Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht

Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht
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Hohe Geldbußen und weitere Sanktionen drohen mittlerweile in nahezu allen Bereichen des Kapitalmarktrechts: Für Emittenten und Käufergesellschaften, Kreditinstitute und Wertpapierdienstleister sind Bußgeldrahmen im zweistelligen Millionenbereich oder – bei umsatzstarken Unternehmen – auch weit darüber hinaus der gesetzliche Regelfall. Das persönliche Verfolgungsrisiko von Leitungspersonen wie Vorständen und Geschäftsführern oder auch Compliance-Officern tritt hinzu. Konzentriert auf die am häufigsten von der Wertpapieraufsicht geahndeten Verstöße bietet das Handbuch eine konsequent an der Bußgeldpraxis der BaFin ausgerichtete Darstellung des Kapitalmarkt-Ordnungswidrigkeitenrechts. Aus dem Inhalt:
– Das Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht der BaFin (einschl. Belehrungspflichten, Verfahrensrechte der Beteiligten, einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) etc.) – Materielles Sanktionsrecht (einschl. Aufsichtspflichtverletzungen und Compliance, Unternehmensgeldbußen und Bußgeldzumessung) – Vertiefte Darstellung praxisrelevanter Delikte wie Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizität, Stimmrechtsmitteilungs- und Veröffentlichungspflichten oder Finanzberichtspflichten – Praxis der öffentlichen Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen (einschl. der Ausnahmeregelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten) – Verteidigung in Bußgeldverfahren – Bußgeldregress und Versicherbarkeit von Geldbußen.

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André-M. Szesny. Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht

Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht

Impressum

Vorwort

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

1. Kapitel Das Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht

A. Verhältnis von Aufsichts- und Bußgeldverfahren

I. Kollisionsgefahren im Aufsichtsverfahren

II. Belehrungspflichten der BaFin im Aufsichtsverfahren

1. Verpflichteter ohne Betroffenenstatus

2. Verpflichteter mit Betroffenenstatus

3. Zum Begriff des Betroffenen

4. Juristische Personen als Verpflichtete

III. Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus dem Aufsichtsverfahren

1. Rechtmäßig erlangte Erkenntnisse aus dem Aufsichtsverfahren

2. Rechtswidrig erlangte Erkenntnisse aus dem Aufsichtsverfahren

B. Aufgaben der BaFin im Ermittlungsverfahren

I. Verfahrenseinleitung

1. Absehen von der Verfahrenseinleitung

2. Einheitliches oder selbstständiges Verfahren

3. Einleitungsvermerk

4. Keine Pflicht zur Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung

II. Einzelne Verfahrenshandlungen

1. Anhörung des Betroffenen

a) Hinweise (Tatvorwurf und Bußgeldvorschrift)

b) Belehrungspflichten

aa) Belehrung über das Schweigerecht

bb) Belehrung über das Recht auf einen Verteidiger

c) Fragen zum Tatgeschehen und Fristsetzung

2. Bestellung eines notwendigen Verteidigers

a) Verteidiger

b) Gründe notwendiger Verteidigung

c) Bestellung eines notwendigen Verteidigers

3. Zurückweisung eines Verteidigers

4. Verfahrensbeteiligung einer Gesellschaft

a) Anordnung der Verfahrensbeteiligung

b) Anhörung der Organe der Gesellschaft

c) Belehrungspflichten

aa) Schweigerecht

bb) Recht auf anwaltlichen Rechtsbeistand

d) Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters

5. Ladung und Vernehmung von Zeugen

6. Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses

a) Sicherstellung und Beschlagnahme von Beweismitteln

b) Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln

c) Anordnungskompetenz

d) Sonstiges

C. Verfahrensrechte des Betroffenen im Ermittlungsverfahren

I. Schweigerecht

II. Recht auf Verteidiger

III. Akteneinsichtsrecht

1. Betroffener

2. Verteidiger

D. Verfahrensrechte der Nebenbeteiligten im Ermittlungsverfahren

I. Vorbemerkungen

II. Schweigerecht

III. Recht auf anwaltlichen Rechtsbeistand

IV. Akteneinsichtsrecht

E. Abschluss der Ermittlungen

F. Einstellung des Verfahrens

I. Fehlender Tatnachweis und sonstige Gründe

II. Verbot mehrfacher Ahndung

III. Verfolgungsverjährung

1. Verjährungsdauer

2. Beginn der Verjährung

3. Berechnung des Fristendes

4. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

a) Unterbrechung gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG

b) Unterbrechung gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG

5. Sachverhaltsunsicherheiten

G. Abgabe an die Staatsanwaltschaft

H. Ahndungskompetenz der BaFin: der Bußgeldbescheid

I. Erlass des Bußgeldbescheids

II. Inhalt des Bußgeldbescheids

1. Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter, § 66 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

