Einführung in das Recht der katholischen Kirche

Einführung in das Recht der katholischen Kirche
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Ob Laienpredigt, die Feier von ökumenischen Gottesdiensten oder die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion – der Alltag in der katholischen Kirche wird durch das Kirchenrecht bestimmt. Doch das katholische Kirchenrecht ist nicht bloß weltliches Recht, das sich auf die Kirche bezieht und ihr Gemeinschaftsleben regelt. Es ist ein eigenständiges Recht, dass aus der Verbindung des Rechts mit der Theologie entsteht. Somit wird die Theologie durch das Recht spezifiziert und das Recht durch die Theologie modifiziert. Wie sich das auswirkt, zeigt die renommierte Kirchenrechtlerin Sabine Demel in dieser Einführung. Das Kirchenrecht wird theoretisch reflektiert und an konkreten Regelungen und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt. Darüber hinaus zeigt sie die Grundlagen und Quellen des kirchlichen Rechts in Abgrenzung zum weltlichen Recht.

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Sabine Demel. Einführung in das Recht der katholischen Kirche

Einführung in das. Recht der katholischen Kirche

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Vorwort

Recht im Leben der Kirche – eine Erfahrungstatsache

I. Warum die katholische Kirche Recht hat – Rechtsbegründung

1. Recht und Kirchenrecht in ihrer Grundidee

1.1 Frieden und Freiheit als Aufgabe und Funktion von Recht

1.2 Die Ausrichtung an der Offenbarung als Eigenart des kirchlichen Rechts

1.3 Kirchliche Gesetze in der Spannung zwischen göttlicher und menschlicher Wirklichkeit

a) Der Glaube als zentraler Bezugspunkt

b) Vernünftige Glaubensweisung zur Förderung der kirchlichen Gemeinschaft

1. Allgemeine rechtsverbindliche Glaubensweisung

2. Mit den Mitteln der Vernunft gestaltet

3. Auf die Förderung des Lebens der kirchlichen Gemeinschaft ausgerichtet

c) Von der zuständigen Autorität für eine Gemeinschaft promulgierter Erlass

1. Zuständige kirchliche Autorität

2. Passive gesetzesfähige Gemeinschaft

3. Promulgation des Gesetzes

d) Der Einfluss der Gemeinschaft

2. Die Herausforderung an Recht in einer Kirche der Liebe

2.1 Was Kirche als Liebesgemeinschaft meint

2.2 Was Recht aus der Liebesgemeinschaft machen kann

2.3 Was aus der Liebesgemeinschaft ohne Recht werden kann

2.4 Was Recht in einer Liebesgemeinschaft leisten kann

2.5 Was der Vorrang der Liebe vor dem Recht bedeutet

3. Unrechtes Recht und die Bedeutung von Gerechtigkeit, Gehorsam, Moral und Zwang

3.1 Das Phänomen unrechten Rechts

3.2 Die Notwendigkeit der Gerechtigkeit als personale Tugend

3.3 Der verantwortete (Un-)Gehorsam als Ausdruck der Gerechtigkeit als Tugend

3.4 Die Spannung zwischen Moral und Zwang als Grundlage für eine gerechte Rechtsordnung

4. Spezifizierte Theologie und modifiziertes Recht als Inhalt, Methode und Ziel des Kirchenrechts

4.1 Die Enttheologisierung des kirchlichen Rechts

4.2 Die Verbindung von Theologie und Recht

4.3 Die additive Verbindung von Theologie und Recht als dauernde Gefahr

4.4 Die innere Verbindung und Wechselwirkung zwischen Theologie und Recht als unabdingbare Notwendigkeit

a) Kirchenrecht als spezifizierte Theologie

b) Kirchenrecht als modifiziertes Recht

5. Bezug und Abgrenzung von Moral, Recht und Kirchenrecht

5.1 Die Straftat des sexuellen Missbrauchs als Beispiel für die Relevanz der Verhältnisbestimmung

5.2 Verbindungs- und Trennungslinien

a) Abstecken des Freiheitsrahmens als Gemeinsamkeit

b) Moral als Voraussetzung für Recht

c) Schutz des ethischen Wertes durch Recht – Stärkung des ethischen Wertbewusstseins durch Moral

d) Vollkommenheit in den sozialen Beziehungen als rechtliches Ziel – Vollkommenheit in jeder Hinsicht als moralisches Ziel

e) Der Transzendenzbezug als spezifische Eigenart des Kirchenrechts

f) Gemeinschaftsbezug der personalen Gottesbeziehung als Materie des Kirchenrechts

g) Durchsetzbarkeit mit Zwangsmitteln als Möglichkeit des Rechts – Freiwilligkeit der Befolgung als Wesenszug der Moral

h) Rein äußerliches Befolgen als Mindestforderung des Rechts – innere Überzeugung als unabdingbare Grundlage der Moral

