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Einleitung

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Im Job spielen sie eher die Unscheinbaren, Bescheidenen und Bedürftigen. Die Rede ist von den Servicekräften, von denen man denkt, dass sie eigentlich nicht reich werden. Und doch gibt es zahlreiche Beispiele von erfolgreicher Bedienung in Bars, Restaurants, Hotels oder Cafés, oder von Pizzaboten, Briefträgern, Stadtführern, Friseuren, Taxifahrern oder Busfahrern in Urlaubsgebieten. Sie kommen entweder im Mercedes oder BMW zu ihrem Arbeitsplatz oder haben sich unter der Sonne ein Häuschen gebaut.

Und genau das ist ihr Trick. Denn als einfache Hilfskraft muss man auch ein bisschen Schauspieler sein, um mehr Geld zu verdienen. Von ihren mageren Gehältern können Aushilfskräfte wie Kellner oder Kuriere kaum leben. Interessant: Ihr Trinkgeld übertrifft oft sogar das eigentliche Gehalt. Weil aber auch ihre Arbeitgeber wissen, dass sie meist mehr nebenbei machen, als die fünf, sechs oder sieben Euro pro Stunde brutto Verdienst, bleibt es einstweilen bei Dumpinglöhnen.

Trinkgeld zu nehmen ist daher nichts Verwerfliches, sondern wird als Extrageld im Gehalt mit einkalkuliert. Ein Streit ist mit den Finanzämtern über die Bewertung von Trinkgeldern entbrannt. Denn der Staat will schließlich an allem mitverdienen, so auch am Trinkgeld. Denn in der Regel kann man relativ gut einschätzen, was an einem arbeitsreichen Tag so an Trinkgeld durch die Taschen der Kellner wandert.

Bedenkt man, dass rund 1,2 Millionen Menschen allein im Gastgewerbe arbeiten, erkennt man schnell die Dimension. Davon sind viele Teilzeitkräfte und nicht selten Studentinnen und Studenten. Rund 43 Milliarden Euro werden jährlich allein im Gastgewerbe umgesetzt – das Trinkgeld nicht eingerechnet.

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland besagt, dass maßgeblich für die Besteuerung von Trinkgeld ist, wer das Trinkgeld empfängt. Arbeitnehmer können sich in der Regel freuen: Ein von Dritten erhaltenes Trinkgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und ohne Rechtsanspruch fließt. Hat der Arbeitnehmer auf Zuschläge allerdings einen vertraglichen Anspruch, werden sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierzu zählen etwa feste prozentuale Bedienungszuschläge in der Gastronomie oder Metergelder im Möbeltransportgewerbe. Zudem darf die Zahlung grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgen.

Anders verhält es sich, wenn der Unternehmer selbst Trinkgeld empfängt – was bei Einzelunternehmen regelmäßig der Fall ist. Die Finanzbehörden vertreten hier die Auffassung, dass gezahlte Trinkgelder keine persönliche Wertschätzung darstellen, sondern eng mit der unternehmerischen Leistung verknüpft sind. Die Folge: Unternehmer müssen Trinkgelder in der Buchhaltung erfassen. Die Zahlungen erhöhen die Betriebseinnahmen und damit die Einkommensteuer. Obendrein sind Trinkgelder umsatzsteuerpflichtig.

Es gibt oftmals auch ein ungeschriebenes Gesetz in Restaurants. Zum Beispiel, dass alles Trinkgeld in einen großen Topf wandert. Denn schließlich wollen auch diejenigen daran beteiligt werden, die den guten Geschmack auf den Tisch zaubern, aber nie eine Chance auf einen Cent Trinkgeld haben. So gibt es manchmal - die Betonung liegt auf manchmal, denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – diese Aufteilung.

Weil die Chefs von Bars, Cafés oder Restaurants und Hotels gut die Höhe des „erwirtschafteten“ Trinkgelds einschätzen können, will das Finanzamt dies genau wissen, um vor allem die Sozialabgaben wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Solibeitrag davon berechnen zu können – zu Lasten des Arbeitgebers.

Und wer als Kellner seine Steuererklärung einreicht, wird von jedem Steuerbeamten nach dem Trinkgeld befragt. Luftnummern sind hier schnell entlarvt. Es soll angeblich sogar Finanzbeamte geben, die in Kneipen gehen und einen Vormittag lang den Ausschank von Bier und Schnäpsen heimlich kontrollieren. Ziel ist es, Schwarzverkäufe unter der Ladentheke aufzudecken – und eben auch die Höhe des Trinkgelds relativ genau abzuschätzen. Also muss das Trinkgeld schon eine gewisse Attraktivität besitzen.

Und seien wir doch mal ehrlich: Wer lässt sich nach einem guten Essen nicht erweichen, ein Extra-Trinkgeld auf dem Tisch liegen zu lassen? Das ist mittlerweile internationaler Standard und gehört zum Anstand.

Das Trinkgeld ist einerseits zum Selbstläufer geworden; doch andererseits kann derjenige, der geschickt mit seinen Kunden umgeht, noch viel mehr daraus machen. Wer sympathisch mit seinen Kunden umgeht und trickreich das Geld noch lockerer macht, kann schnell so einiges dazuverdienen. Es gibt tatsächlich Leute, die damit erfolgreich unter Sonne und Palmen ausgewandert sind.

Wie das funktioniert, zeigt Ihnen dieses eBook – dazu einige ganz erfolgreiche Tipps und Tricks. Vielleicht werden Sie nach dem Lesen dieses Buches sogar dazu animiert, Ihren gegenwärtigen Job hinzuschmeißen und bewusst ins Trinkgeld-Geschäft zu wechseln und Kellner zu werden.

Wer sich Träume erfüllen möchte, dem bietet sich hier die Gelegenheit. Man muss nicht Lotto spielen oder eine Bank ausrauben, um die Traumfrau zu bekommen, ein Haus zu bauen, unter Palmen zu arbeiten oder auf einem Schiff über die Weltmeere zu schippern. Es geht alles viel einfacher. Nun gut, etwas anstrengen müssen Sie sich schon, ein paar Jahre Durchhaltevermögen haben und einfach clever sein. Aber die gebratenen Hähnchen sind noch keinem in den Mund gefallen.

Trinkgeld Guide für Servicekräfte

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