Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
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Описание книги

Berufsrecht und Haftung nach der EU-Reform der Abschlussprüfung.
Dieses Praxishandbuch gibt erstmals einen topaktuellen Gesamtüberblick über das reformierte Berufsrecht und die Haftung der Wirtschaftsprüfer. Anhand von konkreten Sachverhalten, Schaubildern, Beispielen und Praxishinweisen zeigt es, wie Sie Ihre Berufspflichten erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden.
Auch zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen ist das Buch eine wertvolle Hilfe. Es führt Examenskandidaten in kompakter Form in das Prüfungsgebiet Berufsrecht ein und dient mit dem Kapitel „Die Haftung des Wirtschaftsprüfers“ auch der Examensvorbereitung für das Fach Wirtschaftsrecht.
Die 2. Auflage wurde vollständig überarbeitet und berücksichtigt u. a. die Neuerungen durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG). Das neue Aufsichtssystem, die Neureglungen des Qualitätssicherungssystems und die Änderungen bei der Qualitätskontrolle und den Inspektionen werden ebenso thematisiert, wie die Neuregelung der bisherigen Berufsgerichtsbarkeit.
Rechtsstand: 1. Juli 2016.
Inhalt: Grundlagen des Berufrechts. Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und seine Tätigkeit. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung. Formen der Berufsausübung. Kernberufspflichten. Besondere Berufspflichten. Das System der Qualitätskontrolle (QK). Organisation des Berufs in der WPK. Berufsaufsicht. Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Berufsgerichtsbarkeit. Gremien und Organisationen im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung, national und international. Die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse des WP. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers.

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Richard Harder. Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

Vorwort

I. Grundlagen des Berufsrechts. 1. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 1 WPO) 1.1 Allgemeines

1.2 Freier Beruf

1.3 Berufliche Aufgaben

1.4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

1.5 EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

2. Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften (§§ 128 bis 130 WPO)

3. Entwicklung des Berufs und rechtliche Grundlagen. 3.1 Entstehung des WP-Berufs

3.2 Rechtliche Grundlagen. 3.2.1 Grundgesetz und Regelung der Berufsausübung

3.2.2 Die Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Übersicht zum Inhalt der WPO

3.2.3 Durchführungsverordnungen zur WPO

3.2.4 Satzungen

3.2.5 VO 1/2006

3.2.6 Europäische Abschlussprüferrichtlinie. 3.2.6.1 Europäische Abschlussprüferrichtlinie von 2006

3.2.6.2 EU-Reform der Abschlussprüfung von 2014

II. Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und seine Tätigkeit. 1. Das Berufsbild (§ 2 WPO) 1.1 Allgemeines

1.2 Prüfungstätigkeit als Kernaufgabe

1.3 Weitere Tätigkeitsgebiete

2. Zulässige und mit dem WP-Beruf vereinbare Tätigkeiten (§ 43a Abs. 1 und 2 WPO) 2.1 Allgemeines

2.2 Ohne Weiteres zulässige Tätigkeiten

2.3 Mit dem WP-Beruf vereinbare Tätigkeiten

2.4 Unvereinbare Tätigkeiten. 2.4.1 Allgemeines

2.4.2 Unzulässige gewerbliche Tätigkeit. 2.4.2.1 Begründung des Verbots

2.4.2.2 Unerlaubte Tätigkeiten

2.4.2.3 Abgrenzungsfragen

3. Erlaubte, vereinbarte und nicht erlaubte Angestelltenverhältnisse (§ 43a WPO) 3.1 Allgemeines

3.2 Erlaubte Anstellungsverhältnisse

3.3 Mit dem WP-Beruf vereinbare Anstellungsverhältnisse

3.4 Öffentliche Ämter

3.5 Nicht erlaubte Anstellungsverhältnisse

3.6 Änderungen durch das APAReG

3.7 Beamtenverhältnisse

4. Rechtsberatung durch den Wirtschaftsprüfer (§ 5 Abs. 1 RDG)29) 4.1 Allgemeines

4.2 Abgrenzung zwischen zulässiger und nicht erlaubter Rechtsberatung

4.3 Rechtsfolgen bei unerlaubter Rechtsberatung

5. Besonderheit: Abkühlungsphase bei Wechsel zu einem Mandanten von öffentlichem Interesse (§ 43 Abs. 3 WPO)

III. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung. 1. Organisation des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zum WP-Examen (§§ 5–7 WPO)

2. Zulassungsverfahren (§§ 8, 8a, 9, 13b WPO) 2.1 Allgemeines3)

2.2 Zulassung zum Regelexamen

2.2.1 Vorbildung (§ 8 WPO)

2.2.2 Praktische Ausbildung und Prüfungstätigkeit (§ 9 WPO)

2.3 Zulassung bei Examen in verkürzter Form

2.3.1 Besondere Studiengänge (§ 8a WPO)

2.3.2 Gleichwertige Prüfungsleistungen (§ 13b WPO)

2.3.3 Vereidigte Buchprüfer

3. WP-Examen (§§ 12–14a WPO)

4. Eignungsprüfung als WP (§§ 131g und 131h WPO)

5. Bestellung als WP (§§ 15–17 WPO) 5.1 Allgemeines

5.2 Fehlen der persönlichen Eignung

5.3 Mit dem WP-Beruf unvereinbare oder nicht genehmigungsfähige Tätigkeit

5.4 Nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

5.5 Besorgnis künftiger Nichteignung

5.6 Bestellungsverfahren

6. Beurlaubung

7. Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung (§§ 19–20a WPO) 7.1 Erlöschen der Bestellung

