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1.3 Selbstverständnis von Hygienebeauftragten

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Beraten oder belehren?

Hygienebeauftragte sind, vom rein juristischen Standpunkt aus betrachtet, interne Berater. Der Erfolg ihrer Tätigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie sie selbst ihre Rolle definieren und wie sie innerhalb der Einrichtung, vor allem durch die Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und ggf. Hauswirtschaftsleitung, soweit nicht in Personalunion mit dem Amt des Hygienebeauftragten, betrachtet und unterstützt werden. Wird die Funktion des Hygienebeauftragten zusätzlich zu einer leitenden Funktion übernommen, gibt es i. d. R. keine Probleme. Oft aber werden Hygienebeauftragte aus der Reihe der Mitarbeiter ohne leitende Funktion gewählt. Eben noch gleichberechtigtes Mitglied eines Teams sollen sie nun – mit erweiterten Aufgaben und Kompetenzen – anleiten, informieren und eventuell belehren. Dieser plötzliche Rollenwechsel gelingt bei aller Anerkennung und dem Zutrauen, eine erweiterte Tätigkeit ausführen zu können, nicht jedem Menschen auf Anhieb.

Wissen ist Überzeugungskraft

Hygienebeauftragte benötigen daher eine fundierte Fortbildung, um die ihnen zugedachten Aufgaben nicht nur mit dem nötigen fachlichen Hintergrund, sondern auch der entsprechenden – und notwendigen – Selbstsicherheit angehen zu können. Überzeugend wirkt nur, wer selbst überzeugt ist! Dies kann nicht innerhalb weniger Tage geschehen, sondern ist ein Prozess theoretischer Erkenntnis in Verbindung mit praktischer Tätigkeit, der durch Fortbildungen während der Tätigkeit (z. B. jährlich) immer wieder aktualisiert und unterstützt werden muss. Manche Einrichtungen stärken ihren Hygienebeauftragten den Rücken, indem gelegentlich eine Hygienefachkraft oder sogar ein Krankenhaushygieniker zu einer gemeinsamen Begehung mit abschließender Besprechung eingeladen wird.

Freistellung ist notwendig

Die Tätigkeit des Hygienebeauftragten ist ein Ehrenamt. Normalerweise ist sie begleitend zur regulären Tätigkeit zu erledigen. Motivierte Hygienebeauftragte opfern erfahrungsgemäß einen Teil ihrer Freizeit, was aber nicht zur Regel werden sollte. Daher ist es sehr wichtig, Hygienebeauftragten für ihr Amt eine angemessene Freistellung zukommen zu lassen ( Kap. 1.4). Neben dem Effekt, dass Hygienebeauftragte ihre Tätigkeit besser vorbereitet ausführen können, ist der Sekundäreffekt der Statusaufwertung innerhalb der Einrichtung gleichfalls unverzichtbar. Eine Freistellung für eine bestimmte Tätigkeit ist für alle Mitarbeiter ein Zeichen, dass diese Tätigkeit innerhalb der Einrichtung notwendig ist und der Einrichtungsleitung ein »Arbeitszeitopfer« wert ist. Aber auch Hygienebeauftragte selbst empfinden eine Freistellung als höchst motivierende Anerkennung ihrer Tätigkeit. Andererseits darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass nur der Hygienebeauftragte selbst für die Hygiene in der Einrichtung zuständig ist. Immer wieder muss klar gemacht werden, dass jeder Einzelne für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich ist und damit auch Verantwortung für die Hygiene trägt. Hygienebeauftragte sollten sich daher v. a. als Koordinatoren und Berater verstehen. Dazu gehört neben der Formulierung klarer Arbeitsanweisungen auch die Aufgabe, diejenigen zu überzeugen, die ihrer Tätigkeit motivierter nachgehen, wenn sie verstanden haben, warum sie etwas tun sollen. Für die Mitarbeiter, die solchen Hinweisen nicht folgen können oder wollen, mag der Hinweis auf die geltende Rechtslage sowie mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorgaben genügen. Durch wachsende Qualitätsansprüche steigen die Anforderungen ständig, dazu ist jeden Tag eine Flut von Informationen zu verarbeiten. Kein Wunder also, wenn manche Menschen auf Neuerungen wie z. B. eine zusätzliche Hygieneregel nicht begeistert reagieren. Die Kunst erfolgreicher Hygienebeauftragter besteht darin, negative Reaktionen nicht auf die eigene Person oder die Sache zu beziehen, sondern als Ausdruck des momentanen Zustandes des Betreffenden zu akzeptieren. Sie warten einen günstigeren Moment ab, um die Überzeugungsarbeit fortzusetzen.

Aufgaben klar definieren

Der Erfolg von Hygienebeauftragten hängt auch maßgeblich davon ab, welche Rolle sie innerhalb der Einrichtung zugewiesen bekommen. Hygienebeauftragte, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung und Einrichtungsleitung müssen gemeinsam die Position und Kompetenzen festlegen ( Kap. 6.1 und unten). Hygienebeauftragte betreuen zahlreiche Schnittstellen in der Einrichtung ( Abb. 1), die bei der Pflege des Qualitätsmanagements ( Kap. 6.8) von erheblicher Bedeutung sind. Wer das Amt der Hygienebeauftragten innehat, haftet dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich dann, wenn er die Funktion nicht wahrnimmt. Dem Autor ist jedoch kein solcher Fall bekannt.

Wichtig für die Arbeit der Hygienebeauftragten ist das Management von Schnittstellen in der Einrichtung. Zeitabläufe und Verfahren in Hauswirtschaft und Pflege, aber auch im Bereich Lebensmittellogistik und Küche sind zu koordinieren. Fragen aus allen drei Bereichen sind zu klären. Dabei sind die Anforderungen der Aufsichtsbehörden sowie die Integration des allgemeinen Qualitätsmanagements der Einrichtung zu beachten.

Gemeinsam wird nun festgelegt, welche Aufgaben konkret auf den oder die Hygienebeauftragte zukommen. Aus dieser Festlegung entsteht die Stellenbeschreibung, die regelt, welche Rechte und welche Pflichten der zukünftige Hygienebeauftragte in der Einrichtung hat.


Abb. 1: Schnittstellen in der Einrichtung

Praxiswissen für Hygienebeauftragte

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