Handbuch Ius Publicum Europaeum

Handbuch Ius Publicum Europaeum
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Описание книги

Die Edition «Ius Publicum Europaeum» behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort «Offene Staatlichkeit» das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung). Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.

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Adam Tomkins. Handbuch Ius Publicum Europaeum

Handbuch. Ius Publicum Europaeum

Impressum

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Verfasser

§ 14 Offene Staatlichkeit: Deutschland

I. Die Grundentscheidung für die offene Staatlichkeit

1. Die Idee der europäischen Einigung

2. Die Beratungen im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat

3. Grundsätzliche verfassungsrechtsdogmatische Einordnung der Integrationsklausel des Art. 24 Abs. 1 GG

1. Die offene Staatlichkeit in der Bewährung

a) Europapolitische Weichenstellungen

b) Das Verhältnis zwischen deutschem Verfassungsrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht

aa) Grundrechte

bb) Demokratieprinzip

cc) Bundesstaatsprinzip

c) Fortentwicklung des Europaverfassungsrechts

2. Die Integrationsklauseln im Einzelnen

a) Art. 23 GG

aa) Erweiterung der Integrationsperspektive

bb) Inhaltliche Steuerung des Integrationsprozesses und Struktursicherung

cc) Prozedurale Steuerung, insbesondere Föderalisierung der deutschen Integrationsgewalt

b) Art. 24 GG

c) Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG

III. Offene Staatlichkeit und Europäische Menschenrechtskonvention

1. Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

2. Menschenrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

a) Ansätze einer Stärkung der Stellung der EMRK in der deutschen Rechtsordnung

b) Der Grundsatz menschenrechtskonformer Auslegung

IV. Entwicklungsperspektiven

Bibliographie

Anmerkungen

§ 15 Offene Staatlichkeit: Frankreich

Allgemeine Hinweise

I. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Umsetzung europäischen Rechts

1. Banalisierung des europäischen Rechts als Bestandteil des Völkerrechts

a) Wortlaut der Verfassung von 1958

b) Ausbleibende Verfassungsdebatte in den Jahren 1950 bis 1980

aa) Herausragende Bedeutung französischer Persönlichkeiten beim Aufbau Europas

bb) Fehlende juristische Debatte über die Folgen einer Ratifizierung der Verträge

2. Anerkennung des besonderen Charakters des europäischen Gemeinschaftsrechts seit 1992

II. Vom europäischen Gemeinschaftsrecht aufgeworfene Probleme

a) Vorrangstellung der Regierung bei Anwendung des Gemeinschaftsrechts

b) Konsultation des Parlaments zu Vertragsentwürfen der Gemeinschaft

2. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bevölkerung

a) Ambivalenz des Rückgriffs auf den Volksentscheid

b) Bedeutung der sozioökonomischen Diskrepanzen

3. Die schrittweise Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Rechtsprechung

a) Vorrang des Primärrechts vor französischen Gesetzen

aa) Die Verfassung, Spitze der Normenhierarchie

bb) Die Verfassung als Schranke der Übernahme des Gemeinschaftsrechts

III. Die Thematik „Europäische Menschenrechtskonvention“

1. Das zögerliche Verhalten der Staatsorgane

a) Späte Ratifizierung der Konvention

b) Zögerliche Zulassung der Einzelbeschwerde

2. Wachsender Einfluss der Konvention auf die Rechtsprechung

a) Zivil- und Verwaltungsgerichte

aa) Zivilgerichte

bb) Verwaltungsgerichte

b) Conseil constitutionnel

IV. Die Europäisierung der französischen Verfassung

1. Wandel der Lehrmeinung

a) Kontroversen zwischen den „constitutionnalistes“ und „communautaristes“

b) Debatte über den Verfassungscharakter

2. Theoretische und politische Widerstände gegen die verfassungsmäßige Verankerung des Gemeinschaftsrechts

a) Verteidigung des „französischen Modells“

b) Europäische Integration als ein dem französischen Recht fremdes Phänomen

Bibliographie

Anmerkungen

§ 16 Offene Staatlichkeit: Griechenland

Allgemeine Hinweise

I. Die Europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

1. Die Vorgeschichte der Europa-Frage

a) Die politische und die wissenschaftliche Diskussion

b) Die Streitpunkte in der Konstituente

aa) Der Begriff „internationale Organisationen“

bb) Die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Zuständigkeiten und für Souveränitätseinschränkungen

cc) Die erforderlichen Mehrheiten

c) Der erreichte Kompromiss

a) Die Ratifikation der europarechtlichen Verträge

b) Die Auseinandersetzung bei den Verfassungsänderungen von 1986 und 2001

2. Die „nationalen Interessen“ einer Teilnahme an der EU

aa) Die ursprünglichen Grundlagen

bb) Die Ergänzung der Grundlagen – insbesondere die „Interpretationserklärung“ zu Art. 28 Verf