2. Name und Anschrift des Verteidigers, § 66 Abs. 1 Nr. 2 OWiG

3. Bezeichnung der Tat einschl. Zeit und Ort ihrer Begehung, § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG

4. Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit, § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG

5. Angewendete Bußgeldvorschriften, § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG

6. Beweismittel, § 66 Abs. 1 Nr. 4 OWiG

7. Bezeichnung der Geldbuße und Nebenfolge, § 66 Abs. 1 Nr. 5 OWiG

8. Kostenentscheidung, §§ 105, 107 Abs. 1, 3 OWiG

9. Begründung des Bußgeldbescheids

10. Hinweise, Zahlungsaufforderung und Rechtsmittelbelehrung

III. Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheids

I. Entwicklung

II. Verfahrensgang

1. Rechtliche Grundlagen

2. Ablauf und Voraussetzungen des Settlementverfahrens

J. Zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

K. Vollstreckung des Bußgeldbescheids

L. Eintragung ins Gewerbezentralregister

M. Die Rolle der BaFin im gerichtlichen Verfahren

I. Allgemein: Mitwirkungsrechte und Stellung der BaFin

II. Zur Mitwirkung der BaFin im Zwischenverfahren

III. Zur Mitwirkung der BaFin im schriftlichen Verfahren

IV. Zur Mitwirkung der BaFin in der Hauptverhandlung

A. Allgemeines

Abb. 1: Bußgeldrechtliche Sanktionierung von Verstößen gegen das Kapitalmarktrecht

B. Ahndungspraxis der BaFin

I. Empirische Entwicklung der Ahndungspraxis (2008-2020)

Abb. 2: Abgeschlossene Verfahren 2008-2020[4]

II. Schwerpunkte der Ahndungspraxis

III. Aktuelle Entwicklungen der Ahndungspraxis

C. Direktverstöße gegen kapitalmarktrechtliche Bußgeldvorschriften

I. Begehungs- und Unterlassungsdelikte

1. Abgrenzung Tun und Unterlassen

2. Tatort echter Unterlassungsdelikte

II. Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten

1. Sonderdelikte im Kapitalmarktordnungswidrigkeitenrecht

2. Überwälzung der Adressateneigenschaft, § 9 OWiG

III. Die Aufsichtspflichtverletzung als Direktverstoß

1. Delegationsfähigkeit der Pflicht

2. Überwachungs- und Kontrollpflichten

3. Sanktionsvoraussetzungen

IV. Vorsatz, Leichtfertigkeit und Fahrlässigkeit

Abb. 3: Überblick über die Vorwerfbarkeitsformen der § 120 WpHG, § 60 WpÜG, § 24 WpPG

