Niedersächsisches Kommunalwahlrecht
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Werner Schiefel. Niedersächsisches Kommunalwahlrecht
Niedersächsisches Kommunalwahlrecht
Vorwort zur fünften Auflage
Vorwort zur ersten Auflage
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
Die Entwicklung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts seit 1946
I.Kommunalwahlen nach alliiertem Recht
II.Niedersächsisches Kommunalwahlrecht 1947–1955
III.Umgestaltung des Wahlrechts 1955–1958
IV.Wahlrechtsänderungen seit 1960. 1.Übersicht
2.Kommunalverfassungsrechtliche Wahlvorschriften
3.Wahlsystem
4.Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung
5.Wahlvorschläge
6.Direktwahl
7.Inklusives Wahlrecht
8. Sonderregelungen für epidemische Lagen
9.Sonstiges
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Inhaltsübersicht
Erster TeilAllgemeines
1.Wahlarten
2.Regelungen der Kommunalverfassungsgesetze
3.Ergänzende Verfahrensregelungen
1.Allgemeine Wahlgrundsätze
2.Grundzüge des Wahlsystems
Zweiter TeilWahl der Abgeordneten. Erster AbschnittGliederung des Wahlgebiets
Zweiter AbschnittWahlorgane und Wahlehrenämter
Dritter AbschnittWahlvorbereitung und Wahlvorschläge
1.Wahlvorschlagsrecht (Abs. 1)
2.Wahlvorschlagsverbindungen
3.Einreichung der Wahlvorschläge (Abs. 2)
4.Geltungsbereich der Wahlvorschläge (Abs. 3)
5.Zahl der Bewerber (Abs. 4 und 5)
6.Personalien der Bewerber (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)
7.Name der Partei (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)
8.Kennwort der Wählergruppe (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3, Sätze 2 bis 4)
9.Parteizugehörigkeit der Bewerber (Abs. 7)
10. Zustimmungserklärung (Abs. 8)
11. Unterzeichnung des Wahlvorschlags (Abs. 9 Satz 1)
12. Unterstützungsunterschriften (Abs. 9 Sätze 2 bis 6, Abs. 10)
13.Vertrauensperson (Abs. 11)
1.Allgemeines
2.Aufstellungsversammlungen
3.Bestimmung der Bewerber
294.COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung
1.Allgemeines
2.Pflichten des Wahlleiters (Abs. 1)
3.Mängelbeseitigung (Abs. 2 und 3)
1.Allgemeines
2.Ladung der Vertrauensperson
3.Nachsicht gemäß Abs. 2 Satz 2
4.Bezeichnung von Parteien und Wählergruppen
5.Bestimmung der Bewerber
6.Wählbarkeit und Wahlberechtigung
7.Teilzulassung
8.Zulassung nur eines Wahlvorschlags
9.Bekanntmachung der Entscheidungen
1.Beschaffung der Stimmzettel
2.Nachweis der Stimmzettelausgabe
3.Inhalt des Stimmzettels
4.Gestaltung und Beschaffenheit des Stimmzettels
5.Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel
Vierter AbschnittWahlhandlung
1.Prüfung der Legitimation
2.Kennzeichnung des Stimmzettels
3.Wahrung des Wahlgeheimnisses
4.Stimmabgabe mittels Unterstützung durch eine Assistenzperson
5.Kumulieren und Panaschieren
Fünfter AbschnittFeststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
1.Aufgaben des Wahlvorstandes
2.Stimmenzählung
3.Feststellung des Briefwahlergebnisses
4.Wahlniederschrift
5.Nachprüfungsrecht des Wahlausschusses
1.Berechnungsverfahren
2.Sperrklausel
3.Berechnung der Sitzverteilung
4.Losentscheid
Sechster AbschnittWahlen aus besonderem Anlass
1.Neuwahl bei Auflösung der Vertretung
2.Neuwahl bei Gebietsänderungen
3.Sonderregelungen bei Gebietsänderungen
4.Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung
5.Wahlperiode
Siebter AbschnittErsatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen
1.Voraussetzungen für die Sitznachfolge (Abs. 1)
2.Beendigung der Parteimitgliedschaft einer Ersatzperson oder Beitritt zu einer anderen Partei (Abs. 2)
3.Verfassungswidrigkeit einer Partei (Abs. 3)
4.Wahlvorschlag ohne Ersatzpersonen (Abs. 4)
5.Sitzerwerb der Ersatzperson (Abs. 5 und 6)
6.Anfechtungsmöglichkeiten
Dritter TeilDirektwahl. Erster AbschnittAllgemeines
Zweiter AbschnittErste Wahl
Dritter AbschnittStichwahl, Wiederholungswahl, neue Direktwahl, Abwahl
Vierter TeilWahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung
Fünfter TeilWahlprüfung und Wahlkosten
1.Allgemeines
2.Voraussetzungen des Wahleinspruchs (Abs. 1)
