Die Rentenberatung

Die Rentenberatung
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Описание книги

Der Ratgeber in allen Rentenfragen und zur Altersvorsorge: Bekomme ich einen Grundrentenzuschlag und welches Einkommen wird angerechnet? Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Wie hoch wird meine Rente sein? Was sind Rentenabschläge? Kann ich Rentenabschläge wieder auffüllen und wie geht das? Welche Zeiten werden bei meiner Rente berücksichtigt? Was darf ich neben meiner Rente noch hinzuverdienen? Das Buch beinhaltet alle Rechtsänderungen durch die neue Grundrente, das Rentenpaket 2019 mit der Mütterrente II, die Flexi-Rente 2017 sowie das gesamte Rentenpaket I 2014 einschließlich der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Mütterrente I.
"Das sehr informativ gehaltene und leicht verständlich geschriebene Buch ist ein Nachschlagewerk für jedermann. Es dient der Transparenz der eigenen Rentenunterlagen und führt zur Fitness in der Vorsorge." Die Rentenversicherung

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Wolfgang Wehowsky. Die Rentenberatung

Inhalt

Vorwort

1 64 Jahre Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung

1.1 Die grundlegende Rentenreform 1957Rentenreform 1957

1.2 Die Rentenreform 1972Rentenreform 1972

1.3 Gesetzliche Änderungen von 1972 bis 1992

1.4 Die Rentenreform 1992Rentenreform 1992

1.5 Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) ab 01.01.1997

1.6 Die Rentenreform 1999Rentenreform 1999

1.7 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (in Kraft ab 01.01.2001)

1.8 Altersvermögens- und Altersvermögens‐Ergänzungsgesetz (in Kraft ab 01.01.2002)

1.9 Reformmaßnahmen der Jahre 2003 und 2004

1.9.1 Alterseinkünftegesetz

1.9.2 Kinder-Berücksichtigungsgesetz

1.9.3 Hartz IV (in Kraft am 01.01.2005)

1.9.4 Verbesserung für Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung

1.9.5 Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

1.10 Haushaltsbegleitgesetz 2006

1.11 Reformen 2006 bis 2009

Rentenerhöhung zum 01. Juli 2007

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2008

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009

Neue Rentengarantie verabschiedet / Keine Rentenanpassung 2010

1.12 Reformen 2010 bis 2020 / Rentenanpassungen ab 2012

Beitragssatz weiter abgesenkt

Rentenpaket I 2014

Weitere Neuerungen ab 01.01./01.07.2017

Folgende Antworten zu ausgewählten Fragen versuchen die Inhalte der Änderungen zum 01.01. oder 01.07.2017 zu erläutern:

