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Eingemeindungen & Fusionen

Gebietsänderungen


Eingemeindungen und Fusionen laufen auch unter den Begriffen Kommunale Neugliederung oder Gebietsreform. Die Gemeindefusionen geschehen heute aus rein pragmatischen Gründen.

Heißt, zum größten Teil aus wirtschaftlichen Engpässen und politischem Einfluss auf Grund von Gemeindegrößen. Die Gemeinden müssen heute mehr Aufgaben übernehmen, um sich dem Trend der Zeit professionell stellen zu können.

Dadurch stoßen viele kleine Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen. Immer mehr Kommunen schreiben rote Zahlen. Eine wirtschaftliche Besserstellung ist meistens nur noch über eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Kommunen möglich.

Allerdings haben Gemeindefusionen ihren Preis: Strukturen müssen neu erstellt und Überkapazitäten zurückgebaut werden, Entlassungen von Mitarbeitern sind die Folge.

Gemeindefusionen gibt es in zwei Grundformen:

Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde.

Eingemeindung, das heißt die Aufnahme einer Gemeinde in eine andere.

In manchen Bundesländern gibt es mittlerweile auch schon Grundsatzzahlen.

Das heißt, es wird vorgeschrieben wie viele Einwohner eine Gemeinde haben muss.

In Sachsen dürfen die Gemeinden nicht unter 5000 Einwohner fallen. Die Hauptziele einer Kommunalen Neugliederung sind hauptsächlich politischer und wirtschaftlicher Natur und stoßen bei manchen Gemeinden auf Unverständnis. Viele Menschen haben dann das Gefühl, dass sie aus dem „Dorfgefüge“ herausfallen und das „familiäre Dorf“ vom Aussterben bedroht ist. Eingemeindungen gibt es schon lange, mindestens aber seit 1945.

Von einstmals ca. 24000 Gemeinden sind nach mehreren Gebietsreformen heute auf weniger als die Hälfte eigenständiger Gemeinden gesunken.


Die Gebietsänderungen in Folge von kommunalen Neugliederungen (Eingemeindungen) in Deutschland ab 1990 sind Jahrgangsweise hier einzusehen:

Kommunale Neugliederung seit 1990 (nach Jahrgängen)

Umbenannte Straßen in Sachsen

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