Hat das Gericht einen Beweisantrag übergangen oder ist es sonst von diesem abgewichen?

Rüge 182

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 183

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 184

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 185

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 186

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 187

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 188

I. Ablehnung der Entgegennahme einer Vielzahl von Beweisanträgen

1. Vorbemerkung

2. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 189

I. Rechtsgrundlagen

1. Vom Gericht herbeigeschaffte Beweismittel

2. Von der Verteidigung herbeigeschaffte Beweismittel

II. Anforderungen an den Vortrag

1. Vom Gericht geladene und erschienene Beweispersonen und herbeigeschaffte Beweismittel

2. Sonstige vom Gericht herbeigeschaffte Beweismittel

3. Von der Verteidigung herbeigeschaffte Beweismittel

a) „Gestellte“ Beweispersonen

b) Förmlich geladene Beweispersonen

c) Von der Verteidigung herbeigeschaffte sonstige Beweismittel

Rüge 190

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 22 Übereinstimmung Anklagevorwurf/Urteil (Hinweispflicht/Urteilsfeststellungen/Beweiswürdigung)

Rüge 191

1. Gegenstand der Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO

a) Hinweispflichten im Bereich des Besonderen Teils des StGB bzw. des Nebenstrafrechts

b) Hinweispflichten im Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts

2. Form und Inhalt des erforderlichen Hinweises

3. Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 1 StPO

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

IV. Beruhen des Urteils auf fehlendem bzw. ungenügendem rechtlichen Hinweis

Rüge 192

1. Gegenstand der Hinweispflicht nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO

a) Gerichtliche Hinweispflichten bei Änderungen im Bereich der Hauptstrafe

b) Gerichtliche Hinweispflichten bei Verhängung von Nebenstrafen und Nebenfolgen

2. Form und Inhalt des erforderlichen Hinweises

3. Gewährung ausreichender Gelegenheit zur Verteidigung auf Grund eines Hinweises

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 2 Nr. 1 (§ 337) StPO

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 193

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht wegen Veränderung des maßgeblichen Sachverhalts (§ 265 Abs. 4 Nr. 3 StPO)

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

Rüge 193a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 194

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens durch fehlende Erteilung eines Hinweises auf die Berücksichtigung eingestellter Taten oder ausgeschiedener Tatteile bei Beweiswürdigung oder Strafzumessung

III. Nachweis der Verfahrenstatsachen

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO bzw. § 244 Abs. 2 StPO durch Berücksichtigung nicht in der Hauptverhandlung getroffener bzw. nicht ausreichend aufgeklärter Sachverhaltsfeststellungen

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO durch Nichterörterung der Gründe für eine teilweise Verfahrenseinstellung bzw. -beschränkung

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 261, 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO durch Nichtberücksichtigung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs

Anmerkungen

Kapitel 23 Einhaltung der Unterbrechungsfristen

Rüge 195

I. Rechtsgrundlagen

1. Fortsetzung der Hauptverhandlung oder „Schiebetermin“

2. Hemmung der Unterbrechungsfrist

3. Beruhen

1. Überschreiten der zulässigen Höchstfrist für die Unterbrechung der Hauptverhandlung

2. Im Fall der Hemmung der Unterbrechungsfristen ist zusätzlich mitzuteilen

3. Im Fall der Rüge der formalen Einhaltung der Fristen des § 229 Abs. 1 StPO infolge der Durchführung sog. „Scheinverhandlungen“ ist vorzutragen

Anmerkungen

Kapitel 24 Behinderung der Verteidigung durch Vorenthalten von Informationen, Unterlassen von Hinweisen und Zurückweisung von Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsanträgen sowie von Anträgen zur Sitzordnung zwecks Wahrnehmung von Verfahrensrechten

Rüge 196

I. Rechtsgrundlagen

1. Unterlassener Hinweis auf nach Beginn der Hauptverhandlung zur Akte gelangte Vorgänge

2. Keine Akteneinsichtsgewährung

3. Ablehnung eines Aussetzungs- oder Unterbrechungsantrags

4. Keine Wiederholung der Hauptverhandlung

Rüge 197

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Nichtaussetzung bzw. -unterbrechung der Hauptverhandlung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Akteneinsichtsgewährung (§§ 147 Abs. 1, 228 Abs. 1, 338 Nr. 8 StPO)

