Sachenrecht I

Sachenrecht I
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Описание книги

Der Inhalt: Gegenstand des Skripts ist die Darstellung der Grundbegriffe der Rechte an Sachen sowie des Schutzes von Besitz und Eigentum (Beseitigungs-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis).
Die Konzeption: Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Achim Bönninghaus. Sachenrecht I

Sachenrecht I

Impressum

Liebe Leserinnen und Leser,

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller. mit Online-Wissens-Check

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Tipps vom Lerncoach. Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Wie lernen Menschen?

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Lernthema 9 Allgemeine Hinweise zur Prüfungsvorbereitung

Lerntipps

Verteiltes Lernen mit Wiederholungen hat eine sehr hohe Lerneffektivität!

Für die Aneignungsphase brauchen Sie die meiste Zeit!

In der Vertiefungsphase wiederholen Sie!

In der Überprüfungsphase polieren Sie Ihr Wissen noch einmal auf!

Planen Sie feste Jokertage ein!

Wochen und Tage durchplanen!

Nutzen Sie den freien Tag vor der Prüfung nur für Ihre Lust und Laune!

Am Tag danach ist es häufig noch nicht ganz vorbei!

1. Teil Der Eigentums- und Besitzschutz im Überblick

A. Allgemeines zur Einführung

I. Eigentum und Besitz

II. Vorgehensweise in der sachenrechtlichen Klausur

Anmerkungen

B. Überblick zum Eigentumsschutz

I. Schutz vor Eigentumsstörungen

II. Schutz vor Besitzentziehung

III. Ersatz bei unbefugter Nutzung

IV. Ersatz bei Beschädigung und Unmöglichkeit der Herausgabe

V. Schutz bei unberechtigter Verfügung

VI. Schutz vor Unrichtigkeit des Grundbuchs

Anmerkungen

C. Überblick zum Besitzschutz

I. Schutz vor Entziehung des Besitzes

1. Possessorischer Besitzschutz (§§ 861, 869)

2. Petitorischer Besitzschutz

II. Schutz vor Besitzstörung

2. Teil Die Anspruchsgrundlagen zum Eigentumsschutz

A. Schutz vor Eigentumsstörungen nach § 1004

I. Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1

a) Eigentum des Anspruchstellers

b) (Aktuelle) Beeinträchtigung des Eigentums. aa) Abgrenzung zu den anderen dinglichen Abwehransprüchen

bb) Beeinträchtigung des Eigentums

(1) Ausgangspunkt

(2) Beeinträchtigung der rechtlichen Herrschaftsmacht

(3) Besonderheiten bei Grundstücken

(a) Grenzüberschreitende Immissionen

(b) „Negative“ Beeinträchtigungen/Vorenthaltung von Stoffen

(c) Ideelle Beeinträchtigungen

c) Störereigenschaft des Anspruchsgegners

aa) Handlungsstörer

(1) Unmittelbarer Handlungsstörer

(2) Mittelbarer Handlungsstörer

bb) Zustandsstörer

(1) Sachherrschaft

(2) Willentliche Aufrechterhaltung

d) Keine Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2) aa) Ausgangspunkt

bb) Rechtsgeschäftlich begründete Duldungspflichten

cc) Gesetzlich begründete Duldungspflichten (z.B. §§ 904–906, 912, 917)

(1) Die Duldungspflicht nach § 906

(2) Der Überbau, § 912

dd) Duldungspflicht aus § 242 (nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis)

e) Umfang der Beseitigungspflicht (§ 1004 Abs. 1 S. 1)

f) (Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)