b) Konsequenzen aus der spezifischen Form der Öffnung und der Absicherung

4. Die aus der Sicht des griechischen Verfassungsrechts bestehenden Konfliktfelder hinsichtlich der Mitgliedschaft in der EU

aa) „Konfliktsituationen“ bis zum Vertrag über die Europäische Union

bb) „Konfliktsituationen“ nach dem Vertrag über die Europäische Union

b) Die noch offenen Kollisionsfragen

c) Die Vorrangsfrage

5. Die Grenzen der Integration

a) Die Vorgeschichte

b) Die aktuelle Rechtslage

2. Die Einbeziehung der EMRK in den nationalen Verfassungsraum

3. Die praktische Bedeutung der EMRK und des EGMR für das nationale Verfassungsrecht

IV. Konzeptionen der europäisch integrierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 17 Offene Staatlichkeit: Großbritannien

Allgemeine Hinweise

I. Die europäische Frage im Kontext der britischen Rechtstradition

1. Die „europäische Dimension“ und die Parlamentssouveränität

2. Zum Europabild

1. Die Auseinandersetzungen um die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Mitgliedschaft

2. Nationale Interessen im Kontext der Ratifikationsdebatte

3. Dogmatische Grundlagen der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU

a) Souveränität

b) Demokratie

c) Reaktion der Gerichte

5. Verfassungsrechtliche Grenzen der Integration

1. Das Common Law als Grundlage des nationalen Grundrechtsschutzes

2. Die „Inkorporation“ der EMRK in das britische Verfassungsrecht

3. Bedeutung der EMRK für das nationale Verfassungsrecht

IV. Verfassungsrechtliche Konzeption der europäisierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 18 Offene Staatlichkeit: Italien

I. Einführung: Die Öffnung der italienischen Rechtsordnung für das Völkerrecht

1. Theoretische Grundlagen

2. Die Öffnung für das allgemeine Völkerrecht

3. Die Öffnung gegenüber dem Völkervertragsrecht

4. Die Lage nach der Verfassungsnovelle des Jahres 2001

a) Die Verfassunggebung

b) Die weitere politische Entwicklung

2. Die verfassungsrechtliche Grundlage der Mitgliedschaft Italiens in den Europäischen Gemeinschaften und in der Europäischen Union

3. Europarecht und nationales Recht: Die Entwicklung der Judikatur des italienischen Verfassungsgerichts

a) Zunächst: Reiner Dualismus

b) Später: Zunehmend moderater Dualismus

aa) Die Frage der unmittelbaren Geltung der europarechtlichen Normen in der nationalen Rechtsordnung

bb) Ausnahmefälle, in denen die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit durch das Verfassungsgericht weiterhin zulässig ist

cc) Der nur indirekte Dialog zwischen dem Verfassungsgericht und dem EuGH

c) Die so genannte „controlimiti“-Lehre

4. Die Verfassungsnovelle des Jahres 2001 und ihre Folgen

aa) Der Machtverlust des nationalen Parlaments

bb) Die Metamorphose der Garantiefunktionen: Gesetzesvorbehalt und Legalitätsprinzip

cc) Der Machtverlust der Regionen

b) Grundrechte und Grundprinzipien der Verfassung

1. Einführung: Die Menschenrechte in der italienischen Verfassung

a) Die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag

b) Die Lage nach der Verfassungsnovelle des Jahres 2001

a) Die Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit der EMRK

b) Die Rolle der EMRK und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs vor den Fachgerichten und der Corte costituzionale

IV. Schlussbemerkungen

Bibliographie

Anmerkungen

§ 19 Offene Staatlichkeit: Niederlande

I. Die Stellung der Europäischen Union in der niederländischen Rechtsordnung

1. Das Verhältnis zwischen der niederländischen Rechtsordnung und dem Völkerrecht

2. Die Haltung der Niederländer gegenüber der Europäischen Union

1. Das besondere verfassungsrechtliche Verhältnis zum Europarecht

a) Die Ratifikation des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

b) Die Ratifikation des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union

c) Die Ratifikation der Verträge von Amsterdam und Nizza

d) Die Ratifikation des Vertrages über eine Europäische Verfassung

3. Die Annahme von gegen die Verfassung verstoßenden Verträgen

4. Die Offenheit der Verfassung und die Probleme der demokratischen Legitimation

1. Die Stellung der Europäischen Menschenrechtskonvention im niederländischen Recht

2. Das Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention zum niederländischen Verfassungsrecht

3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das niederländische Verfassungsrecht

IV. Zusammenfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 20 Offene Staatlichkeit: Österreich

I. Die europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

1. Die Bewältigung der Folgen des Ersten Weltkrieges

2. Das Verhältnis zu Deutschland

a) Die Debatte um die Vereinbarkeit mit der dauernden Neutralität

b) Die Debatte um eine Gesamtänderung der Verfassung und Volksabstimmung

c) Die Debatte um das Verfahren des Abschlusses des Beitrittsvertrages

2. Nationale Interessen im Kontext der Ratifikationsdebatte

a) Art. 9 Abs. 2 B-VG als Grundlage für die Übertragung von (einzelnen) Hoheitsrechten

b) Die spezielle verfassungsrechtliche Grundlage des Beitritts-Bundesverfassungsgesetzes

c) Konsequenzen für Integrationsschranken?