1. Vorsatz

2. Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit

V. Vorwerfbarkeit, insbesondere Verbotsirrtum

1. Abgrenzung von Tatumstands- und Verbotsirrtum

2. Vorliegen eines Verbotsirrtums in tatsächlicher Hinsicht

3. Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums

a) Anlass zur Überprüfung

b) Rechtserkundigungsobliegenheit

aa) Kompetente Auskunftsstelle

bb) Anwaltliche Rechtsauskunft

D. Aufsichtspflichtverletzung, § 130 OWiG

I. Sanktionsvoraussetzungen

a) Täterkreis

b) Tathandlung: Aufsichtspflichtverletzung

aa) Zum Inhalt erforderlicher Aufsichtsmaßnahmen

Abb. 4: Compliance-Maßnahmen

bb) Zur Reichweite der Aufsichtspflicht

cc) Zum Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung

c) Vorsatz oder Fahrlässigkeit

a) Zuwiderhandlung

aa) Betriebsbezogene Pflichtverletzung

bb) Bezugstat als „Zuwiderhandlung“

b) Zurechnungszusammenhang

II. Rechtsfolge

III. Verjährung

E. Bebußung von juristischen Personen und Personenvereinigungen, § 30 OWiG

I. Voraussetzungen des § 30 OWiG

1. Sanktionsfähiger Verband

a) Ahndung ausländischer Gesellschaften

b) Ahndung bei Rechtsformwechsel und Rechtsnachfolge

2. Taugliche Täter

3. Anknüpfungstat

a) Volldeliktische Tat

b) Keine Verfolgungshindernisse

c) Begehung einer Ordnungswidrigkeit

d) Handeln „als“ Leitungsperson und Betriebsbezogenheit der Pflichtverletzung

II. Rechtsfolge

III. Verjährung

F. Rechtsfolgenbildung (Konkurrenzen)

G. Zumessung von Geldbußen

I. Wesen und Funktion der Geldbuße

II. Bestimmung des Bußgeldrahmens

Abb. 5: Betrags- und umsatzbezogene Höchstbeträge in ausgewählten Vorschriften[293]

1. Betragsmäßige Höchstbeträge

Abb. 6: Betragsmäßige Höchstbeträge für natürliche Personen in ausgewählten Vorschriften[295]

Abb. 7: Betragsmäßige Höchstbeträge für juristische Personen in ausgewählten Vorschriften[296]

2. Umsatzbezogene Höchstbeträge

Abb. 8: Umsatzbezogene Höchstbeträge für juristische Personen in ausgewählten Vorschriften[298]

3. Mehrerlösbezogene Höchstbeträge und § 17 Abs. 4 OWiG

Abb. 9: Faktoren beim mehrerlösbezogenen Höchstbetrag in ausgewählten Vorschriften

4. Halbierung der Höchstbeträge bei Fahrlässigkeit/Leichtfertigkeit (§ 17 Abs. 2 WpHG)

5. Höchstbeträge bei Aufsichtspflichtverletzungen nach § 130 OWiG

III. Kriterien der Zumessung im engeren Sinn

1. § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG und europäische Vorgaben

2. Auswirkung eines Compliance-Management-Systems auf die Bußgeldbemessung

IV. Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse, § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG

1. Sinn und Zweck der WpHG-Bußgeldleitlinien I und II

2. Rechtsgrundlage

3. Anwendungsbereich der WpHG-Bußgeldleitlinien I und II

4. Inhalt der WpHG-Bußgeldleitlinien I

5. Inhalt der WpHG-Bußgeldleitlinien II

6. Änderungen der WpHG-Bußgeldleitlinien II im Vergleich zu den WpHG-Bußgeldleitlinien I

Abb. 10: Vergleich ausgewählter, nominaler Höchstbeträge im Anwendungsbereich der Leitlinien I und II

Abb. 11: Erhöhung der Grundbeträgeam Beispiel der Stimmrechtsmitteilungspflichten

7. Ausblick

I. Früheres Sanktionsrecht und Reform

II. Ausgestaltung der europäischen Sanktionsnormen

III. Entwicklung eines neuen EU-Kapitalmarktstrafrechtes

IV. Umsetzung und Anwendung der europäischen Sanktionsnormen

3. Kapitel Ausgewählte Delikte im Kapitalmarktrecht

A. Stimmrechtsmitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Mitteilungspflichten gem. §§ 33, 38 und 39 WpHG

1. Systematik der Beteiligungstransparenz nach WpHG

2. Sanktionsvoraussetzungen

a) Mitteilungspflichten beim Halten von Aktien (§§ 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. d, 33 Abs. 1 WpHG)

aa) Adressat der Mitteilungspflicht

bb) Zurechnung von Anteilen

cc) Mitteilungspflichtiges Ereignis: Schwellenberührung

dd) Tathandlung

(1) Fristberechnung

(2) Fristwahrung

(3) Verletzungen der Mitteilungspflicht im Einzelnen

b) Verstoß gegen Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten (§§ 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. e, 38 Abs. 1 WpHG)

aa) Instrumente die dem Inhaber ein Erwerbsrecht einräumen

bb) Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung

cc) Regelbeispiele

dd) Berechnung der Stimmrechte

c) Verstoß gegen Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung (§§ 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. e, 39 Abs. 1 WpHG)