2. Rechtsvernichtende Einwendungen

a) Wegfall der Beeinträchtigung

b) Erfüllung

c) Änderungen auf Störerseite

d) Sonstige Ausschlussgründe. aa) Verwirkung nach § 242

bb) Rechtsmissbrauch

3. Durchsetzbarkeit

4. Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen

II. Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2

1. Anspruchsentstehung

2. Rechtsvernichtende Einwendungen

3. Durchsetzbarkeit

1. Anspruch aus direkter Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2

a) Anspruchsentstehung. aa) Von einem anderen Grundstück ausgehende Immission

bb) Wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks des Anspruchstellers durch Emission

cc) Störereigenschaft des Eigentümers oder Besitzers des anderen Grundstücks

dd) Duldungspflicht des Anspruchstellers nach § 906 Abs. 2 S. 1

ee) Beeinträchtigung des Grundstücks des Anspruchstellers über das zumutbare Maß hinaus

ff) Anspruchsumfang

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit

2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 analog

IV. Anwendung des § 1004 auf andere absolute Rechte

1. Entsprechende Anwendung kraft Verweises

2. Analoge Anwendung

V. Übungsfall Nr. 1

„Der böse Nachbar“

Lösung. A. Anspruch des E gegen N auf Abstützung des Weges aus § 1004 Abs. 1 S. 1

I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des Anspruchstellers

2. Aktuelle Beeinträchtigung des Eigentums

3. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2

4. Störereigenschaft des Anspruchsgegners

a) Handlungsstörer

b) Zustandsstörer

5. Umfang: Beseitigung der Beeinträchtigung

II. Rechtsvernichtende Einwendungen

III. Durchsetzbarkeit

1. Erhebung der Einrede

2. Dauer der Verjährung

3. Beginn der Verjährung

B. Anspruch des E gegen N auf Entfernung der Birken aus § 1004 Abs. 1 S. 1

I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des Anspruchstellers

2. Aktuelle Beeinträchtigung des Eigentums

3. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2

4. Störereigenschaft des Anspruchsgegners

a) Handlungsstörer

b) Zustandsstörer

II. Ergebnis:

C. Anspruch des E gegen N auf Entsorgung des kontaminierten Bodens, Wiederauffüllung des Bodens und Wiederanbau der Pflanzen. I. Anspruch nach § 823 Abs. 1

1. Rechtsgutsverletzung

2. Durch ein rechtswidrig schuldhaftes Verhalten des N

a) Aktives Handeln des N

b) Pflichtwidriges Unterlassen des N

II. Anspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1. 1. Anspruchsentstehung. a) Eigentumsstörung

b) Duldungspflicht

c) Störereigenschaft des Anspruchsgegners

aa) Handlungsstörer

bb) Zustandsstörer

d) Anspruchsumfang

2. Rechtsvernichtende Einwendungen

3. Durchsetzbarkeit

Anmerkungen

B. Der Herausgabeanspruch aus § 985

a) Grundregel

b) Besonderheiten im Prozess

a) Grundregel

b) Besonderheiten im Prozess

3. (Kein) Recht zum Besitz

a) Eigenes Recht zum Besitz (§ 986 Abs. 1 S. 1, 1. Fall)

aa) Eigenes Recht an der Sache („dingliches“ Besitzrecht)

bb) Schuldrechtliches Recht zum Besitz („Relatives Besitzrecht“)

b) Abgeleitetes Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 S. 1, 2. Fall)

c) Drittwirkung obligatorischer Besitzrechte, § 986 Abs. 2

4. Inhalt des Herausgabeanspruchs aus § 985

II. Rechtsvernichtende Einwendungen

1. Zurückbehaltungsrecht des Besitzers nach § 1000

2. Verjährung

IV. Gegenrechte des Besitzers wegen Verwendungen

1. Anspruch aus § 994 Abs. 1

a) Anspruchsentstehung. aa) Verwendungen des Besitzers

(1) Arbeitszeit als Verwendung

(2) Einsatz der Arbeitskraft Dritter für den Besitzer

(3) Abgrenzung zwischen Verwendungen und Schäden

(4) Enger oder weiter Verwendungsbegriff

(5) Abgrenzung zu den nicht sachbezogenen Aufwendungen

bb) Vindikationslage (1) Maßgeblicher Zeitpunkt

(2) Rechtslage bei Wegfall des Besitzrechts nach Vornahme der Verwendungen

(3) Anspruchsbeschränkung beim Fremdbesitzer

cc) Besitzer gutgläubig und unverklagt

dd) Notwendigkeit der Verwendungen

ee) Keine Beschränkung durch § 994 Abs. 1 S. 2 (1) Einschränkung bei gewöhnlichen Erhaltungskosten