4. Konfliktlinien hinsichtlich der EU-Mitgliedschaft

a) GASP und dauernde Neutralität

b) Kompetenzordnung

c) Demokratie

d) Rechtsstaatlichkeit

a) Grundprinzipien (Baugesetze)

b) Bedeutung der Grundprinzipien (Baugesetze) im Kontext der Ratifikation des VVE

1. Die EMRK als Teil des formellen Verfassungsrechts

a) Die Ratifikation der EMRK und ihre Hebung in den Verfassungsrang

b) Die Rechtsprechung des VfGH

a) Die EMRK als Surrogat für einen innerstaatlichen Grundrechtskatalog

b) Die Bindungswirkung der Entscheidungen des EGMR

c) Vollständige verfassungsrechtliche Verarbeitung im bestehenden Theorie- und Begriffsgebäude

IV. Verfassungsrechtliche Konzeptionen der europäisch integrierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 21 Offene Staatlichkeit: Polen

Allgemeine Hinweise

I. Die europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

a) Die Stellung des Völkerrechts in der polnischen Rechtsordnung vor der Verabschiedung der neuen Verfassung in 1997

b) Hauptfragen der damaligen Verfassungsdebatte

a) Auseinandersetzungen über die Berücksichtigung der Europaproblematik in der Verfassung

b) Im Vordergrund der Diskussion stehende Fragen

3. Einfluss der EMRK auf die Bestimmungen der Verfassung

a) Proklamierung des Grundsatzes der Beachtung des Völkerrechts

b) Funktionen des Art. 9 Verf

c) Völkerrecht und Unionsrecht in der Verfassung

a) Gestalt der Europaklausel

b) Rechtssubjekte, auf die die Kompetenzen übertragen werden dürfen

c) Inhalt und Folgen eines völkerrechtlichen Vertrags nach Art. 90 Verf

d) Grenzen der Kompetenzübertragung auf die EU

a) Unmittelbare Anwendung der ratifizierten völkerrechtlichen Verträge

b) Vorrang der völkerrechtlichen Verträge, die nach einer im Gesetz erklärten Zustimmung ratifiziert wurden

c) Das von internationalen Organisationen erlassene Recht

a) Besonderes Ratifizierungsverfahren für den Beitrittsvertrag

b) Bedenken hinsichtlich des Ratifizierungsreferendums

c) Eingestelltes Verfahren zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags

a) Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in europäischen Angelegenheiten vor dem Beitritt

b) Auseinandersetzung über die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf den Beitrittsvertrag und das EU-Primärrecht

c) Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs

d) Problematik der Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf das EU-Sekundärrecht

e) Das Unionsrecht als potentieller Prüfungsgegenstand und Prüfungsmaßstab

a) Relevanz dieser Fragestellung in Polen

b) Interpretation der Auswirkung der EU-Mitgliedschaft auf die Souveränität

a) In der Literatur vertretene Positionen

b) Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs

c) Ausblick

a) Das Volk als Souverän entscheidet in Angelegenheiten der Europäischen Union

b) Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Rüge der mangelnden demokratischen Legitimation

1. Stellung der EMRK im polnischen Recht

2. Das Funktionieren der EMRK in der Praxis in Polen

3. Auswirkung der EMRK auf die Rechtsetzung und Rechtsanwendung in Polen

IV. Verfassungsrechtliche Konzeptionen der in den europäischen Rechtsraum integrierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 22 Offene Staatlichkeit: Schweden

Allgemeine Hinweise

I. Einführung: Gründe für den Beitritt Schwedens zur Europäischen Union

II. Die Regelung der europäischen Frage in der Verfassung von 1974

1. Die Verfassungsentwicklung, die den Weg für die EU-Mitgliedschaft bereitet hat

2. Rechtfertigung der EU-Mitgliedschaft durch „nationale Interessen“

3. Der Verfassungswandel unter dem Einfluss des Europarechts und die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in nationales einfaches Recht

