Читать книгу Wärmeversorgungssysteme mit saisonalen Wärmespeichern - Anna-Elisabeth Wollstein-Lehmkuhl - Страница 19
2.2.4.3 Wärmecontracting
ОглавлениеDas Wärmecontracting wird gesondert als ein Vertragsmodell für die Wärmeversorgung vorgestellt. Es kann als eine Art Finanzierungsmodell für die Wärmeversorgung gesehen werden, da die Energieversorgung auf verschiedenen bereits vorgestellten Konzepten beruhen kann.1 Der Fernwärmesektor kann nicht pauschal mit dem Contracting gleichgesetzt werden.2
In der DIN 8930-5 wird Contracting definiert als „die zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt. Gegenstand des Contractings sind die Nutzenergien Wärme, Kälte, Druckluft und Beleuchtung“.3 Die Wärmelieferung wird somit als Dienstleistung abgegrenzt. Der Gebäudeeigentümer ist nur für die Technik ab der Wärmeübergabestation innerhalb der Immobilie zuständig.4
Contracting wird unterschieden in das Energieliefer-, das Einspar-, das Finanzierungscontracting und das technische Anlagenmanagement.5 Daneben gibt es Sonder- und Mischformen.6 Bei diesen stehen unterschiedliche Themen im Fokus und es ergeben sich somit verschiedene Anwendungsgebiete. Abbildung 2-12 stellt die Marktaufteilung für die vorgestellten Arten dar. Danach bildet das Energieliefercontracting mit 88 % den wichtigsten Bereich.
Abbildung 2-12:
Marktanteile Contractingarten7
Die durchschnittliche Vertragslaufzeit beläuft sich, je nach Contractingart, auf 2 bis 20 Jahre.8 Im Jahr 2011 gab es in Deutschland circa 90.000 bis 100.000 Contractingverträge, welche meist mit der Wohnungswirtschaft abgeschlossen wurden.9
Im Rahmen des Energieliefercontractings wird die Anlage durch den Contractor geplant, errichtet, finanziert und betrieben. Diese befindet sich somit während der Vertragslaufzeit im Eigentum des Contractors. Zur Finanzierung der Investition erhebt der Contractor eine Jahresgebühr und eine verbrauchsabhängige Vergütung.10
Ähnlich wie beim Energieliefercontracting wird die Anlage beim Energieeinsparcontracting durch den Contractor geplant, errichtet, finanziert und betrieben. Zu der Anlage gehören hierbei jedoch zusätzlich die Verteilstationen und andere Bauteile für die Energieversorgung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die zugesicherte Energieeinsparung für den Nutzer.11
Die Zuständigkeiten des Contractors sind beim technischen Anlagenmanagement ähnlich wie beim Energieliefercontracting. Die Anlage kann jedoch darüber hinaus ein Bestandsobjekt sein. Die Abrechnung erfolgt dabei meist pauschal.12
Im Gegensatz dazu sind der Betrieb und die Instandhaltung beim Finanzierungscontracting in der Hand des Nutzers. Der Contractor übernimmt nur die Planung, die Finanzierung und den Bau.13
Das Wärmecontracting bietet in seiner vertraglichen Vielfalt, unter anderem für den Einsatz von erneuerbaren Energien, individuelle Vorteile und Nachteile. Diese sind zum Teil abhängig von der gewählten Contractingart.
Die Vorteile des Contracting liegen im geringen Investitionsvolumen und dem überschaubaren Planungsaufwand für den Nutzer. Ihm werden vertraglich Wartung, Instandsetzung und Versorgungssicherheit zugesichert. Durch die geringen Anfangsinvestitionen für den Contractingnehmer können der Einsatz von erneuerbaren Energien und effizienter Technik ermöglicht werden. Der Contractingnehmer hat Kosteneinsparungen, da dieser ein Leistungspaket angeboten bekommt.14
Für die optimale Umsetzung des Konzeptes sind jedoch umfangreiche Vorbereitungen, eine frühzeitige Ausschreibung und eine frühe Festlegung der Verbrauchsdaten und Leistungen notwendig. Zudem können sich die langen Vertragslaufzeiten sowie Interessenskonflikte der Partner nachteilig auswirken. Im Rahmen der Entscheidungsfindung sollten zur Risikominimierung Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden.15