Niedersächsisches Kommunalwahlrecht

Niedersächsisches Kommunalwahlrecht
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Описание книги

Die 5. Auflage des bis zur Vorauflage von Robert Thiele bearbeiteten Kommentars berücksichtigt insbesondere die jüngst mit Gesetz vom 10. Juni 2021 erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Erhöhung der Altersgrenze für die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes, die Vorverlegung der Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Optimierung des Briefwahlverfahrens, die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, das jeweilige Briefwahlergebnis in das Wahlergebnis des jeweiligen Wahlbezirks einzubeziehen sowie die Regelung der Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts. Berücksichtigt wurden auch die parallel zum Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Auch die ab dem 1. November 2021 geltende Rechtslage wurde bereits eingearbeitet. Die Neuauflage des einzigen Kommentars zum Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz bietet weiterhin zuverlässig Hilfestellung bei der Anwendung und Auslegung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts.

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Werner Schiefel. Niedersächsisches Kommunalwahlrecht

Niedersächsisches Kommunalwahlrecht

Vorwort zur fünften Auflage

Vorwort zur ersten Auflage

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

Die Entwicklung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts seit 1946

I.Kommunalwahlen nach alliiertem Recht

II.Niedersächsisches Kommunalwahlrecht 1947–1955

III.Umgestaltung des Wahlrechts 1955–1958

IV.Wahlrechtsänderungen seit 1960. 1.Übersicht

2.Kommunalverfassungsrechtliche Wahlvorschriften

3.Wahlsystem

4.Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung

5.Wahlvorschläge

6.Direktwahl

7.Inklusives Wahlrecht

8. Sonderregelungen für epidemische Lagen

9.Sonstiges

Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)

Inhaltsübersicht

Erster TeilAllgemeines

1.Wahlarten

2.Regelungen der Kommunalverfassungsgesetze

3.Ergänzende Verfahrensregelungen

1.Allgemeine Wahlgrundsätze

2.Grundzüge des Wahlsystems

Zweiter TeilWahl der Abgeordneten. Erster AbschnittGliederung des Wahlgebiets

Zweiter AbschnittWahlorgane und Wahlehrenämter

Dritter AbschnittWahlvorbereitung und Wahlvorschläge

1.Wahlvorschlagsrecht (Abs. 1)

2.Wahlvorschlagsverbindungen

3.Einreichung der Wahlvorschläge (Abs. 2)

4.Geltungsbereich der Wahlvorschläge (Abs. 3)

5.Zahl der Bewerber (Abs. 4 und 5)

6.Personalien der Bewerber (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

7.Name der Partei (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

8.Kennwort der Wählergruppe (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3, Sätze 2 bis 4)

9.Parteizugehörigkeit der Bewerber (Abs. 7)

10. Zustimmungserklärung (Abs. 8)

11. Unterzeichnung des Wahlvorschlags (Abs. 9 Satz 1)

12. Unterstützungsunterschriften (Abs. 9 Sätze 2 bis 6, Abs. 10)

13.Vertrauensperson (Abs. 11)

1.Allgemeines

2.Aufstellungsversammlungen

3.Bestimmung der Bewerber

294.COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung

1.Allgemeines

2.Pflichten des Wahlleiters (Abs. 1)

3.Mängelbeseitigung (Abs. 2 und 3)

1.Allgemeines

2.Ladung der Vertrauensperson

3.Nachsicht gemäß Abs. 2 Satz 2

4.Bezeichnung von Parteien und Wählergruppen

5.Bestimmung der Bewerber

6.Wählbarkeit und Wahlberechtigung

7.Teilzulassung

8.Zulassung nur eines Wahlvorschlags

9.Bekanntmachung der Entscheidungen

1.Beschaffung der Stimmzettel

2.Nachweis der Stimmzettelausgabe

3.Inhalt des Stimmzettels

4.Gestaltung und Beschaffenheit des Stimmzettels

5.Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel

Vierter AbschnittWahlhandlung

1.Prüfung der Legitimation

2.Kennzeichnung des Stimmzettels

3.Wahrung des Wahlgeheimnisses

4.Stimmabgabe mittels Unterstützung durch eine Assistenzperson

5.Kumulieren und Panaschieren

Fünfter AbschnittFeststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

1.Aufgaben des Wahlvorstandes

2.Stimmenzählung

3.Feststellung des Briefwahlergebnisses

4.Wahlniederschrift

5.Nachprüfungsrecht des Wahlausschusses

1.Berechnungsverfahren

2.Sperrklausel

3.Berechnung der Sitzverteilung

4.Losentscheid

Sechster AbschnittWahlen aus besonderem Anlass

1.Neuwahl bei Auflösung der Vertretung

2.Neuwahl bei Gebietsänderungen

3.Sonderregelungen bei Gebietsänderungen

4.Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung

5.Wahlperiode

Siebter AbschnittErsatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen

1.Voraussetzungen für die Sitznachfolge (Abs. 1)