4. Zukünftige Bereiche für verfassungsrechtliche Konflikte betreffend die EU-Mitgliedschaft

5. Verfassungsrechtliche Hindernisse für eine weitergehende Integration in die Europäische Union

IV. Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention

V. Die schwedische Sicht auf die „in die Europäische Union integrierte nationale Verfassung“ – abschließende Bemerkungen

Bibliographie

Anmerkungen

§ 23 Offene Staatlichkeit: Schweiz

Allgemeine Hinweise

I. Annäherung an Europa

a) Überwindung der außenpolitischen Isolation nach dem Zweiten Weltkrieg

b) Beitritt zum Europarat und Ratifikation der EMRK

c) Wirtschaftliche Integration in den 1960er und 1970er Jahren

d) Europapolitik am fin de siècle

e) Bilaterale I und Bilaterale II

2. Konfliktlinien

a) Konfliktlinien ideeller Art

aa) Föderalismus

bb) Direkte Demokratie

cc) Neutralität

dd) Umweltschutz

b) Konfliktlinien wirtschaftlicher Art

aa) Personenfreizügigkeit

bb) Bankkundengeheimnis

cc) Die Schweiz als potenzielle Nettozahlerin

3. Hindernisse für einen EU-Beitritt

4. Bilateralismus als Strategie

II. Schweizerische Außenverfassung

1. Von der völkerrechtlichen Introvertiertheit der Verfassung von 1874 zur Außenverfassung von 1999

a) Allgemeines

b) Staatsvertragsreferendum

c) Spezialfall der EMRK

III. Schlussbetrachtung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 24 Offene Staatlichkeit: Spanien

Allgemeine Hinweise

I. Die europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung des vordemokratischen Spaniens

1. Vorläufer (Spätfrankistische Periode)

aa) Hintergrund der Annäherung an den Europarat

bb) Beitritt und Referendum zur NATO

aa) Das Europabild in der verfassunggebenden Versammlung

bb) Verhandlungen und Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften

a) Art. 93 CE als Öffnungsklausel

b) Die „internationale Organisation oder Institution“ als Adressatin der Kompetenzübertragung

aa) Was bedeutet es, die „Ausübung“ zu übertragen?

bb) Die „abgeleiteten Kompetenzen“

2. Das „nationale Interesse“ im Kontext der Ratifikationsdebatte um die Teilnahme an der EU

a) Die europäische Dimension des „nationalen Interesses“

b) Das „nationale Interesse“ nach zwanzig Jahren europäischer Integration: Eine Anmerkung

3. Die dogmatischen Grundlagen der Öffnung der nationalen Rechtsordnung

a) Die Öffnung der nationalen Rechtsordnung durch Art. 93 CE

b) Die verfassungsrechtliche Absicherung der Öffnung der nationalen Rechtsordnung

c) Konsequenzen aus der spezifischen Form der Öffnung und ihrer Absicherung

4. Die Konfliktlinien bezüglich der Mitgliedschaft in der EU: Souveränität; Kompetenzverteilung und Demokratie; Grundrechte

a) Die nationale Souveränität und ihre Grenzen im Integrationsprozess

b) Kompetenzverteilung und Demokratie: Eine Anmerkung

aa) Das Kriterium der materiellen Zuständigkeit

bb) Der Wandel der organisationsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung im Blickwinkel der Reform

c) Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes

aa) Der gerichtliche Schutz „europäisierter“ Verfassungsgarantien

bb) Der hypothetische (Jurisdiktions-)Vorbehalt zum Schutz der Grundrechte

5. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Integration

a) Der Streit um die Bestimmung der Grenzen

b) Die Bedeutung der Grenzen im Kontext der Ratifikationen von EUV und VVE

aa) Die (verdeckte Frage der) impliziten Grenzen der Ratifikationen in der Erklärung DTC 1/1992

bb) Die (ausdrückliche Erwähnung der) impliziten Grenzen der Integration in der Erklärung DTC 1/2004

1. Das Verständnis der EMRK und des EGMR

a) Überblick über die Mechanismen der Einbeziehung

b) Die Ausstrahlung der Konventionsstandards durch Verurteilungen Spaniens

c) Das Problem der Konkurrenz mit anderen internationalen Standards

3. Die Bedeutung der EMRK als „völkerrechtliche Nebenverfassung“

IV. Verfassungsrechtliche Konzeptionen der (europäisch) integrierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 25 Offene Staatlichkeit: Ungarn

Allgemeine Hinweise

I. Die europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

1. Völkerrechtsfreundlichkeit im Rahmen der demokratischen Verfassungsreform 1989

2. Mitgliedschaft in der EG: Kein Thema für die Verfassungsreform 1989

a) Wiedereingliederung in die Familie europäischer Völker

b) Schritte in die Richtung einer Mitgliedschaft

1. Die Entwicklung der Auseinandersetzung um die notwendigen verfassungsrechtlichen Grundlagen einer Mitgliedschaft

a) Entscheidung 30/1998. (VI. 25.) AB des Verfassungsgerichts[26]

b) Die Notwendigkeit einer besonderen Ermächtigung

a) Textvarianten der Integrationsklausel in der parlamentarischen Debatte und ihre möglichen Folgen

b) Sonstige relevante Verfassungsbestimmungen

3. Verfassungsrechtliche Vorbehalte in § 2/A Verf

a) Modalitäten und Schranken der Kompetenzübertragung

b) Schranken der Geltung des Gemeinschaftsrechts?

c) Keine Rechtsgrundlage für ultra vires-Akte der EG?

d) Grundrechte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit als Grenze der Souveränitätsübertragung

e) Der Einfluss des § 6 Abs. 4 Verf. auf die Auslegung von § 2/A Verf

a) Keine Überprüfung des unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts

b) Kontrolle der innerstaatlichen Umsetzungsnormen: die Entscheidung 17/2004. (V. 25.) AB des Verfassungsgerichts

c) Ist das Verfassungsgericht vorlageberechtigt?