1.13 Abschluss der Rentenüberleitung in den neuen Bundesländern

1.14 Die Grundrente ab 01.01.2021 – als Kurzüberblick für den schnellen Leser

2 Die drei Säulen der Altersvorsorge

2.1 Sicherungsziele der drei Säulen

2.2 Welchen Risiken ist die Basisleistung der gesetzlichen Rente ausgesetzt?

2.3 Zur Rendite der gesetzlichen Rente – heute und in der Zukunft

2.4 Rendite-Plus durch weitere Regelleistungen

2.5 Verfahrensgrundsatz: Ohne Antragstellung keine Leistung

2.6 Grundsätzliches zur Versicherung und Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung

2.6.1 Beitragsbemessungsgrundlage

2.6.2 Beitragssatz

2.6.3 Beitragsbemessungsgrenzen

2.7 Die Pflegeversicherung (Elftes Buch – SGB XI)

2.7.1 Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit

2.7.2 Pflegesachleistungen und Pflegegeld

2.7.3 Versicherungspflicht der Pflegepersonen

3 Rentenrechtliche Zeiten

3.1 Beitragszeiten

3.1.1 Pflichtbeitragszeiten

3.1.1.1 Kindererziehungszeiten (§§ 56, 249 und 249a SGB VI)

3.1.1.1.1 Umfang der Kindererziehungszeit

3.1.1.1.2 Aufteilung von Zeiten ab 01.01.1992

3.1.1.1.3 Berechtigter Personenkreis

3.1.1.1.4 Gemeinsame ErziehungGemeinsame Erziehung (vgl. Abbildung 10)

3.1.2 Zeiten mit freiwilligen Beiträgen

3.1.3 Zeiten, für die Entgeltpunkte nach § 70 Abs. 3 a SGB VI gutgeschrieben werden

3.1.4 Vollwertige Beitragszeiten und beitragsgeminderte Zeitenbeitragsgeminderte Zeiten

3.1.4.1 Zeiten der beruflichen Ausbildungberuflichen Ausbildung. 3.1.4.1.1 Echte Zeiten einer beruflichen Ausbildung

3.1.4.1.2 Fiktive ZeitenFiktive Zeiten einer beruflichen Ausbildung

3.2 Beitragsfreie ZeitenBeitragsfreie Zeiten

3.2.1 Die ErsatzzeitenErsatzzeiten

3.2.2 Die AnrechnungszeitenAnrechnungszeiten

3.2.2.1 Zu den Anrechnungszeiten gehören im Einzelnen:

Zeiten der ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit mit Leistungsbezug

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug

Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

3.3 Die Zurechnungszeit

3.4 Berücksichtigungszeiten

3.4.1 Kinderberücksichtigungszeiten

3.4.1.1 Dauer der Anrechnung

3.4.1.2 Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung (vgl. Abbildung 11)

3.4.1.3 AufteilungAufteilung von Berücksichtigungszeiten aus Erziehungszeiten ab 01.01.1992

3.4.1.4 Berücksichtigungszeiten vor dem 01.01.1992

3.4.2 PflegeberücksichtigungszeitenPflegeberücksichtigungszeiten

3.4.3 Auswirkungen

3.4.3.1 Auswirkungen auf den Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeitverminderter Erwerbsfähigkeit

3.4.3.2 Auswirkungen auf Gesamtleistungsbewertung

3.4.3.3 Auswirkungen auf 35- und 45-jährige Wartezeit und Grundrentenzeiten

3.4.3.4 Auswirkungen auf die Rente nach Mindesteinkommen

3.4.3.5 Unmittelbare Auswirkungen auf die Rentenhöhe

4 Minijobs und Midijobs

4.1 MinijobsMinijobs

4.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

4.1.1.1 Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung

4.1.1.2 BefreiungsmöglichkeitVerzicht

4.1.2 Kurzfristige BeschäftigungenKurzfristige Beschäftigungen

4.1.3 Minijobs im HaushaltHaushalt

4.2 MidijobsMidijobs. 4.2.1 Übergangsbereich (bis 30.06.2019 Gleitzone)

4.2.2 Die beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich Gleitzone

4.2.3 Beitragstragung im Übergangsbereich

4.2.4 Leistungsrechtliche Auswirkungen des Übergangsbereiches in der gesetzlichen Rentenversicherung

5 Versichertenrenten

5.1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

5.1.1 Allgemeines

5.1.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

5.1.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

5.1.2.2 Begriff der teilweisen Erwerbsminderung

5.1.2.3 Wartezeit

5.1.2.4 36 Pflichtbeitragsmonate vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung

5.1.2.5 Sonderregelung

5.1.2.6 Hinzuverdienst/Flexirente (siehe auch 5.2.8.)Hinzuverdienst

5.1.2.7 RentenabschlagRentenabschlag

5.1.3 Rente wegen voller Erwerbsminderungvoller Erwerbsminderung

5.1.3.1 Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Erreichen der Regelaltersgrenze

5.1.3.2 Begriff der vollen Erwerbsminderung

5.1.3.3 Wartezeit. 5.1.3.3.1 Allgemeine WartezeitAllgemeine Wartezeit

5.1.3.3.2 Wartezeit von 20 Jahren

5.1.3.4 36 Pflichtbeiträge vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung

5.1.3.5 SonderregelungSonderregelung

5.1.3.6 Hinzuverdienst/Flexirente (siehe auch 5.2.8.)Hinzuverdienst

5.1.3.7 RentenabschlagRentenabschlag

5.1.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufsunfähigkeitBerufsunfähigkeit

5.1.4.1 Geboren vor dem 02.01.1961 und Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

5.1.4.2 Begriff der Berufsunfähigkeit

5.1.4.3 Wartezeit

5.1.4.4 36 Pflichtbeitragsmonate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit

5.1.4.5 Sonderregelung

5.1.4.6 Hinzuverdienst / Flexi-Rente (siehe auch 5.2.8.)Hinzuverdienst

5.1.4.7 RentenabschlagRentenabschlag

5.2 Renten wegen Alters

5.2.1 Die Regelaltersrente (§§ 35, 235 SGB VI)

5.2.1.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

5.2.1.1.1 Geboren vor dem 01.01.1947

5.2.1.1.2 Geboren im Zeitraum 01.01.1947 bis 31.12.1954

5.2.1.1.3 Geboren im Zeitraum 01.01.1955 bis 31.12.1963

5.2.1.1.4 Geboren ab 01.01.1964

5.2.1.2 Wartezeit

5.2.1.3 Antragstellung und Rentenbeginn

5.2.1.4 Beginn der Regelaltersrente nach erreichter Regelaltersgrenze

5.2.1.5 Ausschluss von „RentenwechselRentenwechsel“

5.2.1.6 Hinzuverdienst

5.2.1.7 Fallbeispiel

5.2.2 Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI)

5.2.2.1 Vollendung des 63./65. Lebensjahres

5.2.2.2 Wartezeit (Rechtsstand ab 01.07.2014)

5.2.2.3 Hinzuverdienst / Flexirente (siehe auch 5.2.8.) 5.2.2.4 Antragstellung und Rentenbeginn

5.2.2.5 Fallbeispiel

5.2.3 Altersrente für langjährig Versichertelangjährig Versicherte (§§ 36, 236 SGB VI)

5.2.3.1 Vollendung des 63. Lebensjahres

5.2.3.2 Wartezeit

5.2.3.3 Hinzuverdienst / Flexirente (siehe auch 5.2.8.) 5.2.3.4 Rentenbeginn und Rentenabschlag

5.2.3.4.1 Geboren vor dem 01.01.1949

5.2.3.4.2 Geboren im Zeitraum 01.01.1949 bis 31.12.1963

5.2.3.4.3 Geboren ab 01.01.1964

5.2.3.4.4 Ausnahmefall

5.2.4 Die Altersrente für schwerbehinderte Menschenschwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236 a SGB VI)

5.2.4.1 Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres

5.2.4.2 Schwerbehinderung bei Rentenbeginn

5.2.4.3 Wartezeit

5.2.4.4 Hinzuverdienst / Flexi-Rente (siehe auch 5.2.8.) 5.2.4.5 Rentenbeginn und Rentenabschlag

5.2.4.5.1 Geboren vor dem 01.01.1951

5.2.4.5.2 Geboren im Zeitraum 01.01.1951 bis 31.12.1951

5.2.4.5.3 Geboren im Zeitraum 01.01.1952 bis 31.12.1963

5.2.4.5.4 Geboren ab 01.01.1964

5.2.4.5.5 Ausnahmefälle

5.2.5 Die Altersrente wegen ArbeitslosigkeitArbeitslosigkeitoder nach AltersteilzeitarbeitAltersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI)

5.2.6 Die Altersrente für FrauenFrauen (§ 237a SGB VI)

5.2.7 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238 SGB VI) – nicht behandelt, da knappschaftliche Besonderheit. 5.2.8 Hinzuverdienst / Flexi-Rente