2.Beendigung der Parteimitgliedschaft einer Ersatzperson oder Beitritt zu einer anderen Partei (Abs. 2)

3.Verfassungswidrigkeit einer Partei (Abs. 3)

4.Wahlvorschlag ohne Ersatzpersonen (Abs. 4)

5.Sitzerwerb der Ersatzperson (Abs. 5 und 6)

6.Anfechtungsmöglichkeiten

Dritter TeilDirektwahl. Erster AbschnittAllgemeines

Zweiter AbschnittErste Wahl

Dritter AbschnittStichwahl, Wiederholungswahl, neue Direktwahl, Abwahl

Vierter TeilWahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung

Fünfter TeilWahlprüfung und Wahlkosten

1.Allgemeines

2.Voraussetzungen des Wahleinspruchs (Abs. 1)

3.Begrenzung der Rechtskontrolle (Abs. 2)

4.Form und Frist des Wahleinspruchs (Abs. 3)

5.Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 4)

1.Anfechtungsprinzip

2.Verfahrensregelungen (Abs. 1)

3.Beteiligte (Abs. 2 und 3)

1.Beschluss der Vertretung

2.Zurückweisung

3.Neufeststellung, Berichtigung, Ungültigkeit

4.Ausfertigung des Beschlusses

5.Rechtskraft der Entscheidung

6.Kosten des Verfahrens

1.Zustellung der Entscheidung

2.Rechtsnatur der Wahlprüfungsklage

3.Aktivlegitimation

4.Passivlegitimation

5.Beschränkung im Vorbringen

Sechster TeilSchlussvorschriften

Anhang 1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Anhang 2. Niedersächsische Verfassung

Anhang 3. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Erster Teil:Grundlagen der Kommunalverfassung

Fünfter Teil:Innere Kommunalverfassung. Erster Abschnitt:Vertretung

Vierter Abschnitt:Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamter

Fünfter Abschnitt:Ortschaften, Stadtbezirke

Anhang 4. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)

Inhaltsübersicht

Erster TeilAllgemeines

Zweiter TeilWahl der Abgeordneten, Direktwahl. Erstes KapitelGliederung des Wahlgebiets, Wahlräume

Zweites KapitelWahlorgane und Wahlehrenämter

Drittes KapitelWahlvorbereitung und Wahlvorschläge. Erster AbschnittWählerverzeichnis

Zweiter AbschnittWahlscheine, Wahlscheinverzeichnisse, Vermerk im Wählerverzeichnis

Dritter AbschnittWahlvorschläge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen

Vierter AbschnittWahlbekanntmachung der Gemeinde oder Samtgemeinde

Viertes KapitelWahlhandlung. Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften

Zweiter AbschnittBesondere Regelungen

Fünftes KapitelErmittlung, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Sechstes KapitelWahlen aus besonderem Anlass

Siebtes KapitelErsatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen

Dritter TeilWahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung

Vierter TeilWahlkosten

Fünfter TeilSchlussvorschriften

Anhang 5. Termine der niedersächsischen Kommunalwahlen

Stichwortverzeichnis

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Kommunale Schriften für Niedersachsen

Herausgegeben vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund

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42.1.1 Staatsangehörigkeit. Voraussetzung der Wahlberechtigung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit i. S. des Art. 116 Abs. 1 GG oder auf der Grundlage von Art. 8b Abs. 1 des EG-Vertrages und Art. 28 Abs. 1 GG, erstmalig für die Kommunalwahlen 1996 (Gesetz v. 20.11.1995, GVBl. S. 432), die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) (§ 48 Abs. 1 NKomVG). Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz, die Staatsangehörigkeit von Unionsbürgern richtet sich nach dem jeweiligen Recht des betreffenden Staates. Zur EU gehören neben Deutschland (Stand: 1.2.2020): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs haben seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Februar 2020 kein aktives und passives Kommunalwahlrecht mehr (vgl. auch § 2 NBrexitÜG, Nds. GVBl. 2019 S. 78)). Die Wahlberechtigung anderer Ausländer setzt im Hinblick auf den grundsätzlich nur Deutsche umfassenden Volksbegriff in Art. 20, 28 GG eine Verfassungsänderung voraus (Art. 79 Abs. 3 GG; vgl. BVerfG, Urt. v. 31.10.1990, BVerfGE 83 S. 37). Das Wahlrecht aller Unionsbürger verletzt keine Grundrechte Deutscher (BVerfG, Beschl. v. 8.1.1997, NVwZ 1998 S. 98). Die staatsbürgerschaftliche Voraussetzung muss am Wahltag erfüllt sein, eine Wartezeit gibt es nicht.

52.1.2 Wahlalter. Weitere Voraussetzung der Wahlberechtigung ist seit der Herabsetzung des Wahlalters durch Gesetz v. 20.11.1995 (GVBl. S. 432), dass der Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG), so dass wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 16 Jahre alt wird. Die Herabsetzung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre verstößt nicht gegen die Verfassung (VG Hannover, Urt. v. 3.7.1997, VwRR N 1999 S. 11).

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