7.2 Rücknahme und Widerruf der Bestellung. 7.2.1 Rücknahme

7.2.2 Widerruf

7.2.3 Verfahrensfragen

8. Wiederbestellung (§ 23 WPO)

9. Praxisabwickler (§ 55c WPO)

IV. Formen der Berufsausübung. 1. Allgemeines

2. Selbständig tätige WP (§§ 43a Abs. 1, 44b WPO; § 21 BS WP/vBP)

2.1 Selbständigkeit in eigener Praxis

2.2 Gemeinsame Berufsausübung in Personengesellschaften gem. § 44b WPO. 2.2.1 Allgemeines

2.2.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Sozietät

2.2.3 Berufsrechtliche Regelungen. 2.2.3.1 Berufsrechtlich erlaubte Gestaltungsformen bei Personengesellschaften

2.2.3.2 Besonderheiten bei gemischten Personengesellschaften

2.2.3.3 Schein- oder Außengesellschaft

2.2.3.4 Gemeinsame Berufsausübung mit Personen ausländischer Staaten

2.2.3.5 Einsichtsrecht der WPK in die Verträge der gemeinsamen Berufsausübung

2.3 Andere Formen der beruflichen Zusammenarbeit. 2.3.1 Kooperationen

2.3.2 Bürogemeinschaft

2.3.3 Partnerschaftsgesellschaft. 2.3.3.1 Allgemeines

2.3.3.2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

2.3.3.3 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

2.3.3.4 Berufsrechtliche Besonderheiten bei der einfachen Partnerschaftsgesellschaft

2.3.3.5 Berufshaftpflichtversicherung bei gemeinsamer Berufsausübung in einer Personengesellschaft

2.3.3.6 Angaben auf Geschäftsbriefen bei Personengesellschaften und PartG

3. Anstellungsverhältnisse (§§ 43a Abs. 1 und 2, 45 WPO) 3.1 Anstellungsverhältnisse nach § 43a Abs. 1 Nr. 3 WPO

3.2 Anstellungsverhältnisse nach § 43a Abs. 1 Nr. 4 ff. WPO

3.3 Zeichnungsberechtigung für angestellten WP bei einem Berufsangehörigen oder einer Personengesellschaft

3.4 Besonderheiten der Anstellung bei gemischter Personengesellschaft

3.5 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Angestellter bei einer WPG

3.6 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter eines WP oder einer Personengesellschaft

3.7 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter einer WPG

3.8 Die Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter oder zeichnungsberechtigter Angestellter bei sonstigen Prüfungseinrichtungen

3.9 Tätigkeit als zeichnungsberechtigter Vertreter oder zeichnungsberechtigter Angestellter bei ausländischen Prüfern, Prüfungsgesellschaften oder ausländischen berufsnahen Gesellschaften. 3.9.1 Tätigkeit bei ausländischen Prüfern oder Prüfungsgesellschaften

3.9.2 Tätigkeit bei ausländischen berufsnahen Gesellschaften

4. Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ (§ 18 WPO) 4.1 Allgemeines

4.2 Einzel-WP. 4.2.1 Vorbehaltsbereich

4.2.2 Sonstiger beruflicher Verkehr

4.2.3 Ausnahmen

4.3 Personengesellschaften

4.3.1 Sozieät und andere Personengesellschaften

4.3.2 Sonderfall einfache Partnerschaftsgesellschaft

5. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§§ 27–34 WPO; §§ 22 BS WP/vBP) 5.1 Allgemeines

5.2 Zulässige Rechtsformen

5.3 Verantwortliche Führung der WPG

5.4 Gesetzliche Vertretung. 5.4.1 Die gesetzlichen Vertreter einer WPG

5.4.2 Sonderfall 1: WPG oder EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft als gesetzliche Vertreter

5.4.3 Sonderfall 2: Ausländische Prüferberufe als gesetzliche Vertreter

5.4.4 Residenzpflicht

5.4.5 Umfang der Pflichten von WPG und von Nicht-WP als gesetzliche Vertreter

5.5 Gesellschafter. 5.5.1 Kreis der Gesellschafter

5.5.2 Mehrheitserfordernisse

5.5.3 Stimmrecht

5.6 Weitere Anerkennungsvoraussetzungen

5.6.1 Verbot des Haltens von Anteilen für Rechnung eines Dritten

5.6.1.1 Treuhandverhältnis

5.6.1.2 Nießbrauch

5.6.1.3 Andere Gewinnbeteiligungen

5.6.2 Stimmrechtsvollmacht

5.6.3 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

5.6.3.1 Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

5.6.3.2 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

5.6.4 Kapitalnachweis

5.6.5 Berufshaftpflichtversicherung

5.7 Anerkennungsverfahren (§ 29 WPO) 5.7.1 Zuständigkeit und Verfahren vor der offiziellen Antragstellung

5.7.2 Offizieller Antrag

5.7.3 Gesellschaftsvertrag

5.7.3.1 Form des Gesellschaftsvertrags

5.7.3.2 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

5.7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Anerkennungsurkunde

5.8 Meldepflicht bei Änderung von Satzung oder Gesellschaftsvertrag (§ 30 WPO)

5.9 Bezeichnung „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ (§ 31 WPO)

5.10 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (§§ 33, 34 WPO)