Rüge 198

I. Rechtsgrundlagen

1. Notwendiger Revisionsvortrag bei abwesenden und in der Hauptverhandlung unverteidigten Angeklagten

2. Vortrag bei unverteidigtem Angeklagten, der keinen Aussetzungsantrag gestellt hat

3. Vortrag bei verteidigtem bzw. unverteidigtem Angeklagten im Falle der Stellung eines Aussetzungsantrages

4. Unterbrechung statt Aussetzung der Hauptverhandlung

III. Nachweis der die Rüge begründenden Verfahrenstatsachen

Rüge 199

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von § 246 Abs. 2 und 3 StPO

Rüge 200

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 3 StPO

Rüge 201

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO

Rüge 202

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 203

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 265 Abs. 4 (154, 154a Abs. 3 S. 3) StPO

Rüge 204

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages

Rüge 205

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 2 S. 1 StPO

Rüge 206

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 266 Abs. 3 S. 2 StPO

III. Zum Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler

Rüge 206a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Aussetzungsantrages (§§ 228 Abs. 1 S. 1, 338 Nr. 8 StPO)

Rüge 207

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO durch Nichtaussetzung bzw. Nichtunterbrechung der Hauptverhandlung bei Verlust des bisherigen Wahlverteidigers bzw. Ablehnung eines Aussetzungs- bzw. Unterbrechungsantrages des nicht ausreichend vorbereiteten neuen Verteidigers

Rüge 208

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der Stellung eines Aussetzungsantrages im Hinblick auf den Verlust des bisherigen Wahlverteidigers

Rüge 209

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 265 Abs. 4 StPO (§ 338 Nr. 8 StPO)

Rüge 210

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 138c Abs. 4 (ggf. i.V.m. § 229 Abs. 4) StPO

Rüge 210a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Beschränkung der Verteidigung infolge unzureichender Sitzordnung

Rüge 210b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Beschränkung der Verteidigung infolge unzureichender Sitzordnung

Anmerkungen

Kapitel 25 Schlussvorträge, letztes Wort, Urteilsberatung und -verkündung

Rüge 211

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 212

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 213

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 213a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 214

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 215

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 216

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 217

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 217a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 26 Ist das Urteil nicht innerhalb der Absetzungsfrist vollständig zu den Akten gebracht worden?

I. Rügemöglichkeiten

Rüge 218

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 219

Rüge 220

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 221

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 222

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Kapitel 27 Durchsicht der schriftlichen Urteilsgründe im Hinblick auf Hinweise auf Verfahrensfehler

Rüge 223

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 267 Abs. 3 StPO

III. Nachweis der den Verfahrensfehler begründenden Tatsachen

IV. Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler

Rüge 224

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 267 Abs. 2 StPO

III. Anderweitige Rügemöglichkeiten

Rüge 225

Rüge 226

A. Vorbemerkung

1. Rechtsgrundlagen[20]

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO

3. Erweiterter Vortrag bei der Rüge der Verletzung des § 261 StPO

II. Trifft das Urteil Feststellungen unter Bezugnahme auf die Aussage eines in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Zeugen oder ein in der Hauptverhandlung nicht erstattetes Gutachten eines dort nicht vernommenen Sachverständigen?

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag[54]

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag

VI. Verwertet das Urteil sonstige Verfahrensvorgänge, die in der Hauptverhandlung nicht stattgefunden haben?

Rüge 227

I. Rechtsgrundlagen

1. Den Urteilsfeststellungen widersprechender Inhalt einer wörtlichen Protokollierung

2. Den Urteilsfeststellungen widersprechender Inhalt verlesener Urkunden etc

3. Den Urteilsfestsellungen widersprechender Inhalt von Video- oder Audioaufzeichnungen

Rüge 228

I. Rechtsgrundlagen

1. Sind in der Hauptverhandlung Urkunden, schriftliche Erklärungen, Vernehmungsniederschriften, Zeugnisse und Gutachten von Behörden oder ärztliche Atteste verlesen, Lichtbilder etc. zum Gegenstand einer Augenscheinseinnahme gemacht, im Urteil aber übergangen worden?

2. Übergeht das Urteil sonstige für die Entscheidung wesentliche Verfahrensvorgänge?

