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In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld! Die zum 1.1.2021 eingeführte Grundrente erfüllt das Grundversprechen des Sozialstaats und ermöglicht vor allem für langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen eine ausreichende Rente. Das «Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)», so der offizielle Titel beinhaltet zwei große Maßnahmen:Die Einführung eines Rentenzuschusses für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unddie Einführung von Freibeträgen im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung.Herzstück, so steht es in der Gesetzesbegründung, ist die Grundrente für langjährige Versicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Zusätzlich wurden die Leistungen für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Behinderung erhöht und Freibeträge für Bezieher von Wohngeld eingeführt.Der Rentenexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe rechnet Fallbeispiele zur Grundrente durch und erläutert, in welchen Fällen die Grundrente oder die Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte mehr Geld bringt. Zudem stellt er Grundrente und Grundsicherung in Zusammenhang mit dem Wohngeld, auf das viele Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente Anspruch haben. Allerdings kommt es, wie bei Sozialleistungen üblich, zu recht komplizierten Verrechnungen.Um zu ermitteln, ob Sie Anspruch auf den neuen Rentenzuschlag namens Grundrente haben, müssen Sie drei Prüfungen durchführen:Prüfung anhand des Versicherungsverlaufs Ihres Rentenbescheids, ob die Mindestversicherungszeit für die Grundrente (Grundrentenzeit) von 33 Jahren erfüllt ist.Prüfung anhand der Berechnung der Entgeltpunkte in Ihrem Rentenbescheid (die aber in den seit Frühjahr 2017 versandten Rentenbescheiden regelmäßig fehlt), ob im Durchschnitt der sog. Grundrentenbewertungszeiten durchschnittlich 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte erreicht werden.Prüfung anhand des Einkommensteuerbescheids von 2019, ob das zu versteuernde Einkommen zuzüglich Rentenfreibetrag bestimmte Grenzen nicht überschreitet.Mit diesem Beitrag können Sie sich einfach und schnell über Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld informieren und selbst ermitteln, ob und wie Sie Grundrente, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten können.