Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen
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Описание книги

Wir alle erleben derzeit Geschichte live. Mag der ein oder andere den Zeitpunkt des Mauerfalls noch nicht aktiv und bewusst wahrgenommen haben, so ist spätestens jetzt klar: die derzeitigen Geschehnisse werden in die Geschichtsbücher, Jahresrückblicke und in die Erinnerung eines jeden Einzelnen eingehen. Noch vor wenigen Wochen war es kaum vorstellbar, dass das soziale Leben in Deutschland derart zum Erliegen kommt, wie es nun seit Mitte März 2020 der Fall ist. Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen und wurden durch Schließungsanordnungen und Verbote weitgehend lahm gelegt. Die betroffenen Unternehmen stehen zwangsläufig vor vielen, bislang nie dagewesenen Fragen.
Muss ich meine Mitarbeitenden weiterbezahlen? Kann ich sie ins Homeoffice schicken? Darf ich meine Mitgliedsbeiträge weiter einziehen? Muss ich Tanzkursbeiträge erstatten? Darf ein Mitarbeiter zuhause bleiben, weil er Angst hat, sich anzustecken? Muss ich die Miete für eine bereits gebuchte Veranstaltungshalle bezahlen? Muss ich bereits gebuchte Künstler wie Bands oder Show-Acts bezahlen, Ticketpreise und Vorverkaufsgebühren erstatten?
Diese kurze juristische Ausarbeitung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen nach einer kurzen Einführung in die Thematik und der Definition der wichtigsten Begriffe nach rechtswissenschaftlichen Kriterien zu beantworten.

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Timo Müller. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vertragsdurchführung in Tanzschulen, Fitnessstudios und Eventagenturen

Über den Autor und dieses Buch

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

I. Entdeckung und Ausbreitung des neuen Coronavirus

II. Begriffsbestimmungen im Kontext von Corona

1. Coronavirus

2. SARS-CoV-2

3. Covid-19

3. Pandemie

III. Situation in den betroffenen Unternehmen heute und Aufriss der Problemfrage

B. Die Betroffenheit der Unternehmer in Deutschland

I. Eingriffsbefugnisse des Staates bei einer Pandemie

II. Grundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)

III. Geregelte Ausnahmen zu diesem Grundsatz

1. Unmöglichkeit, § 275 I BGB

2. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung, § 275 III BGB

3. Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB

IV. Leistungspflichten – Nichtleistung von Privatschulen, Tanzschulen und Fitnessstudios aufgrund von behördlichen Schließungsmaßnahmen. 1. Betroffene Leistungen des Unternehmens. a. Veranstaltungen/Events

aa. Beziehung (Tanzschul-)Unternehmer zu Kunde

bb. Beziehung (Tanzschul-)Unternehmer zu gebuchten Kooperationspartnern und Dienstleistern

cc. (Tanzschul-) Unternehmer zu Vermieter der Location

b. Mitgliedschaften in Zeiten von Corona – Müssen Mitgliedsbeiträge weitergezahlt werden?

c. Klassisches Kurssystem

2. Am Arbeitsplatz – Arbeitgeber und Arbeitnehmer

a. Anspruch auf oder Verpflichtung zum Homeoffice

b. Darf der Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben?

c. Der Arbeitnehmer ist selbst erkrankt

d. Darf der Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden?

e. Darf der Unternehmer dem Mitarbeiter verbieten, einen Mundschutz zu tragen?

3. Der Unternehmer und sein Vermieter – Muss Miete weitergezahlt werden?

V. Schließung des Betriebes – Entschädigung durch den Staat?

1. Rechtschutzmöglichkeiten

2. Entschädigung nach § 56 IfSG

3. Entschädigung nach § 65 I IfSG

C. Fazit

Impressum

Отрывок из книги

Titel

Über den Autor und dieses Buch

.....

I. Eingriffsbefugnisse des Staates bei einer Pandemie

II. Grundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)

.....

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