5.10.1 Erlöschen

5.10.2 Rücknahme und Widerruf

5.10.3 Altgesellschaften

6. Berufliche Niederlassungen und Zweigniederlassungen (§§ 3, 47 WPO) 6.1 Berufliche Niederlassungen (§ 3 WPO) 6.1.1 Allgemeines

6.1.2 Berufliche Niederlassung eines selbständigen Berufsangehörigen

6.1.3 Personengesellschaften

6.1.4 Angestellte Wirtschaftsprüfer

6.1.5 Wirtschafsprüfungsgesellschaften

6.2 Zweigniederlassungen (§§ 3 Abs. 3, 47 WPO)

V. Kernberufspflichten (§ 43 WPO; §§ 1 ff. und 28 ff. BS WP/vBP) 1. Allgemeines

2. Unabhängigkeit (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO; § 2 BS WP/vBP) 2.1 Begriff der Unabhängigkeit

2.2 Stärkung der Unabhängigkeit

2.3 Verstöße und Verbote

2.4 Regelungen zur Unabhängigkeit in der WP-Praxis

3. Unbefangenheit (§§ 43 Abs. 1, 49 WPO; §§ 29 ff. BS WP/vBP; VO 1/2006 Ziff. 4.1.) 3.1 Allgemeines

3.2 Besorgnis der Befangenheit bei Abschlussprüfungen

3.2.1 Selbstprüfungsverbot (§ 33 BS WP/vBP)

3.2.2 Wesentliche Honorarbezüge

3.2.3 Persönliche Vertrautheit (§ 29 Abs. 4 Nr. 4, § 35 BS WP/vBP)

3.2.4 Besonderheiten bei der Prüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB)

3.2.5 Besonderheiten bei Vorhandensein eines Netzwerks

3.3 Besorgnis der Befangenheit bei Beratungen

4. Kritische Grundhaltung (§ 43 Abs. 4 WPO, § 37 BS WP/vBP)

5. Unparteilichkeit (§ 43 Abs. 1 Satz 2 WPO; § 28 BS WP/vBP)

6. Verschwiegenheit (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO; §§ 10 BS WP/vBP)

6.1 Betroffener Personenkreis

6.2 Inhalt und Umfang

6.3 Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht

6.4 Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen

7. Gewissenhaftigkeit (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO; § 323 Abs. 1 HGB; §§ 4 ff. BS WP/vBP) 7.1 Übernahme von Mandaten