1. Dualismus mit weitgehendem Vorrang des transformierten Völkerrechts

2. Die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag in der ungarischen Rechtsordnung

IV. Verfassungsrechtliche Konzeptionen der in den europäischen Rechtsraum integrierten nationalen Verfassung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 26 Offene Staatlichkeit: Vergleich

Allgemeine Hinweise

1. Die europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

2. Der offene Nationalstaat als maßgeblicher Bezugspunkt des europäischen Rechtsraumes

1. Die nationalen Interessen an der europäischen Integration

2. Auseinandersetzungen um die Mitwirkung in der EU

a) Die Mitgliedschaft in EWG und EU als Gegenstand verfassungspolitischer und -rechtlicher Auseinandersetzungen

b) Umfang und Ausmaß des Integrationsfortschritts als Gegenstand verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen

aa) Die Frühphase

bb) Die Hürden zum Vertrag von Maastricht

cc) Amsterdam und Nizza

dd) Das Ringen um den Vertrag über eine Verfassung für Europa

a) Grundlagen

b) Verfahrensrechtliche Vorgaben des Europaverfassungsrechts

c) Ausstrahlung des Europaverfassungsrechts auf das Unionsrecht

4. Der relative Vorrang des Unionsrechts aus mitgliedstaatlicher Sicht

5. Konfliktlinien zwischen nationaler Verfassungsordnung und europäischer Integration

aa) Souveränität und Staatlichkeit

bb) Demokratie

b) Die Europäisierung des institutionellen Verfassungsgefüges in den Mitgliedstaaten

aa) Europäisierung als Entparlamentarisierung

bb) Europäisierung als Stärkung der Exekutive

cc) Europäisierung als Stärkung der Judikative

dd) Europäisierung und vertikale Untergliederungen

c) Grundrechte

d) Ultra vires-Handeln

e) Sonstiges

f) Praktische Relevanz der Konfliktlinien

aa) Das Feld des Grundrechtsschutzes

bb) Die Wahrung des „Integrationsprogramms“

6. Das Kooperationsverhältnis zwischen nationalen und unionalen (Verfassungs-)Gerichten

7. Unionsrechtlich induzierte Verfassungsänderungen

a) Allgemeines

b) Souveränität, Staatlichkeit und Demokratie

c) Die „Herrschaft“ über die Verträge

d) Interner Staatsaufbau der Mitgliedstaaten

e) Der Wesensgehalt der Grundrechte

III. Verfassungsrecht und EMRK

1. Die Einbeziehung der EMRK in die nationale (Teil-)Rechtsordnung

2. Bedeutung von EMRK und EGMR für das nationale Verfassungsrecht

3. EMRK und europäischer Rechtsraum

IV. Verfassungsrechtliche Konzeption der europäisch integrierten nationalen Verfassung

1. Nationales „Europaverfassungsrecht“ als Grundlage des europäischen Rechtsraumes

a) Europäische Union

b) Europäischer Rechtsraum im weiteren Sinne

3. Fazit

Bibliographie

Anhang: Der Fragebogen

Anmerkungen

§ 27 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Deutschland

Allgemeine Hinweise

1. Die Anfänge des ius publicum im Staat der Frühen Neuzeit

2. Reichspublizistik und ius publicum universale im Zeitalter der Aufklärung

a) Konstitutionelle Staatsrechtslehre

b) Die juristische Methode im Staatsrecht

c) Etablierung der Verwaltungsrechtswissenschaft

4. Grundpositionen des Weimarer Methoden- und Richtungsstreits

1. Ausgangslage und Entwicklungsvorgaben

2. Staatsrecht oder Verfassungsrecht

3. Eigenart und Methodik

4. Staatsrechtslehre und Bundesverfassungsgericht

5. Verhältnis zur Verwaltungsrechtslehre

6. Foren und Medien

III. Verfassungsrechtliche Lehre

1. Neuorientierung in Wissenschaft und Lehre

2. Europäisches Verfassungsrecht im Werden

Bibliographie

Anmerkungen

§ 28 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Frankreich

Allgemeine Hinweise

I. Einleitung

II. Geburtswehen und Metamorphosen der Verfassungsrechtswissenschaft seit 1789

a) Ein systematischer Überblick

aa) Die politische (Un)Erwünschtheit der Lehre von der Verfassung

bb) Die (Un)Wissenschaftlichkeit einer akademischen Lehre der Verfassung

aa) Die Französische Revolution: ein verpasstes rendez-vous

bb) Die ersten Anfänge einer fragmentarischen Verfassungsrechtswissenschaft (1819–1852)