5.2.8.1 Hinzuverdienst bei VollrenteVollrente

5.2.8.2 Hinzuverdienst bei Teilrente

5.3 Praxis-Beispiele. Beispiel A:

Beispiel A: Lösungsvorschlag

Beispiel B:

Beispiel B: Lösungsvorschlag

Beispiel C:

Beispiel D:

5.4 ErziehungsrenteErziehungsrente (§ 47 SGB VI)

6 Ansprüche auf Renten wegen Todes. 6.1 Allgemeines

6.1.1 Erweiterung der Anspruchsberechtigten um die gleichgeschlechtliche Ehe und den Paaren aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

6.2 Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen auf die Renten wegen Todes

6.3 Witwen- und Witwerrenten. 6.3.1 Persönliche Anspruchsvoraussetzungen. 6.3.1.1 Rechtsgültigkeit der Ehe

6.3.1.2 Erfüllung der Wartezeit (§§ 50 und 51 SGB VI)

6.3.1.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung (§ 53 SGB VI)

6.3.2 Ausschluss des Anspruchs auf Witwen- bzw. Witwerrente („Versorgungsehe“, Rentensplitting)

6.3.2.1 Prüfung einer „Versorgungsehe“ (§ 46 Abs. 2 a SGB VI)

6.3.2.2 Entscheidung für das Rentensplitting (§ 46 Abs. 2 b SGB VI)

6.3.3 Anspruch auf kleine Witwenrente (§ 46 Abs. 1 SGB VI)

6.3.4 Anspruch auf große Witwen(r)rente (§§ 46 Abs. 2 SGB VI, 242 a SGB VI)

6.3.5 Zuschlag zur Witwen- bzw. Witwerrente (§ 78 a VI)

6.3.6 Zugangsfaktor bei der Berechnung der Witwen- bzw. Witwerrente (§§ 77, 264d SGB VI)

6.3.7 Beginn der Witwen- bzw. Witwerrente (§ 99 Abs. 2 SGB VI)

6.3.8 Achtung! Wichtige Änderungen beim Hinterbliebenenrentenrecht

6.3.8.1 Zukünftige Anhebung der Altersgrenze für die große Witwen-/Witwerrente

6.4 Waisenrente (§ 48 SGB VI) 6.4.1 Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen?

6.4.2 Status einer Halb- oder einer Vollwaise

6.4.3 Anspruchsberechtigte Kinder. 6.4.3.1 Leibliche Kinder

6.4.3.2 Sonstige waisenrentenberechtigte Personen

6.4.3 Anspruchszeitraum bis zum 18. Lebensjahr

6.4.4 Verlängerung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

6.4.5 Weitere Verlängerung durch Grundwehrdienst und Zivildienst bis 30.06.2011

6.4.6 Beginn der Waisenrente

6.5 Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit

6.6 Witwen- bzw. Witwerrentenabfindung (§ 107 SGB VI)

6.7 Witwen- und Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243 SGB VI)

6.8 Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (§§ 46 Abs.3 / 90 SGB VI)

6.9 Erziehungsrente

6.10 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

6.10.1 Wie wird die Einkommensanrechnung durchgeführt?

6.10.2 Anrechenbare Einkommen

6.10.3 Freibetrag für die Einkommensanrechnung

6.10.4 Erstmaliges Zusammentreffen

6.10.5 Änderungen in der Höhe des Anrechnungsbetrages / Verfahren bei der Rentenanpassung

7 Versorgungsausgleich und Rentensplitting. 7.1 Versorgungsausgleich bei Scheidung

7.1.1 Durchführung des Versorgungsausgleichs neuen Rechts

7.1.2 Auskunft über den Ehezeitanteil

7.1.3 Ermittlung des Ausgleichswertes

7.1.4 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich

7.1.5 Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Rentenhöhe aus?