d) Subjektiver Tatbestand

aa) Unterlassungsvorsatz

bb) Leichtfertigkeit

IV. Veröffentlichungspflichten gem. §§ 40, 41 WpHG

1. Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen (§§ 120 Abs. 2 Nr. 4 lit. a, 40 Abs. 1 S. 1 WpHG)

a) Adressat

b) Umfang der Veröffentlichungspflicht

c) Inhalt, Form und Frist der Veröffentlichung

2. Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung betreffend eigene Aktien (§§ 120 Abs. 2 Nr. 4 lit. b, 40 Abs. 1 S. 2 WpHG)

3. Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte (§§ 120 Abs. 2 Nr. 4 lit. a Alt. 2, 41 Abs. 1 S. 1 WpHG)

4. Subjektiver Tatbestand

1. Adressat der Geldbuße

2. Verjährung

3. Verwaltungssanktionen

4. Bekanntmachung

a) Höchstbeträge

b) Zumessungspraxis der BaFin

aa) Verstoß gegen Stimmrechtsmitteilungspflichten

bb) Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten

6. Risikomanagement

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Sanktionsvoraussetzungen

Abb. 12: Übersicht Finanzberichterstattungspflichten[175]

1. Zurverfügungstellung von Finanzberichten (§ 120 Abs. 12 Nr. 5 WpHG)

a) Jahresfinanzbericht, § 114 Abs. 1 S. 1 WpHG

b) Halbjahresfinanzbericht, § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG

c) Veröffentlichungsfrist, §§ 114 Abs. 1 Satz 1, 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG

d) Mindestinhalt, §§ 114 Abs. 2, 115 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 117 WpHG

e) Tathandlungen

f) Subjektiver Tatbestand

2. Veröffentlichungen von Hinweisbekanntmachungen (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 lit. e und f WpHG)

3. Mitteilungen über die Veröffentlichungen von Hinweisbekanntmachungen (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. k und l WpHG)

4. Übermittlungen von Finanzberichten und Hinweisbekanntmachungen an das Unternehmensregister (§ 120 Abs. 2 Nr. 15 und Nr. 10 WpHG)

1. Verjährung

a) Höchstbeträge

b) Zumessungspraxis der BaFin

3. Verwaltungssanktionen

4. Bekanntmachung

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Verhältnis zu anderen Publizitätspflichten

1. Fehlerhafte Bekanntgabe oder Veröffentlichung von Insiderinformationen (§ 120 Abs. 15 Nr. 6 und 7 WpHG)

a) Persönlicher Anwendungsbereich/Adressat der Ad-hoc-Pflicht

b) Insiderinformation

aa) Nicht öffentlich bekannt

bb) Präzise Informationen

cc) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung

c) Unmittelbare Emittentenbetroffenheit

d) Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung

aa) Unverzüglichkeit

bb) Form und Inhalt der Ad-hoc-Veröffentlichung

e) Aufschub der Veröffentlichung

f) Tathandlungen

g) Subjektiver Tatbestand

2. Verbindung einer Ad-hoc-Veröffentlichung mit Vermarktungstätigkeiten

3. Pflicht zur Veröffentlichung der Insiderinformation auf der eigenen Webseite und Anzeige für mindestens fünf Jahre

4. Informations- und Erläuterungspflichten zu Aufschubentscheidungen ggü. der BaFin

5. Ad-hoc-Veröffentlichung bei absichtlicher oder versehentlicher Offenlegung

6. Pflicht zu Vorabmitteilungen an Geschäftsführungen der Handelsplätze und BaFin; Übermittlungspflichten an Unternehmensregister

1. Verjährung

a) Höchstbeträge

b) Zumessungspraxis der BaFin

3. Verwaltungssanktionen

4. Bekanntmachung

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

Abb. 13: Grafische Darstellung von Meldepflicht und periodischem Handelsverbot nach Art. 19 MAR bei einem Emittenten im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse[406]