7.2 Einstellung und Fortbildung von Mitarbeitern (§ 7 BS WP/vBP)

7.3 Beachtung fachlicher Regeln

7.4 Verpflichtung zur Fortbildung

7.5 Interne Qualitätssicherung

7.6 Fremde Vermögenswerte

7.7 Nachvollziehbarkeit von Prüfungsfeststellungen und Gutachten

7.8 Handakten, Arbeitspapiere, Redepflicht

7.9 Vergütung und Pauschalhonorare

7.10 Rechtsfolgen bei Verletzung des Gewissenhaftigkeitsgebots

8. Eigenverantwortlichkeit (§§ 43 Abs. 1, 44 WPO; §§ 12 ff. BS WP/vBP)

8.1 Eigenverantwortlichkeit und Organisation der Praxis

8.2 Gemeinsame Berufsausübung mit Nicht-WP

9. Berufswürdiges Verhalten (§ 43 Abs. 2 WPO; §§ 14 BS WP/vBP)

9.1 Sachlichkeitsgebot

9.2 Verpflichtung zur Unterrichtung des Mandanten über Gesetzesverstöße

9.3 Vermeidung pflichtwidrigen Verhaltens

9.4 Verbot des Erfolgshonorars bei gesetzlichen Abschlussprüfungen

9.5 Pflichten gegenüber anderen WP

9.6 Mandantenschutzklauseln. 9.6.1 Wettbewerbsabreden mit Mitarbeitern

9.6.2 Wettbewerbsabreden mit Mitgesellschaftern/-Geschäftsführern

9.6.3 Geltungserhaltende Reduktion

9.7 Ausbildung des Berufsnachwuchses und der Mitarbeiter

9.8 Berufswürdiges Verhalten bei Auftragsübernahme

VI. Besondere Berufspflichten. 1. Allgemeines

2. Siegelführung (§ 48 WPO; §§ 19, 20 BS WP/vBP) 2.1 Allgemeines

2.2 Verpflichtung zur Siegelführung. 2.2.1 Vorbehaltsaufgabe

2.2.2 Konsequenzen für Prüfungen nach der MaBV und anderen Gesetzen

2.2.3 Siegelführung bei der Prüfung von Stiftungen

2.2.4 Prüfung von Verpackungsverwertungssystemen

2.2.5 Prüfungsverbände

2.3 Freiwillige Siegelführung

2.4 Verbot der Siegelführung

2.5 Verbot der Verwendung von Rundstempeln

2.6 Siegelführung bei WPG und bei gemeinsamer Berufsausübung in einer Personengesellschaft gem. § 44b Abs. 1 WPO

3. Erteilung und Unterzeichnung von Bestätigungsvermerken (§ 32 WPO; § 44 BS WP/vBP) 3.1 Allgemeines

3.2 Vorbehaltsbereich. 3.2.1 Allgemeines

3.2.2 Bestätigungsvermerke von Einzel-WP und bei Personengesellschaften i. S. des § 44b Abs. 1 WPO

3.2.3 Bestätigungsvermerke von WPG

3.2.4 Verantwortlichkeit des Mitunterzeichners bei einer WPG

3.2.5 Keine Mitunterzeichnung durch Nicht-WP

3.3 Prüfungsvermerke außerhalb des Vorbehaltsbereichs

4. Berufshaftpflichtversicherung (§ 54 WPO; § 23–27 BS WP/vBP) 4.1 Allgemeines zur Versicherung und Versicherungspflicht

4.2 Gegenstand des Versicherungsvertrags und Grenzen des Versicherungsschutzes. 4.2.1 Gegenstand

4.2.2 Grenzen

4.3 Personenkreis

4.4 Mindestversicherungssumme und Umfang des Versicherungsschutzes

4.5 Besonderheiten bei interprofessionellen Personengesellschaften und PartGmbB

4.6 Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer

4.7 Gesetzliche und vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen. 4.7.1 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

4.7.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung. 4.7.2.1 Die verschiedenen Möglichkeiten

4.7.2.2 Höhenmäßige Beschränkung

4.7.2.3 Beschränkung nur für fahrlässige Pflichtverletzungen

4.7.2.4 Beschränkung durch Individualvereinbarung

4.7.2.5 Beschränkung durch AAB

5. Handakten (§ 51b WPO) 5.1 Pflicht zur Führung von Handakten und Arbeitspapieren

5.2 Zweifacher Begriff der Handakten. 5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Handakten im weiteren Sinne

5.2.3 Handakten im engeren Sinne

5.2.4 Besondere Bestimmungen für die Prüfungsakte (Arbeitspapiere)

5.3 Aufbewahrungspflicht. 5.3.1 Handakten im engeren Sinn

5.3.2 Handakten im weiteren Sinn

5.4 Herausgabepflicht

5.5 Zurückbehaltungsrecht

6. Berufsregister (§§ 37–39 WPO) 6.1 Allgemeines

6.2 Mitgliederverzeichnis

6.3 Eintragungspflichtige Tatsachen

6.3.1 Wirtschaftsprüfer (§ 38 Nr. 1 WPO)

6.3.2 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 38 Nr. 2 WPO)

6.3.3 Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer (§ 57a Abs. 1 Satz 2)

6.3.4 Zweigniederlassungen (§ 38 Nr. 3 WPO)

6.3.5 EU/EWR Abschlussprüfungsgesellschaften (§§ 38 Nr. 4, 131 Nr. 2 und 3 WPO)

6.3.6 Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften (§§ 38 Nr. 5, 134 WPO)

