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Checkliste Nr. 8: Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben?

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Sprich mit Deinem Frauenarzt darüber. Jede Schwangerschaft ist anders und Dein Frauenarzt kann Dich dazu beraten.

Wichtige Dokumente: Nachweis vom Frauenarzt, namens Zeugnis der Schwangerschaft für den Arbeitgeber. Ich habe meinen Arbeitgeber auf der Stelle informiert. Warum? Weil ich wollte, dass es mir und meinem Baby von vornherein gut geht. Denn, sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß, dass Du schwanger bist, muss er gewisse Vorkehrungen für Deine Gesundheit treffen. In meinem Fall war es aufgrund der Pandemie Homeoffice, wegen erhöhter Ansteckungsgefahr. In Deutschland ist so gut wie alles geregelt. Das macht vieles einfacher. In diesem Fall tritt u.a. das Mutterschutzgesetz in Kraft und das Arbeitsschutzgesetz (MuSchG, ArbSchG). Manche Chefs sind vorbildlich. Andere könnten es nicht sein. Lasst Euch nichts von Mitarbeitern oder gar dem Vorgesetzten oder Chef erzählen, von wegen: »Damit habe ich nicht gerechnet, als ich sie eingestellt habe. Nun muss ich unser weiteres Arbeitsverhältnis erst einmal überdenken!« Ist man schwanger, untersteht man dem Kündigungsschutz. Nur weil Du ein Kind erwartest, darf Dich Dein Chef nicht kündigen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Du schwanger bist, besteht für Deinen Chef ein Kündigungsverbot (Mutterschutzgesetz §9 Kündigungsverbot). Nun ist es so, eine Kündigung kann Dir immer ins Haus flattern, ob die Kündigung allerdings rechtskräftig, also gültig ist, entscheidet ein Richter, nicht Dein Chef. Sollte es Dir passieren, dass Dir die Kündigung überreicht wird, kannst Du Dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht sofort nach Erhalt informieren und, falls vorhanden, Dich an den Betriebsrat wenden. Sobald Dein Chef weiß, dass Du schwanger bist, ergeben sich für ihn neue Pflichten. Dies bedeutet, dass Dein Chef oder sein Sicherheitsbeauftragter eine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz ausfüllen muss. Darin fragt er unter anderem ab, ob es Gefahren für Dich an Deinem Arbeitsplatz gibt. Ebenso wird sichergestellt, dass nichts Dir oder Deinem Kind schaden könnte (Arbeitszeiten, eventuelle Freistellungen, Einsatzmöglichkeiten, Resturlaub, Mutterschutzfrist). Das muss alles Dein Arbeitgeber machen, es ist dennoch gut, wenn man sich selber auch ein bisschen auskennt und weiß, was der Arbeitgeber darf und nicht darf. Dazu frage an der Quelle nach und das ist das Mutterschutzgesetz oder Dein Arzt. Von einer Bekannten habe ich mitbekommen, dass ihr aufgetragen wurde Überstunden zu machen und selbst jemanden zu suchen, der ihre Aufgaben für die Zeit, die sie im Mutterschutz und in Elternzeit ist, übernimmt. Das braucht nicht sie zu machen, sondern der Arbeitgeber muss einen Ersatz für sie finden und nach 8,5 Stunden Arbeitszeit war es ihr gutes Recht den Stift niederzulegen und zu sagen: »Bis morgen, ich bin dann mal im Feierabend.« Grundsätzlich gilt, Du musst nichts machen, was Dir oder der Gesundheit Deines Babys schadet. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten ändert sich dies auf zwölf Wochen nach der Entbindung, so wie bei Mehrlingsgeburten oder wenn dem Kind etwas fehlt.

Keiner Gefahr aussetzen: Dein Arbeitgeber darf Dich in Deiner Schwangerschaft keiner Gefahr aussetzen. Der Gefährdungsbogen, den Dein Arbeitgeber auszufüllen hat, spricht zum Beispiel von gesundheitsschädigenden Stoffen, die Du einatmen könntest, langem Stehen oder Sitzen, gewaltbereiten Kunden, Ansteckungsgefahren, Tätigkeiten, bei denen Du Lasten über 10 kg heben musst, etc. (MuSchG § 9, ArbSchG §5).

Arbeitszeiten: Auch in Deinen Arbeitszeiten ändert sich etwas. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Deine Arbeitszeit 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden bei einer Doppelwoche bei schwangeren Frauen über 18 Jahren nicht überschreiten darf. Bei Schwangeren unter 18 Jahren liegt die Höchstarbeitszeit bei 8 Stunden pro Tag oder 80 Stunden in einer Doppelwoche. Zwischen Deiner Arbeitszeit muss Deine Ruhezeit mindestens 11 Stunden dauern. Die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens ist für schwangere Frauen tabu, sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Ausnahmen regelt das Mutterschutzgesetz § 8 z.B. bei Künstlerinnen oder in der Gastronomie. Das ist deutsches Recht und kein Chef oder Mitarbeiter hat Dir ein schlechtes Gewissen einzureden. Denke an Dich und Dein Kind.

Entgeltliche Freistellung: »Ich muss zum Frauenarzt und mein Chef sagt, ich muss mir dafür Urlaub nehmen oder die verlorenen Stunden nacharbeiten.« Das ist nicht richtig. Hier hat sich unser Gesetzgeber etwas Positives für Schwangere ausgedacht: Dein Chef muss Dich für ärztliche Untersuchungen (sogar zum Stillen) freistellen (MuSchG §7). Das heißt, für diese Zeit musst Du nicht nacharbeiten oder Urlaub nehmen. Natürlich sollte man dies nicht ausnutzen und seine Termine nach Feierabend legen, falls möglich. Auch regelt das Gesetz eine Grundlage zur Dauer der Freistellung. Es steht außer Frage, dass dein Chef alles tun muss, um Deine Gesundheit und Deine Arbeitsfähigkeit zu schützen. Gegebenenfalls muss er Deinen Arbeitsplatz umgestalten. Tut er das nicht, macht sich der Arbeitgeber strafbar.

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