Sachenrecht II

Sachenrecht II
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Описание книги

Der Inhalt: Das Skript stellt den Erwerb von Besitz und Eigentum dar. An die Darstellung des Besitzerwerbs schließt sich ein ausführlicher Teil zum Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (insbes. Übergabe, Einigung, gutgläubiger Erwerb, Besitzkonstitut, Abtretung des Herausgabeanspruchs etc.) an. Weitere Teile widmen sich dem Eigentumserwerb an Grundstücken und der Vormerkung sowiie dem gesetzlichen Eigentumserwerb.
Die Konzeption: Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Achim Bönninghaus. Sachenrecht II

Sachenrecht II

Impressum

Liebe Leserinnen und Leser,

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller. mit Online-Wissens-Check

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Tipps vom Lerncoach. Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Wie lernen Menschen?

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Lernthema 10 Imaginationsmethoden

Lerntipps. Vermeiden Sie die Vermeidungsspirale!

Setzen Sie anstelle von Negativfantasien Innenbilder ein, die Sie aktivieren!

Methode: Innenbilder zur Aktivierung

Rufen Sie sich gelegentlich Ihre Gedanken vor Beginn einer Tätigkeit in Erinnerung!

Weglaufende Gedanken können eskalieren!

Unterbrechen Sie weglaufende Gedanken möglichst früh – mit dem Gedankenstopp!

Beseitigen Sie „Gedankenabfall“, wenn Sie die zugrunde liegenden Probleme jetzt nicht lösen können!

Übung „Der rote Ballon“

1. Teil Einleitung

A. Sachenrechtliche Grundbegriffe

I. Begriff der Sache

II. Grundstücke und bewegliche Sachen

1. Grundstücke

a) Wesentliche und einfache Bestandteile eines Grundstücks

b) Scheinbestandteile eines Grundstücks

c) Grundstückszubehör

2. Bewegliche Sachen

a) Wesentliche und einfache Bestandteile

b) Scheinbestandteile

c) Zubehör

III. Weitere rechtsrelevante Einteilungen

1. Sachgesamtheit

2. Sacheinheit

3. Vertretbare Sachen

4. Nutzungen

IV. Verfügungsgeschäft

Anmerkungen

B. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Anmerkungen

C. Sachenrechtsgrundsätze

I. Numerus clausus der Sachenrechte und Typenzwang

II. Grundsatz der Absolutheit

III. Der Publizitätsgrundsatz

IV. Der Bestimmtheitsgrundsatz

V. Die Abstraktheit der dinglichen Rechtsgeschäfte

Anmerkungen

2. Teil Erwerb des Besitzes

A. Erwerb des unmittelbaren Besitzes

I. Originärer Erwerb des unmittelbaren Besitzes

II. Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes

III. Abgeleiteter Besitzerwerb durch bloße Einigung, § 854 Abs. 2

IV. Besitz bei Einschaltung eines Besitzdieners, § 855

V. Fingierter Erbenbesitz, § 857

Anmerkungen

B. Verlust des unmittelbaren Besitzes

Anmerkungen

C. Erwerb mittelbaren Besitzes

Anmerkungen

D. Übertragung des mittelbaren Besitzes

E. Verlust des mittelbaren Besitzes

Anmerkungen

3. Teil Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft

A. Erwerb nach § 929 S. 1

I. Einigung über Eigentumsübertragung

1. Zustandekommen und Inhalt

2. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

II. Übergabe

a) Nach §§ 854 ff

b) Einschaltung von Geheißpersonen

2. Kein Besitz (mehr) auf Veräußererseite

3. Übertragung auf Veranlassung des Veräußerers

4. Zum Zweck der Übereignung

5. Wechsel des unmittelbaren Besitzers?

III. Einigsein

IV. Berechtigung

a) Grundsatz

b) Verfügungsbeschränkungen, insbesondere §§ 1365, 1369

aa) Die Verfügungsbeschränkung nach § 1365

bb) Die Verfügungsbeschränkung nach § 1369

2. Verfügungsbefugter Nichteigentümer

a) Verfügungsbefugnis durch Rechtsgeschäft, die Ermächtigung nach § 185 Abs. 1

b) Verfügungsbefugnis kraft Gesetzes

V. Gutgläubiger Erwerb des Eigentums, §§ 932 Abs. 1 S. 1

1. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

2. Verfügender Nichtberechtigter

a) Anknüpfungspunkt des Rechtsscheins

b) Problemfall: Geheißperson kraft Rechtsscheins

4. Kein Abhandenkommen, § 935

5. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers

a) Eigentum des Veräußerers als Bezugspunkt

b) Ausnahme: Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis, § 366 Abs. 1 HGB

