Hooligans
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Robert Claus. Hooligans
Отрывок из книги
Robert Claus
HOOLIGANS
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„Wir sind keine Ermittlungsgruppe mehr im klassischen Sinne, aber der Begriff hat sich Anfang der 2000er Jahre etabliert und wurde seither beibehalten“, sagt Claus über seine Tätigkeit. Er leitet die größte Dienststelle der „Szenekundigen Beamten“ (SKB) in der Bundesrepublik, 20 Mitarbeiter. Dies hat zwei Gründe: Zum einen sind seine Beamten keine reinen SKBs, denn sie führen auch Ermittlungsverfahren. Zum anderen spielen in Berlin drei höherklassige Vereine. Deren „Problemfans“, wie Claus sie nennt, machen auch den Großteil der in den Dateien aufgelisteten Personen aus. „Ein Problemfan ist eine Person, die im Umfeld eines Berliner Sportereignisses entweder als Straftäter oder als Störer auffällig wird und dafür auch zukünftig in Betracht kommt“, führt Claus aus. Die Polizei pflegt indessen zwei Dateien. Da wäre erstens die erwähnte deutschlandweite Polizei-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. „Sie soll jeden Beamten bundesweit in die Lage versetzen, eine akute Lageeinschätzung erstellen zu können. Denn ein bayerischer Polizeibeamter kann aufgrund des föderalen Systems nicht auf das Berliner Dateisystem zugreifen.“ Sie umfasse „Stummeldaten“ und Angaben über Vorfälle mit den Personen, keine Daten über Lebensläufe oder konkrete Vorwürfe. Doch die Landespolizeien handhabten die Auswahl und Übermittlung der Daten durchaus unterschiedlich, gibt Claus zu.
Zweitens gibt es die lokale Datei „Sportgewalt Berlin“. Sie umfasst derzeit knapp 1.400 Datensätze. Über 400 davon beziehen sich jeweils auf Fans von Hertha BSC und Union Berlin, 364 auf Anhänger des BFC Dynamo. Daneben finden sich vereinzelte Daten über Fans anderer Fußball-Bun-desligisten, von Eishockeyklubs wie den Berliner Eisbären oder dem ES Jungfüchse Weißwasser sowie dem polnischen Verein Pogon Stettin. In der Datei werden Personaldaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Arbeitsstelle, vorgangsbezogene Daten über Strafanzeigen, Verfahrensausgänge sowie polizeiliche Maßnahmen gespeichert. Es bedarf keines Strafverfahrens, um in die Datei aufgenommen zu werden. Vielmehr werden auch „Störer“ verzeichnet, gegen die beispielsweise Platzverweise erfolgt sind. In jedem einzelnen Fall sei jedoch eine Begründung für die Speicherung notwendig, erläutert Claus.
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