(2) Behandlung unerwünschter Verwendungen (aufgedrängte Verwendungen)

ff) Keine Beschränkung durch § 995 S. 2

gg) Rechtsnachfolge in die Vindikationslage nach § 999

b) Rechtsvernichtende Einwendungen

c) Durchsetzbarkeit. aa) Zurückbehaltungsrecht nach § 1000 S. 1

bb) Klage auf Verwendungsersatz

cc) Pfandähnliches Befriedigungsrecht, § 1003

2. Anspruch aus §§ 994 Abs. 2

a) Anspruchsentstehung. aa) Voraussetzungen

bb) Unterschiede zu § 994 Abs. 1

cc) Bedeutung des partiellen Rechtsfolgenverweises auf die GoA

b) Keine rechtsvernichtenden Einwendungen und Durchsetzbarkeit

3. Anspruch aus § 996

4. Anspruch aus §§ 999, 994, 996

5. Konkurrenzen der Verwendungsersatzansprüche mit anderen Ersatzansprüchen

a) Verhältnis zu vertraglichen Abwicklungsregeln

b) Verwendungsersatzansprüche bei Besitzerlangung durch Vertrag mit einem Dritten

c) Verhältnis zur GoA

d) Anwendbarkeit der §§ 951, 812 ff

V. Übungsfall Nr. 2

„Baufällige Hütte“

Lösung. Anspruch des E gegen B auf Herausgabe des Grundstücks

A. Anspruch auf Herausgabe aus § 346 Abs. 1. I. Rücktrittserklärung gem. § 349

II. Rücktrittsrecht

B. Anspruch auf Herausgabe aus § 985

I. Anspruchsentstehung. 1. Eigentum des E

2. Besitz des B

3. Fehlendes Recht zum Besitz i.S.v. § 986. a) Besitzrecht auf Grund des Kaufvertrages

b) Aus der Absprache vom 1.1. aa) Besitzrechtsentstehung

bb) Erlöschen des Besitzrechts

c) Besitzrecht aus Zurückbehaltungsrecht

II. Erlöschen des Anspruchs

III. Durchsetzbarkeit

1. Erhebung der Einrede

2. Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts. a) Nach § 1000 wegen der Reparaturkosten

aa) Anwendbares Recht

bb) Voraussetzungen der §§ 994 ff., 1000

(1) § 994 Abs. 1 bis Zustellung der Klage

(a) Vindikationslage

(b) W redlich und unverklagt

(c) Verwendungen

(aa) Sachaufwendungen

(bb) eigene Arbeitskraft des Verwenders

(cc) Arbeitskraft dritter Personen

(d) Notwendige Verwendungen

(e) Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten

(2) § 994 Abs. 2 ab Klagezustellung

b) Zurückbehaltungsrecht B nach § 273 Abs. 1

aa) Etwas erlangt

bb) Durch Leistung des B

cc) Ohne Rechtsgrund

dd) Rechtsfolge

C. Herausgabeanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

VI. Konkurrenzen zwischen § 985 und anderen Ansprüchen

1. Zu §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1

2. Zu vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen

Anmerkungen

C. Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers

I. Der Anspruch aus § 987 (ggf. i.V.m. § 990)

a) Nutzungsziehung durch den Besitzer

aa) Sachfrüchte

bb) Rechtsfrüchte

cc) Gebrauchsvorteile

dd) Unternehmensgewinn als Nutzung?