i) Strafe als letztes Rechtsmittel in Staat und Kirche

j) Der Gewissensanspruch als Grundvoraussetzung für ein kirchliches Strafrecht

5.3 Die Kirche und der sexuelle Missbrauch – ein Resümee über die Verhältnisbestimmung

II. Wo die katholische Kirche Recht hat – Rechtsquellen

1. Der CIC/1983 und CCEO/1990

1.1 Die eine katholische Kirche als Gemeinschaft eigenberechtigter Kirchen

1.2 Das Konzept der Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF)

1.3 Codex Iuris Canonici (CIC)

a) Proepiskopale, prolaikale und proliberale Ausgestaltung

b) Innerkatholischer Geltungsbereich

c) Ekklesiologische Anordnung des Rechtsstoffes

1.4 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO)

a) Eigene Riten

b) Eigener Titel

c) Katholische Alternative

d) Titelüberschriften als Systematisierungsprinzip

2. Authentische Interpretationen

2.1 Das PCI bzw. PCLT als zuständige Behörde

2.2 Deklarative und konstitutive Interpretation

2.3 Kennzeichnung, Fundorte und Beispiele

III. Was für ein Recht die katholische Kirche hat – Rechtsgrundsätze

1. Das II. Vatikanische Konzil als Bezugsrahmen

1.1 Positivismus und Kasuistik vor dem Konzil

1.2 Recht als eine Dimension im Mysterium der Kirche seit dem Konzil

1.3 Theologische Grundlegung der rechtlichen Normen im CIC

1.4 Rechtliches Denken in der Theologie und Theologisches Denken im Recht heute

a) Hierarchie- oder Communio-Ekklesiologie als Grundlage?

b) „Krönung“ als statisches oder dynamisches Ereignis?

1.5 Die Bedeutung der Auslegung und Anwendung von Gesetzen

1.6 Kein Schlusspunkt des konziliaren Entwicklungsprozesses

2. Göttliches und menschliches Recht als zwei Grundarten kirchlichen Rechts

2.1 Naturrecht und Offenbarungsrecht als göttliches Recht

a) Die Tradition als hermeneutische Instanz

b) Notwendigkeit der Übersetzung in die jeweilige Geschichte und Kultur

c) Geistig-schöpferischer Prozess der Konkretisierung auf Zukunft hin

2.2 Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht als menschliches bzw. kirchliches Recht

3. Partikularrecht als Dezentralisierung und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips

3.1 Vielfalt partikularrechtlicher Quellen

3.2 Bedeutung und Ausmaß

4. Die gesetzwidrige Gewohnheit als kirchliche Rechtsquelle

4.1 Rechtsbildende Kraft

4.2 Voraussetzungen für die Entstehung

4.3 Korrektiv gegen Vereinheitlichung

5. Dispens, kanonische Billigkeit und Epikie als elastische Rechtsprinzipien

5.1 Dispens

5.2 Kanonische Billigkeit

5.3 Epikie

5.4 Bezug und Abgrenzung

5.5 Nachprüfbarkeit als Schutz vor Missbrauch

6. Das Heil der Seelen als oberstes Gesetz

6.1 Recht und Gesetz in Dienstfunktion

6.2 Gemeinschaftsperspektive unter Beachtung des/der Einzelnen

6.3 Prinzip der Rechtsanwendung

7. Von der Gesetzesnorm zur theologisch rückgebundenen Rechtsanwendung

IV. Welches Recht die katholische Kirche hat – Rechtsbereiche in exemplarischer Auswahl

1. Laien und ihre Mitwirkungsrechte in Theorie und Praxis

1.1 Der Wandel von der Hierarchie- zur Communio-Ekklesiologie auf dem II. Vatikanischen Konzil

1.2 Die Communio-Ekklesiologie in den Grundaussagen des CIC/1983

a) Das Volk Gottes in seiner Grundstruktur (cc.204; 207; 208 CIC)

b) Der Katalog von Pflichten und Rechten für alle Gläubigen (cc.208–223 CIC)

c) Der spezielle Pflichten- und Rechtekatalog für Laien (cc.224–231 CIC)

1.3 Die Hierarchie-Ekklesiologie in der rechtlichen Konkretisierung der kirchlichen Dienste und Ämter des CIC/1983

1.4 Von der kleruszentrierten zur laienorientierten Kirche als rechtliches Gebot der Stunde

a) Mehr Ausübungsrechte der Laien

b) Mehr Mitspracherechte der Laien

c) Mehr Mitentscheidungsrechte der Laien

1.5 Bischöfliche Selbstbindung an die Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte der Laien als erster konkreter Schritt