cc) Die progressive Etablierung der Lehre vom Verfassungsrecht ab 1871

2. Programm und Methodik der Verfassungsrechtswissenschaft seit der III. Republik

a) Die „Gründerzeit“ der III. Republik oder das „goldene Zeitalter“ der Lehre des öffentlichen Rechts

b) Die Verfassungsrechtswissenschaft im Gravitationsfeld der triumphierenden Politikwissenschaft

c) Die „Kulturrevolution“ der Verfassungslehre als Verfassungsrechtslehre

III. Die personelle Struktur der Verfassungsrechtswissenschaft

a) Die zwei Korps der Professoren und maîtres de conférences

b) Verfassungsrecht und die summa divisio öffentliches Recht/Privatrecht

2. Die kollektive Selbstdarstellung der Verfassungsrechtswissenschaft

3. Die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis

1. Die Präsenz des Verfassungsrechts im Jura-Studium

2. Die französische Art, Verfassungsrecht zu erzählen: Versuch einer Rekonstruktion

a) Das französische Formideal: Schreibstil und Gliederung in zwei Teile

b) Die Konstruktion von allgemeinen Theorien („théories générales“)

c) Der traditionelle rechtstheoretische Synkretismus der Lehre

d) Das Ideal des Enzyklopädismus: Politikwissenschaft, Verfassungsgeschichte und Rechtsvergleichung

V. Schluss und Ausblick: Die europäische Öffnung der Verfassungsrechtswissenschaft

Bibliographie

Anmerkungen

§ 29 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Griechenland

I. Die Genese der Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Zum historischen Kontext der Genese der Verfassungsrechtswissenschaft Griechenlands[1]

a) Anfänge der wissenschaftlichen Tätigkeit

aa) Selbständige Abhandlungen

bb) Übersetzungen fremdsprachiger Werke

cc) Die Gründung der Universität Athen

b) Die Genese der Verfassungsrechtswissenschaft

aa) Nikolaos I. Saripolos und die Naturrechtsschule

bb) Kontinuität zu Altgriechenland und ausländische Einflüsse

cc) Zum Stil der verfassungsrechtlichen Studien

aa) Nikolaos N. Saripolos und die juristische Methode

bb) Zum Stil der verfassungsrechtlichen Studien

aa) Alexandros Svolos und der soziale Hintergrund von verfassungsrechtlichen Institutionen

bb) Aristovoulos Manessis und der „realistische staatsrechtliche Positivismus“[82]

4. Periodisierung der Verfassungsrechtswissenschaft

5. Verfassungsrechtswissenschaft und die Genese der Verwaltungsrechtswissenschaft

a) Auswirkungen der Militärdiktaturen auf die Verfassungsrechtswissenschaft

b) Die Verfassungsrechtswissenschaft nach der Wiederherstellung der Demokratie (1974)

c) Das Gespräch zwischen Wissenschaft und Praxis

a) Verhältnis zur Verwaltungsrechtswissenschaft

b) Beziehungen zur Wissenschaft des Unionsrechts

a) Die institutionelle Verfestigung

b) Verfassungsrechtliche Publikationsorgane und Fachzeitschriften

c) Regelmäßige Karrierewege

III. Die Lehre des Verfassungsrechts

a) Die Lehre des Verfassungsrechts an den juristischen Fakultäten

aa) Das Verfassungsrecht im Rahmen des Hauptstudiums

bb) Das Verfassungsrecht im Rahmen von Aufbaustudiengängen

b) Die Rolle des Verfassungsrechts im Rahmen der Ausbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren

2. Das Verfassungsrecht im Rahmen des Studiums anderer Wissenschaften

IV. Europäisierung der Verfassungsrechtswissenschaft

Bibliographie

Anmerkungen

§ 30 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Großbritannien

I. Die Wissenschaft des britischen Verfassungsrechts – eine kurze Geschichte

1. Das Problem des Anfangs

2. Blackstone, Dicey, Bagehot und Jennings

a) Blackstone

b) Dicey

c) Bagehot

d) Jennings

II. Die heutige Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Kategorien der heutigen Verfassungsrechtslehre

2. Denkschulen der aktuellen Verfassungsrechtslehre

a) Das späte 19. und 20. Jahrhundert (ca. 1880–1995)

b) Die letzten zehn Jahre (1995–2005)