ee) Verbrauch keine Nutzung

ff) Besonderheit bei Sachfrüchten

b) Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung

c) Besitzer bösgläubig oder auf Herausgabe verklagt

d) Keine Beschränkung durch § 991 Abs. 1

e) Anspruchsinhalt. aa) Tatsächlich gezogene Nutzungen

bb) Schuldhaft nicht gezogene Nutzungen

2. Rechtsvernichtende Einwendungen

3. Durchsetzbarkeit

II. Der Anspruch aus § 988

1. Anspruchsentstehung

a) Nutzungsziehung durch den Besitzer

b) Vindikationslage

c) gutgläubiger und unverklagter Besitzer

d) Unentgeltliche Besitzerlangung

aa) Unmittelbarer Anwendungsbereich

bb) Analogiefälle (1) Analoge Anwendung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht

(2) Analoge Anwendung bei Selbstverschaffung des Besitzes

(3) Analoge Anwendung bei rechtsgrundlosem Erwerb

e) Rechtsfolgenverweis auf §§ 818 ff

2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

III. Der Anspruch aus § 993

IV. Konkurrenzen

1. Verhältnis zum Bereicherungsrecht

2. Verhältnis zur GoA

Anmerkungen

D. Schadensersatzansprüche im EBV, §§ 989–992

I. Problemstellung und Konkurrenzfragen

a) Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV

b) Anwendbarkeit des § 281 im EBV

c) Anwendbarkeit des § 283 im EBV

d) Anwendbarkeit des § 284 im EBV

e) Anwendbarkeit des § 285 im EBV

2. Anwendbarkeit der §§ 823 ff. im EBV

a) Grundsatz: Sperrwirkung des § 993

b) Gesetzliche Ausnahme § 992

c) Nicht geregelte Ausnahme Fremdbesitzerexzess

II. Anspruch aus § 989

a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

b) Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

c) Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit

d) Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

aa) Eigenverschulden (1) Maßgeblicher Verschuldensmaßstab

(2) Haftungsmilderungen

(3) Haftungsverschärfungen?

bb) Zurechenbares Fremdverschulden

e) Schaden des Eigentümers

aa) Ersatzfähige Schäden

bb) Art und Umfang des Schadensersatzes

2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

III. Anspruch nach §§ 990, 989

a) Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

b) Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

aa) Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb, § 990 Abs. 1 S. 1

bb) Bösgläubigkeit nach Besitzerwerb, § 990 Abs. 1 S. 2

cc) Bösgläubigkeit unredlicher Hilfspersonen

dd) Bösgläubigkeit beim Aufschwingen vom Fremd- zum Eigenbesitzer

ee) Bösgläubigkeit Minderjähriger

c) Verschlechterung/Untergang/Herausgabeunmöglichkeit/Verschulden

d) Schaden des Eigentümers

2. Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

IV. Anspruch aus § 992 i.V.m. §§ 823 ff

1. Anspruchsentstehung

a) Voraussetzungen des §§ 992

aa) Erlangung des unrechtmäßigen Besitzes durch Straftat

bb) Verbotene Eigenmacht

b) Tatbestand des § 823 Abs. 1

aa) Eigentumsverletzung

bb) Rechtswidrigkeit

cc) Schuld

dd) Schaden und Zurechnungszusammenhang zwischen Eigentumsverletzung und Schaden

2. Rechtsvernichtende Einwendungen

3. Durchsetzbarkeit

V. Ansprüche gegen den redlichen und unverklagten Besitzer

1. Sonderfall: Deliktischer Besitzer

2. Sonderfall: Fremdbesitzerexzess des Besitzmittlers

3. Sonstiger Fremdbesitzerexzess

VI. Zusammenfassung zu den Konkurrenzen

1. Zusätzliche Anspruchsgrundlagen bei Vorsatz

2. Anwendung des § 823 bei Fremdbesitzerexzess

3. Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2

4. Problemfall: Anwendung des § 823 auf den (nur) bösgläubigen Besitzer?

5. Zusammenfassende Übersicht zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften im EBV

Anmerkungen

E. Der Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894)

1. Unrichtigkeit des Grundbuchs

2. Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers

3. Verpflichteter

II. Rechtsvernichtende Einwendungen

1. Verjährung

2. Zurückbehaltungsrechte

a) Zurückbehaltungsrecht aus § 273

b) Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 analog

3. Arglisteinwand

IV. Konkurrierende Ansprüche

Anmerkungen

F. Grundbuchverfahren nach § 22 GBO

Anmerkungen

G. Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899)