VI. Erwerb nach § 185 Abs. 2

1. Genehmigung des Berechtigten

2. Nachträglicher Erwerb durch den Verfügenden

3. Beerbung des Nichtberechtigten durch den Berechtigten

Anmerkungen

B. Übereignung „kurzer Hand“ nach § 929 S. 2

I. Einigung über Eigentumsübertragung

II. Erwerber bereits im Besitz der Sache

III. Berechtigung

IV. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 932 Abs. 1 S. 2

1. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

2. Verfügender nicht Berechtigter

3. Besitz vor Übereignung vom Veräußerer erlangt (Rechtsschein)

4. Kein Abhandenkommen, § 935

5. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers

V. Erwerb nach § 185 Abs. 2

VI. Übungsfall Nr. 1

„Trunkener Satyr“

Lösung. Frage 1: Anspruch der G gegen C auf Herausgabe der Ming-Vase. A. Anspruch aus § 985

I. Besitz der C

II. Eigentum der G

1. Eigentumserwerb des E

a) Einigung zwischen E und K

b) Übergabe

c) Berechtigung des K

d) Gutgläubiger Erwerb durch E gem. § 932 Abs. 1 S. 1

aa) Ausschluss nach § 935 Abs. 1 S. 1

bb) Ausnahme § 935 Abs. 2

2. Eigentumsverlust durch Übereignung von E an C am 1.2

a) Einigung

b) Übergabe

c) Berechtigung

aa) Verfügungsverbot nach § 1369

(1) Bestehende Ehe

(2) Gesetzlicher Güterstand

(3) Haushaltsgegenstand

bb) Eigentumslage im Zeitpunkt des Todes des E

B. Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

Frage 2: Ansprüche der G gegen C auf Herausgabe des Fernsehgerätes? A. Anspruch aus § 985

I. Besitz der C

II. Eigentum der G

1. Ursprüngliche Eigentumslage

2. Eigentumsverlust durch Übereignung von E an C gem. § 929 S. 2

a) Einigung zwischen E und C am 20.4. über den Eigentumsübergang

b) C zu diesem Zeitpunkt bereits Besitzerin

aa) Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft durch C

(1) Ansicht des BGH

(2) Ansicht der h.L

(3) Stellungnahme

bb) Besitzerwerbswille der C

c) Berechtigung des E

aa) Fehlendes Eigentum des E

bb) Verfügungsbeschränkung nach § 1369

(1) § 1369 direkt

(2) § 1369 analog

3. Eigentumslage im Zeitpunkt des Todes des E

III. Kein Recht zum Besitz, § 986

B. Anspruch aus § 861

I. Jetziger Besitz der C

II. Früherer unmittelbarer Besitz der G gem. § 857

1. Besitzlage bis zum 20.4

2. Übertragung des unmittelbaren Mitbesitzes auf C gem. § 854 Abs. 2

Frage 3: Kann C von G Herausgabe der 4 Bilder verlangen? A. Anspruch aus § 985

B. Anspruch aus § 516. I. Einigung mit dem Inhalt des § 516

II. Formnichtigkeit der Schenkung, §§ 125, 518 Abs. 1

Anmerkungen

C. Die Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929, 930

a) Allgemeine Anforderungen

b) Besondere Probleme bei der Sicherungsübereignung

aa) Der Bestimmtheitsgrundsatz bei der Sicherungsübereignung gegenwärtig vorhandener Sachen

bb) Sicherungsübereignung erst noch künftig zu erwerbender Sachen (antizipierte Sicherungsübereignung)