6.4 Löschung

6.5 Register für Prüfungsverbände und Prüfungsstellen (§ 40a WPO)

7. Werbung (§ 52 WPO) 7.1 Allgemeines

7.2 Werbeträger

7.2.1 Pressewerbung83)

7.2.2 Internetwerbung und E-Mails84)

7.2.3 Sponsoring86)

7.2.4 Fachveranstaltungen

7.2.5 Herantreten an Nichtmandanten88)

7.3 Werbeinhalte. 7.3.1 Darstellung der Kanzlei

7.3.2 Dienstleitungsangebot und Honorargestaltung

7.3.3 Spezialisierungshinweise und Kundbarmachung im System der Qualitätskontrolle

8. Honorar (§§ 55, 55a WPO; § 43 BS WP/vBP) 8.1 Bemessung der Vergütung bei fehlender Gebührenordnung. 8.1.1 Allgemeines

8.1.2 Rechtliche Grundlagen der Vergütung

8.2 Erfolgshonorar (§§ 55 und 55a WPO) 8.2.1 Verbot des Erfolgshonorars

8.2.2 Ausnahmen

8.3 Verknüpfung der Vergütung mit weiteren Bedingungen und zusätzlichen Leistungen

8.3.1 Weitere Bedingungen

8.3.2 Zusätzliche Leistungen

8.4 Erhebliches Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und vereinbarter Vergütung

8.5 Provisionen für die Vermittlung von Aufträgen

8.6 Abtretung von Vergütungsforderungen

8.7 Rechtsfolgen bei Verbotsverstößen. 8.7.1 Zivilrechtliche Folgen

8.7.2 Berufsrechtliche Folgen

9. Geldwäschebekämpfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG) 9.1 Allgemeines

9.2 Gefährdungstatbestände und Pflichtenkreis

9.3 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

9.4 Organisation und Verfahren der WP-Praxis zur Verhinderung von Geldwäsche

9.5 Meldepflicht bei Verdachtsfällen

9.6 Weitere Fragen. 9.6.1 Form einer Verdachtsmeldung

9.6.2 Sanktionen

9.6.3 Aufsicht

10. Verhalten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmefällen. 10.1 Allgemeines

10.2 Welche Unterlagen sind beim WP beschlagnahmefähig oder -frei?

10.3 Vorgehensweise bei Erscheinen von Vollzugsbeamten oder Staatsanwälten

VII. Das System der Qualitätskontrolle (QK) 1. Grundlagen und Grundsätze. 1.1 Allgemeines

1.2 Gründe

1.3 Berufsrechtliche Ziele

1.4 Vorschriften zur Qualitätskontrolle

2. Die Regelungen im Einzelnen. 2.1 Adressaten der Qualitätskontrolle. 2.1.1 Wer wird kontrolliert?

2.1.2 Wie oft wird kontrolliert?

2.1.3 Registrierungsverfahren

2.2 Verpflichtung zur Teilnahme

2.3 Prüfer für Qualitätskontrolle (§§ 57a Abs. 3, 3a, 4 WPO)

2.3.1 Registrierte WP und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

2.3.2 Anforderungen an die Prüfer für Qualitätskontrolle

2.3.3 Unabhängigkeit und Unbefangenheit

2.3.4 Fortbildung

2.3.5 Widerruf der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

2.4 Auswahl des Prüfers und Vertragsverhältnis zwischen Prüfer und Geprüftem. 2.4.1 Auswahl

2.4.2 Vertragsverhältnis: Zivilrechtlicher Vertrag

2.4.3 Ort der Prüfung und Auskunftspflichten

2.4.4 Verschwiegenheitspflicht

2.5 Inhalt und Gegenstand der Qualitätskontrolle. 2.5.1 Art der Prüfung

2.5.2 Gegenstand der Prüfung – das Qualitätssicherungssystem (QS)

2.5.2.1 Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Praxisorganisation

2.5.2.2 Grundsätze und Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Abwicklung von Aufträgen

2.5.2.3 Die auftragsbezogene Maßnahmen zur Qualitätssicherung – Berichtskritik

2.5.2.4 Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung – § 319a HGB Mandate (§ 48 Abs. 3 BS WP/vBP)

2.5.2.5 Abschluss der Auftragsabwicklung und Archivierung der Arbeitspapiere

2.5.2.6 Interne Nachschau

2.5.2.7 Zusammenfassung

2.6 Ergebnis und Folgen der Qualitätskontrollen. 2.6.1 Grundsatz

2.6.2 Prüfungsurteil und Qualitätskontrollbericht

2.6.3 Mögliche Prüfungsergebnisse

2.6.4 Auswertung des Berichts durch die Kommission für Qualitätskontrolle

2.6.5 Maßnahmen der Kommission

2.6.6 Löschung der Registrierung

2.6.7 Rechtsfolgen bei Nichtregistrierung als Abschlussprüfer

2.6.8 Unterrichtung des Vorstands der WPK

2.7 Rahmenbedingungen der Qualitätskontrollen. 2.7.1 Einbindung des Systems in die WPK

2.7.2 Verhältnis zur Berufsaufsicht

2.8 Die Gremien für Qualitätskontrolle bei der WPK. 2.8.1 Kommission für Qualitätskontrolle § 57e WPO

2.8.1.1 Allgemeines

2.8.1.2 Aufgaben

2.8.2 Überwachung der Qualitätskontrolle durch die APAS (§ 66a WPO)

2.9 Haftung der Prüfer: Haftungsbegrenzung

3. Besonderheiten bei Prüfern von Unternehmen im öffentlichen Interesse. 3.1 Unternehmen im öffentlichen Interesse (PIE)

3.2 Der Transparenzbericht

3.2.1 Beschreibung der Eigentumsverhältnisse (§ 55c Abs. 1 Nr. 1 WPO alt; Art. 13 Abs. 2a EU-VO)

3.2.2 Beschreibung der Leitungsstruktur bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 55c Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 WPO; Art. 13 Abs. 2c EU-VO)

3.2.3 Die Beschreibung des internen QS und dessen praxisinterne Durchsetzung sowie die Erklärung zur Wirksamkeit des QS

3.2.4 Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 WPO; Art. 13 Abs. 2f EU-VO)

3.2.5 Angaben zu den Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten (§ 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 WPO; Art. 13 Abs. 2i EU-VO)

3.2.6 Finanzinformationen

3.2.7 Fragen zur Form und zum Verfahren

Führen der Berufsbezeichnung

Ort der Veröffentlichung

„Betagte“ Transparenzberichte

3.2.8 Veröffentlichung von Transparenzberichten bei Sozietäten

3.3 Anlassunabhängige Sonderuntersuchungen/Inspektionen (§ 62b WPO) 3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Gegenstand der Sonderuntersuchungen

