Disziplinarrecht Baden-Württemberg
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Stefan Stehle. Disziplinarrecht Baden-Württemberg
Disziplinarrecht Baden-Württemberg
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Das materielle Disziplinarrecht. 1.Der Zweck des Disziplinarverfahrens und die verfassungsrechtlichen Vorgaben
2.Das Dienstvergehen
3.Die einzelnen Dienstpflichten des Beamten
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Erläuterungen. Teil 1Allgemeine Bestimmungen
1.Zweck der Vorschrift
2. Erfasste Dienstvergehen
3.Abgeordnete Beamte
4. Erfasste Arten von Beamtenverhältnissen
1.Zweck der Vorschrift
2.Geltung des LVwVfG
3.Keine generelle Geltung der StPO
4.Geltung der VwGO und des AGVwGO für das Verwaltungsgericht
5.Verfassungsrechtlich fundierte Prinzipien gelten „aus sich heraus“
1.Zweck der Vorschrift
2.Bezüge
3.Anwärterbezüge
4.Gebührenbeamte
5.Ruhegehalt
Teil 2Disziplinarbehörden, Zuständigkeit
1.Zweck der Vorschrift
2.Funktionen der Disziplinarbehörden
3.Bestimmung der Disziplinarbehörden
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1 Nr. 1
3.Abs. 1 Nr. 2
4.Abs. 2
1.Zweck der Vorschrift
2.Bestimmung der zuständigen Disziplinarbehörde für Ruhestandsbeamte
3.Wortlaut „Eintritt“ in den Ruhestand zu eng
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1
3.Abs. 2: Selbsteintrittsrecht
4.Verstoß gegen § 7 Abs. 1 und 2 begründet Verfahrensfehler
Teil 3Verfahren. 1. AbschnittEinleitung, Gegenstand des Verfahrens
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1
3.Abs. 2
4.Abs. 3
5.Abs. 4
6.Abs. 5
1.Zweck der Vorschrift
2.Satz 1
3.Satz 2
4.Satz 3
5.Satz 4
6.Rechtsschutz des Beamten
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1: Ausdehnung des Verfahrens
3.Abs. 2: Ausscheiden unbedeutender Handlungen
4.Abs. 3: Aktenvermerk über Ausdehnung, Beschränkung und Wiedereinbeziehung
5.Abs. 4: Maßnahmen längstens zulässig bis zum Erlass der Abschlussverfügung
6.Rechtsschutz des Beamten
2. AbschnittDurchführung
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1: Unterrichtung des Beamten
3.Abs. 2: Beschreibung des möglichen Dienstvergehens und Belehrung
4.Abs. 3: Einlassungsfrist setzen
5.Wahrheitspflicht bei Einlassung?
6.Abs. 4: Verfahrensfehler nicht isoliert angreifbar/Verwertungsverbot bei Belehrungsfehler
1.Zweck der Vorschrift
2.Begriff der Ermittlungen
3.Gegenstand der Ermittlungen
4.Zuständigkeit
5.Durchführung der Ermittlungen
6.Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen
7.Ermittlungen auch während eines ausgesetzten Disziplinarverfahrens?
8.Ermittlungen trotz Geständnisses des Beamten?
9.Kein umfassendes Ermittlungsgebot im Fall des § 37 Abs. 2
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1 Satz 1: Aussetzung nach Ermessen
3.Abs. 1 Satz 2: Keine Aussetzung bei klarem Sachverhalt oder wenn anderes Verfahren unmöglich infolge persönlichen Grundes
4.Abs. 2 Satz 1: Wiederaufnahme grundsätzlich im Ermessen
5.Abs. 2 Satz 2: In drei Fällen Wiederaufnahme zwingend
6.Abs. 3: Aussetzung, sobald gegen Probebeamten oder Widerrufsbeamten Entlassungsverfahren eröffnet
7.Abs. 4 Satz 1
8.Abs. 4 Satz 2
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1 Satz 1
3.Abs. 1 Satz 2
4.Abs. 2
1.Zweck der Vorschrift
2.Pflicht zur Erhebung der erforderlichen Beweise (§ 16 Abs. 1 Satz 1)
3.Grundsätze bei der Beweiserhebung
4.Beweismittel (Abs. 1 Satz 2)
5.Verwertung von bereits vorhandenen Niederschriften
6.Beweisanträge des Beamten (Abs. 3)
7.Keine Pflicht einem Beweisantrag stattzugeben
8.Beweisverbote
9.Beweiswürdigung
10.Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Beweisantrages
1.Zweck der Vorschrift
2.Pflicht zur Aussage oder zur Gutachtenserstellung
3.Anwendbare Bestimmungen der StPO
4.Hinzuziehung eines externen Bevollmächtigten durch die Disziplinarbehörde
5.Teilnahmerecht des Beamten und Ausschlussmöglichkeiten (Abs. 2)