III. Die Lehre des Verfassungsrechts

IV. Die (begrenzte) Europäisierung der Verfassungsrechtslehre

Bibliographie

Anmerkungen

§ 31 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Italien

I. Die Genese der Wissenschaft im Einheitsstaat

1. Die Exegese des Albertinischen Statuts

2. Methodenwechsel im Rechtsstaat

3. Die Wissenschaft im Faschismus

1. Der wissenschaftliche Beitrag zur Verfassunggebenden Versammlung

2. Die großen Linien der Entwicklung

III. Zur Europäisierung

IV. Das Proprium der Verfassungsrechtswissenschaft heute

Bibliographie

Anmerkungen

§ 32 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Niederlande

I. Die Genese der Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den Niederlanden

1. Historischer Abriss der Entstehung des niederländischen Staates[1]

a) Die Wissenschaft vor 1813

b) Die Wissenschaft von 1813 bis 1839

c) Die Wissenschaft nach 1839 – Der Einfluss von J.R. Thorbecke

d) Die Anti-Revolutionäre Schule – Groen van Prinsterer[20]

e) Andere Verfassungsrechtler des 19. Jahrhunderts

f) Das Verfassungsrecht im 20. Jahrhundert und bis zur Gegenwart

g) Trennung von Verfassungs- und Verwaltungsrecht?

1. Unterscheidung zwischen Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und dem Recht der Europäischen Union seit 1945

2. Wichtige Veröffentlichungen zum niederländischen Verfassungsrecht seit 1945

3. Vereinigungen für Verfassungs- und Verwaltungsrecht

4. Praxisbezug und Karrierewege

1. Bedeutung der Lehre vom Verfassungsrecht

2. Art und Umfang der Lehre vom Verfassungsrecht

1. Die Praxis des niederländischen Verfassungsrechts und des Rechts der Europäischen Union

2. Rechtsvergleichung

3. Die Zukunft der Wissenschaft vom Verfassungsrecht

Bibliographie

Anmerkungen

§ 33 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Österreich

I. Genese

1. Das imperiale Erbe

a) Hans Kelsen und die österreichische Bundesverfassung

b) Die Stufenbaulehre als Ausdruck einer abwägungsskeptischen Verfassungskultur

c) Konsequenzen für die Verfassung

d) Unpolitische Altmeister

3. Formales Recht

a) Robert Walter und seine Schule

b) Apostaten, Innsbrucker Rebellen und andere Abweichler

2. Das Schrottlenkungserkenntnis und die Folgen

3. Jenseits des Positivismus ohne Rückkehr zum Naturrecht

III. Die Lehre des Verfassungsrechts und das Verfassungsrecht in der Expertise

IV. Europäisierung der Verfassungsrechtswissenschaft?

Bibliographie

Anmerkungen

§ 34 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Polen

I. Die Entstehung der polnischen Verfassungsrechtslehre

1. Erste Anfänge

a) Ansätze einer Verfassungsrechtslehre der konstitutionellen Monarchie

b) Verfassungsrechtslehre nach der Teilung Polens

c) Entwicklung einer eigenständigen Verwaltungsrechtslehre

d) Verfassungsrechtswissenschaft nach der Wiederherstellung des Staates

e) Verfassungsrechtslehre zur Zeit des Zweiten Weltkriegs

f) Verfassungsrechtswissenschaft unter sowjetischem Einfluss

g) Neuausrichtung durch eine „Politik der kleinen Schritte“

h) Verfassungsrechtswissenschaft nach 1989

2. Zeitliche Gliederung der Verfassungsrechtslehre

3. Die Trennung des Verwaltungsrechts vom Verfassungsrecht

II. Die heutige Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Die Verfassungsrechtslehre als selbständige Disziplin

2. Die Verfassungsrechtslehre im wissenschaftlichen Austausch

3. Der Werdegang des Verfassungsrechtslehrers

4. Der Verfassungsgerichtshof

5. Zeitschriften des Verfassungsrechts

1. Universitäre Gestaltung des Lehrfachs

2. Verfassungsrecht als Pflichtfach

3. Formen der Lehre an der Universität

4. Sachlicher Umfang des Fachs im Studium

5. Angewandte Methoden in der Verfassungsrechtslehre

1. Rezeption des Europarechts in den verschiedenen Rechtsgebieten

2. Die Rolle der Rechtsvergleichung für die Verfassungsrechtslehre

Bibliographie

Anmerkungen

§ 35 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Schweden

I. Die Genese der Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Der historische Kontext

2. Etappen der Entwicklung

3. Konjunkturen einzelner Subdisziplinen

II. Die gegenwärtige Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Extradisziplinäre Beiträge

2. Einzelne Schulen und neue Tendenzen

3. Wissenschaft und Praxis

4. Publikationsorgane

1. Das Erstarken des Staatsrechts

2. Die Lehre

IV. Europäisierung der Verfassungswissenschaft

Bibliographie

Anmerkungen

§ 36 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Schweiz

I. Einleitung: Zum Stand der Forschung

II. Zum schweizerischen Verfassungsrechtsverständnis

1. In der alten Eidgenossenschaft

2. Von der Helvetik bis zur Schaffung des neuen Bundesstaats

3. Im neuen Bundesstaat

4. Im bewegten 20. Jahrhundert

III. Der Unterricht im Verfassungsrecht

IV. Die Europäisierung der Verfassungsrechtswissenschaft

Bibliographie

Anmerkungen

§ 37 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Spanien

I. Die Genese der Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Verhältnis des Verfassungsrechts zu anderen Rechtsdisziplinen

