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Aktuelles, Politikentwicklung (fortlaufend ab 2002) Wissenswertes, Zukunftsaussichten, „Teur(o)es“ ...

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Die politische Inkompetenz = rot- grün und deren LÜGEN

Das was ich bereits vor der Wahl 2002 sagte, ist alles eingetreten. Ich hatte alle Bekundungen

der rot- grünen Regierung vor der Wahl, bereits als erstunken und erlogen dargestellt.

Und ich habe mich (leider) nicht geirrt! Seit der Wiederwahl in 2002 kommt die bittere und grausame

Wahrheit der rot- grünen „Lügenregierung“ + „Inkompetenz“ heraus.

Die „Öko- Steuer“ wurde von rot- grün mit der Begründung eingeführt, um die Rentenbeiträge

stabil zu halten.

Trotz der nächsten Stufe der Öko- Steuer seit 01. Januar 2003, wurde der Beitragssatz zur

Rentenversicherung weiter erhöht.

Dieses belastet zusätzlich die Bürger und Unternehmen.

Die Steigerung des BIP (Bruttoinlandsprodukt als Wirtschaftsgradmesser), von der Regierung

für 2003 noch auf 2,5 % hochgelogen und „erträumt“, wurde dann Schrittweise von diesen auf

noch immer unrealistische 0,75 % zurückgenommen.

Das Wachstum 2003 hatte im günstigsten Fall bei einer „schwarzen Null“ gelegen. Lt. der aktuellen

Liste der Welthandelsorganisation ist Deutschland das einzige Land ohne Wachstum!

Die Bürger, die Unternehmen – ALLE, werden die Verlängerung der rot- grünen Politik in 2002

teuer bezahlen.

Wer jetzt nicht schnellstens handelt, der wird in den kommenden Jahren und darüber hinaus

schmerzliche Einkommens-, Vermögens- und damit zusätzliche Freiheitsverluste erleiden!

Was kam im Detail seit der Wiederwahl in 2002 auf uns zu?

Steuererhöhungen für Unternehmer

Nach dem Willen der wiedergewählten Regierung, werden die Zeiten für Existenzgründer noch viel härter.

Aber auch für alle anderen Betriebe. Betriebe die bereits in einer Krise stecken, werden 2003/ 2004

dicht machen müssen und somit wird die Arbeitslosigkeit weiter verstärkt.

Reduzierung des Verlustvortrages

Rot- Grün haben den so genannten Verlustvortrag bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer

auf 50 Prozent reduzieren. Zudem wird dieser auf 7 Jahre begrenzt.

Beispiel: Eine neugegründete GmbH macht im ersten Jahr einen Verlust von 250.000,- €. In den Folgejahren

erzielt sie durchschnittliche Gewinne von jährlich 50.000,- €.

Nach der Gesetzgebung bis 2002 bedeutete dieses: In den ersten 6 Jahren zahlt die Firma keinen

einzigen Cent an Steuern, da sie den Verlust des ersten Jahres mit den Gewinnen der

nächsten 5 Jahre voll verrechnen kann.

Runde 40 Prozent Gewerbe- und Körperschaftsteuer nebst „Solidaritätszuschlag“ - also insgesamt

20.000,- € jährlich - sieht das Finanzamt daher erst ab dem siebten Jahr.

Seit dem 01.01. 2003 gilt: Der Verlust des ersten Jahres, mindert die Gewinne der Folgejahre

nur noch zur Hälfte. Somit auf jährlich 25.000,- €.

Somit müssen die Firmen bereits ab dem zweiten bis zum Ende des siebten Jahres insgesamt

gut 70.000,- € an Gewerbe- und Körperschaftsteuer nebst „Solidaritätszuschlag“ zahlen!

Noch wesentlich höhere Einschnitte gibt es seit Januar 2003 bei Firmenverschmelzungen, Firmenaufspaltungen,

Firmenübertragungen und dem sogenannten Mantelkauf!


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