III. Verwandte Verfahrensrügen

Rüge 229

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 261 StPO bzw. des Grundsatzes des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK)

Rüge 230

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der („Alternativ-“)Rüge

Rüge 231

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung des vollständigen Schweigens des Angeklagten zu einer Tat im prozessualen Sinn

III. Im Zusammenhang stehende Verfahrensrügen

Rüge 232

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 261, 55 Abs. 1 StPO

Rüge 233

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit fehlenden Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

Rüge 234

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 235

1. Überblick

2. Überlange Verfahrensdauer

3. Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

a) Sachrüge

b) Verfahrensrüge

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 237

A. Unterlassene Gesamtstrafenbildung im Hinblick auf nachträgliches Beschlussverfahren

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 238

1. Anrechnung erbrachter Bewährungsleistungen

2. Verfahrens oder Sachrüge bei unzulänglichen Urteilsfeststellungen

3. In Betracht kommende Verfahrensrügen

1. Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO)

2. Rüge der Verletzung des § 261 StPO

Rüge 238a

Rüge 238b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 268, 267 StPO

Rüge 238c

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO

Anmerkungen

Kapitel 28 Beweisverwertungsverbote

Rüge 239

Rüge 240

1. Verwertung der (früheren) Vernehmung/Einlassung des Angeklagten oder Mitangeklagten

2. Belehrung

3. Vernehmung

4. Heilung der Nichtbelehrung

5. „Verdeckte“ Befragung

6. Vernehmung als verdächtiger Zeuge

7. „Beschuldigten“-Begriff

8. Vernehmung als zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge

9. Vernehmung im Ausland

10. Nachweis der unterbliebenen Belehrung

11. Nicht-Verstehen der Belehrung

12. Unkenntnis der Aussagefreiheit

13. Widerspruchserfordernis

14. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots

Rüge 240a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung des Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK, § 114b Abs. 2 S. 4 StPO

Rüge 241

1. Verwertung der früheren Vernehmung des Angeklagten oder Mitangeklagten

2. Vernehmung als Beschuldigter

3. Vernehmung ohne Verteidiger trotz erwünschter Verteidigerkonsultation

4. Nichtbelehrung über Verteidigerkonsultationsrecht

5. Unterrichtung des Beschuldigten über bereitstehenden Verteidiger

6. Widerspruch

7. Belehrung über die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung

Rüge 241a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 140 Abs. 1 Nr. 4, 5, 136 Abs. 1 S. 2 StPO

Rüge 241b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 141 Abs. 3 S. 4 StPO n.F

Rüge 242

1. Selbstbelastungsfreiheit

2. Verwertungsverbot bei Pflicht zur Selbstbelastung

3. Beweisverwertungsverbote dieser Art am Beispiel des § 97 Abs. 1 S. 1 InsO

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO

Rüge 243

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge des Verstoßes gegen ein Beweisverwertungsverbot selbstbelastender Angaben im Rahmen einer nicht strafprozessualen Verfahrensordnung

Rüge 244

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 393 Abs. 2 AO[123]

Rüge 245

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 168c Abs. 1, 233 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 1 JGG

Rüge 246

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 163a Abs. 3 S. 2 i.V.m. 168c Abs. 1 und 5 StPO durch Nichtbenachrichtigung des Verteidigers bzw. der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten (§ 67 Abs. 1 JGG)

Rüge 246a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 163a Abs. 4 StPO, § 67 Abs. 1 JGG durch Nichtbenachrichtigung der Erziehungsberechtigten oder des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten

Rüge 246b

Rüge 246c

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 114b Abs. 2 S. 1 Nr. 6, 114c Abs. 1 StPO, § 67 Abs. 1 JGG wegen Verletzung des „Elternkonsultationsrechts“

Rüge 247

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 136 Abs. 1 S. 2, 55 Abs. 2 StPO[159]

Rüge 248

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO

Rüge 249

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung von §§ 168c Abs. 5 bzw. 224 StPO

III. Mit dem Verfahrensfehler im Zusammenhang stehende weitere Rügemöglichkeiten

Rüge 250

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verwertung der Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen wegen unterbliebener Belehrung nach § 52 Abs. 3 StPO

Rüge 251

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO

Rüge 252

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO

Rüge 253

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 254

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO

Rüge 255

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 252 StPO

Rüge 256

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 136a, 261 StPO

Rüge 257

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 258

I. Rechtsgrundlagen

1. Beweisverwertung

2. Keine Einwilligung des Gewahrsamsinhabers

3. Rechtsverletzung

4. Widerspruch

5. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots

Rüge 259

I. Rechtsgrundlagen[312]

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 97 StPO

Rüge 260

I. Rechtsgrundlagen

1. Urteilsfindung aufgrund von einem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Erkenntnissen aus einer Maßnahme nach § 100a StPO

2. Urteilsfindung mittels einem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Erkenntnissen aufgrund einer Maßnahme nach § 100g StPO