2. Wirksamkeit

II. Besitzkonstitut, § 868

1. Allgemeine Anforderungen

a) Vereinbartes Besitzmittlungsverhältnis

b) Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis

c) Rechtslage bei Unwirksamkeit des Besitzkonstituts

2. Problemfall Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung, § 138 Abs. 1

a) Die anfängliche Übersicherung

b) Die nachträgliche Übersicherung

III. Einigsein und Berechtigung

IV. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 933

V. Erwerb nach § 185 Abs. 2

Anmerkungen

D. Übereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (Vindikationszession), §§ 929, 931

I. Einigung über Eigentumsübertragung

II. Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen Drittbesitzer

III. Einigsein und Berechtigung

IV. Gutgläubiger Erwerb nach § 934

1. § 934 Alt. 1

a) Voraussetzungen

b) Sonderproblem: Gleichstufiger mittelbarer „Nebenbesitz“

V. Erwerb nach § 185 Abs. 2

Anmerkungen

E. Erwerb des Anwartschaftsrechts an beweglichen Sachen

I. Ersterwerb, §§ 929 ff., 158

1. Einigung über die aufschiebend bedingte Übertragung des Eigentums

a) Der einfache Eigentumsvorbehalt

b) Der erweiterte Eigentumsvorbehalt

aa) Der Kontokorrentvorbehalt

bb) Der Konzernvorbehalt

c) Der nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt

d) Der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt

e) Weitere Formen des EV

f) Rechtsstellung des Käufers bis zum Bedingungseintritt

2. Übergabe (oder Übergabesurrogat)

3. Einigsein

4. Berechtigung

5. Gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts, §§ 932 ff

6. § 185 Abs. 2

II. Zweiterwerb (Übertragung), §§ 929 ff. analog

1. Einigung über die Übertragung des Anwartschaftsrechts

2. Übergabe oder Übergabesurrogat

3. Einigsein

4. Berechtigung

5. Gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff. analog

6. § 185 Abs. 2

1. Schutz vor Zwischenverfügungen

2. Schutz vor Störung

3. Schutz vor Entziehung des Besitzes

4. Deliktsrechtlicher Schutz

IV. Übungsfall Nr. 2

„Trickreiche Finanzierung“

Lösung. Anspruch des K gegen die P auf Herausgabe der zwei Braukessel aus § 985

A. Besitz der P

B. Eigentum des K

I. Ursprüngliche Eigentümerin C[30]

II. Eigentumserwerb durch P am 17.2

1. Sonderrechtsfähigkeit

2. Voraussetzungen der §§ 929, 930. a) Einigung B/P. aa) Übereinstimmende Willenserklärungen

bb) Wirksamkeit

b) Besitzkonstitut

c) Berechtigung der B

d) Gutgläubiger Erwerb durch P, § 933

III. Eigentumserwerb durch Freigabeerklärung der C vom 22.2

1. Rechtliche Einordnung

2. Erwerb über das Anwartschaftsrecht nach Bedingungseintritt

a) Übertragung des Anwartschaftsrechts auf P, analog §§ 929, 930. aa) Einigung über die Übertragung des Anwartschaftsrechts auf P

bb) Besitzkonstitut

cc) Berechtigung der B am Anwartschaftsrecht

b) Bedingungseintritt mit Freigabeerklärung

c) Rechtsfolge

IV. Eigentumsverlust an K am 1.3

1. Einigung über Eigentumsübertragung auf K

2. Vindikationszession

3. Berechtigung der C

4. Gutgläubiger Erwerb nach § 934

a) § 934 Alt. 1

b) § 934 Alt. 2

aa) Rechtsgeschäft / Verkehrsgeschäft

bb) Verfügender nicht mittelbarer Besitzer / kein Herausgabeanspruch

cc) Besitzerlangung vom Dritten (B)

(1) Unmittelbarer Besitz, § 854

(2) Mittelbarer Besitz, § 868

(a) Rechtsverhältnis i.S.v. § 868

(b) Fremdbesitzerwille der B

(3) Herausgabeanspruch

dd) Auswirkung des mit der P bestehenden Besitzkonstituts auf § 934 Alt. 2?