6.Ersuchen des Verwaltungsgerichts
1.Zweck der Vorschrift
2.Sicherstellung und Herausgabe von Gegenständen (Abs. 1)
3.Zuständigkeit, Verfahren, Form (Abs. 2)
4.Abs. 3
1.Zweck der Vorschrift
2.Pflicht zur Protokollierung
3.Pflicht zur Unterrichtung des Beamten
4.Recht auf Akteneinsichtnahme
5.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Übermittlung personenbezogener Daten an die Disziplinarbehörde, Abs. 1
3.Übermittlung personenbezogener Daten durch die Disziplinarbehörde an andere öffentliche Stellen, Abs. 2
4.Informationsrechte des Beamten oder Dritter
5.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Die Voraussetzungen der Regelung
3.Die Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Schlussanhörung
3. AbschnittVorläufige Maßnahmen
1.Zweck der Vorschrift
2.Vorraussetzungen für die vorläufige, nicht amtsgemäße Verwendung
3.Vorläufige Dienstenthebung
4.Rechtswirkung
5.Rechtschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.§ 22 Abs. 1
3.§ 22 Abs. 2
4.§ 22 Abs. 3
5.Rechtschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.§ 23 Abs. 1
3.Rechtswirkung einer vorläufigen Maßnahme
4.Amtsbezogene Aufwandsentschädigungen
5.Verlust der Bezüge wegen Fernbleibens vom Dienst bei vorläufiger Dienstenthebung
6.Aktualisierung und Beendigung vorläufiger Maßnahmen
1.Zweck der Vorschrift
2.Verfallsvoraussetzungen
3.Verfall einbehaltener Beträge
4.Nachzahlung
5.Anrechnung
4. AbschnittDisziplinarmaßnahmen
1.Zweck der Vorschrift
2.Dienstaufsichtliche Maßnahmen
3.Aufsteigende Folge der Disziplinarmaßnahmen
4.Form
5.Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte, Beamte auf Probe und Widerruf
6.Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte, Abs. 2
7.Maßgeblicher Zeitpunkt
1.Zweck der Vorschrift
2.Grundsätze
3.Schwere des Dienstvergehens
4.Maß der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit
5.Persönlichkeitsbild als übergreifendes Bemessungskriterium
6.Berücksichtigung von Milderungsgründen
7.Berücksichtigung früherer Disziplinarmaßnahmen (Abs. 2)
8.Ermessen bei Disziplinarmaßnahmen nach § 27 bis § 30 und § 32 LDG
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Ermessen
3.Persönlicher Anwendungsbereich
4.Form
5.Sonstige Wirkungen
6.Missbilligende Äußerungen
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Charakter
4.Höchstbetrag
5.Sonstige Wirkungen
6.Vollstreckung
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Begrenzung der Kürzung
4.Statusmäßiger Umfang
5.Kürzungsbeginn
6.Hemmung
7.Beförderungsverbot
8.Umgehungsverbot
9.Maßnahmeverbot u. a
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Umfang
4.Wirkungen
5.Beförderungverbot
6.Umgehungsverbot
7.Maßnahmeverbot u. a
1.Tatbestandsvoraussetzungen (Abs. 1)
2.Persönlicher Anwendungsbereich
3.Wirkungen
4.Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen (Abs. 2)
5.Ausschluss erneuter Ernennung
6.Maßnahmeverbot u. a
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Kürzung
3.Wirkungen
4.Maßnahmeverbot u. a
1.Tatbestandsvoraussetzungen
2.Wirkungen
3.Einbehalt des Ruhegehalts
4.Abs. 3
5.Maßnahmeverbot u. a
1.Zweck der Vorschrift
2.Gerichtliche oder behördliche Ahnung (Abs. 1)
3.Freispruch (Abs. 2)
1.Zweck der Vorschrift
2.Fristbeginn
3.Fristberechnung
4.Verfahrensrechtliche Folgen
5.Fristunterbrechung
6.Fristhemmung
7.Kein Verbrauch der Disziplinargewalt
5. AbschnittAbschluss
1.Zweck der Vorschrift
2.Materielle Beendigungsgründe
3.Verfahren, Form, Kosten, Abs. 2
4.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Einstellung des Disziplinarverfahrens (Abs. 1)
3.Befristete Aussetzung und Erteilung von Auflagen (Abs. 2)
4.Gerichtliche Frist zum Abschluss des Verfahrens (Abs. 3)
5.Einstellungsverfügung (Abs. 4)
6.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Abs. 1 Satz 1
3.Zustimmungsvorbehalt (Abs. 1 Satz 2)
4.Form und Inhalt einer Disziplinarverfügung (Abs. 2)
5.Rechtsfolgen der Disziplinarverfügung