3. Urteilsfindung mittels aufgrund einer Maßnahme nach § 100i StPO gewonnener, einem Beweisverwertungsverbot unterliegender Erkenntnisse

4. Urteilsfindung mittels aufgrund einer Maßnahme nach § 100j StPO gewonnener, einem Beweisverwertungsverbot unterliegender Erkenntnisse

III. Verwandte Rügen

Rüge 261

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 262

I. Beweisverwertungsverbot wegen sachlicher Anordnungsmängel

II. Beweisverwertungsverbot wegen formeller Anordnungsmängel

III. Ausdrückliche Verwertungsverbote

1. § 100c Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 StPO a.F. betreffend dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnende Äußerungen[444]

2. § 100c Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 3 StPO a.F

3. § 100c Abs. 6 S. 2 StPO a.F

4. § 100c Abs. 7 StPO a.F

IV. Gegenstand der Revision kann auch die Verletzung der Verwendungsregeln des § 101 Abs. 8 StPO und des § 100d Abs. 5 Nr. 1 und 3 StPO a.F. sein

V. Generelle Rügevoraussetzungen

Rüge 263

Rüge 264

Rüge 265

I. Widerspruchserfordernis

II. Fehlende Einsatzvoraussetzungen

III. Verwendungsbeschränkungen

IV. Beachtung der Selbstbelastungsfreiheit

V. Beachtung von Zeugnisverweigerungsrechten

VI. Anforderungen an den Revisionsvortrag

Rüge 265a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von dem Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger unterliegender Erkenntnisse (§ 160a Abs. 1 StPO)

Rüge 265b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von dem Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger unterliegender Erkenntnisse (§ 160a Abs. 2 StPO)

Rüge 266

I. Rechtsgrundlagen

1. Dem Schutz des besonderen Verteidigungsprivilegs unterfallende Informationen

2. Personeller Schutzbereich

3. Verstrickung

4. Widerspruch

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der unzulässigen Verwertung von das Verteidigungsverhältnis betreffenden Erkenntnissen

Rüge 266a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Berücksichtigung unverwertbarer Ergebnisse einer Blutentnahme[579]

Rüge 266b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Berücksichtigung unverwertbarer Untersuchungsergebnisse wegen fehlerhafter Anwendung des § 81a StPO

Rüge 266c

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 81c Abs. 3 StPO

Rüge 266d

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Verletzung der §§ 81e Abs. 1, 81f, 81h StPO

Rüge 267

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 51 (ggf. i.V.m. § 63 Abs. 1 und Abs. 4) BZRG

Anmerkungen

Kapitel 29 Besondere Verfahrensarten

I. Vorbemerkung

Rüge 267a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge des § 269 StPO, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO: Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO

Rüge 267b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO durch das Berufungsgericht, wenn dieses der örtlichen Unzuständigkeit des Erstrichters nicht durch eine Verweisung Rechnung getragen hat

Rüge 267c

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 328 Abs. 2 StPO, weil das Berufungsgericht anstelle einer Entscheidung durch Sachurteil nach § 328 Abs. 1 StPO das Verfahren nach § 328 Abs. 2 StPO zu Unrecht verwiesen hat[12]

Rüge 267d

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 74c Abs. 1, 76 Abs. 1 S. 1 GVG (§ 338 Nr. 4 StPO)

Rüge 267e

Rüge 267f

Rüge 268

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 4 StPO

3. Im Zusammenhang stehende Rügemöglichkeit

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO bei Berufungsverwerfung infolge rechtsfehlerhafter Annahme des unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

3. Anforderungen an den Vortrag der Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO bei Berufungsverwerfung infolge rechtsfehlerhafter Annahme einer ungenügenden Entschuldigung

III. Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs.1 S. 2 Nr. 1 StPO

IV. Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO

V. Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StPO

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StPO

VI. Verfahrensrüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, Abs. 4 StPO

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 Alt. 1, Abs. 4 StPO

Rüge 269

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 2 S. 1 StPO

Rüge 270

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

III. Beruhen

Rüge 271

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 324 Abs. 1 StPO

Rüge 271a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an die Verfahrensrüge

Rüge 271b

Rüge 272

Rüge 273

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung des § 325 StPO

III. Im Zusammenhang mit der Rüge stehende Verfahrensfehler

Rüge 273a

Rüge 274

Rüge 275

VI. Revision gegen ein Berufungsurteil nach Durchführung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren

Rüge 275a

I. Erfüllt der Strafbefehl bei der Bezeichnung der Tat die einer Anklageschrift entsprechenden Voraussetzungen ausreichender Konkretisierung und Unterrichtung zwecks Vorbereitung des Angeklagten auf seine Verteidigung?