(1) Nebenbesitztheorie

(2) Verdrängungstheorie

(3) Stellungnahme

ee) Gutgläubigkeit des K

ff) Kein Abhandenkommen, § 935

V. Rückerwerb des Eigentums durch P am 2.11

1. Nach § 933

2. Nach §§ 929, 932

C. Kein Recht zum Besitz, § 986

D. Kein Zurückbehaltungsrecht, § 1000

Anmerkungen

F. Gutgläubig lastenfreier Erwerb, § 936

I. Lastenfreier Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 936 Abs. 1 S. 1

1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 1

2. Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten

3. Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935

4. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2

a) Grundsatz: Guter Glaube an das unbelastete Eigentum des Verfügenden

b) Ausnahme: § 366 Abs. 2 HGB

II. Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 929 S. 2, 936 Abs. 1 S. 2

1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 2

2. Vorherige Besitzerlangung vom Veräußerer

3. Übrige Voraussetzungen

III. Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 930, 936 Abs. 1 S. 3

1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 930 oder nach § 931 und Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer

2. Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten

3. Nachträgliche Besitzerlangung auf Grund der Veräußerung

4. Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935

5. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2

1. Besondere Voraussetzungen

2. Einschränkung durch § 936 Abs. 3

a) Direkte Anwendung des § 936 Abs. 3

b) Analoge Anwendung auf das Anwartschaftsrecht

V. Übungsfall Nr. 3

„Pfandrechtsprobleme“

Lösung. A. Ansprüche des G gegen V auf Herausgabe des Laubsaugers. I. Aus § 985

1. Besitz des V

2. Eigentum des G, Erwerb nach § 929 S. 1

a) Einigung

aa) Auftreten des A als Vertreter des H

bb) Vertretungsmacht nach § 56 HGB

b) Übergabe

aa) Besitzerwerb des G

bb) Auf Veranlassung des H

c) Berechtigung des H

d) Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 932 Abs. 1 S. 1

e) Eigentumsverlust an M

3. Besitzrecht des V nach § 986, wegen seines Vermieterpfandrechts

a) Vermieterpfandrecht entstanden

b) Erlöschen des Vermieterpfandrechts. aa) Gem. § 562a S. 1

bb) Gutgläubig lastenfreier Erwerb durch G gem. § 936 Abs. 1 S. 1

II. Besitzrechtliche Ansprüche (§§ 861, 1007)

B. Anspruch der N gegen H auf Herausgabe des Laubsaugers aus § 985

I. Besitz des H

II. Eigentum der N

III. Besitzrecht des H aufgrund Unternehmerpfandrechts, §§ 986 Abs. 1 S. 1, 647

1. Entstehung des Unternehmerpfandrechts

2. Erlöschen des Pfandrechts nach §§ 929, 931, 936 Abs. 1 S. 1. a) Eigentumserwerb der N nach §§ 929, 931

b) Gutgläubigkeit der N im Hinblick auf das Nichtbestehen des Pfandrechts, § 936 Abs. 2

c) Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs nach § 936 Abs. 3

Gesamtergebnis:

Anmerkungen

4. Teil Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken, §§ 873, 925, 891–893

A. Erwerb vom Berechtigten

1. Einigung

2. Form des § 925

II. Eintragung in das Grundbuch

III. Einigsein oder Bindung gem. § 873 Abs. 2

IV. Berechtigung des Veräußerers

1. Grundsatz: Berechtigung bei Eintragung des Erwerbers

2. Vorverlagerung des Zeitpunkts nach § 878

Anmerkungen

B. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 891–893

I. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

II. Grundbuch unrichtig

III. Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert, § 891

IV. Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899

V. Keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

1. Grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt

2. Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts

a) Nach § 892 Abs. 2 Hs. 1

b) Vorverlegung durch Eintragung einer Vormerkung

Anmerkungen

C. § 185 Abs. 2

5. Teil Erwerb einer Vormerkung, §§ 883 ff

Anmerkungen

A. Ersterwerb, §§ 883 Abs. 1, 885

I. Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an einem Grundstück

II. Bewilligung/einstweilige Verfügung

III. Eintragung in das Grundbuch

IV. Fortbestehen der Bewilligung im Zeitpunkt der Eintragung

V. Berechtigung

VI. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 Alt. 2, 892

VII. § 185 Abs. 2

Anmerkungen

B. Zweiterwerb (Übertragung), § 398 i.V.m. § 401 Abs. 1 analog

I. Einigung über Abtretung der gesicherten Forderung

II. Doppelte Berechtigung des Zedenten

III. Gutgläubiger Zweiterwerb?

Anmerkungen

C. Rechtswirkungen der Vormerkung

I. Sicherungswirkung, § 883 Abs. 2

II. Rangwirkung

III. Insolvenzsicherungswirkung

IV. Vorwirkung

Anmerkungen

D. Ansprüche bei vormerkungswidrigen Verfügungen

I. Zustimmungsanspruch, § 888

II. Analoge Anwendung der §§ 987 ff

Anmerkungen

E. Erlöschen der Vormerkung

Anmerkungen

6. Teil Erwerb des Eigentums durch Gesetz und Hoheitsakt

A. Der Eigentumserwerb kraft Gesetzes

1. Voraussetzungen

a) Originärer Eigentumserwerb

b) Schuldrechtlicher Ausgleich für Rechtsverlust

II. Die Buchersitzung von Grundstücken nach § 900

III. Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück

1. Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück

2. Wesentlicher Bestandteil

3. Kein Scheinbestandteil, § 95

4. Rechtsfolgen

1. Verbindung, § 947

2. Vermischung/Vermengung, § 948

3. Verarbeitung, § 950/Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts

a) Voraussetzungen des § 950

aa) Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe

bb) Neue bewegliche Sache

cc) Verarbeitungswert nicht erheblich geringer, als der Stoffwert

dd) Rechtsfolge

b) Klausurproblem: Verlängerter Eigentumsvorbehalt

aa) Die juristische Konstruktion des verlängerten EV

bb) Typisches Klausurproblem: Zulässigkeit der „Mitherstellerklausel“

4. Schuldrechtlicher Ausgleich bei Rechtsverlust, § 951

a) Funktion des § 951

b) Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen

V. Eigentum an Schuldurkunden, § 952

VI. Der Fruchterwerb, §§ 953–957

1. Aneignungsgestattung durch den Gestattungsberechtigten, § 956

2. Aneignungsgestattung durch einen Nichtberechtigten, §§ 957, 956

3. Redlicher Eigen- oder Nutzungsbesitzer, § 955

4. An der fremden Sache dinglich Berechtigter, § 954

5. Fruchterwerb durch den Eigentümer, § 953

VII. Die Aneignung, §§ 958–964

VIII. Der Fund, §§ 965–984

IX. Die Universalsukzession nach § 1922 BGB

Anmerkungen

B. Der Erwerb durch Hoheitsakt

I. Zwangsversteigerung beweglicher Sachen, §§ 814 ff. ZPO

II. Eigentumserwerb in der Grundstückszwangsversteigerung

Anmerkungen

C. Übungsfall Nr. 4

„Dubiose Herkunft“

Lösung. A. Ursprüngliche Eigentümerin: Erzbistum München-Freising

B. Nachträgliche Veränderung der Eigentumslage. I. Eigentumserwerb durch B

1. Erwerb durch Aneignung, § 958 Abs. 1

2. Erwerb durch Fund, § 973 Abs. 1

a) Verlorene Sache

b) Fundanzeige

3. Gutgläubige Ersitzung, § 937

II. Eigentumserwerb durch D

1. Gesetzlicher Eigentumserwerb nach § 1922 durch Erbfall

2. Gesetzlicher Eigentumserwerb nach § 937 durch Ersitzung

III. Ersitzung durch G

IV. Eigentumserwerb des K. 1. Auf der Versteigerung am 13.2.2017

a) Voraussetzungen des § 929 S. 1

b) Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs

2. Gutgläubige Ersitzung, § 937 Abs. 1. a) Anrechenbare Ersitzungszeit des G

b) Eigene Ersitzungszeit des K

Ergebnis:

Anmerkungen

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

AktG. Aktiengesetz

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [1]

Anmerkungen

GBO. Grundbuchordnung

GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GewO. Gewerbeordnung

HGB. Handelsgesetzbuch (HGB)

InsO. Insolvenzordnung (InsO)

ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)

Anmerkungen

ZVG. Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

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Erwerb von Besitz und Eigentum

Achim Bönninghaus

.....

2.Übergabe (oder Übergabesurrogat)

3.Einigsein

.....

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