2. Rechtsschutz als Zusage ohne adäquate Ausgestaltung

2.1 Nichtzuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Verwaltungsmaßnahmen

2.2 Fehlende Verwaltungsgerichte

2.3 Vorwurf der Grundrechtsverletzung

2.4 Hierarchischer Rekurs als einziger Rechtsweg bei Verwaltungsmaßnahmen

2.5 Verfahrensschritte des hierarchischen Rekurses

2.6 Inadäquate Rechtsmittel bei Verstößen im Kontext von Nihil obstat und Lehrüberprüfung

3. Wiederverheiratete Geschiedene als Kirchenglieder im Abseits

3.1 Straftat der Bigamie im kirchlichen Gesetzbuch von 1917

3.2 Teilnahme am kirchlichen Leben ohne Zulassung zur Kommunion seit 1981

3.3 Diskussion über die Kriterien der Nichtzulassung zum Kommunionempfang seit 1983

3.4 Die Erinnerung an die Epikie durch die oberrheinischen Bischöfe 1993

3.5 Einschärfen der Kriterien der Nichtzulassung zum Kommunionempfang durch den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte 2000

3.6 Neuauflage des Vorschlags der oberrheinischen Bischöfe durch das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg 2013

3.7 Wahrheit und Barmherzigkeit in der Frage des Kommunionempfangs

3.8 Leben und Wirken in der Kirche außerhalb der Sakramente

3.9 Die Ermöglichung einer zweiten Ehe als Reformvorschlag

a) Kirchenrechtliche Grunddaten als Ausgangspunkt

1. Die Ehe als personale Lebensgemeinschaft

2. Die Unauflöslichkeit jeder Ehe als Konsequenz

3. Vollzug und Sakrament als Folgewirkungen (nicht: Ursache) der Unauflöslichkeit der Ehe

b) Die Auflösbarkeit von Ehen als rechtlicher Widerspruch

1. Offene Fragen

2. Antwortmöglichkeiten

c) Die Rechtsvollmacht der Kirche über das Sakrament der Ehe

d) Befreiung von den Rechtswirkungen der ersten Ehe durch Dispens als rechtliche Zukunftsoption

4. Der Papst und der Anspruch auf Unfehlbarkeit

4.1Unfehlbarkeit in der Lehre des Papstes aufgrund der Unfehlbarkeit der ganzen Kirche

4.2 Dogma der Unfehlbarkeit im Lehren für den Konfliktfall und in Bindung an die Gesamtkirche

4.3 Strenge inhaltliche und formale Kriterien für eine unfehlbare Lehrentscheidung

4.4 Die weitere Suche nach der Wahrheit auch nach einer Lehrentscheidung

5. Die christliche Gehorsamspflicht im Bewusstsein der eigenen Verantwortung

5.1 Der christliche Gehorsam im Gesamt des Glaubens

a) Die Lehre vom Glaubenssinn der Gläubigen

b) Der Grundsatz von der Hierarchie der Wahrheiten

5.2 Der Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung nach c.212 § 1 CIC

5.3 Die Meinungs(äußerungs)freiheit als Unterfall einer einseitigen Gehorsamspflicht nach c.212 § 2 und § 3 CIC

5.4 Reformvorschläge für c.212 CIC mit Hilfe der Lehre vom Glaubenssinn aller Gläubigen

6. Der Zölibat als verpflichtender Ausdruck der ungeteilten Hingabe an Gott

6.1 Die Gedanken der kultischen Reinheit und ungeteilten Hingabe als Wurzeln

6.2 Die Verbindung von Charisma und Verpflichtung auf dem II. Vatikanischen Konzil

6.3 Rechtspflicht um des Himmelreiches willen für die Kleriker im CIC/1983

6.4 Auf die Bischöfe eingeschränkte Pflicht im CCEO/1990

7. Abtreibung zwischen Straffreiheit und Exkommunikation

7.1 Jedwede Tötung der unreifen Leibesfrucht nach der Empfängnis als kirchliche Straftat

7.2 Erfolg und Vorsatz als Voraussetzungen für die Strafbarkeit

7.3 Gleiche Strafandrohung für wesentliche Tatbeteiligung in moralischer oder physischer Weise

7.4 Die Diskussion über die Schwangerschaftskonfliktberatung als Tatbeteiligung

7.5 Straffreistellungsgründe trotz Vorsatz und Erfolg

7.6 Die Tatstrafe der Exkommunikation für alle wesentlich an der Tat Beteiligten

a) Der Strafinhalt der Exkommunikation

b) Die Formen des Strafeintritts

7.7 Der Strafnachlass der Exkommunikation

7.8 Zwischen Lebensrecht des ungeborenen Kindes und Konfliktlage der Mutter

8. Frauen im Spagat von Gleichwertigkeit und Nichtzulassung zur Weihe

8.1 Der Weg zur rechtlichen Gleichwertigkeit von Frauen

8.2 Gleichwertigkeit und die Diskussion um die Frauenordination

a) Rechtslage

b) Lehramtliche Begründung

c) Theologische Reflexion

8.3 Die praktische Umsetzung der Gleichwertigkeit als Zeichen der Zeit

Recht leben in der Kirche – eine Gabe und Aufgabe aller

Abkürzungen

Quellen und Literatur

Stichworte

Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils

Canones

Informationen zum Buch

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Sabine Demel

Grundlagen – Quellen – Beispiele

.....

6.1 Recht und Gesetz in Dienstfunktion

6.2 Gemeinschaftsperspektive unter Beachtung des/der Einzelnen

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