II. Ahndungspraxis der BaFin

1. Verstoß gegen die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften (§ 120 Abs. 15 Nr. 17 WpHG)

a) Persönlicher Anwendungsbereich

b) Sachlicher Anwendungsbereich

c) Meldepflichtige Instrumente und Geschäftsarten

d) Meldeschwelle

e) Meldungen und Meldefrist

f) Tathandlung

g) Subjektiver Tatbestand

2. Fehlerhafte Veröffentlichung von gemeldeten Eigengeschäften (§ 120 Abs. 15 Nr. 18 WpHG)

3. Vornahme eines Eigengeschäfts während einer closed period (§ 120 Abs. 15 Nr. 22 WpHG)

a) Anwendungsbereich

b) Verbotszeitraum („closed period“)

c) Verbotsauslösende Veröffentlichungen

d) Ausnahme vom Handelsverbot

e) Tathandlung

f) Subjektiver Tatbestand

4. Hinweis- und Dokumentationspflichten

5. Übermittlungspflichten an Unternehmensregister und BaFin

1. Verjährung

2. Bemessung der Geldbuße

3. Verwaltungssanktionen

4. Bekanntmachung

I. Einführung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Ausgewählte Bußgeldvorschriften

1. Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG)

2. Verstöße gegen Mitteilungs-, Unterrichtungs- und Übermittlungspflichten (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG)

3. Verstöße gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsweg (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG)

4. Verstöße gegen Übersendungspflichten (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG)

5. Verstöße gegen das Veröffentlichungsverbot des § 15 Abs. 3 WpÜG (§ 60 Abs. 1 Nr. 6 WpÜG)

6. Verstöße gegen das Verbot der Abgabe eines erneuten Angebots (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 WpÜG)

7. Verstöße gegen Handlungsbeschränkungen (§ 60 Abs. 1 Nr. 8 WpÜG)

IV. Besondere Aspekte

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Sanktionsvoraussetzungen

1. Fehlende Kundenexploration und Empfehlung von ungeeigneten Finanzinstrumenten oder Tätigen von ungeeigneten Geschäften (§ 120 Abs. 8 Nr. 39 u. 40 WpHG)

a) Pflichten im Zusammenhang mit der Geeignetheitserklärung (§ 120 Abs. 8 Nr. 41 WpHG)

b) Verbot von Zuwendungen (§ 120 Abs. 8 Nr. 45 u. Nr. 52)

1. Verjährung

2. Bemessung der Geldbuße

3. Verwaltungssanktionen

4. Bekanntmachung

G. Marktmanipulation und Insiderhandel

I. Marktmanipulation

1. Historische Entwicklung und Europäisierung

2. Ahndungspraxis der BaFin

3. Sanktionsvoraussetzungen

a) Anwendungsbereich

b) Objektiver Tatbestand

aa) Handelsgestützte Marktmanipulation (Art. 12 Abs. 1 lit. a, b MAR)

bb) Informationsgestützte Marktmanipulation (Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR)

cc) Falsche oder irreführende Informationen und Signale

dd) Anormales oder künstliches Preisniveau

c) Subjektiver Tatbestand

d) Keine tatsächliche Einwirkung: Abgrenzung zur Straftat

II. Insiderhandel

1. Historische Entwicklung und Europäisierung

2. Sanktionsvoraussetzungen

a) Verstoß gegen ein Insiderverbot des Art. 14 MAR:

aa) Insidergeschäft (Art. 14 lit. a MAR)

bb) Empfehlungs- und Verleitungsverbot (Art. 14 lit. b MAR)

cc) Offenlegungsverbot (Art. 14 lit. c MAR)

b) Subjektiver Tatbestand

1. Typische Erkenntnisquellen und Untersuchungsbefugnisse

2. Verjährung

3. Bemessung der Geldbuße

4. Verwaltungssanktionen

5. Bekanntmachung

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Sanktionsvoraussetzungen

IV. Besondere Aspekte

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

1. Verstöße gegen die Veröffentlichungspflichten des § 49 WpHG (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 lit. c WpHG)

2. Verstöße gegen die Veröffentlichungs- und Übermittlungspflichten des § 50 WpHG (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 lit. i, Nr. 4 lit. d, Nr. 10 WpHG)