7.1.6 Korrespondierender Kapitalwert

7.1.7 Anpassungsregelungen

7.1.8 Ausschluss eines Versorgungsausgleiches

7.2 Rentensplitting unter Ehegatten

7.2.1 Voraussetzungen für das Rentensplitting

7.2.2 Rentensplitting nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht

7.2.3 Änderungen beim Rentensplitting für die Zeit ab 01.01.2008

7.2.4 Zusammenfassung der Vor- und Nachteile des Rentensplittings

7.2.5 Änderung des einmal durchgeführten Rentensplittings

8 Das Wichtigste zur Rentenberechnung. 8.1 Der Rentenbescheid nebst Anlagen

8.2 Erläuterungen des Rentenbescheides

9 Die steuerliche Behandlung von Renten und Beiträgen. 9.1 Allgemeines

9.2 Recht bis 31.12.2004

9.3 Recht ab 01.01.2005

9.3.1 Steuerfreistellung der Beiträge

9.3.1.1 Altersvorsorgeaufwendungen

9.3.1.2 Sonstige VorsorgeaufwendungenSonstige Vorsorgeaufwendungen

9.3.1.3 GünstigerprüfungGünstigerprüfung

9.3.2 Besteuerung der Leistungen

9.3.2.1 Persönlicher FreibetragPersönlicher FreibetragPersönlicher Freibetrag

9.3.2.1.1 Rentenbeginn vor 01.01.2005 („Bestandsrenten“Bestandsrenten)

9.3.2.1.2 Rentenbeginn ab 01.01.2005 („RentenzugängeRentenzugänge“)

9.3.2.2 Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerungnachgelagerte Besteuerung

9.3.2.3 Ausnahme (sog. ÖffnungsklauselÖffnungsklause)

9.3.2.4 Mitteilung an die Finanzbehörde

9.3.2.5 Steuererklärung

9.3.2.6 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

10 Das Versicherungskonto und Auskünfte. 10.1 Versicherungskonto

10.1.1 Versicherungsnummer

10.1.2 Sozialversicherungsausweis

10.1.3 Inhalt des Versicherungskontos

10.1.3.1 Beitragszeiten

10.1.3.2 Beitragszeiten in der ehemaligen DDR

10.1.3.3 Beitragszeiten im Ausland

10.1.3.4 Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG)

10.1.3.5 Beitragszeiten im Ausland

10.2 Auskunft aus dem Versicherungskonto

10.2.1 Auskunft von Amts wegen

10.2.2 Auskunft auf Antrag

10.3 Die Renteninformation

10.3.1 Wer erhält eine Renteninformation?

10.3.2 Was steht in der Renteninformation?

10.3.3 Inhalt der Renteninformation durch die Rentenversicherungsträger

10.4 Die Rentenauskunft

10.4.1 Inhalt der Rentenauskunft

10.4.2 Sonderfälle der Rentenauskunft. 10.4.2.1 Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung

10.4.2.2 Ehezeitauskunft

Anlage A:

Anlage B: Anhang

10.5 Auswirkungen einer Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§ 187a SGB VI)

10.5.1 Grundlage der Beitragszahlung – § 187a Abs. 1a SGB VI

10.5.2 Gültigkeit der besonderen Rentenauskunft

10.5.3 Besonderheiten der Prognoseauskunft – Hochrechnung

10.5.4 Ermittlung der Rentenminderung und des Beitragsaufwandes

10.5.5 Änderung des Beitragsaufwandes

10.5.6 Auswirkungen der Beitragszahlung nach § 187a SGB VI

10.5.7 Steuerliche Betrachtung

11 Private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente

11.1 Was wird gefördert? (Förderkriterien und Zertifizierung)

11.2 Wer wird gefördert? (förderberechtigter Personenkreis)

11.3 Welcher Beitrag ist zu leisten?

11.4 Wie hoch ist die Förderung? (Zulagen und Sonderausgabenabzug)

11.5 Der Sonderausgabenabzug (seit 1.1.2005)

11.6 Wie wird gefördert? (das Zulagenverfahren)

11.7 Besonderheiten

11.8 Die Riester-Rente über den Betrieb

11.9 Besteuerung der Auszahlungen

11.10 Änderungen ab 2013

12 Private Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente

12.1 Voraussetzungen der Rürup-Rente

12.2 Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente

13 Betriebliche Altersvorsorge

13.1 Durchführungswege

13.2 Besonderheiten

13.3 Unverfallbarkeit

13.4 Finanzierungsformen

13.5 Steuerliche Förderung

13.6 Überblick über die Steuerfreibeträge und beitragsfreien Entgelte (Stand 2021)