3.Begrenzung der Rechtskontrolle (Abs. 2)
4.Form und Frist des Wahleinspruchs (Abs. 3)
5.Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 4)
1.Anfechtungsprinzip
2.Verfahrensregelungen (Abs. 1)
3.Beteiligte (Abs. 2 und 3)
1.Beschluss der Vertretung
2.Zurückweisung
3.Neufeststellung, Berichtigung, Ungültigkeit
4.Ausfertigung des Beschlusses
5.Rechtskraft der Entscheidung
6.Kosten des Verfahrens
1.Zustellung der Entscheidung
2.Rechtsnatur der Wahlprüfungsklage
3.Aktivlegitimation
4.Passivlegitimation
5.Beschränkung im Vorbringen
Sechster TeilSchlussvorschriften
Anhang 1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Anhang 2. Niedersächsische Verfassung
Anhang 3. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Erster Teil:Grundlagen der Kommunalverfassung
Fünfter Teil:Innere Kommunalverfassung. Erster Abschnitt:Vertretung
Vierter Abschnitt:Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamter
Fünfter Abschnitt:Ortschaften, Stadtbezirke
Anhang 4. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Inhaltsübersicht
Erster TeilAllgemeines
Zweiter TeilWahl der Abgeordneten, Direktwahl. Erstes KapitelGliederung des Wahlgebiets, Wahlräume
Zweites KapitelWahlorgane und Wahlehrenämter
Drittes KapitelWahlvorbereitung und Wahlvorschläge. Erster AbschnittWählerverzeichnis
Zweiter AbschnittWahlscheine, Wahlscheinverzeichnisse, Vermerk im Wählerverzeichnis
Dritter AbschnittWahlvorschläge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen
Vierter AbschnittWahlbekanntmachung der Gemeinde oder Samtgemeinde
Viertes KapitelWahlhandlung. Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
Zweiter AbschnittBesondere Regelungen
Fünftes KapitelErmittlung, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Sechstes KapitelWahlen aus besonderem Anlass
Siebtes KapitelErsatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen
Dritter TeilWahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung
Vierter TeilWahlkosten
Fünfter TeilSchlussvorschriften
Anhang 5. Termine der niedersächsischen Kommunalwahlen
Stichwortverzeichnis
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Kommunale Schriften für Niedersachsen
Herausgegeben vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund
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42.1.1 Staatsangehörigkeit. Voraussetzung der Wahlberechtigung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit i. S. des Art. 116 Abs. 1 GG oder auf der Grundlage von Art. 8b Abs. 1 des EG-Vertrages und Art. 28 Abs. 1 GG, erstmalig für die Kommunalwahlen 1996 (Gesetz v. 20.11.1995, GVBl. S. 432), die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) (§ 48 Abs. 1 NKomVG). Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz, die Staatsangehörigkeit von Unionsbürgern richtet sich nach dem jeweiligen Recht des betreffenden Staates. Zur EU gehören neben Deutschland (Stand: 1.2.2020): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs haben seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Februar 2020 kein aktives und passives Kommunalwahlrecht mehr (vgl. auch § 2 NBrexitÜG, Nds. GVBl. 2019 S. 78)). Die Wahlberechtigung anderer Ausländer setzt im Hinblick auf den grundsätzlich nur Deutsche umfassenden Volksbegriff in Art. 20, 28 GG eine Verfassungsänderung voraus (Art. 79 Abs. 3 GG; vgl. BVerfG, Urt. v. 31.10.1990, BVerfGE 83 S. 37). Das Wahlrecht aller Unionsbürger verletzt keine Grundrechte Deutscher (BVerfG, Beschl. v. 8.1.1997, NVwZ 1998 S. 98). Die staatsbürgerschaftliche Voraussetzung muss am Wahltag erfüllt sein, eine Wartezeit gibt es nicht.
52.1.2 Wahlalter. Weitere Voraussetzung der Wahlberechtigung ist seit der Herabsetzung des Wahlalters durch Gesetz v. 20.11.1995 (GVBl. S. 432), dass der Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG), so dass wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 16 Jahre alt wird. Die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre verstößt nicht gegen die Verfassung (VG Hannover, Urt. v. 3.7.1997, VwRR N 1999 S. 11).
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