H. Übungsfall Nr. 3

Geschäftsunfähiger Eigentümer

Lösung. A. Ansprüche des E gegen D. I. Auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung. 1. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung nach § 894

a) Anspruchsvoraussetzungen

b) Zurückbehaltungsrecht des D nach § 1000

aa) Anspruch des D aus § 994 Abs. 1

(1) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Vindikationslage)

(2) Verwendungen

(a) Grundsteuer

(b) Notarkosten

(c) Heizungsreparatur

(3) Notwendigkeit der Verwendungen (a) Grundsteuer

(b) Heizungsreparatur

(4) Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten

(5) Gutgläubigkeit des D

bb) Weitere Gegenansprüche des D

2. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

a) Anwendbarkeit

b) Anspruchsvoraussetzungen

aa) Etwas erlangt

bb) Durch Leistung des E

cc) Ohne Rechtsgrund

c) Rechtsfolge

3. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung als Naturalrestitution gemäß §§ 992, 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1

4. Anspruch auf Zustimmung zur Löschung nach § 1004

II. Herausgabeansprüche des E gegen D. 1. Anspruch auf Herausgabe nach § 985

2. Anspruch auf Herausgabe nach § 861

3. Anspruch auf Herausgabe nach § 1007 Abs. 1 und/oder § 1007 Abs. 2

4. Anspruch auf Herausgabe nach § 812

III. Ansprüche auf Herausgabe der Miete. 1. Anspruch auf Herausgabe der Miete aus §§ 987, 990 Abs. 1

2. Anspruch auf Herausgabe der Miete nach § 988

a) Anspruch aus direkter Anwendung des § 988. aa) Anspruchsgegner hat Sachnutzungen i.S.d. § 100 gezogen