3.3.3 Verfahren

3.3.4 Verhältnis zum Qualitätskontrollverfahren

3.3.5 Ergebnis der Sonderuntersuchung

VIII. Organisation des Berufs in der WPK (§§ 57, 58–61 WPO) 1. Allgemeines

2. Rechtliche Stellung der WPK

3. Mitgliedschaft in der WPK (§ 58 WPO) 3.1 Pflichtmitglieder

3.2 Unterrichtung der Mitglieder und Kammerversammlungen

4. Aufgaben der WPK im Überblick

5. Organe der Wirtschaftsprüferkammer und ihre Wahl

5.1 Beirat. 5.1.1 Funktion und Struktur des Beirats

5.1.2 Aufgaben

5.2 Vorstand. 5.2.1 Funktion und Struktur des Vorstands

5.2.2 Vorstandsabteilungen

5.3 Präsident

5.4 Kommission für Qualitätskontrolle

5.5 Ausschüsse

5.6 Ehrenamtliche Organmitglieder

6. Wirtschaftsplan, Jahresabschluss. 6.1 Wirtschaftsplan

6.2 Jahresabschluss

6.3 Prüfung und Veröffentlichung

7. Beiträge und Gebühren. 7.1 Allgemeines

7.2 Beiträge

7.3 Gebühren

IX. Berufsaufsicht (§§ 61a–71 WPO) 1. Neuordnung der Berufsaufsicht durch das APAReG. 1.1 Die alte Rechtslage

1.2 Die neue Rechtslage

1.3 Abgrenzung der Berufsaufsicht zwischen WPK und APAS

2. Berufsaufsicht der WPK, Bereiche (§§ 20, 34, 61a WPO) 2.1 Überblick

2.2 Rücknahme- und Widerrufsverfahren (§§ 20, 34 WPO)

2.3 Abschlussdurchsicht

2.4 Anlassbezogene Berufsaufsicht (§ 61a Satz 1 WPO)

3. Verfahren bei berufsaufsichtlichen Maßnahmen (§ 68 WPO) 3.1 Überblick zum Verfahrensablauf

3.2 Maßnahmenkatalog (§ 68 Abs. 1 WPO)

3.3 Ermittlungsbefugnisse der WPK. 3.3.1 Pflicht zum Erscheinen vor der WPK, Auskunfts- und Vorlagepflichten

3.3.2 Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht

3.3.3 Betreten von Praxen und Einsichtnahme in Unterlagen

3.3.4 Zwangsgeld

3.3.5 Verwertungsverbot außerhalb der Berufsaufsicht

3.4 Feststellung der Schuld

3.5 Rechtliches Gehör

3.6 Verjährung und Verfahrenshindernisse

3.7 Entscheidung der WPK

3.8 Art und Höhe der Maßnahmen

3.9 Untersagungsverfügung (§§ 68a, 68b WPO)

3.10 Einspruchsverfahren (§ 68 Abs. 5 WPO)

3.11 Vorschriften für WPG und Mitglieder der WPK, die nicht WP sind (§ 71 Abs. 2 WPO)

4. Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 64 WPO) 4.1 Allgemeines

4.2 Personenkreis

4.3 Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht

4.4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

5. Bekanntmachung von Maßnahmen (§ 69 WPO)

X. Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§§ 66a–66c WPO) 1. Organisation der APAS

2. Öffentliche Fachaufsicht über die WPK (§ 66a Abs. 1 WPO)

3. Eigene Aufsichtsbefugnisse der APAS bei „PIE“-Prüfern (§ 66a Abs. 6 WPO)

3.1 Präventive Aufsicht durch Inspektionen der APAS (§ 62b WPO)

3.2 Anlassbezogene Berufsaufsicht der APAS (§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO)

3.3 Sanktionsbefugnisse (§ 66a Abs. 6 Satz 2 WPO)

3.4 Ermittlungen der APAS bei Prüfern für Qualitätskontrolle (§ 66a Abs. 6 Satz 4 WPO)

3.5 Ermittlungsbefugnisse der APAS (§ 66a Abs. 7 WPO)

4. Berichterstattung der APAS (§ 66a Abs. 8 WPO)

5. Verschwiegenheitspflicht (§ 66b WPO)

6. Zusammenarbeit der APAS mit anderen Stellen (§ 66c WPO)

XI. Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a–127 WPO) 1. Die Bedeutung der Berufsgerichtsbarkeit

2. Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung (§ 71a WPO)

3. Zuständige Gerichte und Besetzung (§§ 72–80 WPO)

4. Verfahrensvorschriften (§§ 81–83c, 127 WPO)

5. Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 84–104 WPO)

6. Berufung (§§ 105–106 WPO)

7. Revision (§§ 107–108 WPO)

8. Vorläufiges Tätigkeits- oder Berufsverbot (§§ 111–121 WPO) 8.1 Voraussetzungen

8.2 Gerichtlicher Beschluss

8.3 Wirkung eines vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots

8.4 Außerkrafttreten des Verbots

8.5 Rechtsmittel

XII. Gremien und Organisationen im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, national und international. 1. Allgemeines

2. Nationale Gremien und Organisationen. 2.1 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) (§ 342 HGB) 2.1.1 Allgemeines

2.1.2 Ziele und Aufgaben

2.1.3 Organisation und Finanzierung

2.2 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) – Enforcement (§ 342b HGB)

2.3 Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW)

2.3.1 Aufgaben und Leistungen

2.3.2 Mitglieder und Organisationsstruktur

2.3.3 Facharbeit

2.3.4 Fortbildung mit dem IDW

2.4 wp.net. e. V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung

3. Europäische und internationale Gremien im Bereich der Rechnungslegung18) 3.1 Europäische Kommission

3.2 Internationale Gremien und Organisationen

4. Europäische und internationale Gremien und Organisationen im Bereich der Abschlussprüfung. 4.1 Europäische Gremien und Organisationen

4.1.1 Berufsverbände und Interessengruppen mit Sonderinteressen

4.2 Internationale Gremien und Organisationen

XIII. Die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse des WP. 1. Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsprüfers

2. Rechtliche Einordnung der Tätigkeitsbereiche

2.1 Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag

2.2 Werkverträge

2.2.1 Vertragsabschluss und Beendigung

2.2.2 Besonderheiten bei Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen

2.2.2.1 Bestellung durch Wahl und Beauftragung

2.2.2.2 Wechsel des Abschlussprüfers

2.2.2.3 Ablehnung des Prüfungsauftrages

2.2.3 Vergütung

2.2.4 Verjährung

2.2.5 Nachbesserung

2.3 Dienstverträge

2.3.1 Vertragsabschluss

2.3.2 Vertragsinhalt

2.3.3 Vergütung

2.3.4 Verjährung

2.3.5 Nachbesserung

2.3.6 Kündigung

2.4 Gerichtliche Sachverständigentätigkeit

2.4.1 Berufung zum gerichtlichen Sachverständigen

2.4.2 Inhalt des Auftrages

2.4.3 Vergütung

2.4.4 Kündigung

2.5 Treuhandtätigkeit

XIV. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers. 1. Grundlagen des Haftungsrechts. 1.1 Rechtsbeziehung

