Ein Plus für die Demokratie

Ein Plus für die Demokratie
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Das Volk und die Stände haben die Weiterführung des bilateralen Weges überwiegend bestätigt. Die Schweiz muss dabei wesentlichen Einfluss erhalten. Der Entwurf 2018 zum Rahmenabkommen setzt für Marktzugangsabkommen einen minimalen Standard. In jedem einschlägigen Vertrag mit der EU ist sicherzustellen, dass das Parlament seine Rolle zwischen den Vorbereitungen zu den Rechtsübernahmen durch den Bundesrat und dem Entscheid der Stimmberechtigten zu Rechtsübernahmen erfüllen kann. Die Schweiz muss am EU-Gesetzgebungsverfahren teilnehmen dürfen. Eine automatische Rechtsübernahme muss ausgeschlossen sein, indem Parlament und Volk (Referendum) zustimmen müssen oder ablehnen dürfen. Das Parlament darf Rechtsübernahmen allein ablehnen. Heisst das Parlament die Rechtsübernahmen gut und kommt das Referendum zustande, so entscheidet das Volk letztverbindlich. Lehnen das Parlament oder das Volk Rechtsübernahmen ab, so hat die Schweiz die allenfalls im Vertrag mit der EU vereinbarten Folgen zu tragen.

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Thomas Pfisterer. Ein Plus für die Demokratie

1. Vorwort

2. Kurzfassung

3. Résumé

Inhalt

4. Übersicht

5. Inhaltsverzeichnis

1. Das Bestmögliche für die Demokratie herausholen. Die Frage nach dem demokratischen Minimalstandard Schweiz – EU

Keine Stellungnahme für oder gegen den Entwurf für ein Rahmenabkommen 2018

2. Überblick über die einzelnen Teile

3. Öffnung des EU-Binnenmarkts zu Drittstaaten mit paralleler Vorbereitung der Rechtsübernahmen in der EU und in den Drittstaaten

Beteiligung von Drittstaaten am Binnenmarkt. Ausweitung der Binnenmarktteilnahme auf Drittstaaten im Spannungsfeld von Homogenität und Eigenständigkeit

Notwendigkeit eines (Staats-)Vertrags

Der EWR als wichtigstes Beispiel

Interessenwahrung durch Drittstaaten bei der Vorbereitung der Rechtsübernahme: «decision shaping»

4. Vorbereitung der Rechtsübernahme im EU-Gesetzgebungsverfahren

Einflussnahme bei der EU-Kommission, dem EU-Rat und dem EU-Parlament. Möglichst frühe Einigung im Gesetzgebungsverfahren

Die EU-Organe

Transparenz und Öffentlichkeit, auch im Internet

Aufwertung der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten. Die Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten als zusätzliche Akteure im Mehrebenenparlamentarismus der EU

Befugnisse der nationalen EU-Parlamente direkt auf der EU-Ebene

Reformen der Parlamente der EU‑Mitgliedstaaten – Beispiele aus Dänemark, Frankreich und Deutschland

5. Vorbereitung der Rechtsübernahme durch die EWR/EFTA-Staaten im EU-Gesetzgebungsverfahren und in Vertragsverhandlungen mit der EU

Regelmässige Anpassung ans EU‑Recht im EWR. Rechtsübernahmepflicht zwischen Binnenmarktbeteiligung und Wahrung der Eigenständigkeit

EWR-Relevanz des EU‑Rechtsakts

Einbezug Dritter

Teilnahme gegenüber der EU‑Kommission, dem EU‑Rat und dem EU‑Parlament. Informationspflicht der EU

Beizug von Sachverständigen in Ausschüssen der EU‑Kommission

Konsultationsprozess beim EU‑Rat und informeller Einfluss beim EU‑Parlament

Politischer Dialog in Form von «EFTA-Kommentaren»

Verhandlungen im Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Genehmigung der Rechtsübernahme durch die Parlamente. Definitive Rechtsübernahmeentscheide durch die Parlamente

Referendum nur für politische Grundsatzentscheide

Probleme der Verzögerung der Rechtsübernahme und der Nichtübernahme

6. Weiterführung des bilateralen Weges durch das Rahmenabkommen

Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell, die Bilateralen und das Rahmenabkommen. Der autonome Nachvollzug, die bilateralen Verträge und die politische Identität der Schweiz

Das Schweizer Zusammenarbeitsmodell mit Rahmenabkommen

Beschränkt auf wenige vom Rahmenabkommen «betroffene Abkommen»

Weiterentwicklung der Binnenmarktregeln als Grundsatz. Bedarf nach Weiterentwicklung auch für die Schweiz

