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Sollen die steuerzahlenden Bürger tatsächlich die einzigen sein, die für die Finanzkrise zur Kasse gebeten werden? Wolfgang Hetzer untersucht, ab wann die Konstruktion undurchschaubarer Finanzprodukte kriminell ist, und zeigt die fließenden Übergänge von professionellem zu wirtschaftskriminellem Handeln. Vor allem aber fragt er, wie die Akteure strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Finanzkrise ist kein Ergebnis einer Naturkatastrophe, wie uns häufig vorgegaukelt wird. Außerdem unterstellt der Begriff «Krise», dass es sich um ein vorübergehendes Ereignis handelt, das durch Krisenmanagement beherrschbar ist. So wird davon abgelenkt, dass Organisationen, Institutionen, Einzelpersonen und Gruppen – als übliche Bankengeschäfte getarnt – hemmungslos ihre eigenen Interessen verfolgt haben. Mit krimineller Energie haben sie große Mengen Geld bewegt und in Netzwerken, die der Organisierten Kriminalität vergleichbar sind, dubiose Geschäfte getätigt. Doch die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens hat bisher nicht stattgefunden. Wolfgang Hetzer fragt nach den Gründen und untersucht, welche Straftatbestände greifen könnten. Für ihn ist es höchste Zeit, dass das traditionell gegen die «Unterschicht» eingesetzte Strafrecht auch endlich gegen die «Oberschicht» angewendet wird.