1.2 Pflichtverletzung

1.2.1 Gesetzliche Pflichten

1.2.2 Vertragliche Pflichten

1.3 Rechtswidrigkeit

1.4 Verschulden

1.5 Kausalität

1.6 Schaden

1.7 Verjährung

1.7.1 Beginn der Verjährung und Höchstfristen

1.7.1.1 Schadenentstehung

1.7.1.2 Kenntnis des Geschädigten

1.7.1.3 Verjährungsbeginn bei rechtskräftig festgestellten Forderungen

1.7.1.4 Verjährungsbeginn bei Werkverträgen

1.7.2 Hemmung der Verjährung

1.7.3 Verjährungsverzicht und Stillhalteabkommen

1.7.3.1 Verjährungsverzicht

1.7.3.2 Stillhalteabkommen

2. Haftung gegenüber Dritten

2.1 Auskunftsvertrag

2.2 Vertrag zugunsten Dritter

2.3 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter55)

2.3.1 Vertragsnähe

2.3.2 Gäubigernähe

2.3.3 Erkennbarkeit

2.3.4 Schutzbedürftigkeit

2.4 Garantievertrag

2.5 Haftung des Wirtschaftsprüfers aus Verschulden bei Vertragsanbahnung (§ 311 Abs. 3 BGB)

3. Haftung des Abschlussprüfers

3.1 Gesetzliche Pflichtprüfung. 3.1.1 Anwendungsbereich des § 323 HGB

3.1.2 Die Haftungsparteien des § 323 HGB

3.1.2.1 Kreis der Verpflichteten

3.1.3 Gesetzliche Prüfungspflichten

3.1.3.1 Gewissenhaftigkeit

3.1.3.2 Unparteilichkeit

3.1.3.3 Verschwiegenheitspflicht

3.1.3.4 Verwertungsverbot

3.1.4 Sonstige Pflichten des Abschlussprüfers

3.1.5 Pflichtverletzung des Abschlussprüfers

3.1.5.1 Sonderproblem Unterschlagung und Bilanzfälschung

3.1.6 Kausalität

3.1.7 Verschulden

3.1.8 Schaden und Haftungsobergrenzen. 3.1.8.1 Schaden

3.1.8.2 Haftungsobergrenzen und Haftungsbegrenzung

3.1.9 Gesamtschuld

3.1.10 Verjährung

3.1.11 Haftung aus Delikt

3.1.12 Dritthaftung bei der gesetzlichen Pflichtprüfung

3.1.12.1 Haftung gem. Auskunftsvertrag

3.1.12.2 Haftung gem. Vertrag zugunsten Dritter

3.1.12.3 Haftung gem. § 311 Abs. 3 BGB/Sachwalterhaftung bei Vertragsanbahnung

3.1.12.4 Haftung gem. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

3.1.13 Deliktische Haftung gegenüber Dritten

3.1.13.1 Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB

3.1.13.2 Haftung gem. § 823 Abs. 2 BGB

3.1.13.3 Haftung gem. § 826 BGB

3.2 Freiwillige Prüfung

3.2.1 Pflichten bei der freiwilligen Prüfung

3.2.2 Haftung bei der freiwilligen Prüfung

4. Haftung als Steuerberater. 4.1 Grundpflichten des Beratungsmandats

4.1.1 Mandatsumfang

4.2 Sachverhaltsaufklärung

4.3 Rechtsprüfung

4.3.1 Kenntnis der Rechtsprechung

4.3.2 Kenntnis des Steuerrechts

4.3.3 Pflichtverletzung bei Änderung der Rechtsprechung oder Unkenntnis von Gesetzesentwicklungen

4.4 Inhalt der steuerrechtlichen Beratung

4.5 Pflicht zur Schadenverhütung

4.5.1 Exkurs – Pflicht zur Insolvenzprüfung314) und Beratungsfehler des Vorberaters

4.6 Verschulden

4.7 Kausalität

4.7.1 Anscheinsbeweis

4.7.2 Unterbrechung des Kausalzusammenhanges

4.7.2.1 Handlungen des Mandanten

4.7.2.2 Handlungen eines Dritten

4.7.3 Schutzzweck der Norm

4.8 Schaden

4.9 Mitverschulden377)

4.10 Verjährung391)

4.10.1 Schadenentstehung

4.10.2 Kenntnis des Geschädigten

4.11 Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

5. Haftung als Sachverständiger

5.1 Gesetzlich vorgeschriebene Sachverständigentätigkeit

5.2 Sonstige Sachverständigentätigkeit

5.3 Gerichtlich bestellter Sachverständiger

5.3.1 Gerichtlicher Sachverständiger

5.3.2 Erstattung eines unrichtigen Gutachtens

5.3.3 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

5.3.4 Kausalität

5.3.4.1 Ursächlichkeit des Gutachtens für die gerichtliche Entscheidung

5.3.4.2 Ursächlichkeit der gerichtlichen Entscheidung für den Schaden

5.3.5 Verfahrensbeteiligte

5.3.6 Haftungsausschluss gem. § 839a Abs. 2 i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB

6. Treuhandtätigkeit450) 6.1 Treuhandtätigkeit

6.1.1 Vertragliche Pflichten

6.1.2 Die Treuhandabrede

6.2 Haftung bei Treuhandtätigkeiten

6.3 Verjährung

7. Haftung für Fehler Dritter – Haftung von Sozietät und Partnerschaft. 7.1 Allgemeines

7.2 Die Haftung der Sozietät

7.2.1 Alte Rechtslage. 7.2.1.1 Doppelverpflichtungstheorie

7.2.1.2 Gemischte Sozietät

7.2.1.3 Haftung für Altverbindlichkeiten und Nachhaftung

7.2.1.4 Scheinsozietät

7.2.2 Neue Rechtslage. 7.2.2.1 Allgemeines