Der Grundsatz der regelmässigen Anpassung der Abkommen an die Weiterentwicklungen des EU-Rechts

Einheitlicher institutioneller Grundgehalt

Vereinbarung einer Pflicht zur Übernahme von EU‑Rechtsakten. Pflicht zur Übernahme einzelner EU-Rechtsakte, die erheblich sind

Rechtsübernahme durch EU-Gesetzgebung und vereinfachten Abschluss zusätzlicher Verträge

Zeitgerechte Rechtsübernahme durch die Schweiz

Rechtsetzung in einem zusammenhängenden Rechtsübernahmeprozess. Massgeblichkeit von Recht und Rechtsetzung

Regeln in einem zusammenhängenden Rechtsübernahmeprozess

Die Regeln des Rahmenabkommens ermöglichen die demokratische Einflussnahme

Die «Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch die Schweiz» verhindert eine automatische Rechtsübernahme. Der Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Ordnung der Schweiz

Erlass von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen durch Parlament und Volk

Fristverlängerung für Parlament und Referendum sowie vorläufige Anwendung

7. Übernahme oder ausnahmsweise Ablehnung von EU-Rechtsakten

Problemlose und problematische Rechtsübernahmen

Das Streitbeilegungsverfahren und seine vertraglichen Folgen. Das Streitbeilegungsverfahren als ein Kernstück des Rahmenabkommens

Der Auftrag, «eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden»

Sektorieller Ausschuss und Schiedsgericht

Zwischenverfahren vor dem EuGH

Ausnahmsweise Nichtumsetzung eines Schiedsgerichtsurteils

Ausgleichsmassnahmen und Wahrung der Verhältnismässigkeit, aber keine einseitige Vertragsbeendigung durch die EU

Seitenblick auf Ausgleichsmassnahmen im WTO-Recht

Machtungleichgewicht und rechtliche Regelung zu dessen Ausgleich

Vertragserfüllung und unvollkommenes Miteinander

Vergleichende Hinweise zum EWR

Exkurs: Ausnahmen und aktuelle politische Streitpunkte

Nicht auf einen EU-Beitritt angelegt

8. Vorverlegung des Parlamentseinflusses in die Vorbereitung der Rechtsübernahmen

9. Das Parlament als Mittler zwischen Bundesrat und Volk

Zuständigkeit des Parlaments und seiner Kommissionen. Verschiedene Funktionen des Parlaments

Die Zuständigkeit der Kommissionen

Keine unmittelbare Mitwirkung des Parlaments bei der EU, aber Aufwertung des Parlaments durch Mitwirkung auf dem Weg über den Bundesrat. Traditionell schaut das Parlament weithin bloss zu

Mitwirkung des Parlaments auf dem Weg über den Bundesrat

Landesinterne Aufwertung des Parlaments durch Mitgestaltung der Rechtsübernahmen in intensivem Zusammenwirken mit dem Bundesrat

Das Parlament an der Weiche zwischen Rechtsübernahmen und Ablehnungen mit Blick auf die direkte Demokratie

Vorbereitung durch «Beteiligung» des Parlaments an der «Gestaltung» der Aussenpolitik

Gestaltungsspielräume der Schweiz, abnehmend im Laufe des Verfahrens

Genehmigung einer Kündigung durch das Parlament unter Vorbehalt des Referendums

Zur Auswirkung von Volksinitiativen auf die Rechtsübernahmen

10. Mitwirkung des Parlaments

Mitwirkung des Parlaments gegenüber dem Bundesrat. Nur indirekte Teilnahme des Parlaments auf der EU-Ebene, mit Ausnahme des Gemischten parlamentarischen Ausschusses

Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments gegenüber dem Bundesrat

Information und Konsultation im Bereich der Aussenpolitik

Teilweise Übernahme von Mitwirkungsrechten aus den Bilateralen

Indirekte Teilnahme des Parlaments im EU-Gesetzgebungsverfahren («decision shaping») Teilnahme der Schweiz an der Erarbeitung von EU-Rechtsakten, ihr Ausmass und die EU-Konsenskultur

Information als Pflicht der EU gegenüber der Schweiz und als Pflicht des Bundesrats gegenüber dem Parlament

Teilnahme der Schweiz in den wichtigsten EU-Organen

Indirekte Beiträge des Parlaments im EU-Gesetzgebungsverfahren

Mitwirkung des Parlamentes an den Vertragsverhandlungen, allenfalls mit Anpassungen

Vorläufige Anwendung

Interparlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU: Gemischter parlamentarischer Ausschuss und EU/EFTA-Delegation