14 Die Grundrente

14.1 33 Jahre Grundrentenzeiten – Voraussetzung für den Anspruch auf Zuschlagsberechnung

14.2 Feststellung der Grundrenten-Bewertungszeiten

14.3 Ermittlung des Grundrentenzuschlages

14.3.1 Rentenberechnung – Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung

14.4 Einkommensprüfung des Zuschlags für die Grundrente

14.4.1 Freibeträge bei der Einkommensanrechnung

14.4.2 Beispiele zur Einkommensanrechnung

14.5 Wie wirkt sich der Zuschlag für langjährige Versicherung bei speziellen Sachverhalten aus?

14.6 Zuschlag an Entgeltpunkten bei langjähriger Versicherung bei einem Rentenbeginn von 1992 bis 2020

14.7 Allgemeines

15 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

15.1 Anspruchsvoraussetzungen

15.2 Einkommensanrechnung auf die Grundsicherung (Spezielle Corona-Hilfen aufgrund der weltweiten Pandemie 2020/2021 bleiben unberücksichtigt!)

15.3 In welcher Höhe besteht Anspruch auf Leistungen?

15.3.1 Aktuelle Regelsätze nach Bundesländern

15.4 Grundsicherung und Grundrente 2021 mit zusätzlichem Freibetrag

15.5 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung

15.6 Wann beginnt die Grundsicherungsleistung?

16 Literaturtipps zur gesetzlichen Rentenversicherung

Register

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Wenn man sich das Rechtsdienstleistungsangebot in Deutschland näher anschaut, so vermittelt dies doch interessante und überraschende Erkenntnisse. Rund 165.000 Rechtsanwälten und ca. 90.000 Steuerberatern bzw. Steuerbevollmächtigten stehen nur etwas mehr als 1.000 gerichtlich zugelassene Rentenberater gegenüber. Diese Personen sind neben den vielen Tausend amtlichen und ehrenamtlichen Beratern der Deutschen Rentenversicherung ebenfalls Ansprechpartner in allen Fragen der Altersvorsorge. Dabei gibt es auch in Zukunft erheblichen Bedarf an kompetenter Renten- und Altersvorsorgeberatung. Immerhin ist die Deutsche Rentenversicherung europaweit der größte gesetzliche Rentenversicherer und betreut mehr als 57 Millionen Kunden – fast drei Viertel der Menschen in der Bundesrepublik. Nicht zuletzt unter Berücksichtigung der neuen Reformgesetze im Rentenversicherungsrecht hat die Bedeutung der Altersvorsorge erheblich zugenommen. Das Rentenpaket I mit der Mütterrente (2014), das Flexi-Rentengesetz (2016), die Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen Erwerbsminderung (2017), das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (2018) sind beste Beispiele dafür.

Den Schlusspunkt für die erfolgreichen Anstrengungen der 3. Großen Koalition (2018-2021) zur Verbesserung der Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner bildet die Grundrente für langjährige Versicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie ist als Rentenzuschlag konzipiert und unabhängig von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit der Leistungsbezieher, unterliegt aber der Einkommensanrechnung. Die Grundrente wird als große soziale Errungenschaft bezeichnet und ist mit Wirkung vom 01.01.2021 eingeführt worden.

.....

Im Kalenderjahr 2021 müsste im angeführten Beispiel demnach ein Beitrag von

4,6440 EP x 7.726,6260/ 0,892 = 40.226,96 €

.....

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