Ein Plus für die Demokratie
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Thomas Pfisterer. Ein Plus für die Demokratie
1. Vorwort
2. Kurzfassung
3. Résumé
Inhalt
4. Übersicht
5. Inhaltsverzeichnis
1. Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen. Die Frage nach dem demokratischen Minimalstandard Schweiz – EU
Keine Stellungnahme für oder gegen den Entwurf für ein Rahmenabkommen 2018
2. Überblick über die einzelnen Teile
3. Öffnung des EU-Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten
Beteiligung von Drittstaaten am Binnenmarkt. Ausweitung der Binnenmarktteilnahme auf Drittstaaten im Spannungsfeld von Homogenität und Eigenständigkeit
Notwendigkeit eines (Staats-)Vertrags
Der EWR als wichtigstes Beispiel
Interessenwahrung durch Drittstaaten bei der Vorbereitung der Rechtsübernahme: «decision shaping»
4. Vorbereitung der Rechtsübernahme im EU-Gesetzgebungsverfahren
Einflussnahme bei der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem EU-Parlament. Möglichst frühe Einigung im Gesetzgebungsverfahren
Die EU-Organe
Transparenz und Öffentlichkeit, auch im Internet
Aufwertung der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten. Die Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten als zusätzliche Akteure im Mehrebenenparlamentarismus der EU
Befugnisse der nationalen EU-Parlamente direkt auf der EU-Ebene
Reformen der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten – Beispiele aus Dänemark, Frankreich und Deutschland
5. Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU
Regelmässige Anpassung ans EU‑Recht im EWR. Rechtsübernahmepflicht zwischen Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit
EWR-Relevanz des EU‑Rechtsakts
Einbezug Dritter
Teilnahme gegenüber der EU‑Kommission, dem EU‑Rat und dem EU‑Parlament. Informationspflicht der EU
Beizug von Sachverständigen in Ausschüssen der EU‑Kommission
Konsultationsprozess beim EU‑Rat und informeller Einfluss beim EU‑Parlament
Politischer Dialog in Form von «EFTA-Kommentaren»
Verhandlungen im Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Genehmigung der Rechtsübernahme durch die Parlamente. Definitive Rechtsübernahmeentscheide durch die Parlamente
Referendum nur für politische Grundsatzentscheide
Probleme der Verzögerung der Rechtsübernahme und der Nichtübernahme
6. Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen
Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell, die Bilateralen und das Rahmenabkommen. Der autonome Nachvollzug, die bilateralen Verträge und die politische Identität der Schweiz
Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell mit Rahmenabkommen
Beschränkt auf wenige vom Rahmenabkommen «betroffene Abkommen»
Weiterentwicklung der Binnenmarktregeln als Grundsatz. Bedarf nach Weiterentwicklung auch für die Schweiz
Der Grundsatz der regelmässigen Anpassung der Abkommen an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts
Einheitlicher institutioneller Grundgehalt
Vereinbarung einer Pflicht zur Übernahme von EU‑Rechtsakten. Pflicht zur Übernahme einzelner EU-Rechtsakte, die erheblich sind
Rechtsübernahme durch EU-Gesetzgebung und vereinfachten Abschluss zusätzlicher Verträge
Zeitgerechte Rechtsübernahme durch die Schweiz
Rechtsetzung in einem zusammenhängenden Rechtsübernahmeprozess. Massgeblichkeit von Recht und Rechtsetzung
Regeln in einem zusammenhängenden Rechtsübernahmeprozess
Die Regeln des Rahmenabkommens ermöglichen die demokratische Einflussnahme
Die «Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch die Schweiz» verhindert eine automatische Rechtsübernahme. Der Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Ordnung der Schweiz
Erlass von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen durch Parlament und Volk
Fristverlängerung für Parlament und Referendum sowie vorläufige Anwendung
7. Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten
Problemlose und problematische Rechtsübernahmen
Das Streitbeilegungsverfahren und seine vertraglichen Folgen. Das Streitbeilegungsverfahren als ein Kernstück des Rahmenabkommens
Der Auftrag, «eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden»
Sektorieller Ausschuss und Schiedsgericht
Zwischenverfahren vor dem EuGH
Ausnahmsweise Nichtumsetzung eines Schiedsgerichtsurteils
Ausgleichsmassnahmen und Wahrung der Verhältnismässigkeit, aber keine einseitige Vertragsbeendigung durch die EU
Seitenblick auf Ausgleichsmassnahmen im WTO-Recht
Machtungleichgewicht und rechtliche Regelung zu dessen Ausgleich
Vertragserfüllung und unvollkommenes Miteinander
Vergleichende Hinweise zum EWR
Exkurs: Ausnahmen und aktuelle politische Streitpunkte
Nicht auf einen EU-Beitritt angelegt
8. Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der Rechtsübernahmen
9. Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk
Zuständigkeit des Parlaments und seiner Kommissionen. Verschiedene Funktionen des Parlaments
Die Zuständigkeit der Kommissionen
Keine unmittelbare Mitwirkung des Parlaments bei der EU, aber Aufwertung des Parlaments durch Mitwirkung auf dem Weg über den Bundesrat. Traditionell schaut das Parlament weithin bloss zu
Mitwirkung des Parlaments auf dem Weg über den Bundesrat
Landesinterne Aufwertung des Parlaments durch Mitgestaltung der Rechtsübernahmen in intensivem Zusammenwirken mit dem Bundesrat