IV. Besondere Aspekte

J. Prospekte

I. Historische Entwicklung und Europäisierung

II. Ahndungspraxis der BaFin

III. Ordnungswidrigkeiten nach § 24 WpPG

1. Verstöße gegen die ProspektVO oder hierauf beruhender Anordnungen

2. Verstöße gegen das WpPG oder hierauf beruhender Anordnungen

IV. Ordnungswidrigkeiten nach § 29 VermAnlG

V. Besondere Aspekte

4. Kapitel Verwaltungssanktionen

Abb. 14: Ausgewählte Handlungsbefugnisse als Reaktion auf Normverstöße in Unionsrechtsakten

A. Rechtsnatur

B. Verwaltungssanktionen in § 6 Abs. 6-10 WpHG

I. Gesetzeshistorie und Grundstruktur

1. Untersagung der den Verstoß begründenden Verhaltensweise, § 6 Abs. 6 WpHG

a) Rechtsnatur

b) Voraussetzungen

c) Rechtsfolge

2. Untersagung, Geschäfte für eigene Rechnung zu tätigen, § 6 Abs. 7 WpHG

a) Rechtsnatur

b) Voraussetzungen

c) Rechtsfolge

3. Untersagung der Ausübung der Berufstätigkeit, § 6 Abs. 8 WpHG

a) Rechtsnatur

b) Voraussetzungen

c) Rechtsfolge

4. Warnung auf der BaFin-Internetseite

a) Rechtsnatur

b) Voraussetzungen

c) Rechtsfolge

5. Untersagung eines WpDU, am Handel eines Handelsplatzes teilzunehmen, § 6 Abs. 10 WpHG

a) Rechtsnatur

b) Voraussetzungen

c) Rechtsfolge

I. Ermessen und Verhältnismäßigkeit

II. Wechselwirkung mit Geldbußen und Kriminalstrafen

III. Materielle Beschränkungen der Ermittlungsmöglichkeiten

IV. Zeitliche Beschränkung der Verhängung von Verwaltungssanktionen

V. Rechtsschutz

5. Kapitel Öffentliche Bekanntmachungen, insb. über Bußgeldentscheidungen

A. Historische Entwicklung und Europäisierung

B. Rechtsnatur

I. Technische und textliche Umsetzung

1. Nicht-anonymisierte Bekanntmachungen über Geldbußen

2. Anonymisierte Bekanntmachungen über Geldbußen

II. Statistisches Aufkommen bei Bußgeldentscheidungen

D. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

1. Art der Grundentscheidungen

2. Erfasste Verstöße

3. Rechts- oder Bestandskraft der Grundentscheidung

II. Inhalt der Bekanntmachung

III. Unterrichtung des Adressaten der Grundentscheidung

IV. Keine vorherige Anhörung

V. Zeitpunkt der Bekanntmachung und Verwaltungsbindung

E. Ausnahmetatbestände und Modifizierung oder Absehen von der Bekanntmachung

1. Unverhältnismäßigkeit der Bekanntmachung der Identität der natürlichen oder juristischen Person

2. Gefährdung vorrangiger Ziele

3. Unverhältnismäßiger Schaden der Beteiligten

II. Modifizierung oder Absehen von der Bekanntmachung

F. Veröffentlichungsdauer und Löschfristen

G. Rechtsschutz

H. Altfälle

A. Grundlagen der Verteidigung

I. Verteidigung von natürlichen Personen

1. Einführung

2. Zeitpunkt der Quasi-Betroffenheit

III. Person des Verteidigers

IV. Rechtsstellung des Verteidigers

1. Rechtsstellung im Bußgeldverfahren

2. Mandatsverhältnis

3. Verhältnis zu anderen unmittelbar oder mittelbar am Verfahren Beteiligten

4. Sachlichkeitsgebot und Grenzen der Verteidigung

5. Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO i. V. mit § 46 Abs. 1 OWiG) und Verschwiegenheitspflicht

6. Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen (§§ 160a Abs. 1 StPO, 97 Abs. 1 StPO i.V. mit § 46 Abs. 1 OWiG)