7.2.2.2 Vertragsabschluss

7.2.2.3 Gemischte Sozietät

7.2.2.4 Haftung für Altverbindlichkeiten und Nachhaftung

7.2.2.5 Besonderheiten bei der Scheinsozietät

7.3 Die Haftung der Partnerschaft

7.3.1 Haftung eintretender Partner für Altverbindlichkeiten

7.3.2 Nachhaftung ausscheidender Partner

7.3.3 Scheinpartnerschaft

8. Haftung in Anlagemodellen

8.1 Prospekthaftung

8.1.1 Prospekthaftung im engeren Sinne

8.1.1.1 Entwicklung

8.1.1.2 Die Haftungsadressaten der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung

8.1.1.3 Die Haftungsadressaten der gesetzlichen Prospekthaftung

8.1.1.4 Anwendungsbereich Richterrecht – gesetzliche Regelungen

8.1.2 Prospekthaftung im weiteren Sinne

8.2 Haftung als Treuhandkommanditist. 8.2.1 Allgemeines

8.2.2 Pflichten des Treuhandkommanditisten

8.2.3 Verschulden

8.2.4 Kausalität

8.2.5 Schaden

8.2.6 Verjährung

8.2.7 Treuhandkommanditist als Gründungsgesellschafter

8.3 Haftung als Mittelverwendungskontrolleur

8.3.1 Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs

8.3.2 Kausalität

8.3.3 Schaden

8.3.4 Haftungsbeschränkung

8.4 Haftung als Prospektprüfer. 8.4.1 Allgemeines

8.4.2 Pflichten des Prospektprüfers

8.4.2.1 Haftung gegenüber dem Auftraggeber

8.4.2.2 Die Haftung gegenüber Anlegern

8.4.3 Änderungen durch das VermAnlG

8.5 Haftung als Jahresabschlussprüfer. 8.5.1 Allgemeines

8.5.2 Haftung des Jahresabschlussprüfers

8.5.2.1 Besonderheiten im Rahmen der Kausalität

8.5.2.2 Schaden

8.6 Haftung bei Mehrfachtätigkeiten

8.7. Fazit

9. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

9.1 Gesetzliche Regelungen. 9.1.1 § 276 Abs. 3 BGB

9.1.2 § 54a WPO

9.1.3 § 323 Abs. 2 HGB

9.1.4 Inhaltskontrolle

9.1.5 Einschränkung der Haftungsbegrenzung

9.2 Haftungsbeschränkung durch Individualvereinbarung

9.3 Haftungsbeschränkung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

9.3.1 Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen

10. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11. Vorhalten ausreichenden Versicherungsschutzes

12. Nicht wirksame Klauseln

13. Haftungskonzentration

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Die WPO wurde durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) in vielen Punkten geändert. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) spricht von der „größten Reform seit Jahrzehnten“. Die Gesetzesänderungen wurden von der EU durch die Richtlinie 2014/56/EU vom 16. April 2014 initiiert. Sie ändert und modernisiert die Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG. Durch das APAReG wurde die Änderungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die neue Fassung der WPO ist im Juni 2016 in Kraft getreten.

Neben dem APAReG wurde ein zweites Gesetz, das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) erlassen. Es setzt die prüfungsbezogenen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie in deutsches Recht um. Die Änderungen erfolgten hauptsächlich im HGB, aber auch im AktG, GmbHG und im GenG.

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Bei „einfachen“ Partnerschaften, die nicht als WPG anerkannt sind, gilt das Gleiche wie das zu den übrigen Personengesellschaften Gesagte, wenn ein Partner als WP im Vorbehaltsbereich tätig ist und in diesem Zusammenhang Erklärungen abgibt. Er muss die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer/in“ verwenden. Der Name der Partnerschaft darf im Bestätigungsvermerk nicht erscheinen.

WP können ihren Beruf auch in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausüben und sich in solchen zusammenschließen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben in der Berufsausübung eine große Bedeutung. Die Anzahl der WPG hat seit Inkrafttreten der WPO im Jahr 1961 von Jahr zu Jahr zugenommen. Von ursprünglich 196 WPG im November 1961 ist bis zum 1. Januar 2016 ein Anstieg auf 2890 Gesellschaften zu verzeichnen. Zum gleichen Zeitpunkt gab es 102 Buchprüfungsgesellschaften. Die Mehrzahl der Berufsangehörigen ist – zumindest auch – in einer WPG tätig. 53)

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