Rüge 275b

Rüge 275c

I. Ist durch das Urteil der Einspruch gegen den Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung gem. § 412 StPO bzw. die Berufung gegen das amtsgerichtliche Verwerfungsurteil verworfen worden?

II. Wurde nach Einspruch gegen einen nach § 408a StPO durch das Schöffengericht erlassenen Strafbefehl in der dortigen Hauptverhandlung bzw. im Falle der Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil in der Berufungshauptverhandlung ein in der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag nicht verbeschieden oder aus Gründen abgelehnt, die nicht von §§ 244 Abs. 3 bis 5, 245 Abs. 2 StPO gedeckt sind?

1. Rechtsgrundlagen

2. Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der §§ 420, 250 StPO

IV. Ist durch Ersetzung der persönlichen Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen oder eines Behördenangehörigen durch Verlesung von Niederschriften über eine frühere Vernehmung sowie von schriftliche Äußerungen oder Erklärungen beinhaltenden Urkunden die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) verletzt worden?

V. Ist trotz zulässiger Beschränkung des Einspruchs (§ 410 Abs. 2 StPO) auf den Rechtsfolgenausspruch der Strafausspruch zum Nachteil des Angeklagten abweichend vom Strafrahmen des unangefochten angewandten Strafgesetzes verändert bzw. sind von in Rechtskraft erwachsenen Tatsachen abweichende Feststellungen getroffen worden?

VI. Ist nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl durch das Urteil auf eine Rechtsfolge erkannt worden, durch die die Strafgewalt des Amtsgerichts (§ 24 GVG) überschritten wurde?

Rüge 275d

Rüge 275e

Rüge 275f

Rüge 275g

Rüge 275h

Rüge 275i

Rüge 275j

Rüge 275k

II. Revision gegen eine Verurteilung durch das Berufungsgericht

Abschnitt 4 Ist dem Urteil eine zustande gekommene, versuchte oder widerrufene Verständigung oder eine (versuchte) heimliche Absprache vorausgegangen?

Vorbemerkung

1. Allgemeine Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen

2. Verstöße gegen Verständigungsvorschriften bei Verständigungsurteil

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 275l

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 276

Rüge 277

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 278

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 279

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 280

I. Rechtsgrundlagen

Rüge 281

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 281a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 281b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 282

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 283

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 284

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 284a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

I. Vorbemerkung

Rüge 285

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 286

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 287

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 288

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

III. Im Zusammenhang stehende Rügemöglichkeiten

Rüge 289

Rüge 290

I. Rechtsgrundlagen

Rüge 291

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 292

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 293

I. Vorbemerkung

Rüge 294

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 295

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 296

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 297

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Vorbemerkung

Rüge 298

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 298a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 298b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 299

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 300

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

I. Rechtsmittelverzicht bei förmlicher Verständigung[308]

II. Rechtsmittelverzicht bei informeller Absprache

F. Ist es auf der Grundlage einer unzulässigen und damit unwirksamen informellen Verständigung zu einer Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) gekommen?

Rüge 301

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 301a

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 301b

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Vorbemerkung

Rüge 301c

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 302

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

III. Im Zusammenhang stehende Rügen

Rüge 303

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Rüge 304

I. Rechtsgrundlagen

II. Anforderungen an den Vortrag

Anmerkungen

Teil III Die Begründung der Sachrüge

I. Allgemeine Grundsätze

Anmerkungen

II. Beweiswürdigung

1. Allgemeine Beweiswürdigungsfehler

a) Besondere Beweiskonstellationen

b) Beweiswürdigung bei Wahrnehmung prozessualer Rechte

c) Beweiswürdigung bei Wiedererkennen

3. Würdigung des Aussageverhaltens des Angeklagten

4. In dubio pro reo

Anmerkungen

III. Strafzumessung

1. Strafrahmenwahl

2. Strafzumessung im engeren Sinn

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Отрывок из книги

Prof. Dr. Reinhold Schlothauer Rechtsanwalt in Bremen Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Hans-Joachim Weider (bis 2. Auflage) Rechtsanwalt in Frankfurt/Main Fachanwalt für Strafrecht

.....

1.Ist nach § 251 Abs. 1 StPO ein tatsächlich nach dieser Vorschrift verlesbares Schriftstück verlesen worden?

2.Sind die von § 251 Abs. 1 StPO genannten Verlesungsvoraussetzungen erfüllt?

.....

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