Von der 'Tragödie' der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem 'Spediteur des Todes' 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten. Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer 'Tragödie'? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging? Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965).
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Werner Renz. Fritz Bauer und das Versagen der Justiz
Bauers Diagnose
NS-Prozesse und ihre Lehren
Bauers Rechtsauffassung
Erste Vorgeschichte: Die Anzeige gegen Wilhelm Boger
Zweite Vorgeschichte: Der Brief an Fritz Bauer
Worüber hat das Frankfurter Gericht verhandelt?
Was bedeutete im Frankfurter Auschwitz-Prozess »Mitwirkung« oder »Beteiligung« an Massenverbrechen?
Was bedeutete Teilnahme an Selektionen?
Auswirkungen auf die Rechtspraxis in NSG-Verfahren
Die Rechtsauffassung des Gerichts und des BGH
Kritik
Zu 1
Zu 2
Zu 3
Fritz Bauer im Dokumentarfilm
Fritz Bauer im Spielfilm
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Werner Renz
Fritz Bauer und das Versagen der Justiz
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14 Gustav Radbruch, »Zur Diskussion über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit», in: Süddeutsche Juristen-Zeitung, Sondernummer, März 1947, Sp. 131–136.
15 Fritz Bauer, »Das ›gesetzliche Unrecht‹ des Nationalsozialismus und die deutsche Strafrechtspflege«, in: Gedächtnisschrift für Gustav Radbruch, 21.11.1878–23.11.1949, hrsg. von Arthur Kaufmann, mit einem Geleitwort von Gustav Heinemann, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, 1968, S. 302–307, hier: S. 307. Siehe hierzu auch Ilse Staff, »Überlegungen zum Staat als ›Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen‹«, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 38 (1993), H. 12, S. 1520–1529, hier: S. 1528 f.