2. Institutionalisierungsformen

3. Denkrichtungen und Schulen

4. Verhältnis zwischen Verfassungsrechtswissenschaft und Praxis

5. Besonderheiten der Verfassungsrechtswissenschaft in den Autonomen Gemeinschaften

III. Das Verfassungsrecht in der Lehre

IV. Die Verfassungsrechtswissenschaft im Zeichen der Europäisierung

Bibliographie

Anmerkungen

§ 38 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Ungarn

I. Die Geschichte der Wissenschaft des Verfassungsrechts

1. Verfassungsrecht zwischen Rechtsgeschichte und Naturrecht: Von den Anfängen bis 1887

2. Dogmatische Verfassungsrechtswissenschaft: 1887–1948

a) Infrastruktur

b) Methodenfragen

c) Rhetorik, Schlüsselthemen und Staatstheorie

d) Verwaltungsrechtswissenschaft

II. Die gegenwärtige Wissenschaft vom Verfassungsrecht

1. Verfassungsrechtliche Denkstile

a) Textpositivismus

b) Aktivismus

2. Staatslehre und Verfassungsrechtswissenschaft

a) Das Verhältnis der Staatslehre zur Wissenschaft vom Verfassungsrecht

b) Denkstile der Staatslehre

aa) Traditionelle Staatslehre deutschen Stils

bb) Normativistische Staatslehre

cc) Staatslehre als (angelsächsische) politische Philosophie

dd) Realistische oder politologische Staatslehre

3. Das Verhältnis zur Wissenschaft vom Verwaltungsrecht

a) Institutionelle Verfestigungen und Vereine

b) Publikationsforen

5. Regelmäßige Karrierewege und Verhältnis zur Praxis

III. Die Lehre des Verfassungsrechts

IV. Europäisierung in der Verfassungsrechts- wissenschaft und -lehre

Bibliographie

Anmerkungen

§ 39 Wissenschaft vom Verfassungsrecht: Vergleich

I. Prämissen, Sinn und Zweck dieses Vergleichs

II. Die Entwicklung zur heutigen Gestalt

a) Zwei Erzählungen: politischer Streit und politische Tat

b) Unabdingbares: formale Rechtsstaatlichkeit

2. Etappen einer Erfolgsgeschichte

a) Disziplinäre Etablierung dank ‚juristischer Methode‘

aa) Das ursprüngliche Programm

bb) Zur Fortwirkung der ‚juristischen Methode‘

b) Expansion I: Wirklichkeit, Theorie und Sinnstiftung

c) Expansion II: Der Griff nach der Krone

a) Grade disziplinärer Verselbständigung

b) Zur Vielstimmigkeit und Schwierigkeit ihrer Vermessung

a) Institutionen: Universitäten, Professoren und deren Vereinigungen

b) Wissenschaft und Praxis, Wissenschaft für die Praxis

3. Die Lehre des Verfassungsrechts und der Ethos des Rechtsstabs

1. Diagnosen: Krise und Chance

2. Prognosen: Perspektiven eines ius publicum europaeum

Bibliographie

Anhang: Der Fragebogen

Anmerkungen

§ 40 Verfassungsrechtliche Terminologie und Begrifflichkeit im europäischen Rechtsraum

I. Einführung

II. Nomen Codicis Fundamentalis: Die Verfassung als Mantelbegriff und qualitative Lesarten

III. Die Verfassungsprinzipien: Konzeptionelle Vielfalt hinter gleicher Terminologie

1. Republik

2. Demokratie

3. Rechtsstaatlichkeit

IV. Die Staatsorgane: Konzeptionelle Einheit in terminologischer Vielfalt

V. Die Handlungsformen: Ein Residualbereich für die Pflege nationaler Identität

VI. Die Freiheiten: Eine europäisch integrierte Begrifflichkeit auf dem Weg zu weiterer Veredelung

VII. Abstrakte Konzepte: Unterschiede in den Fundamenten der verfassten Ordnung

1. Staat

2. Volk

3. Nation

VIII. Fazit

Bibliographie

Anmerkungen

Personenregister

Sachregister

Отрывок из книги

Band II

Offene Staatlichkeit – Wissenschaft vom Verfassungsrecht

.....

[88]

Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes.

.....

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