Ausbildungsförderungsrecht

Ausbildungsförderungsrecht
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Mit dem 26. BaföGÄnderungsgesetz hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgeschriebene Reform des Bundesausbildungsförderungsrechts umgesetzt. Infolgedessen ist das Gesetz weitgehend neu strukturiert und inhaltlich weiter entwickelt worden. Zudem wurden die für den Gesetzesvollzug anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen vollständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Mit dieser 40. Auflage der Textausgabe und ihren einführenden Erläuterungen wird der Förderungs- und Einzugsverwaltung, aber auch den Gerichten ein weiterhin zuverlässiges, aktuelles Handbuch zur Verfügung gestellt.

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Roland Deres. Ausbildungsförderungsrecht

Ausbildungsförderungsrecht

Vorwort zur 40. Auflage

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Teil I:Einführung

1.Motive der Ausbildungsförderungsgesetzgebung des Bundes

2.Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung des BAföG3. 2.1Entstehungsgeschichte

2.2Veränderungen von Grundregelungen

2.3Aktualisierung der Leistungsparameter 1974 bis 2008

2.4Strukturdiskussion 1976–1978

2.5Leistungsbegrenzung und -rückführung 1981/82

2.6Basis weiterer Ausbildungsförderung gewonnen

2.7Weiterentwicklung und Reformarbeiten 1987–1990

2.8Deutsche Einheit

2.9Novellierungen 1996, 1998 und 1999

2.10AusbildungsförderungsreformG und 21. BAföGÄndG

2.11Die Legislaturperioden 15, 16 und 17

2.12Legislaturperiode 18

2.13Legislaturperiode 19

3.Überblick über die bundesrechtlichen Regelungen. 3.1Förderungsbereich

3.2Förderung während einer Ausbildung im Ausland

3.3Freie Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte

3.4Förderung einer einzigen Ausbildung

3.5Personale Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit/Alter)

3.6Eignung

3.7Familienabhängige Förderung

3.8Bedarfssätze

3.9Anrechnung von Einkommen und Vermögen

3.10Förderungsart

3.11Darlehensbedingungen und -rückzahlung

3.12Förderungsdauer

3.13Vorausleistung

3.14Ausführung des Gesetzes

4.Überblick über Bildungskredit und Studienkredite. 4.1Bildungskreditprogramm des Bundes

4.2Studienkredite

5.Schülerförderung der Länder

6.Leistungsbilanz der Bundesausbildungsförderung

7.Die Bedeutung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der individuellen Ausbildungsförderung

Teil II.1Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesaus­bildungs­förde­rungs­gesetz – BAföG –)1,2

Gliederung

Abschnitt I:Förderungsfähige Ausbildung

Abschnitt II:Persönliche Voraussetzungen

Abschnitt III:Leistungen

Abschnitt IV:Einkommensanrechnung

Abschnitt V:Vermögensanrechnung

Abschnitt VI

Abschnitt VII:Vorausleistung und Anspruchsübergang

Abschnitt VIII:Organisation

Abschnitt IX:Verfahren

Abschnitt X

Abschnitt XI:Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

Teil II.1aGesetz zur Schaffung eines ­nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG)

Teil II.2Richtlinien zur einheitlichen ­Anwendung des Landes­haus­halts­rechts bei der Veränderung von Ansprüchen nach § 50 SGB X sowie den §§ 20, 37 und 47a BAföG

Teil II.3Erstes Buch Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I)

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt:Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte

Zweiter Abschnitt:Einweisungsvorschriften. Erster Titel:Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger

Zweiter Titel:Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger

Dritter Abschnitt:Gemeinsame Vorschriften für alle Sozial­leistungsbereiche dieses Gesetzbuchs. Erster Titel:Allgemeine Grundsätze

Zweiter Titel:Grundsätze des Leistungsrechts

Dritter Titel:Mitwirkung des Leistungsberechtigten

Vierter Abschnitt:Übergangs- und Schlussvorschriften

Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)

Drittes Kapitel:Aktive Arbeitsförderung. Dritter Abschnitt:Berufswahl und Berufsausbildung. Dritter Unterabschnitt:Berufsausbildungsbeihilfe

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V)

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdaten­schutz – (SGB X)

Inhaltsübersicht1

Erstes Kapitel:Verwaltungsverfahren. Erster Abschnitt:Anwendungsbereich, Zuständigkeit, ­Amtshilfe

Zweiter Abschnitt:Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungs­verfahren. Erster Titel:Verfahrensgrundsätze

Zweiter Titel:Fristen, Termine, Wiedereinsetzung

Dritter Titel:Amtliche Beglaubigung

Dritter Abschnitt:Verwaltungsakt. Erster Titel:Zustandekommen des Verwaltungsaktes

Zweiter Titel:Bestandskraft des Verwaltungsaktes

Dritter Titel:Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes

Vierter Abschnitt:Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Fünfter Abschnitt:Rechtsbehelfsverfahren

Sechster Abschnitt:Kosten, Zustellung und Vollstreckung

Zweites Kapitel:Schutz der Sozialdaten. Erster Abschnitt:Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt:Verarbeitung von Sozialdaten

Dritter Abschnitt:Besondere Daten­verarbeitungsarten

Vierter Abschnitt:Rechte des Betroffenen, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften

Drittes Kapitel:Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten. Erster Abschnitt:Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten. Erster Titel:Allgemeine Vorschriften

Zweiter Titel:Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander

Dritter Titel:Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten

Zweiter Abschnitt:Erstattungsansprüche der Leistungsträger ­untereinander

Dritter Abschnitt:Erstattungs- und Ersatzansprüche der ­Leistungsträger gegen Dritte

Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI)

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (SGB XII)

Drittes Kapitel:Hilfe zum Lebens­unterhalt. Dritter Abschnitt:Bildung und Teilhabe

Teil II.4Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundes­ausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland ­(BAföG-AuslandszuschlagsV)

Teil II.5Verordnung über die örtliche Zuständig­keit für Ausbildungs­förderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)

Teil II.6Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungs­förderung (BeiratsV)

Teil II.7Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundes­ausbildungs­förde­rungs­gesetz geleisteten Darlehen (BAföG-Darlehens-Verordnung – DarlehensV)

Teil II.8Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)

Teil II.9Verordnung über die Ausbil­dungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sport­lehrern (BAföG-FachlehrerV)

Teil II.10Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3 des Bundes­ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV 2016)

Teil II.11Verordnung über Zusatz­leistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (HärteV)

Teil II.12Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV)

Teil II.13Verordnung über die Ausbildungs­förderung für Medizinalfach­berufe (MedizinalfachberufeV)

Teil II.14Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psycho­therapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV)

Teil II.15Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten, an ­denen Schulversuche durchgeführt ­werden (SchulversucheV)

Teil II.16Verordnung über die Aus­bildungsförderung für soziale Pflegeberufe (SozPflegerV)

Teil II.17Verordnung über die Ausbil­dungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für landwirt­schaftlich-technische, milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische ­Assistentinnen und Assistenten (Techn. AssistentenV)

Teil II.18Verordnung über den leistungs­abhängigen Teilerlass von Ausbildungs­förderungsdarlehen (BAföG-TeilerlassV)

Teil II.19Verordnung über die Aus­bildungs­förderung für den ­Besuch der Trainerakademie ­Köln ­(TrainerV)

Teil II.20Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen (VorkurseV)

Teil III:Bildungskreditprogramm des Bundes. Förderbestimmungen1

Teil IV.1Bayern. Gesetz zur Ergänzung des Bundes­gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung ­(Bayerisches Aus­bildungs­förde­rungs­gesetz – BayAföG)

Teil IV.2Brandenburg. Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Teil IV.3Rheinland-Pfalz. Schülerbegabtenförderung ­Rheinland-Pfalz

Teil V.1Asylgesetz – AsylG1

Erster Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Abschnitt:Asylverfahren

Teil V.2Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integra­tion von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)

Teil V.3Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für ­Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz – ­BerRehaG)

Erster Abschnitt:Allgemeine Vorschriften

Fünfter Abschnitt:Zuständigkeit und Verfahren

Teil V.4Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Buch 4:Familienrecht. Abschnitt 1:Bürgerliche Ehe. Titel 5:Wirkungen der Ehe im Allgemeinen

Titel 7:Scheidung der Ehe

Abschnitt 2:Verwandtschaft. Titel 3:Unterhaltspflicht. Untertitel 1:Allgemeine Vorschriften

Untertitel 2:Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht ­miteinander verheirateten Eltern

Teil V.5Gesetz über die Versorgung der ­Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG)

Teil V.6Einkommensteuergesetz (EStG)

Kindergeld

Teil V.7Gesetz zum Schutz der ­Teilnehmer am Fernunterricht – Fernunterrichtsschutzgesetz – (FernUSG)

Teil V.8Gesetz über die allgemeine Freizügig­keit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU – ­FreizügG/EU)

Teil V.9Abkommen vom 28.7.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention – GK)

Kapitel I:Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II:Rechtsstellung

Kapitel IV:Wohlfahrt

Kapitel V:Verwaltungsmaßnahmen

Teil V.10Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundes­gebiet (HAuslG)

Kapitel I:Allgemeine Vorschriften

Kapitel II:Bürgerliches Recht

Kapitel III:Öffentliches Recht

Teil V.11Gesetz zur Förderung der ­beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG)

Erster Abschnitt:Förderungsfähige Maßnahmen

Zweiter Abschnitt:Persönliche Voraussetzungen

Dritter Abschnitt:Leistungen

Vierter Abschnitt:Einkommens- und Vermögensanrechnung

Fünfter Abschnitt:Organisation

Sechster Abschnitt:Verfahren

Siebter Abschnitt:Aufbringung der Mittel

Achter Abschnitt:Bußgeld-, Übergangs- und Schluss­vorschriften

Teil V.12Grundgesetz für die Bundes­republik Deutschland (GG)

Teil V.13Verordnung über die sozial­versicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeit­gebers als Arbeitsentgelt (Sozial­ver­siche­rungs­ent­gelt­verordnung – SvEV)

Teil VI:Parlamentsdrucksachen

Stichwortverzeichnis

Отрывок из книги

Stipendienprogramm-Gesetz

Bildungskreditprogramm des Bundes

.....

Zu Absatz 6

2.6.3 Teilnehmende an vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen an staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen haben ein Wahlrecht zwischen den Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) und den Leistungen nach diesem Gesetz.

.....

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