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Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das «Prostitutions-Gewerbe» vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen «Sexdienstleister/in» verordnet.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene «Gesundheits-beratung», eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene «Gesundheits-beratung», eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.