11. Mehr Parlamentseinfluss durch Vorbereitung der Rechtsübernahme mit dem Bundesrat, vorab durch die Kommissionen

Möglichst früher Einfluss des Parlaments auf die Vorbereitung

Begleitung des Bundesrats durch die Kommissionen. Die Kommissionen im Arbeitsparlament, ihre Vorstellungen und ihr Zeitplan

Begleitung des Bundesrats im EU-Gesetzgebungsverfahren

Begleitende Regierungskontrolle gegenüber Schweizer Beauftragten

Vertragskonforme und mehrheitsfähige, womöglich konkordante Lösungen. Ja oder Nein zu einer Rechtsübernahme im Parlament

Erarbeitung von Lösungen durch die Kommissionen

Vorbereitung der Rechtsübernahmeentscheide des Bundesrats mit dem Parlament. Entscheidsituationen für Bundesrat und Parlament

Kein früher Verzicht auf die Rechtsübernahme

Wahrung oder Aushöhlung der Demokratie? Parlament und Referendum bei Rechtsübernahmeentscheiden

Gefahr einer «Aushöhlung» der direkten Demokratie?

Das Parlament muss alles unternehmen, um die «Aushöhlung» der Demokratie zu vermeiden

Handlungsfähigkeit von Kleinstaat und Parlament bei zwei Geschwindigkeiten

12. Information, Öffentlichkeit, Kommissionen und Ressourcen

Information des Parlaments. Information durch den Bundesrat und aus eigener Initiative

Einbezug Dritter

Öffentlichkeit des Rechtsübernahmeprozesses. Traditionelle Geheimhaltungsdiplomatie bei der Entstehung des Rahmenabkommens

Öffentlichkeit des Rechtsübernahmeprozesses ähnlich wie bei der landesinternen Gesetzgebung

Kommissionsvertraulichkeit und EU‑Offenheit. Vertraulichkeit und deren Grenzen

Vermehrte Öffentlichkeitsarbeit der Kommissionen

Organisation der Kommissionen. Verbesserungen der bisherigen Organisation

Eine gemeinsame «Europa-Kommission» beider Räte? Mitwirkungsrecht jedes Parlamentsmitgliedes?

Ressourcenbedarf

13. Das Parlament und die Beiträge der Kantone

Einbezug der Kantone ist Pflicht und bringt Nutzen

Mitwirkung der Kantone in Zusammenarbeit mit dem Parlament. Mitwirkung der Kantone beim Bundesrat und vermehrt mit dem Parlament

Kantonsregierungen und Kantonsparlamente

Gemeinsame Mitwirkung der Kantone vorab durch die KdK

14. Weitere Abklärungen und einzelne Gesetzesänderungen?

15. Souveränität von Parlament und Volk bei Rechtsübernahmen

Souveränität als sachliche Herausforderung

Vorteile und Chancen aus dem Rahmenabkommen

Nachteile und Mühen aus dem Rahmenabkommen

Das letzte Wort des Volkes zur Weiterführung des bilateralen Weges

16. Engagement des Parlaments

17. Anhänge

18. Quellen. Gesprächspartnerinnen und -partner

Rechtsquellen und Abkürzungen

Materialien

Literatur

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Für den eiligen Leser, vor allemaus dem Parlament, sei auf die KURZFASSUNG, die Ziffern 1, 2, 15, die «Kasten» je zu Beginn der Ziffern und auf die Anhänge verwiesen. Man kann vielerorts in den Text einsteigen und mit den Ziffern den Weg finden.

Die Schweiz steht vor der Frage, ob und allenfalls wie sie sich um die vertragliche Ordnung der institutionellen Beziehungen im Bereich der bilateralen Verträge mit der EU bemühen solle. Der Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen von 2018 liegt – unfertig – auf dem Tisch. Thema ist in dieser Schrift, wie bei der Anwendung des Rahmenabkommens oder eines ähnlichen Vertrags die Demokratie, mithin die Rechte von Volk und Parlament, gewahrt werden können. Zu dieser Frage soll hier eine vorläufige Antwort gesucht werden.

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Der Entwurf zum Rahmenabkommen 2018 ist für Marktzugangsabkommen der erste einschlägige Fall. Darum eignet er sich, die Demokratieproblematik allgemein zu untersuchen. Es gilt zu prüfen, welchen minimalen Standard an Demokratie das Rahmenabkommen bietet. Wie sollen allgemein die Rollen von Parlament und Volk zu den Verträgen Schweiz – EU ausgestaltet werden?

Was im Entwurf zum Rahmenabkommen 2018 «zur Binnenmarktbeteiligung steht»:

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