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Das Hobby als Haupteinnahmequelle

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Wer mit seinem Hobby Geld verdienen möchte, muss ein paar wenige Regeln beachten. Handelt es sich um geringe Einnahmen, so laufen sie nebenher neben den sonst erzielten Einkünften aus meistens nicht selbständiger Arbeit. Man muss sie nur dazu rechnen. Aber jetzt wird der Hobbyist zum Jäger und Sammler. Denn er muss sich selbst den 50 Cent-Parkschein gut aufbewahren, der im Zusammenhang mit dem Hobby als Ausgabe zu Buche schlägt. Denn bevor man die Einnahmen aus seinem Hobby versteuert, darf man (fast) alle Ausgaben abziehen. Also heißt es ab sofort: sammeln, sammeln und nochmals sammeln. Telefonrechnungen, Benzinquittungen, Portobelege, Belege aus Gaststätten als Bewirtungsquittungen - lassen Sie sich alles quittieren. Sie werden sich wundern, was am Ende dabei rauskommt. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist. Und wenn Sie in der Eile mal eine Quittung vergessen haben, machen Sie einen so genannten Eigenbeleg: Notieren Sie auf der Kopie „0,25 Cent Kopierkosten oder fertigen Sie einen Eigenbeleg an: „Eigenbeleg: 2 x 55 Cent Briefmarken für Briefe an das Finanzamt und den Steuerberater, 21. 9. 2007, 1,10 Euro, Unterschrift“. Auch die gefahrenen Kilometer sollten Sie sich aufschreiben, um sich beispielsweise Angebote für einen neu zu erwerbenden Gegenstand einzuholen (Sie müssen schließlich den Gegenstand vor Ort mal in Augenschein nehmen und ihn testen, bevor Sie ihn kaufen). Es gilt dabei immer das Prinzip: „Glaubhaftmachen“. Das heisst, gegenüber dem Finanzamt müssen Sie „glaubhaft machen“, dass eine Fahrt mit dem Auto erforderlich war. Schreiben Sie sich also bei jeder Fahrt dazu, warum Sie wohin gefahren sind und in welchem Zusammenhang dies mit Ihrer Geschäftstätigkeit stand. Nur dann dürfen Sie diese Fahrtkosten auch steuerlich ansetzen.

Prinzipiell gilt es alle Belege für Ihr Hobby zu sammeln!

Es gibt so viele Möglichkeiten, Einnahmen nicht versteuern zu müssen. Denken Sie nur an das Telefonat mit Ihrem Steuerberater, die Fahrt zum Finanzamt, ja selbst die Autowäsche oder das Kopierpapier sind absetzbar. Ganz Clevere sammeln sogar Supermarktbelege über Putzmittel, Seife und Toilettenpapier, die anteilig für den geschäftlichen Teil der Wohnung ebenso abgesetzt werden dürfen wie eine Putzfrauen-Pauschale ohne Quittung und Namensnennung. Nur sammeln muss man die Belege dafür. Und man sollte sich von vornherein dazu disziplinieren, alle Einnahmen und alle Ausgaben sorgfältig aufzuschreiben und zu belegen. Möglicherweise lassen Sie sich auch von einem fachkundigen Steuerberater beraten, denn bei jedem ist die persönliche Situation anders!

Verdienen Sie Geld mit Ihrem Hobby

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