B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Bußgeldverfahrens

1. Überblick

2. Die Akteneinsicht als Ausgangspunkt der Verteidiung

3. Akteneinsichtsrechte Dritter

4. Eruierung des Sachverhalts und Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie

II. Einspruch und Zwischenverfahren

III. Hauptverfahren

1. Einstellung des Bußgeldverfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i. V. mit § 46 Abs. 1 OWiG

2. Einstellung des Bußgeldverfahrens gem. § 47 Abs. 1 OWiG

3. Bußgeldzumessungsverteidigung

a) Bußgeldrahmen

aa) Allgemeines

bb) Bußgeldleitlinien II der BaFin

c) Nebenfolgen

d) Settlement

7. Kapitel Bußgeldregress und Versicherbarkeit von Geldbußen

A. Bußgeldregress gegen Führungspersonen

I. Regressfähigkeit der Geldbuße

1. Für den Regressausschluss sprechende Wertungsgründe

2. Keine Übertragung der BGH-Judikatur zu den „Beraterfällen“

3. Zwischenergebnis

II. Regresshaftung für sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Unternehmensgeldbuße

III. Die Geltendmachung des Innenregressanspruchs aus Unternehmenssicht

1. Stufe 1 – Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs

2. Stufe 2 – Entscheidung über die Anspruchsverfolgung

B. Versicherbarkeit von Geldbußen und daraus folgender Regressansprüche

I. Rechtliche Zulässigkeit der Versicherung von Geldbußen

II. Rechtliche Zulässigkeit der Versicherung von Regressansprüchen

III. Rechtliche Zulässigkeit der Versicherung von Rechtsschutzkosten

IV. Versicherungsvertragliche Deckung

C. Handlungsempfehlungen

A. Europäisches Sanktionierungsregime

I. Gesetzeshistorie

II. Inhalt des europäischen Mindest-Standardsatzes

B. Transparenz

I. Berichtspflicht der Mitgliedstaaten

II. ESMA-Jahresberichte

III. Sanktionen auf Grundlage der MAR

1. 3.7.2016 bis 31.12.2016

2. Strafrechtliche Entscheidungen in 2017 und 2018

3. Verwaltungssanktionen in 2017 und 2018

a) Ahndungsrechtliche Tätigkeiten in 2017

Abb. 15: ESMA-Report: Sanktionen wegen Verstößen gegen die MAR

b) Ahndungsrechtliche Tätigkeiten in 2018

Abb. 16: ESMA-Report: Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstöße gegen die MAR

IV. ESMA-Jahresbericht über verhängte Sanktionen auf Grundlage der MiFID II

D. Rechtspolititsche Bewertung der neuen Sanktionsinstrumente

I. Europäische Untersuchungen

II. Nationale Untersuchungen

III. Der „homo oeconomicus“ als Maßfigur?

E. Weitere Erweiterung der Sanktionsinstrumente

I. Einführung einer Unternehmensstrafbarkeit

II. Einführung des Unternehmens-Monitorings

Stichwortverzeichnis

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Vorwerfbares Fehlverhalten kann in nahezu allen Bereichen des Kapitalmarktrechts mit Geldbuße in beträchtlicher Höhe sanktioniert werden. Bußgeldrahmen im zweistelligen Millionenbereich sowie bezogen auf den Umsatz des Unternehmens auch weit darüber hinaus sind mittlerweile der gesetzliche Regelfall.

Ein Blick auf die Bußgeldpraxis der BaFin zeigt, dass sich die Wertpapieraufsicht nicht in allen rechtlichen Verästelungen mit Verstößen gegen Kapitalmarktpflichten in gleicher Häufigkeit konfrontiert sieht. Verspätete oder fehlende Stimmrechtsmitteilungen und Finanzberichte, Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizität: Einige Bußgeldtatbestände nehmen in der Ahndungspraxis eine so zentrale Rolle ein, dass die Rahmenbedingungen zur Festsetzung diesbezüglicher Geldbußen gesondert in den sog. WpHG-Bußgeldleitlinien der BaFin veröffentlicht werden. Hinzu tritt eine überschaubare Zahl weiterer bußgeldbewehrter Pflichtverstöße, die in den Bußgeldstatistiken der BaFin-Jahresberichte wiederkehrend ausgewiesen ist. Genau diese – aus Sicht der Praxis wichtigsten – Bußgeldtatbestände sollen in den Mittelpunkt der nachfolgenden Abhandlung gerückt werden.

.....

1. Fehlerhafte Bekanntgabe oder Veröffentlichung von Insiderinformationen (§ 120 Abs. 15 Nr. 6 und 7 WpHG)673 – 729

a) Persönlicher Anwendungsbereich/Adressat der Ad-hoc-Pflicht676 – 682

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