bb) EBV (Vindikationslage) im Zeitpunkt der Nutzungsziehung

cc) Der Anspruchsgegner hat den Besitz unentgeltlich erlangt

b) Anspruch aus analoger Anwendung des § 988

IV. Ansprüche auf Ersatz des Schadens an der Wohnung. 1. Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 989, 990

2. Andere Anspruchsgrundlagen

B. Ansprüche des E gegen T. I. Anspruch auf Herausgabe der Wohnung aus § 985. 1. Anspruchsvoraussetzungen

2. Zurückbehaltungsrecht nach § 1000

a) Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1

b) Anspruch auf Verwendungsersatz nach § 996

II. Ansprüche auf Nutzungsersatz. 1. Anspruch auf Nutzungsersatz aus §§ 987 Abs. 1, 990

2. Anspruch auf Nutzungsersatz aus § 988

3. Sonstige Ansprüche auf Nutzungsersatz

III. Ansprüche auf Schadensersatz des E gegen T. 1. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 989, 990

2. Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 991 Abs. 2, 989

3. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1

Anmerkungen

I. Schutz vor unberechtigter rechtsgeschäftlicher Verfügung

J. Schadensersatzansprüche

K. Erlösherausgabeansprüche

I. Anspruch aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667

II. Anspruch aus § 816 Abs. 1

Anmerkungen

3. Teil Besitz und Besitzschutz

A. Possessorischer Anspruch bei Besitzentziehung

I. Anspruch auf Herausgabe aus § 861

a) Früherer umittelbarer Besitz des Anspruchstellers

b) Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz des Anspruchsgegners

c) Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

aa) Eigenmacht

bb) Fehlende Rechtfertigungsgründe

(1) Besitzkehr, § 859 Abs. 2–4

(2) Selbsthilfe des Besitzdieners

(3) Sonstige Rechtfertigungsgründe

d) Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2

e) Kein Anspruchsausschluss nach § 861 Abs. 2

a) Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2

b) § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage

3. Durchsetzbarkeit

II. Anspruch des mittelbaren Besitzers auf Herausgabe aus §§ 869, 861

Anmerkungen

B. Anspruch auf Beseitigung einer Besitzstörung, § 862

1. Der Anspruchsteller ist unmittelbarer Besitzer

2. Besitzstörung beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

3. Der Anspruchsgegner ist Störer

4. Kein Ausschluss nach § 862 Abs. 2

1. Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2

2. § 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage

III. Durchsetzbarkeit

Anmerkungen

C. Besitzwehr, § 859 Abs. 1

Anmerkungen

D. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1

1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

2. Besitz des Anspruchsgegners

a) Objektiv fehlendes Besitzrecht

b) Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon

4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

1. Verjährung

2. Zurückbehaltungsrecht

Anmerkungen

E. Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 2

1. Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

2. Besitz des Anspruchsgegners

3. Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen

4. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und 3

5. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 2

6. Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

II. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

III. Durchsetzbarkeit

Anmerkungen

F. Deliktischer Besitzschutz

Anmerkungen

G. Besitzschutz im Bereicherungsrecht

Anmerkungen

H. Übungsfall Nr. 4

„Inkasso Brutal“

Lösung. Frage 1: Konnte P von R die Entfernung des Fahrzeugs verlangen?

I. Ursprünglich unmittelbarer Besitz des P

II. Der Anspruchsgegner ist (unmittelbarer- oder mittelbarer) Besitzer

III. Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

IV. Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2

Frage 2: Hatte P ein Selbsthilferecht? I. Selbsthilferecht aus § 859 Abs. 3

1. Voraussetzungen des § 859 Abs. 3

a) Theorie der „warmen Motorhaube“

b) Wenige Stunden – Theorie

c) Stellungnahme

2. Ausschluss oder Begrenzung des Selbsthilferechts nach § 242

a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

b) Einschränkung wegen Geringfügigkeit der Beeinträchtigung

c) Unzulässigkeit der Entscheidungsüberlassung an Dritte

II. Selbsthilferecht nach § 859 Abs. 1

Frage 3: Kann R von P die Erstattung der Abschleppkosten verlangen? Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

I. Etwas erlangt

II. Durch Leistung des R

III. Ohne Rechtsgrund

1. Erstattungsanspruch aus GoA, §§ 677, 683, 670

a) Voraussetzungen des § 677

aa) Geschäftsbesorgung durch P

bb) Für einen Anderen

cc) Tätigwerden des P ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (1)

(2)

b) Voraussetzungen des § 683

aa) Übernahme der Geschäftsbesorgung

bb) Im Einklang mit dem tatsächlichen Willen des Geschäftsherrn

cc) Alternativ: Dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprechend

(1)

(2)

(3)

c) Voraussetzungen des § 670

2. Schadensersatzanspruch aus §§ 823 Abs. 2, 858

a) Schutzgesetzverletzung

b) Daraus entstandener Schaden des P

c) Haftungsausfüllende Kausalität des Verstoßes gegen § 858 und dem Schaden

(1) Adäquater Kausalzusammenhang

(2) Schutzzweck der Norm

Gesamtergebnis:

Anmerkungen

Sachverzeichnis

Register der Gesetzesverweise

BauGB. Baugesetzbuch (BauGB) [1]

Anmerkungen

BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [2]

Anmerkungen

GBO. Grundbuchordnung

GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

HGB. Handelsgesetzbuch (HGB)

StGB. Strafgesetzbuch (StGB)

StPO. Strafprozessordnung (StPO)

ZPO. Zivilprozessordnung (ZPO)

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Schutz von Besitz und Eigentum

Achim Bönninghaus

.....

a)Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV

b)Anwendbarkeit des § 281 im EBV

.....

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