Erinnerung an meine Jahre in Berlin

Erinnerung an meine Jahre in Berlin
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Описание книги

Nach der Emigration ins gelobte Land sitzt Sammy Gronemann 1946 auch einer Strandterrasse vor der «köstlichen Silhouette Jaffas» und staunt über die gelungene Verwirklichung des zionistischen Jugendtraums. Diese Staunen löst in ihm den Wunsch aus, den Weg dorthin und damit sein eigenes Leben aufzuschreiben. Seine amüsant geschriebenen Erinnerungen geben Einblick in das jüdisch-zionistisch Milieu Deutschlands vor dem Ersten Weltkrieg. Sammy Gronemann wurde 1875 als Sohn eines Rabbiners geboren. Nach dem Jurastudium ließ er sich als Anwalt in Berlin nieder und bestätigte sich mit Erfolg als Schriftsteller. Er zählte zu den führenden Köpfen der zionistischen Bewegung. 1933 emigrierte er zunächst nach Paris, dann nach Tel Aviv, wo er 1952 starb.

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Sammy Gronemann. Erinnerung an meine Jahre in Berlin

INHALT

VORWORT

ERINNERUNGEN AN MEINE JAHRE. IN BERLIN. I

II

III

IV

V

VI

VII

VIII

IX

X

XI

XII

XIII

XIV

XV

XVI

XVII

XVIII

XIX

XX

XXI

XXII

XXIII

XXIV

XXV

XXVI

XXVII

XXVIII

XXIX

XXX

XXXI

XXXII

XXXIII

XXXIV

XXXV

XXXVI

XXXVII

ANHANG. NACHWORT. Berlin und Ober-Ost

„Nebbich-Westen“: Leben in Berlin NW

Der Schutzverband Deutscher Schriftsteller

Sammy Gronemann im Pariser Exil

Tel-Aviv

ABBILDUNGEN

GLOSSAR

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Sammy Gronemann

Erinnerungen an meine Jahre in Berlin

.....

Bei dem Fall, den ich jetzt erzählen werde, handelt es sich um ein ganz geringfügiges Vergehen, für das nach dem juristischen Tarif der Täter vielleicht mit 2 – 4 Wochen Gefängnis bestraft worden wäre. Der betreffende Angeklagte, ein russischer Jude, saß auf der Anklagebank völlig apathisch und teilnahmslos, – allem Anschein nach war er taubstumm und idiotisch. Das Gericht hatte aber einigen Verdacht, daß er simulierte und ordnete darauf eine Untersuchung durch den Gerichtspsychiater an: Der Mann wurde auf sechs Wochen zur Beobachtung in die Klinik überwiesen. Ferner beschloß das Gericht, ihm einen Verteidiger zuzuordnen; zum Verteidiger wurde ich ernannt. Ich sah den Ange­klagten zum ersten Mal bei der neuen Verhandlung und nahm ihn in eine Ecke des Gerichtssaales, während das Gericht über das Urteil in der vorhergehenden Sache beriet. – Ich sagte ihm, der mich blödsinnig angrinste, ungefähr folgendes: „Lieber Freund, ich weiß nicht, ob Sie ein Wort von dem, was ich sage, verstehen. Wenn Sie sich aber nur verstellen und so tun, als ob Sie verrückt wären, dann sind Sie’s wirklich. Sie laufen Gefahr, auf ewige Zeiten ins Irrenhaus gesperrt zu werden, während Sie, wenn Sie ihre Vorstellung aufgeben und ihre Tat eingestehen, höchstens ein paar Wochen Gefängnis bekommen und vermutlich längst frei wären, während Sie jetzt schon zwei Monate sitzen. Haben Sie mich verstanden?“ – Der Mensch zwinkerte mir verständnisvoll zu. Jetzt also im Klaren über seine Simulation, schärfte ich ihm ein, gleich zu Beginn der Verhandlung seine Komödie aufzugeben. Wie groß aber war mein Schrecken, als die Verhandlung begann, und der Angeklagte nach wie vor weiter simulierte. Da war ich nun wirklich in größter Verlegenheit. Ich wußte doch, daß er simu­lierte, durfte aber nach den strengen Vorschriften für Anwälte keineswegs diese meine Wissenschaft dem Gericht mitteilen. Weiter konnte ich aber auch nicht, ohne den Mandanten zu schädigen, in diesem Moment das Mandat niederlegen, ganz abgesehen davon, daß ich ja nicht ein gewählter, sondern ein von Amts wegen bestellter Verteidiger war. Nach dem ersten Schreck sagte ich mir aber, daß ja der Gerichtspsychiater die Wahrheit enthüllen und mich so aus der Verlegenheit befreien werde. Aber nun geschah das Erstaun­liche, daß der Psychiater in lichtvoller Weise darlegte, daß von Simulieren keine Rede sein könne, und daß die angestellten Experimente mit voller Sicherheit erwiesen hätten, daß der Angeklagte wirklich taubstumm und idiotisch sei. Nun saß ich wirklich in der Tinte. Der alte Amtsgerichtsrat aber, der die Verhandlung leitete, schmunzelte verdächtig und rief zu meiner Überraschung noch einen Zeugen, den Wachtmeister Schmidt, auf, der sich selbst gemeldet hatte. Dieser sagte kurz und bündig: „Als ich nach der letzten Verhandlung den Angeklagten ins Gefängnis zurückbrachte, drehte er sich lachend um und sagte: ‚Habe ich das nicht gut gemacht?‘“ – Das erregte stürmische Heiterkeit und eine für den Angeklagten eher sympathische Stimmung. Der Amtsanwalt beantragte zwei Wochen Gefängnis, und ich als Verteidiger sagte, die heitere Stimmung ausnutzend: „Geben Sie ihm ruhig drei Wochen, aber lassen Sie das als durch die Untersuchungshaft verbüßt ansehen!“ – So geschah es dann auch, und der arme Schlucker konnte nach Hause gehen.

Ein zu rechter Zeit angebrachter Scherz, der die Eintönigkeit und Düsterkeit der Atmosphäre wohltuend unterbricht, kann bisweilen Wunder wirken. So handelte es sich einmal in einer erbitterten Mietsverhandlung darum, ob die betreffende Räumlichkeit eine Privatwohnung, wie der Gegner behauptete, oder ein Geschäftsraum, wie mein Klient darstellte, sei. Er behauptete, darin eine Schusterei zu betreiben, während der Gegner sagte, das sei nur eine Fiktion. Letzterer brachte einen Zeugen, der aussagte, er sei gegen Mittag in die angebliche Schusterei gekommen. Dort hätte mitten im Raum die Frau im Bett geschlafen. Das sei doch offenbar keine Werkstatt. Darauf sagte ich: „Der Zeuge hat übersehen, daß vor dem Laden ein Schild steht mit dem ausdrück­lichen Hinweis: ,Verkauf ab Lager‘.“ – Die gegenseitige Erbitterung löste sich in Heiterkeit auf, und es war jetzt nicht schwer, einen angemessenen Vergleich zu finden.

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