Das Parlament an der Weiche zwischen Rechtsübernahmen und Ablehnungen mit Blick auf die direkte Demokratie
Vorbereitung durch «Beteiligung» des Parlaments an der «Gestaltung» der Aussenpolitik
Gestaltungsspielräume der Schweiz, abnehmend im Laufe des Verfahrens
Genehmigung einer Kündigung durch das Parlament unter Vorbehalt des Referendums
Zur Auswirkung von Volksinitiativen auf die Rechtsübernahmen
10. Mitwirkung des Parlaments
Mitwirkung des Parlaments gegenüber dem Bundesrat. Nur indirekte Teilnahme des Parlaments auf der EU-Ebene, mit Ausnahme des Gemischten parlamentarischen Ausschusses
Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber dem Bundesrat
Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik
Teilweise Übernahme von Mitwirkungsrechten aus den Bilateralen
Indirekte Teilnahme des Parlaments im EU-Gesetzgebungsverfahren («decision shaping») Teilnahme der Schweiz an der Erarbeitung von EU-Rechtsakten, ihr Ausmass und die EU-Konsenskultur
Information als Pflicht der EU gegenüber der Schweiz und als Pflicht des Bundesrats gegenüber dem Parlament
Teilnahme der Schweiz in den wichtigsten EU-Organen
Indirekte Beiträge des Parlaments im EU-Gesetzgebungsverfahren
Mitwirkung des Parlamentes an den Vertragsverhandlungen, allenfalls mit Anpassungen
Vorläufige Anwendung
Interparlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU: Gemischter parlamentarischer Ausschuss und EU/EFTA-Delegation
11. Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen
Möglichst früher Einfluss des Parlaments auf die Vorbereitung
Begleitung des Bundesrats durch die Kommissionen. Die Kommissionen im Arbeitsparlament, ihre Vorstellungen und ihr Zeitplan
Begleitung des Bundesrats im EU-Gesetzgebungsverfahren
Begleitende Regierungskontrolle gegenüber Schweizer Beauftragten
Vertragskonforme und mehrheitsfähige, womöglich konkordante Lösungen. Ja oder Nein zu einer Rechtsübernahme im Parlament
Erarbeitung von Lösungen durch die Kommissionen
Vorbereitung der Rechtsübernahmeentscheide des Bundesrats mit dem Parlament. Entscheidsituationen für Bundesrat und Parlament
Kein früher Verzicht auf die Rechtsübernahme
Wahrung oder Aushöhlung der Demokratie? Parlament und Referendum bei Rechtsübernahmeentscheiden
Gefahr einer «Aushöhlung» der direkten Demokratie?
Das Parlament muss alles unternehmen, um die «Aushöhlung» der Demokratie zu vermeiden
Handlungsfähigkeit von Kleinstaat und Parlament bei zwei Geschwindigkeiten
12. Information, Öffentlichkeit, Kommissionen und Ressourcen
Information des Parlaments. Information durch den Bundesrat und aus eigener Initiative
Einbezug Dritter
Öffentlichkeit des Rechtsübernahmeprozesses. Traditionelle Geheimhaltungsdiplomatie bei der Entstehung des Rahmenabkommens
Öffentlichkeit des Rechtsübernahmeprozesses ähnlich wie bei der landesinternen Gesetzgebung
Kommissionsvertraulichkeit und EU‑Offenheit. Vertraulichkeit und deren Grenzen
Vermehrte Öffentlichkeitsarbeit der Kommissionen
Organisation der Kommissionen. Verbesserungen der bisherigen Organisation
Eine gemeinsame «Europa-Kommission» beider Räte? Mitwirkungsrecht jedes Parlamentsmitgliedes?
Ressourcenbedarf
13. Das Parlament und die Beiträge der Kantone
Einbezug der Kantone ist Pflicht und bringt Nutzen
Mitwirkung der Kantone in Zusammenarbeit mit dem Parlament. Mitwirkung der Kantone beim Bundesrat und vermehrt mit dem Parlament
Kantonsregierungen und Kantonsparlamente
Gemeinsame Mitwirkung der Kantone vorab durch die KdK
14. Weitere Abklärungen und einzelne Gesetzesänderungen?
15. Souveränität von Parlament und Volk bei Rechtsübernahmen
Souveränität als sachliche Herausforderung
Vorteile und Chancen aus dem Rahmenabkommen
Nachteile und Mühen aus dem Rahmenabkommen
Das letzte Wort des Volkes zur Weiterführung des bilateralen Weges
16. Engagement des Parlaments
17. Anhänge
18. Quellen. Gesprächspartnerinnen und -partner
Rechtsquellen und Abkürzungen
Materialien
Literatur
Отрывок из книги
Für den eiligen Leser, vor allemaus dem Parlament, sei auf die KURZFASSUNG, die Ziffern 1, 2, 15, die «Kasten» je zu Beginn der Ziffern und auf die Anhänge verwiesen. Man kann vielerorts in den Text einsteigen und mit den Ziffern den Weg finden.
Die Schweiz steht vor der Frage, ob und allenfalls wie sie sich um die vertragliche Ordnung der institutionellen Beziehungen im Bereich der bilateralen Verträge mit der EU bemühen solle. Der Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen von 2018 liegt – unfertig – auf dem Tisch. Thema ist in dieser Schrift, wie bei der Anwendung des Rahmenabkommens oder eines ähnlichen Vertrags die Demokratie, mithin die Rechte von Volk und Parlament, gewahrt werden können. Zu dieser Frage soll hier eine vorläufige Antwort gesucht werden.
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Der Entwurf zum Rahmenabkommen 2018 ist für Marktzugangsabkommen der erste einschlägige Fall. Darum eignet er sich, die Demokratieproblematik allgemein zu untersuchen. Es gilt zu prüfen, welchen minimalen Standard an Demokratie das Rahmenabkommen bietet. Wie sollen allgemein die Rollen von Parlament und Volk zu den Verträgen Schweiz – EU ausgestaltet werden?
Was im Entwurf zum Rahmenabkommen 2018 «zur Binnenmarktbeteiligung steht»:
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