6.Heilbarkeit und Erheblichkeit von Fehlern
7.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Kosten (Abs. 1)
3.Kostentragungsgrundsatz bei Disziplinarmaßnahmen (Abs. 2)
4.Kostengrundsatz bei sonstigem Abschluss ohne Disziplinarverfügung (Abs. 3)
5.Kostentragung nach dem Verschuldensprinzip (Abs. 4)
6.Begriff der Kosten (Abs. 5)
7.Kostenfestsetzungsverfahren (Abs. 6)
8.Verrechnung von Kosten mit Bezügen und Ruhegehalt (Abs. 7)
9.Rechtsschutz gegen die Kostenentscheidung
1.Zweck der Vorschrift
2.Allgemeine Regeln über die Aufhebung eine Abschlussverfügung (Abs. 1)
3.Besondere Gründe für die Aufhebung einer Abschlussverfügung (Abs. 2)
4.Aufhebung bei nachträglichem Eintritt eines Maßnahmeverbotes nach § 34 (Abs. 3)
5.Ausschlussfristen (Abs. 4)
6.Rechtsschutz
1.Zweck der Vorschrift
2.Verbot der Doppelbestrafung (Satz 1)
3.Materielle Grenzen der Rechtswirkungen (Satz 2)
1.Zweck der Vorschrift
2.Verwertungsverbot (Abs. 1)
3.Beginn und Ende der Fristen (Abs. 2)
4.Übergangsregelung
5.Ausschlussfrist bei sonstigem Ende eines Disziplinarverfahrens (Abs. 3)
6.Löschung (Abs. 4)
7.Übergangsregelung
8.Rechtsschutz
Teil 4Begnadigung
1.Zweck der Vorschrift
2.Zuständigkeit für den Gnadenerweis
3.Verfahren
4.Entscheidungsmaßstab
5.Gegenstand eines Gnadenerweises
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Vorbemerkung. 1.Anzuwendende Vorschriften
2.Örtliche Zuständigkeit
3.Verfahrensarten
4.Klagefrist und -form
5.Grundsatz der Mündlichkeit
6.Kosten
7.Rechtsmittel
8.Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte
Erläuterungen der nach dem Landesdisziplinargesetz betreffenden Vorschriften
1.Bildung von Disziplinarkammern
2.Besetzung der Disziplinarkammer
3.Verfahren gegen Beamte des Bundes
1.Abs. 1
2.Abs. 2
1.Zweck der Vorschrift
2.Angehöriger derselben Dienststelle
3.Sonstige Befangenheitsgründe
1.Zweck der Vorschrift
2.Zwingende Entbindungsgründe
3.Härtefallgründe
4.Verfahren
1.Zweck der Vorschrift
2.Beweisanträge
3.Verwertung richterlicher Vernehmungen (Abs. 2 Satz 3)
1.Zweck der Vorschrift
2.Regelungsgegenstand
3.Rechtsnatur
4.Form
1.Zweck der Vorschrift
2.Rechtswidrigkeit der Abschlussverfügung
3.Aufrechterhaltung oder Abänderung (Satz 2)
4.Ergänzende Anwendung des § 113 VwGO
5.Abschlussverfügung
1.Zweck der Vorschrift
2.Prozesskostenhilfe
3.Satz 2
Anlage(zu § 22) Gebührenverzeichnis in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
Stichwortverzeichnis
Отрывок из книги
Kommentar zum Landesdisziplinargesetz und zum Ausführungsgesetz zur VwGO
Dieter von Alberti Regierungsdirektor am Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg a. D.
.....
– Ein Polizeibeamter, der sich wiederholt des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (Cannabisprodukte) schuldig macht und dabei engen Kontakt zum Milieu der Drogenlieferanten pflegt, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.169 Dasselbe gilt, wenn ein Polizeibeamter mehrfach außerhalb des Dienstes in einer Diskothek Amphetamine ankauft und dabei Kontakt zum Drogenmilieu pflegt.170
– Ein (Polizei-)Beamter, der in seiner Freizeit an Veranstaltungen der rechten oder rechtsextremen Szene teilnimmt, verstößt gegen die Pflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG. Ein Polizeibeamter ist im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft gehalten zu vermeiden, dass er durch sein öffentliches außerdienstliches Verhalten den Anschein erweckt, sich mit dem Nationalsozialismus oder rechtsextremen Strömungen zu identifizieren, oder auch nur zu sympathisieren. Pflichtwidrig handelt dabei auch derjenige, der zwar kein Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, durch konkretes Handeln aber diesen Rechtsschein hervorruft. Dies gilt insbesondere für Polizeibeamte, zu dessen Aufgaben es gehört, Straftaten zu verhüten und drohende Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuwehren.171
.....